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Beschlussvorlage (Änderung der Richtlinien der Stadt Pulheim zur Sportförderung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
130 kB
Datum
29.11.2011
Erstellt
24.11.11, 19:01
Aktualisiert
24.11.11, 19:01
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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 481/2011 Erstellt am: 14.11.2011 Aktenzeichen: II/52 13 20 Verfasser/in: Herr Ritter Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit X nö. Sitzung Termin 29.11.2011 Betreff Änderung der Richtlinien der Stadt Pulheim zur Sportförderung Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung, Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit beschließt die Änderungen der Richtlinien der Stadt Pulheim zur Sportförderung. Vorlage Nr.: 481/2011 . Seite 2 / 3 Erläuterungen Zur besseren Übersicht sind in der Anlage die Richtlinien der Stadt Pulheim zur Sportförderung in der zurzeit gültigen Fassung, die Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Änderungsvorschläge der Verwaltung gegenüber gestellt. Nachfolgend wird im einzelnen zunächst auf die Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingegangen. Es folgt die Begründung der Änderungsvorschläge der Verwaltung. Unter 1. d) beantragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Erhöhung des Prozentanteils aktiver jugendlicher Mitglieder von 20 % auf 30 %. Die Verwaltung ist demgegenüber der Auffassung, dass allein aufgrund der demographischen Entwicklung und der offenen und gebundenen Ganztagsschule eine Quotierung wenig sinnvoll ist. Die Formulierung der Verein leistet eine angemessene Jugendarbeit scheint der Verwaltung ausreichend. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, die Punkte 3.1, 3.2, 3.3, 3.7 und 3.10 überwiegend Jugendlichen zu gewähren. Die Verwaltung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Punkt 3.1 Grundförderung zu streichen ist. Mit Einführung des Sportstättennutzungsentgelts hat der Rat der Stadt Pulheim gleichzeitig beschlossen, dass die Grundförderung entfällt. 3.2 Talentförderung Talentförderung kommt nach Auffassung der Verwaltung sowieso nur Jugendlichen zugute. 3.3 Zuschüsse zur Unterhaltung und Bewirtschaftung vereinseigener Anlagen. 3.7 Zuschüsse zu Baumaßnahmen 3.10 Zuschüsse zur Beschaffung von Sportgeräten Die Verwaltung ist der Auffassung, die Richtlinien diesbezüglich in der zurzeit gültigen Fassung bestehen zu lassen. Die Bewirtschaftung vereinseigener Anlagen, Baumaßnahmen, Zuschüsse zur Beschaffung von Sportgeräten kommen in der Regel allen Vereinsmitgliedern zugute. Die Verwaltung hat keine Möglichkeit hier zu eruieren, ob diese Mittel überwiegend Jungendlichen zugute kommen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schlägt vor, Punkt 3.5 der Richtlinien Teilnahme an Meisterschaften zu streichen. Die Verwaltung ist der Auffassung, diesen Absatz in der bisher gültigen Fassung beizubehalten. Der bei weitem überwiegende Anteil von Anträgen bezieht sich auf Fahrtkostenrückerstattungen. Jährlich können hier ca. 20 Zuschüsse gewährt werden. Selbstverständlich kommen diese Zuschüsse auch Jugendlichen bzw. Jugendmannschaften zugute. Sie bedeuten gerade in Randsportarten (z. B. Baseball, Skaterhockey, etc.) eine wesentliche Unterstützung und werden dankbar angenommen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt die Streichung des Punktes 3.6 Jubiläen. Auch hier ist die Verwaltung der Auffassung, diesen Absatz in der bisherigen Form beizubehalten. Selbst eine geringfügige finanzielle Unterstützung würdigt eine langjährige Vereinsarbeit und damit auch Jugendarbeit. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt den Punkt 3.8 Übungsleiterzuschüsse nur noch Jugendsportgruppen zu gewähren. Die Verwaltung weist darauf hin, dass dieser Absatz zu streichen ist. Genau wie Punkt 3.1 Grundförderung erfolgt hier seit Einführung des Sportstättennutzungsentgelts keine Bezuschussung mehr. Vorlage Nr.: 481/2011 . Seite 3 / 3 Bezüglich Punkt 3.9 Benutzung der stadteigenen Sportstätten schlägt die Verwaltung die geänderte Formulierung vor, die sich aufgrund der Erhebung des Sportstättennutzungsentgelts ergibt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass unter Punkt 4 Beschlussfassung die Ziffer 3.1 gestrichen werden muss. Eine gegebenenfalls erforderliche Neuordnung der Nummerierung erfolgt nach Beschlussfassung. Anlagen: Gegenüberstellung Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20.09.2011