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Beschlussvorlage (Antrag nach § 24 GO hier: Neubau Hallenbad Pulheim - Überprüfung der in Rechnung gestellten Planungsleistungen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
122 kB
Datum
06.12.2011
Erstellt
28.11.11, 18:50
Aktualisiert
28.11.11, 18:50
Beschlussvorlage (Antrag nach § 24 GO
hier: Neubau Hallenbad Pulheim - Überprüfung der in Rechnung gestellten Planungsleistungen) Beschlussvorlage (Antrag nach § 24 GO
hier: Neubau Hallenbad Pulheim - Überprüfung der in Rechnung gestellten Planungsleistungen)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 428/2011 Erstellt am: 21.10.2011 Aktenzeichen: III/26-Ba Verfasser/in: Herr Batist Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP Haupt- und Finanzausschuss ö. Sitzung nö. Sitzung X Termin 06.12.2011 Betreff Antrag nach § 24 GO hier: Neubau Hallenbad Pulheim - Überprüfung der in Rechnung gestellten Planungsleistungen Veranlasser/in / Antragsteller/in Herr Kauth Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Beschlussvorschlag Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt den Antrag des Herrn Kauth nach § 24 GO vom 13.10.2011 abzulehnen. Erläuterungen Vorlage Nr.: 428/2011 . Seite 2 / 2 Mit Schreiben vom 10.10.2011 gab Herr Kauth der Verwaltung sein Schreiben vom 29.09.2011 an die Kommunalaufsicht zur Kenntnis, in dem er die Befürchtung äußerte, die Verwaltung sei personell nicht in der Lage, die für den Hallenbadneubau in Rechnung gestellten Planungsleistungen ordnungsgemäß zu prüfen. Hierzu bezog er sich auf entsprechende Berichterstattung im Kölner Stadtanzeiger. Mit beigefügtem Schreiben vom 13.10.2011 regte er aus gleichem Grund unter Berufung auf § 24 GO ergänzend an, die Gemeindeprüfungsanstalt in das Verfahren einzubinden. Hierbei liegt offenbar ein grundlegendes Missverständnis vor. Die Verwaltung hat zwar in der Vergangenheit mehrfach darauf hingewiesen, dass ihr weder das fachlich ausreichend qualifizierte Personal, noch die zeitlichen Ressourcen zur Verfügung stehen, um ein derart komplexes Bauwerk wie ein Hallenbad eigenständig zu planen, dies bedeutet jedoch nicht, dass Sie nicht in der Lage ist die hierzu ergehenden Honorarrechnungen zu prüfen. Sämtliche Honorarrechnungen wurden durch den beauftragten Projektsteuerer, das Fachamt und abschließend durch das Rechnungsprüfungsamt geprüft. Alle berechneten Leistungsphasen wurden auf der Grundlage der Beauftragung und der hierzu ergangenen Ratsbeschlüsse vollständig erbracht, ordnungsgemäß geprüft und zur Zahlung angewesen. Dies geschah bereits in den Jahren 2009/2010 für die Varianten 1 – 4. Bei der Variante 5 handelte es sich nicht um eine Architektenleistung nach HOAI sondern um eine Machbarkeitsstudie, die selbstverständlich aber ebenfalls ordnungsgemäß erbracht , geprüft und abgerechnet wurde. Mit Schreiben vom 10.10.2011 hat die Kreisverwaltung bereits mitgeteilt, dass von dort keine Veranlassung für ein kommunalaufsichtliches Tätigwerden gesehen wird. Aus Sicht der Stadtverwaltung besteht auch keine Veranlassung die Gemeindeprüfungsanstalt in das Verfahren einzubinden. Die Verwaltung schlagt daher vor, die Anregung nach § 24 GO abzulehnen.