Daten
Kommune
Pulheim
Größe
39 kB
Datum
12.10.2011
Erstellt
04.10.11, 11:54
Aktualisiert
06.10.11, 16:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Straßen.NRW
Regionalniederlassung Ville-Eifel
Juli 2010
Planfeststellungsverfahren:
Neubau der L183n Westumgehung Sinnersdorf (44-2578)
Erläuterungen zum Deckblatt 1
Begründung des Deckblattes
Im Rahmen der Planoffenlage wurde seitens der betroffenen Landwirtschaft (Landwirte,
Rheinischer Landwirtschafsverband, Landwirtschaftskammer NRW) der Plan hinsichtlich der
vorgesehenen Maßnahmen zur Flächenerschließung kritisiert. Die Kritik richtete sich im Kern
gegen die geplante Wirtschaftswegeunterführung, den Verlust des aktuellen Hauptweges, die
unzureichenden Bemessungen bei Einmündungen und darüber auch gegen die verschlechterte
Anbindung landwirtschaftlicher Wege an das übergeordnete Straßennetz.
Im Rahmen einer gemeinsamen Besprechung mit den o.g. Einwendern am 22.04.2009 sowie
nachfolgendem Schriftverkehr wurde die Argumentation der Einwender vertieft diskutiert mit
dem Ergebnis einer erforderlichen Planänderung.
Weiterhin wurde durch Einwendungen eine abweichende Beurteilung der artenschutzrechtlich
begründeten Planinhalte vorgetragen und die Annahme formuliert, dass bei Anwendung der
zwischenzeitlich eingeführten Arbeitsvorschrift ELES sich eine stärkere - flächenbezogene –
Reduzierung hinsichtlich der Maßnahmenbemessung ergeben könnte. Lage und Zuschnitte
einzelner landschaftspflegerischer Maßnahmen wurde kritisiert.
Diese sich aus den genannten Aspekten ergebende Planüberarbeitung wird vorgenommen
innerhalb des Deckblattes 1 und umfasst folgende im Überblick genannten Änderungen.
Technische Planung
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Fortfall der planfreien Wirtschaftswegeunterführung,
Änderung des Knotens L 183n / L 93 in einen Kreisverkehrsplatz (KVP),
Neubau einer Wirtschaftswegeverbindung zum KVP,
Ausbau zweier Wirtschaftswegeanbindungen (an L 93 und Weg am Kölner
Randkanal),
Ertüchtigung weiterer bestehender Wirtschaftswege.
Landschaftspflegerischer Begleitplan / Artenschutzrechtliche Prüfung
Die Planfeststellung wurde beantragt mit Datum vom 31.10.2008, dementsprechend erfolgten
die Abarbeitung der Eingriffsregelung sowie die Bilanzierung von Eingriffen und
Kompensation unter Beachtung der sog. ERegStrA. Zwischenzeitlich wurde diese
Arbeitsvorschrift ersetzt durch den „Einführungserlass zum Landschaftsgesetz für Eingriffe
durch Straßenbauvorhaben (ELES) in der Baulast des Bundes oder des Landes NRW“
(Gem.RdErl. des MBV und des MUNLV vom 06.03.2009, Ministerialblatt NRW 2009 Seite
138 ff.).
Der ELES wurde ohne Überleitungsvorschriften eingeführt und ist somit grundsätzlich
anzuwenden. Die oben beschriebene Planänderung zum Deckblatt 1 wurde zum Anlass
genommen, den LBP unter Anwendung des ELES zu überarbeiten. Hinsichtlich der
artenschutzrechtlichen Beurteilung empfahl sich ebenfalls eine Überarbeitung, da mit der
„Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr“ bis hin zu Entscheidungsbegründungen des
BVerwG der Erkenntnis- und Methodenstand speziell zur Vogelwelt deutlich weiter
entwickelt wurde. Weiterhin wurde eine Anpassung bzw. Überprüfung auf Grund der
Neufassung der Naturschutzgesetze des Bundes und des Landes NRW erforderlich.
Wesentliche Aspekte gegenüber der ERegStrA sind:
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Behandlung des Landschaftsbildes und der dazu gehörigen Eingriffsbeurteilungen
nur noch verbal-argumentativ und ohne quantifizierende Bilanz,
Erfassung und Bewertung der Biotoptypen nach der Vorschrift „Numerische
Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW“ der LANUV in der
jeweils aktuellen Fassung,
Differenzierung der Eingriffe in Regel- und Einzelfälle, direkt und indirekte
Wirkungen,
Vorgaben für die Berücksichtigung von neuen Straßenböschungen und
vorübergehend beanspruchten Flächen im Rahmen der Bilanzierung,
Klarstellungen zu – auch landschaftsrechtlich begründeten – Anforderungen an die
Kompensationsplanung (auszuwählenden Kompensationsräume, Berücksichtigung
von Ökokonten, Sicherung / Regelung von Kompensationsflächen,
landwirtschaftliche „1:1-Regel“, Abgleich mit Planerfordernissen aus dem
Artenschutzrecht),
Anwendung der Arbeitshilfen zu ELES.
