Daten
Kommune
Pulheim
Größe
229 kB
Datum
24.11.2011
Erstellt
18.11.11, 18:39
Aktualisiert
18.11.11, 18:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
444/2011
Erstellt am:
27.10.2011
Aktenzeichen:
III / 26 - 2
Verfasser/in:
Herr Breuer
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau
2
ö. Sitzung
X
nö. Sitzung
Termin
24.11.2011
Betreff
Energetische Sanierungsmaßnahmen 2012
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
500.000 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
--- €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
2012
500.000 €
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
X nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Haushaltsberatungen 2012
Beschlussvorschlag
1. Der LHA nimmt zur Kenntnis, dass die für 2011 geplante energetische Maßnahme „Dämmung
der Außenwände an der Grundschule Horionschule in Sinnersdorf“ ( investives Konto
001.012.002.10000.5231000) in Höhe von 226.350 nicht in 2011 sondern erst in 2012 aus den
unten benannten Gründen umgesetzt wird.
Vorlage Nr.: 444/2011 . Seite 2 / 5
2. Der LHA beschließt die Sanierung in 3 Bauabschnitten ( Haupt-, Neben-,
und Verwaltungsgebäude) vorzunehmen und für 2012 folgende energetische Sanierungsarbeiten am
Hauptgebäude der Grundschule Horionschule durchführen zu lassen:
a. Fassadensanierung Hauptgebäude 139.000,- € brutto
b. Fenstersanierung
241.000,- € brutto
3. Der LHA beschließt, die für das Jahr 2011 vorgesehene Dämmung der Kellerdecke an der Realschule
Pulheim nicht durchzuführen. Die hierdurch eingesparten Mittel i.H.v. 153.956 € sollen für den Mehrbedarf bei der Fassadensanierung Horionschule verwendet werden.
4. Der LHA beschließt, die im Haushalt für energetische Sanierungsmaßnahmen reservierten Mittel in Höhe
von 500.000,- € brutto für die in der Anlage aufgeführten Maßnahmen zu verwenden.
Erläuterungen
zu 1. Ablauf
Für die Maßnahme „Dämmung der Fassade“ an der Horionschule wurde im Haushalt 2011 (s. Vorlage
119/2011, TOP 5, LHA 07.04.11) eine Summe von 226.350€ zur Verfügung gestellt.
Die Kostenschätzung orientierte sich dabei am Gutachten der Firma Switch.on, die das Gebäude unter
energetisch sinnvollen Gesichtspunkten bewertete. Das Gutachten bewertet die Maßnahme als
“energetisch und wirtschaftlich sinnvoll“. Veranschlagt wurden ca. 196.826€ für die Fassadenerneuerung. Es
wurde einzig die Maßnahme / Fassadendämmung bewertet und nicht die damit zusammenhängenden Nebengewerke. Auf diesen Betrag wurden daher nach Erfahrungswerten 15% für die Nebengewerke aufgeschlagen und so ergab sich die angemeldete Summe von 226.350 €.
Dieser Betrag ist jedoch zu gering bemessen. Nach Planung und detaillierter Kostenberechnung hat sich der
pauschale Aufschlag als zu gering erwiesen. Es werden insgesamt 326.000,- € notwendig. Für die Umsetzung dieser Maßnahme werden somit weitere 99.650,-€ benötigt.
Bei der Kostenschätzung der Firma switch.on blieben unberücksichtigt, die Kosten für die notwendigen Bauleistungen an den angrenzenden Bauteilen, die zwingend mit beurteilt und ertüchtigt werden müssen. In
diesem Fall fehlen die Kostenangaben für notwendige Maßnahmen der Gewerke:
Dachrandarbeiten
Blitzschutz
Sonnenschutz
Arbeiten an bestehenden Vordächern
Anschlüsse im Sockelbereich zum Übergang an das Erdreich
Hinzu kommen weitere Kosten für die Fenstersanierung in Höhe von insgesamt 660.000,-€.
zu 2. Notwendigkeit der Fenstersanierung
Nach Bestandserhebung und detaillierter Planung wird die dringende Notwendigkeit der Fenstersanierung
an dieser Liegenschaft empfohlen. Die Fensteranlagen sind in einem sehr schlechten Zustand. Außerdem
würden sich die Anpassungsarbeiten an die erneuerte Fassade bei einer Erneuerung der Fenster zu einem
späteren Zeitpunkt äußerst kompliziert und kostenaufwendig darstellen.
