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Beschlussvorlage (Inklusion in Kindertageseinrichtungen in Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
153 kB
Datum
01.12.2011
Erstellt
22.11.11, 18:45
Aktualisiert
22.11.11, 18:45
Beschlussvorlage (Inklusion in Kindertageseinrichtungen in Pulheim) Beschlussvorlage (Inklusion in Kindertageseinrichtungen in Pulheim) Beschlussvorlage (Inklusion in Kindertageseinrichtungen in Pulheim) Beschlussvorlage (Inklusion in Kindertageseinrichtungen in Pulheim)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 462/2011 Erstellt am: 03.11.2011 Aktenzeichen: II/512 Verfasser/in: Frau Sabine Streeck Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Jugendhilfeausschuss X nö. Sitzung Termin 01.12.2011 Betreff Inklusion in Kindertageseinrichtungen in Pulheim Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Beschlussvorschlag Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, dass Thema Inklusion regelmäßig im Rahmen der weiteren Bedarfsplanung der Betreuungsangebote für Kinder und deren Umsetzung zu berücksichtigen. Vorlage Nr.: 462/2011 . Seite 2 / 4 Erläuterungen …“Ich und Du wir alle gehören dazu…“ (von Petra Wagner) 1. Gesellschaftliche Rahmenbedingungen Seit dem 26.März 2009 ist die UN – Behindertenrechtskonvention (UN – BRK) verbindliches Recht in Deutschland. Mit Unterzeichnung der Konvention verpflichten sich die Vertragsstaaten, Diskriminierung von Menschen mit Behinderung entgegenzuwirken. Das Diskriminierungsverbot wird in Artikel 24 der Konvention eng mit dem Recht auf Bildung verknüpft. Diskriminierungsfreier, chancengleicher Zugang zu Bildung ist nur in einem inklusiven Bildungssystem gewährleistet (Artikel 24, Abs 1 UN – Behindertenrechtskonvention), zu dessen Verwirklichung sich die Vertragsstaaten verpflichtet haben. Dieses beinhaltet gemeinsames Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung – wohnortnah. Es geht um Teilhabe an Lernen und Gemeinschaft aller und Reduzierung aller Barrieren zu Lernen und Teilhabe. Zum jetzigen Zeitpunkt kann niemand genau sagen, wie eine inklusive Gesellschaft mit all ihren Teilbereichen in der Zukunft ausgestattet sein wird. Es können jedoch Ziele formuliert werden. Das erfordert ein Verlassen eingefahrener Denkgewohnheiten und Handlungsmuster – keine leichte Aufgabe. Die sachliche, konstruktive, aber auch kritische Auseinandersetzung mit dem Thema Inklusion hingegen hat die Chance, Entwicklungspotentiale aufzudecken. Tiefgreifende Reformen gesellschaftlicher Vorstellungen des Bildungssystem (Paradigmenwechsel) stehen ohnehin und über das Thema Inklusion hinaus an. Sie können nun, mit dem Fokus auf Inklusion systematisch und prozesshaft angegangen werden. In den nächsten Jahren wir es darum gehen, die Aufgabe der Inklusion in der Kooperation aller Bildungspartner anzugehen und damit das gesamte Bildungswesen zu sensibilisieren und zunehmend mehr Teilhabechancen in sämtlichen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu gewährleisten. Dazu müssen neue Handlungs- und Kommunikationsstrukturen aufgebaut werden – ein Prozess, bei dem die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung Unterstützung und fachliche Begleitung sowie kollegialen Austausch über die kommunalen Grenzen hinaus benötigt. (vgl. LVR- Landesjugendamt Rheinland) 2. Inklusion Inklusion bedeutet im allgemeinen das Einbeziehen von Teilen in und zu einem Ganzen. Zunehmend wird dieser Begriff auch als ein Konzept des menschlichen Zusammenlebens verstanden: Inklusion bedeutet hier, die Teilhabe von Einzelnen an einer Gemeinschaft zu ermöglichen sowie die Barrieren für eine solche