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Beschlussvorlage (Stellungnahme, Schreiben an Bezirksregierung Köln)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
99 kB
Datum
12.10.2011
Erstellt
04.10.11, 11:54
Aktualisiert
06.10.11, 16:16
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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim . Der Bürgermeister . Postfach 1345 . 50241 Pulheim Bezirksregierung Köln 50606 Köln Rathaus . Alte Kölner Straße 26 Planungsamt Tel. 02238-8080 Fax 02238-808-453 Ralf Ritter Tel. 02238-808-346 ralf.ritter@pulheim.de Zimmer 218 13.10.2011 Geschäftszeichen 61-L183n_DB_2011 Seite 1 / 2 . Betr.: Planfeststellung für den Neubau der Westumgehung Pulheim-Sinnersdorf (L 183n) Hier: Anhörungsverfahren nach § 39 StrWG NRW Sehr geehrte Damen und Herren, . gemäß Beschluss des Ausschusses für Umwelt und Planung vom 12.Oktober 2011 nimmt die Stadt Pulheim wie folgt Stellung zu der im Deckblattverfahren vorgelegten Planung: Der Inhalt der geänderten Planung wird grundsätzlich begrüßt. Eingriffsbewertung und landschaftspflegerischer Begleitplan/artenschutzrechtliche Prüfung Seitens der Koordinierungsstelle Umweltschutz werden folgende Anmerkungen gemacht: Bereits im Rahmen des Anhörungsverfahrens zur Planfeststellung erfolgte im Januar 2009 eine Stellungnahme zur landschaftspflegerischen Begleitplanung und zur Eingriffsbewertung der L 183n. Aufgrund geänderter Bewertungsverfahren sowie gestiegener Anforderungen hinsichtlich des Artenschutzes wurde der landschaftspflegerische Begleitplan überarbeitet und eine artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt. Dabei wurden mehr Arten untersucht als vorher, aufgrund von Hinweisen der Biologischen Station Bonn wurden auch Hinweise auf das mögliche Vorkommen von Feldhamstern in die Untersuchung einbezogen. Die überarbeitete Fassung kommt letztendlich zu umfangreicheren Ausgleichsmaßnahmen als die Ursprungsbetrachtung. Nach wie vor sind die vorgeschlagenen Ausgleichsmaßnahmen aus Sicht der Koordinierungsstelle Umweltschutz geeignet, den geplanten Eingriff zu kompensieren. Insofern werden keine Bedenken vorgebracht. Besuchszeiten Mo-Mi 8.30 Uhr – 12.00 Uhr 14.00 Uhr – 16.00 Uhr Do 8.30 Uhr – 12.00 Uhr 14.00 Uhr – 18.00 Uhr Fr 8.30 Uhr – 12.00 Uhr Zusätzlich im Einwohnermeldeamt Di 16.00 Uhr – 18.00 Uhr Do 18.00 Uhr – 19.00 Uhr Sie können Wartezeiten vermeiden, wenn Sie einen Termin vereinbaren. Bankverbindung Kreissparkasse Kto 0157000018 BLZ 37050299 IBAN DE02 3705 0299 0157000018 BIC COKSDE33 www.pulheim.de Stadt Pulheim . Seite 2 / 2 Tiefbau und Verkehr Seitens des Tiefbauamtes werden folgende Anmerkungen gemacht: 1. In der ersten Stellungnahme des Amtes 66 wurde angemerkt, dass die Anbindung der L 183 n/ L 93 ohne die Anlegung einer Linksabbiegespur auf der L 183 n nicht zweckmäßig ist. Im Rahmen der Planänderung wurde dieser Aspekt vom Straßenbaulastträger berücksichtigt. Die Planung sieht nun mehr eine Verschwenkung der L 93 von ca. 130 m in südliche Richtung vor, so dass ein neuer Netzknoten mit der L 183 als Kreisverkehr entsteht. . . 2. Wie bereits im ersten Planungsentwurf weist das Querschnittsmaß für den Geh- /Radweg 2,25 m auf. Die Verwaltung weist hier erneut auf die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA), die eine Mindestbreite für kombinierte Rad- und Fußwege von 2,50 m empfiehlt. 3. Der Oberbau der L 183n soll entsprechend den Richtlinien in der Bauklasse III hergestellt werden. Im Gegensatz zur ursprünglichen Planung ist jedoch für Kreisverkehrsflächen aufgrund der höheren Belastung die Bauklasse II vorgesehen. Dem Hinweis der Verwaltung die nächst höhere Bauklasse II für den kompletten Ausbaubereich zu verwenden (s. Anlage) wurde somit nur zum Teil gefolgt. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung (Wolfgang Thelen) Erster Beigeordneter