Die Änderung der technischen Planung, der Erlasslage sowie einzelne Einwendungen aus der
Offenlage betreffen
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die Angemessenheit des Umfanges der artenschutzrechtlichen Maßnahmen
die Vollständigkeit und Validität der durchgeführten faunistischen Untersuchungen,
Lage und Umfang von straßennahen / -begleitenden Kompensationsflächen.
und erforderten ebenfalls die Überarbeitung des Landespflegerischen Begleitplanes.
Angaben nach UVPG – soweit auf Planänderung oder auf Angaben des LPB basierend waren anzupassen
Fortschreibung der Planfeststellungsunterlagen
Betroffene Planfeststellungsunterlage
Unterlage 1
Erläuterungsbericht und
Anhang II
Deckblatt 1
Ersetzt durch
Unterlage 2
Übersichtskarte
Ersetzt durch
Unterlage 2, ÜK 1 D
Unterlage 3
Übersichtslageplan
Ersetzt durch
Unterlage 3, ÜL 1D
Unterlage 4
Unterlage 5
entfällt wie bisher
Bauwerksverzeichnis
Unterlage 6
Unterlage 7
Regelquerschnitte
Lagepläne
Unterlage 1 D mit
Anhang II D
Bemerkungen
Im Erläuterungsbericht sind geänderte Passagen grau
hinterlegt, wegfallende zusätzlich durchgestrichen
Im Übersichtslageplan ist eine neue Bauwerksnummer für
Wirtschaftswegeertüchtigung hinzugefügt worden.
5.1 und 5.2
ersetzt durch
5.1 D und 5.2 D
Im Bauwerksverzeichnis sind geänderte Passagen grau
hinterlegt, wegfallende zusätzlich durchgestrichen
AQ 1, AQ 4
ersetz durch
AQ 1 D, AQ 4 D
Die Querschnitte AQ 0, AQ 2 und AQ 3 bleiben
unverändert
L 0 D bis L 4 D
Die Lagepläne werden wegen den umfangreichen
Änderungen komplett ersetz.
L 0 bis L 4
ersetzt durch
Neu L 5 D
Unterlage 8
Unterlage 9
Höhenpläne
Grunderwerbsverzeichnis
H 1, H 4
ersetzt durch
H 1 D, H 4 D
Ersetzt durch
Neu H 9 D
Unterlage 9 D
Die Höhenpläne H 2 bis H 3 und H 5 bis H 8 bleiben
unverändert
Das Grunderwerbsverzeichnis wird gegenüber der Fassung
des Planfeststellungsentwurfes vollständig ausgetauscht.
Betroffene Planfeststellungsunterlage
Unterlage 10
Grunderwerbspläne
Deckblatt 1
GEL 0 bis GEL 5
ersetzt durch
GEL 0 D bis GEL 6 D
GEL 5
ersetzt durch
GEL 6 D
Bemerkungen
Die Grunderwerbspläne werden gegenüber der Fassung
des Planfeststellungsentwurfes vollständig ausgetauscht,
damit für die Betroffenen die Übersicht gewahrt werden
kann.
Neu GEL 5 D
Unterlage 11
Unterlage 12
Schalluntersuchung
Ergebnis der landespfl.
Begleitplanung
Ohne Änderung
Ersatz von:
12.1 und 12.5
12.2 ÜL 1
12.3 L 0 bis L 4
12.4 ÜL 1
13.1, 13.2 und
13.3
ersetzt durch
Unterlage 13
Wasserrechtliche
Unterlagen
Unterlage 14
Luftschadstoffuntersuchung Ohne Änderung
Durch:
12.1 D und 12.5 D
12.2 ÜL 1 D
12.3 L 0 D bis L 4 D
12.4 ÜL 1 D
13.1 D, 13.2 D und
13.3 D
Der LBP wird gegenüber der Fassung des
Planfeststellungsentwurfes vollständig ausgetauscht, da die
Überarbeitung alle einzelnen Unterlagen betreffen
Ergänzung des Erläuterungsberichtes (graue Hinterlegung)
Berechnung 13.2 komplett erneuert.
Unterlage 13.4 bleibt unverändert