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Beschlussvorlage (Erläuterungen zum Deckblatt)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
39 kB
Datum
12.10.2011
Erstellt
04.10.11, 11:54
Aktualisiert
06.10.11, 16:16
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Inhalt der Datei

Straßen.NRW Regionalniederlassung Ville-Eifel Juli 2010 Planfeststellungsverfahren: Neubau der L183n Westumgehung Sinnersdorf (44-2578) Erläuterungen zum Deckblatt 1 Begründung des Deckblattes Im Rahmen der Planoffenlage wurde seitens der betroffenen Landwirtschaft (Landwirte, Rheinischer Landwirtschafsverband, Landwirtschaftskammer NRW) der Plan hinsichtlich der vorgesehenen Maßnahmen zur Flächenerschließung kritisiert. Die Kritik richtete sich im Kern gegen die geplante Wirtschaftswegeunterführung, den Verlust des aktuellen Hauptweges, die unzureichenden Bemessungen bei Einmündungen und darüber auch gegen die verschlechterte Anbindung landwirtschaftlicher Wege an das übergeordnete Straßennetz. Im Rahmen einer gemeinsamen Besprechung mit den o.g. Einwendern am 22.04.2009 sowie nachfolgendem Schriftverkehr wurde die Argumentation der Einwender vertieft diskutiert mit dem Ergebnis einer erforderlichen Planänderung. Weiterhin wurde durch Einwendungen eine abweichende Beurteilung der artenschutzrechtlich begründeten Planinhalte vorgetragen und die Annahme formuliert, dass bei Anwendung der zwischenzeitlich eingeführten Arbeitsvorschrift ELES sich eine stärkere - flächenbezogene – Reduzierung hinsichtlich der Maßnahmenbemessung ergeben könnte. Lage und Zuschnitte einzelner landschaftspflegerischer Maßnahmen wurde kritisiert. Diese sich aus den genannten Aspekten ergebende Planüberarbeitung wird vorgenommen innerhalb des Deckblattes 1 und umfasst folgende im Überblick genannten Änderungen. Technische Planung • • • • • Fortfall der planfreien Wirtschaftswegeunterführung, Änderung des Knotens L 183n / L 93 in einen Kreisverkehrsplatz (KVP), Neubau einer Wirtschaftswegeverbindung zum KVP, Ausbau zweier Wirtschaftswegeanbindungen (an L 93 und Weg am Kölner Randkanal), Ertüchtigung weiterer bestehender Wirtschaftswege. Landschaftspflegerischer Begleitplan / Artenschutzrechtliche Prüfung Die Planfeststellung wurde beantragt mit Datum vom 31.10.2008, dementsprechend erfolgten die Abarbeitung der Eingriffsregelung sowie die Bilanzierung von Eingriffen und Kompensation unter Beachtung der sog. ERegStrA. Zwischenzeitlich wurde diese Arbeitsvorschrift ersetzt durch den „Einführungserlass zum Landschaftsgesetz für Eingriffe durch Straßenbauvorhaben (ELES) in der Baulast des Bundes oder des Landes NRW“ (Gem.RdErl. des MBV und des MUNLV vom 06.03.2009, Ministerialblatt NRW 2009 Seite 138 ff.). Der ELES wurde ohne Überleitungsvorschriften eingeführt und ist somit grundsätzlich anzuwenden. Die oben beschriebene Planänderung zum Deckblatt 1 wurde zum Anlass genommen, den LBP unter Anwendung des ELES zu überarbeiten. Hinsichtlich der artenschutzrechtlichen Beurteilung empfahl sich ebenfalls eine Überarbeitung, da mit der „Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr“ bis hin zu Entscheidungsbegründungen des BVerwG der Erkenntnis- und Methodenstand speziell zur Vogelwelt deutlich weiter entwickelt wurde. Weiterhin wurde eine Anpassung bzw. Überprüfung auf Grund der Neufassung der Naturschutzgesetze des Bundes und des Landes NRW erforderlich. Wesentliche Aspekte gegenüber der ERegStrA sind: • • • • • • Behandlung des Landschaftsbildes und der dazu gehörigen Eingriffsbeurteilungen nur noch verbal-argumentativ und ohne quantifizierende