Eine alleinige Sanierung der Fassade ist aus folgenden Gründen nicht zu vertreten und würde diese in Frage
stellen:
Betrachtet werden müssen bei einer Modernisierung und energetischen Sanierung auch die anliegenden Bauteile, in diesem Fall die gesamte Gebäudehülle.
Vorlage Nr.: 444/2011 . Seite 3 / 5
Bei einer energetischen Sanierung prüft man i. d. R. zunächst, ob die Fenster ausgetauscht werden
müssen und stellt in diesem Zusammenhang dann die Frage, ob im gleiche Zuge die Fassadensanierung durchgeführt werden soll.
Die Fenster der Horionschule sind in einem gravierend schlechten Zustand. Eine Fassadensanierung macht hier nur Sinn, wenn die Fenstersanierung gleichzeitig durchgeführt wird.
Der nachträgliche Einbau von Fenstern würde zusätzliche Kosten verursachen, da die Laibungen
zweimal behandelt werden müssen. Zudem ergibt sich die Gefahr von Wärmebrücken und ungeschützten großen Blendrahmen.
Es ist davon auszugehen, dass es sich beim vorgefundenen Baualter der Fenster um ungedämmte,
thermisch nicht getrennte Profile handelt, die dem heutigen Standard nicht mehr entsprechen.
Vorgefundene sichtbare Schäden an den Fenstern, Außentüren und dem Sonnenschutz
- erhebliche Undichtdichtigkeit an den Fensterprofilen > Folge Zugerscheinungen
- erhebliche Kältebrücken am Anschluss Blendrahmen / Laibung
Das Schadensbild ist an den Verfärbungen im unteren Bereich der AluminiumFensterrahmen gut erkennbar
- vorgefunden wurden Schäden an den Dichtungsprofilen, Abdichtungen und
Versiegelungen
- Ausblühungen an Fensterbänken, Kehlen und Nähten sind ebenfalls Indikatoren für die
Belastungen durch witterungsbedingte Einflüsse
- durch den fehlenden Dachüberstand sind die Wand- wie Fensterflächen den
Wettereinflüssen stark ausgesetzt
- Der integrierte Sonnenschutz der Fenster auf der Süd-Ost Seite weist altersbedingte
Schäden auf, teilweise sind Anlagen defekt
Eine alleinige Teilsanierung der Fassade macht aus den oben genannten Gründen keinen Sinn.
Neben der technisch, notwendigen Verbindung der Sanierung von Fenstern und Fassade würde eine Erneuerung auch gestalterisch korrespondieren und der Schule ein neues Erscheinungsbild geben.
Einhergehen bei einer ordentlichen Ausführung der Maßnahme die Verbreiterung des Dachrandes, die Erneuerung des Sonnenschutzes die Erneuerung des Blitzableiters und Erdarbeiten zur Einpassung der Fassade in das Gelände.
Die Maßnahme Fenstererneuerung wurde von Switch.on als „technisch in absehbarer Zeit erforderlich und
energetisch sinnvoll, aber nicht wirtschaftlich“ bewertet. Auch das Planungsbüro switch.on empfiehlt die Erneuerung der Fenster und gibt im energetischen Bericht die folgenden Hinweise:
„Die Maßnahme lässt sich allein nicht wirtschaftlich darstellen, ist aber auf Grund der technischen Mängel
im Bereich der Dichtungen besonders im Zusammenhang mit der Maßnahme „ Dämmung der Fassade“
empfehlenswert, da Anschlussprofile optimal gelöst werden können und der Sonnenschutz auf Grund der
Dämmmaßnahmen bereits verlegt werden muss“
Sollte diese Maßnahme komplett an allen Gebäudeteilen umgesetzt werden, so ist damit zu rechnen, dass
die Gesamtmaßnahme nicht innerhalb der Sommerferien 2012 abgeschlossen werden kann. Die Durchführung während des Schulbetriebes würde zu starken Störungen führen. Es ist daher zu empfehlen die Maßnahme in drei Abschnitte (Hauptgebäude (2012, Nebengebäude (2013), Verwaltungsgebäude(2014)) zu
teilen und entsprechend temporär getrennt stattfinden zu lassen. Ein Mehraufwand wegen mehrfachen Gerüstaufstellens und Anpassarbeiten ergibt sich nicht.
