Daten
Kommune
Pulheim
Größe
99 kB
Datum
12.10.2011
Erstellt
04.10.11, 11:54
Aktualisiert
06.10.11, 16:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim . Der Bürgermeister . Postfach 1345 . 50241 Pulheim
Bezirksregierung Köln
50606 Köln
Rathaus . Alte Kölner Straße 26
Planungsamt
Tel. 02238-8080
Fax 02238-808-453
Ralf Ritter
Tel. 02238-808-346
ralf.ritter@pulheim.de
Zimmer 218
13.10.2011
Geschäftszeichen
61-L183n_DB_2011
Seite 1 / 2
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Betr.: Planfeststellung für den Neubau der Westumgehung Pulheim-Sinnersdorf (L 183n)
Hier: Anhörungsverfahren nach § 39 StrWG NRW
Sehr geehrte Damen und Herren,
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gemäß Beschluss des Ausschusses für Umwelt und Planung vom 12.Oktober 2011 nimmt die
Stadt Pulheim wie folgt Stellung zu der im Deckblattverfahren vorgelegten Planung:
Der Inhalt der geänderten Planung wird grundsätzlich begrüßt.
Eingriffsbewertung und landschaftspflegerischer Begleitplan/artenschutzrechtliche Prüfung
Seitens der Koordinierungsstelle Umweltschutz werden folgende Anmerkungen gemacht:
Bereits im Rahmen des Anhörungsverfahrens zur Planfeststellung erfolgte im Januar 2009
eine Stellungnahme zur landschaftspflegerischen Begleitplanung und zur Eingriffsbewertung der L 183n.
Aufgrund geänderter Bewertungsverfahren sowie gestiegener Anforderungen hinsichtlich
des Artenschutzes wurde der landschaftspflegerische Begleitplan überarbeitet und eine artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt. Dabei wurden mehr Arten untersucht als vorher,
aufgrund von Hinweisen der Biologischen Station Bonn wurden auch Hinweise auf das
mögliche Vorkommen von Feldhamstern in die Untersuchung einbezogen.
Die überarbeitete Fassung kommt letztendlich zu umfangreicheren Ausgleichsmaßnahmen
als die Ursprungsbetrachtung.
Nach wie vor sind die vorgeschlagenen Ausgleichsmaßnahmen aus Sicht der Koordinierungsstelle Umweltschutz geeignet, den geplanten Eingriff zu kompensieren.
Insofern werden keine Bedenken vorgebracht.
Besuchszeiten
Mo-Mi
8.30 Uhr – 12.00 Uhr
14.00 Uhr – 16.00 Uhr
Do
8.30 Uhr – 12.00 Uhr
14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Fr
8.30 Uhr – 12.00 Uhr
Zusätzlich im Einwohnermeldeamt
Di
16.00 Uhr – 18.00 Uhr
Do
18.00 Uhr – 19.00 Uhr
Sie können Wartezeiten vermeiden,
wenn Sie einen Termin vereinbaren.
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Kto 0157000018 BLZ 37050299
IBAN DE02 3705 0299 0157000018
BIC COKSDE33
www.pulheim.de
Stadt Pulheim . Seite 2 / 2
Tiefbau und Verkehr
Seitens des Tiefbauamtes werden folgende Anmerkungen gemacht:
1. In der ersten Stellungnahme des Amtes 66 wurde angemerkt, dass die Anbindung der
L 183 n/ L 93 ohne die Anlegung einer Linksabbiegespur auf der L 183 n nicht zweckmäßig
ist. Im Rahmen der Planänderung wurde dieser Aspekt vom Straßenbaulastträger berücksichtigt. Die Planung sieht nun mehr eine Verschwenkung der L 93 von ca. 130 m in südliche Richtung vor, so dass ein neuer Netzknoten mit der L 183 als Kreisverkehr entsteht.
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2. Wie bereits im ersten Planungsentwurf weist das Querschnittsmaß für den Geh- /Radweg
2,25 m auf. Die Verwaltung weist hier erneut auf die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA), die eine Mindestbreite für kombinierte Rad- und Fußwege von 2,50 m empfiehlt.
3. Der Oberbau der L 183n soll entsprechend den Richtlinien in der Bauklasse III hergestellt
werden. Im Gegensatz zur ursprünglichen Planung ist jedoch für Kreisverkehrsflächen aufgrund der höheren Belastung die Bauklasse II vorgesehen. Dem Hinweis der Verwaltung
die nächst höhere Bauklasse II für den kompletten Ausbaubereich zu verwenden (s. Anlage) wurde somit nur zum Teil gefolgt.
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
(Wolfgang Thelen)
Erster Beigeordneter