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Beschlussvorlage (Begründung zum SATB)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
72 kB
Datum
20.12.2011
Erstellt
28.11.11, 18:50
Aktualisiert
02.12.11, 10:42
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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN Nr. 95 PULHEIM ZUM VORHABEN- UND ERSCHLIESSUNGSPLAN Begründung zum Satzungsbeschluss (Hinweis: Infolge der Abwägung nach der 2. Offenlage vorgenommene Änderungen oder Ergänzungen sind durch Fett- und Kursivdruck, Streichungen durch „……“ kenntlich gemacht) Inhaltsverzeichnis 1 Anlass und Planerfordernis..................................................................................................................................... 2 2 Räumlicher Geltungsbereich.................................................................................................................................... 2 3 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan ............................................................................................................. 2 4 Bestand................................................…………………………………………..……………………………………….2 5 Planungsziele......................................................................................................................................................... 2 6 Inhalt des Planentwurfs........................................................................................................................................... 3 7 8 6.1 Art der baulichen Nutzung ........................................................................................................................... 3 6.2 Maß der baulichen Nutzung ........................................................................................................................ 3 6.3 Bebaubare Grundstücksflächen................................................................................................................... 4 6.4 Höhe baulicher Anlagen .............................................................................................................................. 4 6.5 Bauweise ................................................................................................................................................... 4 6.6 Anlagen zum Immissionsschutz................................................................................................................... 5 Erschließung .......................................................................................................................................................... 5 7.1 Verkehr...................................................................................................................................................... 5 7.2 Abwasser................................................................................................................................................... 5 Eingriff in Natur und Landschaft............................................................................................................................... 6 1 Anlass und Planerfordernis Der Regionalplan der Bezirksregierung Köln, Teilabschnitt Region Köln, sieht im Bereich des Plangebiets gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB) vor. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gewerbliche/industrielle Nutzung dieser Flächen im Außenbereich ist im Interesse einer geordneten städtebaulichen Entwicklung die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Aktueller Anlass der Planung ist die erforderliche Umsiedlung der auf den benachbarten Flurstücken 90, 117 und 118 angesiedelten Unternehmen Schulz Recycling Bauschutt- und Schwarzdecken-aufbereitungs- und Baustoffhandel GmbH, Bruno Schulz GmbH und Schulz Tiefbau GmbH auf das Plangebiet. Die Planung soll der Baurechtschaffung für diese Betriebe sowie ihrer qualitativen und quantitativen Erweiterung dienen. D. h. zusätzliche Betriebsanlagen sollen auch Bestandteil des Planes sein, mit dem ein abschließender Katalog aller im Plangebiet zulässigen Anlagen festgeschrieben werden soll. Hierfür ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans vorgesehen. 