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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 108 Pulheim Bereich: Fläche am Pletschmühlenweg zwischen der Bestandsbebauung, dem Pulheimer Bach und der K 9 (Bonnstraße) (Gemarkung Pulheim, Flur 13, Flurstücke 1467, 1468, 1469 und 1470) Aufstellung gemäß § 13a BauGB Aufstellungsbeschluss, Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
134 kB
Datum
07.12.2011
Erstellt
28.11.11, 18:50
Aktualisiert
28.11.11, 18:50
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 108 Pulheim
Bereich: Fläche am Pletschmühlenweg zwischen der Bestandsbebauung, dem Pulheimer Bach und der K 9 (Bonnstraße) (Gemarkung Pulheim, Flur 13, Flurstücke 1467, 1468, 1469 und 1470)
Aufstellung gemäß § 13a BauGB
Aufstellungsbeschluss, Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 108 Pulheim
Bereich: Fläche am Pletschmühlenweg zwischen der Bestandsbebauung, dem Pulheimer Bach und der K 9 (Bonnstraße) (Gemarkung Pulheim, Flur 13, Flurstücke 1467, 1468, 1469 und 1470)
Aufstellung gemäß § 13a BauGB
Aufstellungsbeschluss, Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 108 Pulheim
Bereich: Fläche am Pletschmühlenweg zwischen der Bestandsbebauung, dem Pulheimer Bach und der K 9 (Bonnstraße) (Gemarkung Pulheim, Flur 13, Flurstücke 1467, 1468, 1469 und 1470)
Aufstellung gemäß § 13a BauGB
Aufstellungsbeschluss, Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 382/2011 Erstellt am: 13.09.2011 Aktenzeichen: IV/61 Verfasser/in: Nina Bettzieche Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Umwelt- und Planungsausschuss X nö. Sitzung Termin 07.12.2011 Betreff Bebauungsplan Nr. 108 Pulheim Bereich: Fläche am Pletschmühlenweg zwischen der Bestandsbebauung, dem Pulheimer Bach und der K 9 (Bonnstraße) (Gemarkung Pulheim, Flur 13, Flurstücke 1467, 1468, 1469 und 1470) Aufstellung gemäß § 13a BauGB Aufstellungsbeschluss, Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 382/2011 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag 1. Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, den Bebauungsplan Nr. 108 Pulheim (Fläche am Pletschmühlenweg zwischen der Bestandsbebauung, dem Pulheimer Bach und der K 9/Bonnstraße; Gemarkung Pulheim, Flur 13, Flurstücke 1469 und 1470) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) aufzustellen. Ziel der Planung ist die Wiedernutzbarmachung und Nachverdichtung der ehemaligen Gärtnereifläche durch Umplanung zu einem Wohngebiet. Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich. – Aufstellungsbeschluss 2. Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Aufstellung des Plans gemäß § 13a Abs. 1 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) erfüllt sind. 3. Der Plan erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan Nr. 108 Pulheim". Erläuterungen Die Verwaltung schlägt vor, für den in der Anlage gekennzeichneten Bereich einen Bebauungsplan zu erstellen. Das Plangebiet erstreckt sich auf die Fläche der ehemaligen Gärtnerei am Pletschmühlenweg in Pulheim. Diese Nutzung wurde bereits zum 31.12.1998 aufgegeben. Im Jahr 1999 wurden die baulichen Anlagen auf den Flurstücken 1469 und 1470 abgebrochen mit dem Ziel, die Fläche erneut zu bebauen. Das Wohngebäude auf dem Flurstück 1467 ist erhalten geblieben. Die heutigen städtebaulichen Entwicklungsziele für diesen Bereich entsprechen einer Wiedernutzbarmachung der brach gefallenen Fläche und einer Nachverdichtung des allgemeinen Siedlungsbereiches mit Wohnbebauung. Bei dem beplanten Bereich handelt es sich derzeit um unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB; ein Bebauungsplan existiert nicht. Da eine Bebauung des gesamten Geländes derzeit nicht zulässig ist, soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines Wohngebietes zu schaffen. Da es sich bei dem Plangebiet um eine zulässige Grundfläche nach § 19 (2) BauNVO von deutlich unter 20.000 qm handelt und der Bebauungsplan der Nachverdichtung dient, kann das Bauleitplanverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden. Das städtebauliche Konzept sieht eine Bebauung in offener Bauweise als allgemeines Wohngebiet vor, das über den Pletschmühlenweg von Süden erschlossen wird. Im nördlichen Teil entlang des Pulheimer Baches sollen vier Doppelhäuser mit je einer Wohneinheit pro Hauseinheit und Satteldach errichtet werden. Die Höhenentwicklung orientiert sich an der Bestandsbebauung in der näheren Umgebung und wird über Trauf- und Firsthöhen so festgelegt, dass zwei Geschosse plus Dach möglich sind. Hier sind Putzfassaden sowie Dachgauben von bis zu 50 % der Dachbreite vorgesehen. Vorlage Nr.: 382/2011 . Seite 3 / 3 Im südlichen Teil im Bereich der Zufahrt zum Plangebiet werden drei Einzelhäuser errichtet, mit je zwei Wohneinheiten und Pultdach. Die Höhenentwicklung orientiert sich ebenfalls an der Umgebung und wird über Trauf- und Firsthöhen so festgelegt, dass zwei Geschosse plus Dach möglich sind. In diesem Teilbereich sind Klinkerfassaden vorgesehen. Am westlichen Rand des Plangebietes sind drei öffentliche Stellplätze geplant. Der Planentwurf sieht einen Abstand der Bebauung zum Pulheimer Bach (Parzellenrand) von ca. 5 m vor. Die Lärmschutzwand bleibt erhalten. Um das Verfahren einzuleiten, empfiehlt die Verwaltung dem Umwelt- und Planungsausschuss, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 108 Pulheim zu fassen, und die Verwaltung zu beauftragen, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen.