Daten
Kommune
Pulheim
Größe
130 kB
Datum
29.11.2011
Erstellt
24.11.11, 19:01
Aktualisiert
24.11.11, 19:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
481/2011
Erstellt am:
14.11.2011
Aktenzeichen:
II/52 13 20
Verfasser/in:
Herr Ritter
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit
X
nö. Sitzung
Termin
29.11.2011
Betreff
Änderung der Richtlinien der Stadt Pulheim zur Sportförderung
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung, Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit beschließt die Änderungen der Richtlinien der Stadt Pulheim zur
Sportförderung.
Vorlage Nr.: 481/2011 . Seite 2 / 3
Erläuterungen
Zur besseren Übersicht sind in der Anlage die Richtlinien der Stadt Pulheim zur Sportförderung in der zurzeit gültigen
Fassung, die Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Änderungsvorschläge der Verwaltung
gegenüber gestellt. Nachfolgend wird im einzelnen zunächst auf die Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen eingegangen. Es folgt die Begründung der Änderungsvorschläge der Verwaltung.
Unter 1. d) beantragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Erhöhung des Prozentanteils aktiver jugendlicher Mitglieder von 20 % auf 30 %.
Die Verwaltung ist demgegenüber der Auffassung, dass allein aufgrund der demographischen Entwicklung und der
offenen und gebundenen Ganztagsschule eine Quotierung wenig sinnvoll ist. Die Formulierung der Verein leistet eine
angemessene Jugendarbeit scheint der Verwaltung ausreichend.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, die Punkte 3.1, 3.2, 3.3, 3.7 und 3.10 überwiegend Jugendlichen zu
gewähren.
Die Verwaltung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Punkt 3.1 Grundförderung zu streichen ist. Mit
Einführung des Sportstättennutzungsentgelts hat der Rat der Stadt Pulheim gleichzeitig beschlossen, dass die Grundförderung entfällt.
3.2 Talentförderung
Talentförderung kommt nach Auffassung der Verwaltung sowieso nur Jugendlichen zugute.
3.3 Zuschüsse zur Unterhaltung und Bewirtschaftung vereinseigener Anlagen.
3.7 Zuschüsse zu Baumaßnahmen
3.10 Zuschüsse zur Beschaffung von Sportgeräten
Die Verwaltung ist der Auffassung, die Richtlinien diesbezüglich in der zurzeit gültigen Fassung bestehen zu lassen. Die
Bewirtschaftung vereinseigener Anlagen, Baumaßnahmen, Zuschüsse zur Beschaffung von Sportgeräten kommen in
der Regel allen Vereinsmitgliedern zugute. Die Verwaltung hat keine Möglichkeit hier zu eruieren, ob diese Mittel überwiegend Jungendlichen zugute kommen.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schlägt vor, Punkt 3.5 der Richtlinien Teilnahme an Meisterschaften zu streichen.
Die Verwaltung ist der Auffassung, diesen Absatz in der bisher gültigen Fassung beizubehalten.
Der bei weitem überwiegende Anteil von Anträgen bezieht sich auf Fahrtkostenrückerstattungen. Jährlich können hier
ca. 20 Zuschüsse gewährt werden. Selbstverständlich kommen diese Zuschüsse auch Jugendlichen bzw. Jugendmannschaften zugute. Sie bedeuten gerade in Randsportarten (z. B. Baseball, Skaterhockey, etc.) eine wesentliche Unterstützung und werden dankbar angenommen.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt die Streichung des Punktes 3.6 Jubiläen.
Auch hier ist die Verwaltung der Auffassung, diesen Absatz in der bisherigen Form beizubehalten. Selbst eine geringfügige finanzielle Unterstützung würdigt eine langjährige Vereinsarbeit und damit auch Jugendarbeit.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt den Punkt 3.8 Übungsleiterzuschüsse nur noch Jugendsportgruppen
zu gewähren.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass dieser Absatz zu streichen ist. Genau wie Punkt 3.1 Grundförderung erfolgt hier
seit Einführung des Sportstättennutzungsentgelts keine Bezuschussung mehr.
Vorlage Nr.: 481/2011 . Seite 3 / 3
Bezüglich Punkt 3.9 Benutzung der stadteigenen Sportstätten schlägt die Verwaltung die geänderte Formulierung
vor, die sich aufgrund der Erhebung des Sportstättennutzungsentgelts ergibt.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass unter Punkt 4 Beschlussfassung die Ziffer 3.1 gestrichen werden muss.
Eine gegebenenfalls erforderliche Neuordnung der Nummerierung erfolgt nach Beschlussfassung.
Anlagen:
Gegenüberstellung
Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20.09.2011