2 Räumlicher Geltungsbereich Der Plangeltungsbereich umfasst ca. 2,7 ha und grenzt im Nordwesten an die Otto-Lilienthal-Straße (früher: Mühlenweg). Südwestlich des Plangebiets verläuft ein Wirtschaftsweg, an den wiederum die Eisenbahntrasse KölnPulheim angrenzt. Nordöstlich schließt an das Plangebiet das Flurstück 8 an, das heute als Pferdekoppel genutzt wird. Südöstlich des Plangebiets liegt das Flurstück 121, das derzeit als Acker genutzt wird. 3 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim stellt das Grundstück Gemarkung Pulheim, Flur 1, Flurstück 89 mit der Größe von insgesamt ca. 2,7 ha als Industriegebiet dar. Der Bebauungsplan wird für Flurstück 89 daher aus dem Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB entwickelt. 4 Bestand Die Planfläche liegt derzeit überwiegend brach. Eine Teilfläche an der Otto-Lilienthal-Straße wird bereits als Lagerfläche für Material des umzusiedelnden Betriebes genutzt. 5 Planungsziele Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 95 soll die Umsiedlung der Firmengruppe Schulz ermöglicht werden, die am bisherigen Standort unzulässig ist. Ziel ist die Weiterführung des bisherigen Betriebes am neuen Standort., wobei auch eine qualitative und quantitative Erweiterung baurechtlich zulässig sein soll. 6 6.1 Inhalt des Planentwurfs Art der baulichen Nutzung Gemäß dem unter 5 formulierten Planungsziel wird hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung ein Industriegebiet gemäß § 9 BauNVO festgesetzt, welches auf die Zulässigkeit des konkreten Vorhabens beschränkt wird. In dem Plangebiet soll die Bauschuttaufbereitungsanlage der Firma Schulz-Recycling angesiedelt werden, deren Betrieb als störend i.S. d. § 9 Abs. 1 BauNVO zu qualifizieren ist. Es handelt sich um eine gemäß § 4 Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftige Anlage. Das Vorhaben betrifft die Einrichtung einer Anlage zur gewerblichen Nutzung, einschließlich der Lagerung, Sortierung und Behandlung von Abfällen mit folgenden Einrichtungen (in Klammern ist die Betriebseinheit mit ihrer vorgesehenen Leistungskapazität angegeben): • einer Behandlungsanlage für Abfälle zur rohstofflichen bzw. energetischen Verwertung durch Zerkleinerung, Klassierung, Sichtung und Zusammenstellung zu größeren Transporteinheiten; (BE-4 100.000 t/a; BE-5 50.000 t/a; BE-7 30.000 t/a) • einer Sortieranlage in der Stoffe durch sortieren für den Wirtschaftskreislauf zurück gewonnen werden; (BE-2 90.000 t/a) • einer Aufbereitungsanlage für mineralische Abfälle zur Herstellung von kulturfähigen Böden, Bodenersatzstoffen, Rekultivierungsböden, Deponiebaustoffen, Baustoffe sowie für die Immobilisierung von mineralischen Abfällen; (BE-8 200.000 t/a) • einer Anlage zur Aufbereitung von Beton- und Mauerwerksabbruch, Straßenabbruch, Bodenaushub und sonstiger Materialien sowie einer Siebmaschine zur Herstellung von RCL-Material; (BE-3 250.000 t/a) • einer Mischanlage zur Herstellung von Beton aller Klassen als Transportbeton, hydraulisch gebundener Tragschichten, ……………………………. (BE-9 100.000 t/a) • Sicherstellungsbereich (BE 6 30 t) • einem Verwaltungsgebäude, Grundfläche 11,49 x 26,75 m • einer Werkstatthalle, Grundfläche 22,50 x 24,36 m ; • einer Stahlsystembauhalle, Grundfläche 71,95 x 101,15 m; • einer Dieseltankstelle für Eigenbedarf; • einem Wiegehaus • LKW- Waagen • befestigten Freiflächen zur Lagerung und zum Abstellen von Baustoffen, Abfallmaterialien, Anlagen, Geräten, Fahrzeugen, Transport- und Baugeräten sowie sonstigen Gegenständen im Rahmen eines gewerblichen Betriebes und zur Aufstellung von Maschinen und Lagerboxen; Mit einer textlichen Festsetzung wird bestimmt, dass ausschließlich die aufgeführten Betriebsanlagen und sonstigen genannten baulichen Anlagen auf dem Vorhabengrundstück (Plangeltungsbereich) zulässig sind. Am nordwestlichen Rand des Plangebiets ist eine Grünfläche vorgesehen, die eine Begrünung der Fläche von der Vorderseite her sicherstellt. Die Anordnung von Ein- und Zufahrten sowie von Stellplätzen ist möglich. Die Grünfläche darf nur durchbrochen, nicht in ihrer Gesamtheit in Anspruch genommen werden. 