Daten
Kommune
Pulheim
Größe
149 kB
Datum
20.12.2011
Erstellt
28.11.11, 18:50
Aktualisiert
02.12.11, 10:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
362/2011
Erstellt am:
07.09.2011
Aktenzeichen:
IV-61 ro/wo
Verfasser/in:
Herr Rosenkranz
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umwelt- und Planungsausschuss
X
07.12.2011
Rat
X
20.12.2011
Betreff
Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VEP) Nr. 95 Pulheim
Bauschuttrecyclinganlage
Bereich: Otto-Lilienthal-Straße
- Beratung und Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Öffentlich-keit gemäß § 3 Abs. 1 und 2
BauGB sowie über die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Äußerungen / Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
siehe UPA vom 06.07.2011, TOP 6, Niederschrift-S. 11,12
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Investor / Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
Vorlage Nr.: 362/2011 . Seite 2 / 3
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Beschlussvorschlag
Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen / der Rat der Stadt
Pulheim beschließt:
1. Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen
sowie die während der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Äußerungen werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.
2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1
des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 17.12.2009
(GV. NRW. S. 950) den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 95 Pulheim als Satzung.
Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung, dem Vorhaben- und Erschließungsplan, textlichen Festsetzungen sowie örtlichen Bauvorschriften gemäß § 86 BauO NRW in Verbindung mit § 9 (4) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414)
zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) als Bestandteil des Bebauungsplanes.
3. Dem Bebauungsplan ist gemäß § 9 (8) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) die Begründung beigefügt, die Bestandteil dieses Beschlusses ist.
Erläuterungen
Der Umwelt- und Planungsausschuss beriet in seiner Sitzung am 06.07.2011 unter TOP 6 das Ergebnis der öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 95 Pulheim.
Wegen der kritischen Eingaben von in der Nachbarschaft des Vorhabengrundstücks wohnenden Bürgern wie auch der vom
Rhein-Erft-Kreis gerügten Mängel der vorgelegten Gutachten zu den Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen bzw. –immissionen
empfahl die Verwaltung, den Plan in Bezug auf angeregte Planfestsetzungen zu ergänzen und ihn mit den überarbeiteten Immissionsgutachten und einer korrigierten Eingriffs-/Ausgleichsbilanz erneut offenzulegen.
Die erneute Offenlage gemäß § 4a Abs. 3 BauGB fand statt in der Zeit vom 20.07.2011 bis 24.08.2011.
In dieser Zeit gingen drei Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange ein:
Die RMR Rhein-Main-Rohleitungstransportgesellschaft mbH (T1 der ern. Ausl.) wiederholt ihren Hinweis ist auf eine Mineralölproduktenfernleitung, die in der Nähe des Plangebietes verläuft. In die erneut offengelegten Planunterlagen war diese
Leitung nachrichtlich übernommen worden (Karte 1 und 2 des landschaftspflegerischen Begleitplans).
Folge der vom Rhein-Erft-Kreis empfohlenen und entsprechend vorgenommenen Beteiligung des Wasserwerkes Weiler im
Rahmen der erneuten Offenlage ist die Stellungnahme der Stadtwerke Köln GmbH (T2 der ern. Ausl.). Es wird mitgeteilt,
dass gegen den erneut ausgelegten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 95 Pulheim keine Bedenken
bestehen. Zusätzlich ergeht der Hinweis, dass der Fachbereich Wasserwirtschaft der Rhein-Energie AG im Rahmen der
wasserrechtlichen Genehmigung in das Baugenehmigungsverfahren einbezogen und Stellung nehmen wird.
Zu den Inhalten der vom Rhein-Erft-Kreis abgegebenen Stellungnahme wird auf die Abwägungsvorschläge zu T3 der ern.
Ausl. verwiesen.
Von Bürgern gingen ebenfalls drei Stellungnahmen ein. Einer von ihnen waren allerdings Unterschriftenlisten mit insgesamt 15
Unterschriften beigefügt. Zu diesen Eingaben B1 bis B3 der erneuten Auslegung sind nachfolgend ebenfalls Abwägungsvorschläge formuliert worden.
Vorlage Nr.: 362/2011 . Seite 3 / 3
Falls der Ausschuss den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung folgt, kann er dem Rat empfehlen, für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 95 Pulheim den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB zu fassen.
Gemäß § 12 Abs.1 Satz 1 BauGB muss sich allerdings vor dem Satzungsbeschluss der Vorhabenträger zur Durchführung des
Vorhabens innerhalb einer bestimmten Frist verpflichten. Hierzu hat der Abschluss / die Beurkundung des sog. Durchführungsvertrages zu erfolgen.
Den bereits unterzeichneten Vertrag der Vorlage beizufügen, war aus Termingründen nicht möglich. Der in einer letzten Abstimmungsrunde erarbeitete aktuellste Entwurf wird sowohl vom Vorhabenträger als auch von der Verwaltung als unterschriftsreif angesehen. Aus redaktionellen Gründen konnte er dieser Einladung noch nicht beigefügt werden. Er wird nachgereicht.
Bedeutende neu abgestimmte Vertragsinhalte betreffen die Höhe des Ablösungsbetrages, die Zahlungsmodalitäten sowie eine
Bürgschaftsregelung.
Für die Ratssitzung am 20.12.2011 wird der beurkundete Vertrag der Beschlussvorlage beigefügt.
Die folgende Abwägung kann auf die im Rahmen der erneuten Offenlage eingegangenen Stellungnahmen beschränkt bleiben,
da
-
entweder die bei der ersten Beteiligung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB abgegebenen Stellungnahmen Berücksichtigung
fanden und Anregungen in den erneut ausgelegten Entwurf eingeflossen sind, oder
-
inhaltsgleiche und erweiterte Bedenken gegen die Planung bei der erneuten Beteiligung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
vorgetragen wurden, und zwar sowohl bei den TöB als auch bei den Bürgern von denselben Absendern.
HINWEISE
Dem Beschlussvorschlag sind folgende Unterlagen beigefügt:
Abwägungsvorschläge (inkl. der relevanten Stellungnahmen/Eingaben)
Übersichtsplan
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.95 Pulheim (Verkleinerung)
Vorhaben- und Erschließungsplan (Verkleinerung)
Begründung
Umweltbericht (als Bestandteil der Begründung)
Die vier Fachgutachten (1.Landschaftspflegerischer Begleitplan (LPB), 2. Gutachtliche Stellungnahme zu Geruchsimmissionen
3. Staubimmissionsprognose, 4. Prognose über die zu erwartende Lärmemission und –immission) sind nicht mit abgedruckt.
Es wird auf die Beschlussvorlage zur erneuten Offenlage (Vorlage-Nr. 234/2011, UPA am 06.07.2011) verwiesen. Druckexemplare wurden seinerzeit in begrenzter Stückzahl den Fraktionen zur Verfügung gestellt sowie im Ratsinformationssystem einsehbar gemacht. Als Anlage in digitaler Form sind diese Gutachten auch zu dieser Vorlage im Ratsinformationssystem abgespeichert.