Daten
Kommune
Pulheim
Größe
27 kB
Datum
07.12.2011
Erstellt
28.11.11, 18:50
Aktualisiert
28.11.11, 18:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Unterhaltungsverband Pulheimer Bach
Wasser- und Bodenverband im Sinne des Wasserverbandsgesetzes vom 12. Februar 1991 gegründet 1964 - Projektträger Wasserachse Pulheimer Bach – Erlebnis- und Lehrpfad im
Rahmen der regionale2010 - REGIOGRÜN - Patenschaft und Kooperation mit der
Universität zu Köln, Geographisches Institut seit 2008
Geschäftsführung:
Bachmeisterei
In der Bachaue
50259 Pulheim
Tel.: (02238) 50794
Fax.: (02238) 842082
e-mail: info@bachverband.de
internet: www.bachverband.de
www.erlebnispfad-pulheimerbach.de
Sprechzeiten:
montags von 10 ˆ 12 Uhr
Bankverbindung:
Kreisparkasse Köln
Konto-Nr.: 156004170
BLZ: 37050299
Unterhaltungsverband Pulheimer Bach · In der Bachaue · 50259 Pulheim
Stadtverwaltung Pulheim
Planungsamt
Herrn Ralf Ritter
Rathaus
50259 Pulheim
Per Mail: ralf.ritter@pulheim.de
17. Oktober 2011
Bebauungsplanentwurf Gelände Thiel, Unterlauf Pulheimer Bach
Stellungnahme
Ihre Anfrage vom 7. Oktober 2011
Sehr geehrter Herr Ritter,
gemäß § 38 Abs. 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist im Außenbereich pauschal ein
Gewässerrandstreifen von 5 m einzuhalten.
Gemäß § 97 Absatz 6 Landeswassergesetz (LWG) ist die Anbaugrenze bis auf 3 m
vorgeschrieben.
Gemäß EG-Wasserrahmenrichtlinie sind wir als Verband zum Schutz der Gewässer, hier
Unterlauf Pulheimer Bach, verpflichtet. Wir müssen das Gewässer in einen natürlichen und
ökologisch guten Zustand bringen.
Dazu sind die o.a. Abstandsflächen mindestens einzuhalten. Sie erlauben auch die
notwendige Gewässerunterhaltung.
Die Verbandsgeschäftsführerin
gez.: Beatrix Cieslar
Der Verbandsingenieur
gez.: Horst Daniel