Daten
Kommune
Pulheim
Größe
172 kB
Datum
06.12.2011
Erstellt
28.11.11, 18:50
Aktualisiert
28.11.11, 18:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
479/2011
Erstellt am:
14.11.2011
Aktenzeichen:
III / 20 - gs
Verfasser/in:
David Gerhards
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Haupt- und Finanzausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
06.12.2011
Betreff
Anregung gemäß § 24 GO von Herrn Werner Kauth vom 03.11.2011 zur Erzielung von Einnahmen für soziale
Zwecke
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Herr Werner Kauth vom 03.11.2011(s. Anlage)
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die anliegende Anregung von Herrn Werner Kauth vom 03.11.2011 abzuweisen.
Vorlage Nr.: 479/2011 . Seite 2 / 3
Erläuterungen
Zur Anregung von Herrn Kauth gibt die Verwaltung folgende Hinweise:
1. Die Stadt erzielt seit dem Jahr 2010 Altpapiererlöse, die den Sammlungsaufwand bezüglich der blauen Tonnen und
der Altpapiercontainer aufgrund der seit Mitte 2009 deutlich gestiegenen Altpapiervermarktungspreise übertreffen.
Die Erlöse beim Altpapier tragen zu den niedrigen - in Folge dreimal hintereinander reduzierten - Abfallgebühren der
Jahre 2010 - 2012 bei.
2. Die Erlöse werden anhand der vom statistischen Bundesamt ermittelten Preisindizes für Altpapier berechnet und
ändern sich jeden Monat. Der durchschnittliche Erlös pro Gewichtstonne Altpapier lag im Jahr 2010 bei 109,70 €.
Erst bei Unterschreitung eines Erlöses von 59,38 € / t wäre ein Minus auf der Kostenstelle Altpapier entstanden und
wären die Gebührenzahler mit Aufwand aus der Altpapierentsorgung belastet worden. Die Steuerzahler werden ohnehin nicht belastet, da der Abfallgebührenhaushalt kostendeckend berechnet wird und kein öffentlicher Anteil aus
dem allgemeinen Haushalt finanziert wird.
3. In diesem Jahr liegen die durchschnittlichen Altpapiererlöse ebenfalls über den Sammlungskosten. Für das kommende Jahr 2012 wurde auch mit entsprechenden Erlösen kalkuliert. Unter anderem daher wird mit dem Bürgerbrief
im Abfallkalender 2012 die Bitte verbreitet, Abfälle - insbesondere Altpapier - sorgfältig zu trennen und nicht in den
Restmüllbehälter - die Erlöse mindernd und gleichzeitig die Kosten erhöhend - zu entsorgen.
4. Mit der Absicht, für soziale Zwecke in Pulheim Spenden von Unternehmen zu akquirieren, könnte viel Personalaufwand betrieben werden.
Fraglich wäre in diesem Zusammenhang, warum lediglich Werbeverlage - hier mit Firmensitzen in Frechen - und
nicht auch jedes andere Unternehmen angesprochen werden sollte. Weiterhin wäre fraglich, welchen karitativen
Organisationen entsprechend öffentlich akquirierte Mittel zufließen sollten.
Für einen solchen Akquirierungsaufwand gibt es keine Rechtsgrundlage und eine freiwillige öffentliche Akquirierungs-Leistung ist vor dem Hintergrund der Haushaltssituation nicht vertretbar.
5. Der Anteil der Werbezeitungen an der Altpapiertonnage ist unbekannt. Es gibt viele andere Werbeinfos bis hin zu
zeitungsähnlichen Werbe-Periodika von Einzelhandelsketten, Prospektsammlungen in Folien usw., die regelmäßig
zu größeren Papier-Abfallmengen führen.
Nach Auffassung der Verwaltung bleiben karitative Spenden der freiwilligen privaten bzw. unternehmerischen Entscheidung überlassen. Eine öffentliche Einflussnahme oder Akquirierung ist nicht geboten. Insofern schlägt die Verwaltung
vor, die Anregung von Herrn Kauth abzuweisen.
Vorlage Nr.: 479/2011 . Seite 3 / 3
Anlage zur Vorlage 479 / 2011
Werner Kauth
50259 Pulheim, den 03.11.2011
Mitglied im:
Sinnersdorf
Bund der Steuerzahler
August-Imhoff-Str.4
Tel.02238-7694
Werner.Kauth@t-online.de
Per Mail
Herrn
Bürgermeister Frank Keppeler
und die Damen und Herren des Rates
Rathaus
Alte Kölner Str.26
50259 Pulheim
Möglichkeit zu Einnahmen für soziale Zwecke.
hier: Anregung gemäss §24 GO NW
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,
die Ausgaben „Pulheimer Wochenende“ und „Pulheimer Sonntagsblatt“ werden durch
Werbung und Werbebeilagen finanziert. Sie werden den Haushaltungen, unaufgefordert, kostenlos zugestellt. Mit der Folge, dass der Bürger gezwungen ist diese Exemplare in der Blauen Tonne zu entsorgen. Diese wiederum werden vom Steuerzahler
über die Gebühren finanziert.
Auf Grund dieser Gegebenheiten
REGE ICH GEMÄSS § 24 GO NW AN
Mit dem Ziel, in Verhandlungen mit dem/den Herausgeber(n) zu erreichen, dass dieser/diese als Entschädigung für vorstehende Gegebenheiten, eine monatliche, zweckgebundene Pauschale an die Stadt zahlen. Dies z.B. für Cent für uns Pänz, Hand in
Hand, u.ä.
Mein Vorschlag für die mtl. Pauschale:
- für „Pulheimer Wochenende“ mtl. 1,00 € je Pulheimer Haushalt
- für „Pulheimer Sonntagsblatt“ mtl. 1,00 € je Pulheimer Haushalt.
Unter Berücksichtigung von ca. 22 000 Haushaltungen ergibt sich so ein Betrag von
mtl. ca. 22.000,00 €.
Mit freundlichem Gruss
Gez. Werner Kauth