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Beschlussvorlage (Anregung gemäß § 24 GO von Herrn Werner Kauth zur Erzielung von Einnahmen für soziale Zwecke)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
172 kB
Datum
06.12.2011
Erstellt
28.11.11, 18:50
Aktualisiert
28.11.11, 18:50
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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 479/2011 Erstellt am: 14.11.2011 Aktenzeichen: III / 20 - gs Verfasser/in: David Gerhards Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss X nö. Sitzung Termin 06.12.2011 Betreff Anregung gemäß § 24 GO von Herrn Werner Kauth vom 03.11.2011 zur Erzielung von Einnahmen für soziale Zwecke Veranlasser/in / Antragsteller/in Herr Werner Kauth vom 03.11.2011(s. Anlage) Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Beschlussvorschlag Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die anliegende Anregung von Herrn Werner Kauth vom 03.11.2011 abzuweisen. Vorlage Nr.: 479/2011 . Seite 2 / 3 Erläuterungen Zur Anregung von Herrn Kauth gibt die Verwaltung folgende Hinweise: 1. Die Stadt erzielt seit dem Jahr 2010 Altpapiererlöse, die den Sammlungsaufwand bezüglich der blauen Tonnen und der Altpapiercontainer aufgrund der seit Mitte 2009 deutlich gestiegenen Altpapiervermarktungspreise übertreffen. Die Erlöse beim Altpapier tragen zu den niedrigen - in Folge dreimal hintereinander reduzierten - Abfallgebühren der Jahre 2010 - 2012 bei. 2. Die Erlöse werden anhand der vom statistischen Bundesamt ermittelten Preisindizes für Altpapier berechnet und ändern sich jeden Monat. Der durchschnittliche Erlös pro Gewichtstonne Altpapier lag im Jahr 2010 bei 109,70 €. Erst bei Unterschreitung eines Erlöses von 59,38 € / t wäre ein Minus auf der Kostenstelle Altpapier entstanden und wären die Gebührenzahler mit Aufwand aus der Altpapierentsorgung belastet worden. Die Steuerzahler werden ohnehin nicht belastet, da der Abfallgebührenhaushalt kostendeckend berechnet wird und kein öffentlicher Anteil aus dem allgemeinen Haushalt finanziert wird. 3. In diesem Jahr liegen die durchschnittlichen Altpapiererlöse ebenfalls über den Sammlungskosten. Für das kommende Jahr 2012 wurde auch mit entsprechenden Erlösen kalkuliert. Unter anderem daher wird mit dem Bürgerbrief im Abfallkalender 2012 die Bitte verbreitet, Abfälle - insbesondere Altpapier - sorgfältig zu trennen und nicht in den Restmüllbehälter - die Erlöse mindernd und gleichzeitig die Kosten erhöhend - zu entsorgen. 4. Mit der Absicht, für soziale Zwecke in Pulheim Spenden von Unternehmen zu akquirieren, könnte viel Personalaufwand betrieben werden. Fraglich wäre in diesem Zusammenhang, warum lediglich Werbeverlage - hier mit Firmensitzen in Frechen - und nicht auch jedes andere Unternehmen angesprochen werden sollte. Weiterhin wäre fraglich, welchen karitativen Organisationen entsprechend öffentlich akquirierte Mittel zufließen sollten. Für einen solchen Akquirierungsaufwand gibt es keine Rechtsgrundlage und eine freiwillige öffentliche Akquirierungs-Leistung ist vor dem Hintergrund der Haushaltssituation nicht vertretbar. 5. Der Anteil der Werbezeitungen an der Altpapiertonnage ist unbekannt. Es gibt viele andere Werbeinfos bis hin zu zeitungsähnlichen Werbe-Periodika von Einzelhandelsketten, Prospektsammlungen in Folien usw., die regelmäßig zu größeren Papier-Abfallmengen führen. Nach Auffassung der Verwaltung bleiben karitative Spenden der freiwilligen privaten bzw. unternehmerischen Entscheidung überlassen. Eine öffentliche Einflussnahme oder Akquirierung ist nicht geboten. Insofern schlägt die Verwaltung vor, die Anregung von Herrn Kauth abzuweisen. Vorlage Nr.: 479/2011 . Seite 3 / 3 Anlage zur Vorlage 479 / 2011 Werner Kauth 50259 Pulheim, den 03.11.2011 Mitglied im: Sinnersdorf Bund der Steuerzahler August-Imhoff-Str.4 Tel.02238-7694 Werner.Kauth@t-online.de Per Mail Herrn Bürgermeister Frank Keppeler und die Damen und Herren des Rates Rathaus Alte Kölner Str.26 50259 Pulheim Möglichkeit zu Einnahmen für soziale Zwecke. hier: Anregung gemäss §24 GO NW Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, die Ausgaben „Pulheimer Wochenende“ und „Pulheimer Sonntagsblatt“ werden durch Werbung und Werbebeilagen finanziert. Sie werden den Haushaltungen, unaufgefordert, kostenlos zugestellt. Mit der Folge, dass der Bürger gezwungen ist diese Exemplare in der Blauen Tonne zu entsorgen. Diese wiederum werden vom Steuerzahler über die Gebühren finanziert. Auf Grund dieser Gegebenheiten REGE ICH GEMÄSS § 24 GO NW AN Mit dem Ziel, in Verhandlungen mit dem/den Herausgeber(n) zu erreichen, dass dieser/diese als Entschädigung für vorstehende Gegebenheiten, eine monatliche, zweckgebundene Pauschale an die Stadt zahlen. Dies z.B. für Cent für uns Pänz, Hand in Hand, u.ä. Mein Vorschlag für die mtl. Pauschale: - für „Pulheimer Wochenende“ mtl. 1,00 € je Pulheimer Haushalt - für „Pulheimer Sonntagsblatt“ mtl. 1,00 € je Pulheimer Haushalt. Unter Berücksichtigung von ca. 22 000 Haushaltungen ergibt sich so ein Betrag von mtl. ca. 22.000,00 €. Mit freundlichem Gruss Gez. Werner Kauth