Daten
Kommune
Pulheim
Größe
158 kB
Datum
06.12.2011
Erstellt
28.11.11, 18:50
Aktualisiert
28.11.11, 18:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
487/2011
Erstellt am:
16.11.2011
Aktenzeichen:
III/220
Verfasser/in:
Herr Thienen
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Haupt- und Finanzausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
06.12.2011
Betreff
Antrag gem. § 24 GO NRW zur Aufnahme ergänzender Hinweise in den Grundbesitzabgabenbescheid
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Herr Kauth
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
0,-€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Beschlussvorschlag
Der HFA beschließt, der Anregung von Herrn Werner Kauth nach § 24 GO vom 17.10.2011 zur Aufnahme eines „Hinweises“ in den Bescheid über Grundbesitzabgaben bezüglich der reduzierten Niederschlagswassergebühren nicht zu
folgen. Die Verwaltung wird jedoch in der Anlage zum Jahresbescheid über die Grundbesitzabgaben ergänzende Hinweise aufnehmen, die in der folgenden Erläuterung dargestellt sind.
Vorlage Nr.: 487/2011 . Seite 2 / 2
Erläuterungen
Der gewünschte Hinweis im Bescheid sollte wie folgt lauten: „§ 4 Niederschlagswassergebühren, (5) Eingeschränkt
wasserdurchlässige Flächen (Ökopflaster, Rasengittersteine, Porenpflaster, Gründächer) werden aufgrund des geringeren Niederschlagswasserabflusses mit 60 % des Gebührensatzes gemäß Abs. 4 veranlagt. Voraussetzung hierfür ist,
dass der Gebührenpflichtige die eingeschränkte Wasserdurchlässigkeit dieser Flächen entsprechend nachweist (Angaben des Herstellers.)“
Der Bescheid über Grundbesitzabgaben beinhaltet die Festsetzungen von Steuern und Gebühren (Abgaben). Ergänzende Hinweise zu einzelnen Satzungsregelungen im Bescheid selbst würden zu einem zu großen Umfang des Bescheides führen. Dieser würde somit viel zu unübersichtlich; denn Sinn und Zweck des Bescheides neben den festzusetzenden Abgaben ist, dass die Bürgerinnen und Bürger möglichst klar erkennen können, welche Abgaben, für welche
Zeiträume und in welcher Höhe sie diese zu einem bestimmten Fälligkeitszeitpunkt zahlen müssen.
In einer „Anlage“ zum Jahresbescheid über Grundbesitzabgaben gibt es deshalb Erläuterungen zu der Festsetzung und
Höhe der Abgaben. Diese beinhalten auch bereits Hinweise zu den Niederschlagswassergebühren bzw. zu den reduzierten Niederschlagswassergebühren. Der Hinweis lautet aktuell wie folgt: „Für reduziert abflusswirksame Flächen
(begrünte Dächer, Ökopflaster, etc…) gilt der reduzierte Gebührensatz in Höhe von (der jeweils aktuelle Gebührensatz),
für jeden Quadratmeter angeschlossener Fläche“.
Für die Erläuterungen zum Abgabenbescheid 2012 kann jedoch folgende Ergänzung aufgenommen werden: „Für reduziert abflusswirksame Flächen (Ökopflaster, Rasengittersteine, Porenpflaster, Gründächer) gilt bei entsprechendem
Nachweis (Angaben des Herstellers) der um 40 % reduzierte Gebührensatz in Höhe von (der jeweils gültige Gebührensatz) für jeden Quadratmeter angeschlossener Fläche“.