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Beschlussvorlage (Stellungnahme Bachverband - Anlage zur Beschlussvorlage 382/2011)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
27 kB
Datum
07.12.2011
Erstellt
28.11.11, 18:50
Aktualisiert
28.11.11, 18:50
Beschlussvorlage (Stellungnahme Bachverband - Anlage zur Beschlussvorlage 382/2011)

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Inhalt der Datei

Unterhaltungsverband Pulheimer Bach Wasser- und Bodenverband im Sinne des Wasserverbandsgesetzes vom 12. Februar 1991 gegründet 1964 - Projektträger Wasserachse Pulheimer Bach – Erlebnis- und Lehrpfad im Rahmen der regionale2010 - REGIOGRÜN - Patenschaft und Kooperation mit der Universität zu Köln, Geographisches Institut seit 2008 Geschäftsführung: Bachmeisterei In der Bachaue 50259 Pulheim Tel.: (02238) 50794 Fax.: (02238) 842082 e-mail: info@bachverband.de internet: www.bachverband.de www.erlebnispfad-pulheimerbach.de Sprechzeiten: montags von 10 ˆ 12 Uhr Bankverbindung: Kreisparkasse Köln Konto-Nr.: 156004170 BLZ: 37050299 Unterhaltungsverband Pulheimer Bach · In der Bachaue · 50259 Pulheim Stadtverwaltung Pulheim Planungsamt Herrn Ralf Ritter Rathaus 50259 Pulheim Per Mail: ralf.ritter@pulheim.de 17. Oktober 2011 Bebauungsplanentwurf Gelände Thiel, Unterlauf Pulheimer Bach Stellungnahme Ihre Anfrage vom 7. Oktober 2011 Sehr geehrter Herr Ritter, gemäß § 38 Abs. 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist im Außenbereich pauschal ein Gewässerrandstreifen von 5 m einzuhalten. Gemäß § 97 Absatz 6 Landeswassergesetz (LWG) ist die Anbaugrenze bis auf 3 m vorgeschrieben. Gemäß EG-Wasserrahmenrichtlinie sind wir als Verband zum Schutz der Gewässer, hier Unterlauf Pulheimer Bach, verpflichtet. Wir müssen das Gewässer in einen natürlichen und ökologisch guten Zustand bringen. Dazu sind die o.a. Abstandsflächen mindestens einzuhalten. Sie erlauben auch die notwendige Gewässerunterhaltung. Die Verbandsgeschäftsführerin gez.: Beatrix Cieslar Der Verbandsingenieur gez.: Horst Daniel