Teilhabe zu erkennen und aktiv zu beseitigen. Je vielfältiger die Menschen einer Gruppe sind, desto mehr kann die Gesellschaft und jeder Einzelne in ihr profitieren. Inklusion bedeutet daher vor allem, die in einer Gemeinschaft vorhandenen Formen von Vielfalt zu erkennen, wertzuschätzen und zu nutzen. Vorlage Nr.: 462/2011 . Seite 3 / 4 Inklusion wird mehr und mehr als Prozess verstanden, der von unterschiedlichen Standorten aus gestartet und gepflegt werden kann. Inklusion gilt deshalb heute als realistischer und realisierbarer Anspruch und Leitidee für jegliche Institutionen, die die Verschiedenheit von Menschen anerkennen und einbeziehen will. Für die Entwicklung von inklusiven Konzepten und Prozessen sind folgende Gedanken und Werte von zentraler Bedeutung: Inklusion verfolgt das Ziel, das Menschenrecht einzelner Personen auf Teilhabe am Leben in allen gesellschaftlichen Bereichen zu etablieren (Artikel 3 Absatz c UN – Behindertenrechtskonvention, § 19 Absatz 3 SGB IX) Inklusion versteht die Verschiedenheit (Heterogenität) von Menschen als bereichernde Vielfalt und versucht sie zu nutzen. Dazu gehören verschiedene Arten von Heterogenität: persönlich, sozial, kulturell, ethnische Herkunft, körperliche Bedingungen etc. Inklusion versteht Verschiedenheit und Vielfalt ganzheitlich und wendet sich gegen Zwei- Gruppen- Kategorisierung wie― Deutsch und Ausländer―, „Behinderte und Nichtbehinderte― etc. Diese Kategorisierung reduziert die Komplexität menschlicher Vielfalt und wird der einzelnen Person nicht gerecht. Inklusion erkennt jede Person in ihrer Einmaligkeit an und begreift die Gruppe als unteilbares Spektrum von Individuen. Dabei geht es auch um die Vielfalt in einer Person, die, in unterschiedlichen Zusammenhängen, bereits unterschiedliche Kompetenzen, Bedarfe und Stärken zeigen kann. Inklusion vermittelt das Bewusstsein und die Kompetenz, die vielfältigen Quellen, Formen und Strukturen von Diskriminierung erkennen zu lernen und nachhaltig zu beseitigen. Inklusion begegnet jedem Einzelnen, innerhalb und außerhalb einer Organisation/Einrichtung, mit Fairness und Solidarität, Offenheit und Respekt. Ziel ist es, in und zwischen allen Menschen und Systemen Fähigkeiten zu erkennen, freizusetzen und auszubauen. (vgl. Kommunaler Index für Inklusion, S.2-3) 3. Situation im Bereich der Kindertageseinrichtungen innerhalb der Stadt Pulheim Hier stellt sich nun die Frage, was bedeutet der Paradigmenwechsel für die Weiterentwicklung der Bildungs- und Erziehungseinrichtungen der frühen Kindheit für die Stadt Pulheim? Wie steht es um die Inklusion in städtischen Kindertageseinrichtungen? Gibt es die „volle Partizipation― aller Kinder? Oder gibt es Barrieren beim Spielen und Lernen, die einige Kinder nicht oder schwer überwinden können?... Mit der Vorlage Nr. 198/2011 (Jugendhilfeausschuss am 30.06.2011) wurde die Bedarfsplanung für Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen fortgeschrieben. Hierbei blieb die Bedarfsplanung für Inklusion zunächst unberücksichtigt. Mit der Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem Vollendung des ersten Lebensjahres (ab 01.08.2013, Kinderförderungsgesetz) ergibt sich auch für Kinder mit besonderen Förderbedarfen der Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Nach der fortgeschriebenen Bedarfsplanung ergibt sich für das Jahr 2013 insgesamt ein Bedarf von 1.337 Plätzen für die Verwirklichung des Rechtsanspruches für Kinder ab dem 3. Lebensjahr und ein Bedarf von 451 Plätzen für Kinder unter 3 Jahren. Die Plätze für Kinder unter 3 Jahren sollen mit 316 Plätzen in Kindertageseinrichtungen und mit 135 Plätze bei Tagespflegepersonen geschaffen werden. Für das Jahr 2013 werden insgesamt 1.653 Plätze (1.337 + 316 Plätze) in Kindertageseinrichtungen geplant. Hierin enthalten sind bisher 20 Plätze für integrative Kinder mit einem Alter ab 3 Jahren. Davon entfallen 10 Plätze auf die Kindertageseinrichtung ‚Hand in Hand e.V.’ und je fünf Plätze auf die städtischen Kindertageseinrichtungen Arche Gustav-Heinemann-Str. und Farbklecks ‚Farbklecks’ in der Helmholtzstr. (neu ab 2012: Erfurter Str.) in Pulheim-Brauweiler. Vorlage Nr.: 462/2011 . Seite 4 / 4 Zur Zeit gibt es in den städtischen Bildungs- und Erziehungseinrichtungen der frühen Kindheit kein integratives Angebot für Kinder unter drei Jahren. Nach Auskunft des Landesjugendamt Rheinland ist von einem durchschnittlichen Bedarf an integrativen Plätzen von rd. 4,5% aller Plätze auszugehen. Bei einer erforderlichen Platzzahl von 1653 im Jahr 2013 wären demnach rund 74 integrative Plätze erforderlich. Unter Berücksichtigung der vorhandenen Plätze wären weitere rund 54 Plätze zu schaffen. Die Umsetzung des Inklusionsgedanken ist auch in Hinblick auf den angekündigten Wegfall der heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen, in denen bisher ausschließlich Kinder mit besonderen Förderbedarfen betreut wurden, erforderlich. Hier wurden in der Vergangenheit auch Kinder mit heilpädagogischen Förderbedarf aus der Stadt Pulheim in den Einrichtungen der Nachbarkommunen gefördert. Diese Einrichtungen werden nunmehr – dem Inklusionsgedanken folgend – in Regeleinrichtungen mit inklusiver Förderung umgewandelt. Um eine Steigerung der integrativen Plätze zu erreichen, sollte aus Sicht des Jugendamtes bei der Errichtung von Neubauten von Kindertageseinrichtungen die Schaffung inklusiver Plätze berücksichtigt werden. Problematisch ist hierbei allerdings, dass durch die Einrichtung von integrativen Plätzen eine Reduzierung der Gruppenstärke auf max. 15 Kinder erfolgt. Die Fortschreibung der Bedarfsplanung (Vorlage Nr. 198/2011) sieht die Schaffung von 8 neuen Gruppen (davon 7 U-3 Gruppen mit 20 Kindern und 1 Gruppe mit 25 Kindern, gesamt 165 Kinder) vor. Sollten in einer der neuen Einrichtungen integrative Plätze geschaffen werden, würden die erforderliche Platzzahl für die Verwirklichung der Rechtsansprüche nicht zur Verfügung stehen. Es muss daher auch geprüft werden, ob der inklusive Gedanke in den bestehenden städtischen Kindertageseinrichtungen und den Einrichtungen der freien Träger unter Berücksichtigung der finanziellen und baulichen Ressourcen möglich ist. Hier wird das Jugendamt in enger Abstimmung mit dem Landesjugendamt konzeptionelle Ideen entwickeln. Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass zur Zeit eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Pulheimer Kindertageseinrichtungen, der Grundschulen und des Jugendamtes dabei ist, fachliche Leitlinien zur Gestaltung des Überganges von der Kindertagesstätte in die Grundschulen in Pulheim zu erarbeiten. Hier wird das Thema Inklusion und die Kooperation mit dem Kompetenzzentrum der Förderschule zentral mit berücksichtigt. Quellenangabe: ● Arbeitshilfe: „Die offene Ganztagsschule als inklusiven Bildungsort entwickeln― LVR- Landesjugendamt Rheinland ● Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil II Nr. 35 Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinigten Nationen vom 13. Dezember 2006 Über die Rechte von Menschen mit Behinderung ● Index für Inklusion – Tageseinrichtungen für Kinder, GEW (4. Auflage, Januar 2011) ● Körber-Stiftung Forum für Impulse ● Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft (Hrsg.) Kommunaler Index für Inklusion