Daten
Kommune
Pulheim
Größe
121 kB
Datum
07.12.2011
Erstellt
28.11.11, 18:50
Aktualisiert
28.11.11, 18:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
499/2011
Erstellt am:
22.11.2011
Aktenzeichen:
IV/61 - ri/wo
Verfasser/in:
Herr Ritter
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Umwelt- und Planungsausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
07.12.2011
Betreff
Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim
Teilbereichsänderung Nr. 17.1 - Ortsteil Stommelerbusch
Hier: Änderung einer Teilfläche des Sondergebietes Schießplatz in Fläche für die Landwirtschaft
-Offenlagebeschluss-
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
x
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Beschlussvorschlag
Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung, den Entwurf der Änderung Nr. 17.1
des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim mit dem Entwurf der Begründung gemäß § 3 (2) BauGB vom 23.09.2004
Vorlage Nr.: 499/2011 . Seite 2 / 2
(BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) öffentlich auszulegen.
– Auslegungsbeschluss
Erläuterungen
Vom 30.08.2011 bis zum 29.09.2011 fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden statt. Hierzu
ging eine positive Stellungnahme des Rhein-Erft-Kreises ein und – nach zweimaliger Fristverlängerung – eine Stellungnahme der Wehrbereichsverwaltung West, in der keine grundlegenden Bedenken formuliert werden. Auf dieser Grundlage wurde die landesplanerische Anfrage nach § 34 Landesplanungsgesetz an die Bezirksregierung gestellt, eine Antwort steht noch aus. Grundsätzlich ist jedoch eine positive Stellungnahme zu erwarten.
Auf dieser Basis soll nun die Offenlage des Änderungsverfahrens durchgeführt werden.