Bilanz, Erfassung und Bewertung der Biotoptypen nach der Vorschrift „Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW“ der LANUV in der jeweils aktuellen Fassung, Differenzierung der Eingriffe in Regel- und Einzelfälle, direkt und indirekte Wirkungen, Vorgaben für die Berücksichtigung von neuen Straßenböschungen und vorübergehend beanspruchten Flächen im Rahmen der Bilanzierung, Klarstellungen zu – auch landschaftsrechtlich begründeten – Anforderungen an die Kompensationsplanung (auszuwählenden Kompensationsräume, Berücksichtigung von Ökokonten, Sicherung / Regelung von Kompensationsflächen, landwirtschaftliche „1:1-Regel“, Abgleich mit Planerfordernissen aus dem Artenschutzrecht), Anwendung der Arbeitshilfen zu ELES. Die Änderung der technischen Planung, der Erlasslage sowie einzelne Einwendungen aus der Offenlage betreffen • • • die Angemessenheit des Umfanges der artenschutzrechtlichen Maßnahmen die Vollständigkeit und Validität der durchgeführten faunistischen Untersuchungen, Lage und Umfang von straßennahen / -begleitenden Kompensationsflächen. und erforderten ebenfalls die Überarbeitung des Landespflegerischen Begleitplanes. Angaben nach UVPG – soweit auf Planänderung oder auf Angaben des LPB basierend waren anzupassen Fortschreibung der Planfeststellungsunterlagen Betroffene Planfeststellungsunterlage Unterlage 1 Erläuterungsbericht und Anhang II Deckblatt 1 Ersetzt durch Unterlage 2 Übersichtskarte Ersetzt durch Unterlage 2, ÜK 1 D Unterlage 3 Übersichtslageplan Ersetzt durch Unterlage 3, ÜL 1D Unterlage 4 Unterlage 5 entfällt wie bisher Bauwerksverzeichnis Unterlage 6 Unterlage 7 Regelquerschnitte Lagepläne Unterlage 1 D mit Anhang II D Bemerkungen Im Erläuterungsbericht sind geänderte Passagen grau hinterlegt, wegfallende zusätzlich durchgestrichen Im Übersichtslageplan ist eine neue Bauwerksnummer für Wirtschaftswegeertüchtigung hinzugefügt worden. 5.1 und 5.2 ersetzt durch 5.1 D und 5.2 D Im Bauwerksverzeichnis sind geänderte Passagen grau hinterlegt, wegfallende zusätzlich durchgestrichen AQ 1, AQ 4 ersetz durch AQ 1 D, AQ 4 D Die Querschnitte AQ 0, AQ 2 und AQ 3 bleiben unverändert L 0 D bis L 4 D Die Lagepläne werden wegen den umfangreichen Änderungen komplett ersetz. L 0 bis L 4 ersetzt durch Neu L 5 D Unterlage 8 Unterlage 9 Höhenpläne Grunderwerbsverzeichnis H 1, H 4 ersetzt durch H 1 D, H 4 D Ersetzt durch Neu H 9 D Unterlage 9 D Die Höhenpläne H 2 bis H 3 und H 5 bis H 8 bleiben unverändert Das Grunderwerbsverzeichnis wird gegenüber der Fassung des Planfeststellungsentwurfes vollständig ausgetauscht. Betroffene Planfeststellungsunterlage Unterlage 10 Grunderwerbspläne Deckblatt 1 GEL 0 bis GEL 5 ersetzt durch GEL 0 D bis GEL 6 D GEL 5 ersetzt durch GEL 6 D Bemerkungen Die Grunderwerbspläne werden gegenüber der Fassung des Planfeststellungsentwurfes vollständig ausgetauscht, damit für die Betroffenen die Übersicht gewahrt werden kann. Neu GEL 5 D Unterlage 11 Unterlage 12 Schalluntersuchung Ergebnis der landespfl. Begleitplanung Ohne Änderung Ersatz von: 12.1 und 12.5 12.2 ÜL 1 12.3 L 0 bis L 4 12.4 ÜL 1 13.1, 13.2 und 13.3 ersetzt durch Unterlage 13 Wasserrechtliche Unterlagen Unterlage 14 Luftschadstoffuntersuchung Ohne Änderung Durch: 12.1 D und 12.5 D 12.2 ÜL 1 D 12.3 L 0 D bis L 4 D 12.4 ÜL 1 D 13.1 D, 13.2 D und 13.3 D Der LBP wird gegenüber der Fassung des Planfeststellungsentwurfes vollständig ausgetauscht, da die Überarbeitung alle einzelnen Unterlagen betreffen Ergänzung des Erläuterungsberichtes (graue Hinterlegung) Berechnung 13.2 komplett erneuert. Unterlage 13.4 bleibt unverändert