Die Kosten der einzelnen Gewerke für das Hauptgebäude gliedern sich in 2012 dann folgendermaßen:
Vorlage Nr.: 444/2011 . Seite 4 / 5
Fassade (brutto)
139.000 €
Fenster (brutto)
242.000 €
Gesamt
- bereits genehmigte Mittel für die Fassadensanierung aus 2011
. ersparte Mittel aus der Maßnahme Dämmung Kellerdecke Realschule
381.000 €
226.350 €
153.956 €
verfügbar
380.306 €
In den Folgejahren 2013 und 2014 könnten an der Horionschule folgende weitere Maßnahmen durchgeführt
werden:
Energetische Sanierungsarbeiten am Nebengebäude der Grundschule Horionschule in 2013
a. Fassadensanierung
103.000,- € brutto
b. Fenstersanierung (Finanzierung aus dem allgemeinen Bauunterhalt)
Gesamt
208.000,- € brutto
311.000,- € brutto
Energetische Sanierungsarbeiten am Verwaltungsgebäude der Grundschule Horionschule in 2014
a. Fassadensanierung
50.000,- € brutto
b. Fenstersanierung (Finanzierung aus dem allgemeinen Bauunterhalt)
Gesamt
200.000,- € brutto
250.000,- € brutto
Zu 3. Entfall der Maßnahme „Dämmung der Kellerdecke an der Realschule Pulheim
Der LHA hat in seiner Sitzung am 07.04.2011 beschlossen, dass vor einer Umsetzung der Maßnahme
„Dämmung der Kellerdecke an der Realschule Pulheim“ die Wirtschaftlichkeit überprüft werden soll. Hintergrund war, dass die Verwaltung in der Sitzung mündlich darauf hingewiesen hatte, dass im Zuge eines Ortstermins festgestellt worden war, dass unterhalb der Kellerdecke sämtliche Ver- und Entsorgungsleitungen
der Schule verlegt sind.
Die Überprüfung ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Eine Dämmung der Kellerdecke ist bauphysikalisch
sinnvoll nur dann umsetzbar, wenn die Ver- und Entsorgungsleitungen demontiert, neu verlegt und angepasst werden. Dies ist mit so erheblichen Mehraufwendungen verbunden, dass die Wirtschaftlichkeit der
Maßnahme nicht mehr gegeben ist, da die Kosten sich über die Energieeinsparungen nicht amortisieren
würden. Bei Kenntnis dieses Sachverhalts wäre die Maßnahme nicht mit der Priorität hoch in die Liste der
energetischen Maßnahmen aus dem Klimaschutzteilkonzept aufgenommen worden.
Die Verwaltung schlägt daher vor diese Maßnahme nicht umzusetzen und die ersparten Mittel statt dessen
für den Mehrbedarf bei der Fassadensanierung Horionschule einzusetzen.
Zu 4. Weitere energetische Maßnahmen
Der Liegenschafts- und Hochbauausschuss hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 10.02.2011 beauftragt
hinsichtlich der Verwendung der im laufenden Jahr und den Folgejahren für energetische Sanierungsmaßnahmen Vorschläge für Sanierungsarbeiten in Höhe von 500.000,- € vorzulegen. Hierbei sollen nur Maßnahmen berücksichtigt werden, die in der von der Firma Switch.on vorgelegten Gesamtübersicht mit der
Priorität „hoch“ aufgeführt sind.
Wie im vergangenen Jahr werden Maßnahmen für Liegenschaften zusammengefasst, um die mit den Baumaßnahmen verbundenen Belastungen für die Nutzer zu bündeln.
Vorlage Nr.: 444/2011 . Seite 5 / 5
Die vorgeschlagenen Maßnahmen führen zu einer CO2-Minderung in Höhe von 25.126 kg pro Jahr bzw. von
1.854.932 kg.über die Nutzungsdauer.