Daten
Kommune
Pulheim
Größe
122 kB
Datum
06.12.2011
Erstellt
28.11.11, 18:50
Aktualisiert
28.11.11, 18:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
428/2011
Erstellt am:
21.10.2011
Aktenzeichen:
III/26-Ba
Verfasser/in:
Herr Batist
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
Haupt- und Finanzausschuss
ö. Sitzung
nö. Sitzung
X
Termin
06.12.2011
Betreff
Antrag nach § 24 GO
hier: Neubau Hallenbad Pulheim - Überprüfung der in Rechnung gestellten Planungsleistungen
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Herr Kauth
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt den Antrag des Herrn Kauth nach § 24 GO vom 13.10.2011 abzulehnen.
Erläuterungen
Vorlage Nr.: 428/2011 . Seite 2 / 2
Mit Schreiben vom 10.10.2011 gab Herr Kauth der Verwaltung sein Schreiben vom 29.09.2011 an die Kommunalaufsicht zur
Kenntnis, in dem er die Befürchtung äußerte, die Verwaltung sei personell nicht in der Lage, die für den Hallenbadneubau in
Rechnung gestellten Planungsleistungen ordnungsgemäß zu prüfen. Hierzu bezog er sich auf entsprechende Berichterstattung
im Kölner Stadtanzeiger.
Mit beigefügtem Schreiben vom 13.10.2011 regte er aus gleichem Grund unter Berufung auf § 24 GO ergänzend an, die
Gemeindeprüfungsanstalt in das Verfahren einzubinden.
Hierbei liegt offenbar ein grundlegendes Missverständnis vor. Die Verwaltung hat zwar in der Vergangenheit mehrfach darauf
hingewiesen, dass ihr weder das fachlich ausreichend qualifizierte Personal, noch die zeitlichen Ressourcen zur Verfügung
stehen, um ein derart komplexes Bauwerk wie ein Hallenbad eigenständig zu planen, dies bedeutet jedoch nicht, dass Sie nicht
in der Lage ist die hierzu ergehenden Honorarrechnungen zu prüfen.
Sämtliche Honorarrechnungen wurden durch den beauftragten Projektsteuerer, das Fachamt und abschließend durch das
Rechnungsprüfungsamt geprüft. Alle berechneten Leistungsphasen wurden auf der Grundlage der Beauftragung und der hierzu
ergangenen Ratsbeschlüsse vollständig erbracht, ordnungsgemäß geprüft und zur Zahlung angewesen. Dies geschah bereits
in den Jahren 2009/2010 für die Varianten 1 – 4. Bei der Variante 5 handelte es sich nicht um eine Architektenleistung nach
HOAI sondern um eine Machbarkeitsstudie, die selbstverständlich aber ebenfalls ordnungsgemäß erbracht , geprüft und
abgerechnet wurde.
Mit Schreiben vom 10.10.2011 hat die Kreisverwaltung bereits mitgeteilt, dass von dort keine Veranlassung für ein
kommunalaufsichtliches Tätigwerden gesehen wird. Aus Sicht der Stadtverwaltung besteht auch keine Veranlassung die
Gemeindeprüfungsanstalt in das Verfahren einzubinden.
Die Verwaltung schlagt daher vor, die Anregung nach § 24 GO abzulehnen.