6.2 Maß der baulichen Nutzung Als Maß der baulichen Nutzung wird für das gesamte Plangebiet eine GRZ von 0,9 vorgesehen. Auf eine GFZ-Festsetzung wird verzichtet, da mit den vorgenommenen Höhenbeschränkungen (siehe 6.4) das Nutzungsmaß ausreichend bestimmt ist. Die Überschreitung der für Industriegebiete festgelegten GRZ-Obergrenze (0,8, § 17 BauNVO) ist den betrieblichen Erfordernissen an die Nutzung auch der nicht überbauten Grundstücksflächen geschuldet und erscheint vertretbar, da durch planinterne und planexterne Maßnahmen ein 100%iger Ausgleich des Eingriffs erfolgt (siehe landschaftspflegerischer Begleitplan) 6.3 Überbaubare Grundstücksflächen Die nordwestliche Hälfte des Plangebiets ist als überbaubare Grundstücksfläche durch Baugrenzen ausgewiesen. Zur nordöstlichen Grundstücksgrenze wird ein Abstand von 6 m gewahrt. Zur Straße hin wird der Abstand durch die dort ausgewiesene Grünfläche bestimmt. Die Flächen außerhalb der überbaubaren Fläche können als Freifläche gewerblich genutzt werden. Außerhalb der Baugrenzen sind damit insbesondere zulässig die erforderlichen Stellplätze und Zufahrten sowie Lagerflächen, die Aufstellung von stationären und mobilen Maschinen und sonstigen Einrichtungen und baulichen Anlagen, z. B. Lagerboxen für Schüttgut, die keine Gebäude im Sinne des § 2 Abs. 2 BauO NW sind, oder Schutzanlagen wie Einhausungen zum Lärmschutz oder Auffangwannen zum Gewässerschutz. 6.4 Höhe baulicher Anlagen Der Plan setzt die Höhe baulicher Anlagen generell für alle Flächen mit einer maximalen Traufhöhe von 15 m und einer maximalen Firsthöhe von 18 m fest. Dies ermöglicht die Schaffung ausreichenden Volumens für die Errichtung gewerblicher Gebäude und sonstiger baulicher Anlagen. Auch der Bau des viergeschossigen Bürogebäudes ist damit möglich. 6.5 Bauweise Von einer Festsetzung der Bauweise wird abgesehen. Durch Baugrenzen ist sichergestellt, dass die städtebaulich erwünschten Abstände der Hochbauten zu den Nachbargrundstücken eingehalten werden. 6.6 Immissionsschutz Die im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren vorgelegten und nach der ersten Planoffenlage überarbeiteten Lärm-, Staub- und Geruchsgutachten weisen nach, dass die Richtwerte der TA-Lärm, TA-Luft und der GIRL nicht überschritten werden. 7 7.1 Erschließung Verkehr Das Grundstück ist verkehrlich erschlossen. Der Bebauungsplan Nr. 63 der Stadt Pulheim setzt die Otto-Lilienthal-Straße (früher: Mühlenweg) zwischen der Venloer Straße und der Bahnlinie in einer Breite von 12 m fest. Der Ausbauzustand ist für den Verkehr von Schwerlastkraftwagen ausgerichtet. Die Anbindung an den weiteren Verkehr erfolgt über einen Kreisverkehr an der Venloer Straße. Der durch das Vorhaben erzeugte Verkehr – mit hohem LKW-Aufkommen – führt ausweislich eines Lärmgutachtens nicht zu Überschreitungen der an den benachbarten Wohnhäusern maximal zulässigen Immissionspegel. 7..2 Abwasser Die Ableitung von Schmutzwässern ist durch den Anschluss an den städtischen Schmutzwasserkanal gewährleistet. Regenwasser ist in den vorhandenen Regenwasserkanal einzuleiten. Dies schließt eine Nutzung zu betrieblichen Zwecken nicht aus. 8 Eingriff in Natur und Landschaft Die Kompensation des zu erwartenden Eingriffs in Natur und Landschaft wird durch eine allgemein formulierte Festsetzung im Bebauungsplan sichergestellt. Sie verweist auf die im landschaftspflegerischen Begleitplan erarbeiteten planinternen und planexternen Ausgleichsmaßnahmen und bestimmt, dass sie Regelungsbestandteil des Durchführungsvertrages werden müssen. Der Vorhabenträger wird im Durchführungsvertrag zur Realisierung der im landschaftspflegerischen Begleitplan erarbeiteten Maßnahmen verpflichtet. Die Maßnahmen im Einzelnen und die ihnen zugrunde liegende Bilanzierung sind dem Begleitplan zu entnehmen. Pulheim, den 17.11.2011