Daten
Kommune
Brühl
Größe
110 kB
Erstellt
20.11.12, 19:01
Aktualisiert
20.11.12, 19:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
61/1
18.10.2012
128/2012
()
Betreff
Das Ökokonto der Stadt Brühl
Bezug:Mündliche Anfrage des Sachkundigen Bürgers Winkelmann-Strack (Die Grünen )
im LkAgUmA am 26.06.2012, TOP 6.2, Punkt 3
Beratungsfolge
Ausschuss für Lokale Agenda und Umwelt
Finanzielle Auswirkungen
X
X Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST 785200 / 56010100
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Lokale Agenda und Umwelt nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
Erläuterungen:
Rechtlicher Hintergrund:
Das erste Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) wurde 1976 beschlossen, bereits dort ist der
Eingriffstatbestand eingeführt worden. Er war jedoch auf Fälle beschränkt, die einer Anzeige oder
Genehmigung bedurften oder von einer Behörde durchgeführt wurden. Seit der Änderung des
BNatSchG von 1993 gilt die Eingriffsregelung auch in der Bauleitplanung, sofern durch Bebauungspläne Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten sind. Über Festsetzungen der Ausgleichs- oder Ersatz-Maßnahmen ist nach Baugesetzbuch zu entscheiden. Die Maßnahmen mussten damals jedoch auf den Eingriffsgrundstücken oder im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
durchgeführt werden. Erst 1998 erfolgte die zeitliche und räumliche Entkoppelung von Eingriff und
Ausgleich durch das Bau- und Raumordnungsgesetz. Gemeinden können seit dem für durch die
Bauleitplanung verursachte Eingriffe planextern und im Vorgriff Ausgleichsmaßnahmen durchführen und erst später Eingriffen zuordnen (Ökokonto). Ausgleichsmaßnahmen (die Herstellung einer gleichartigen Funktion) und Ersatzmaßnahmen (die Herstellung gleichwertigen Funktion) wurden weitgehend gleichgestellt, wodurch das „Wegwägen“ erschwert wurde. Es gilt immer noch die
Reihenfolge 1. Vermeidung vor 2. Ausgleich vor 3. Ersatz.
Außerdem wurde festgelegt, dass bei Bebauungsplänen der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
(weniger als 20.000 m2 überbaute Fläche) kein Ausgleich erforderlich ist.
Gerade in einer so flächig begrenzten Kommune wie Brühl ist die Anlage sogenannter ÖkokontoFlächen fast unabdingbar. Da der Nachweis der Kompensationsmaßnahmen im Bebauungsplanverfahren erforderlich ist, würde ein Fehlen von Flächen bzw. Maßnahmen die Planungssicherheit
Bgm.
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Drucksache 128/2012
gefährden. Neue Baugebiete könnten nicht ausgewiesen werden, oder die Kompensationsmaßnahmen müssten außerhalb des Stadtgebietes von Brühl ausgeglichen werden. Letzteres wäre im
gleichen Naturraum (Tiefland-Lößbörde) innerhalb des Rhein-Erft-Kreises möglich, dies ist jedoch nicht immer sinnvoll und nicht erwünscht.
Vorhandene Ausgleichs- und Ökokonto-Flächen:
Im Stadtgebiet Brühl gibt es eine große Anzahl von Ausgleichsflächen, dies sind z.T. planinterne
Gehölzstreifen, die als optische Abschirmung oder Übergang zu Grünflächen festgesetzt wurden.
Kataster und Karte werden jeweils im Fachbereich Bauen und Umwelt auf dem aktuellen Stand
gehalten. Ökokonto-Flächen hingegen sind immer in städtischem Eigentum und im Vorgriff angelegt und finanziert, der Ausgleich verschiedener Bebauungspläne kann hierdurch abgegolten werden. Die erste Ökokonto-Fläche wurde mit Aufforstung an der B 265 im Jahr 2003 angelegt. Mittlerweile wurde hier der Ausgleich von 13 Bebauungsplänen realisiert. Der Vorrat an zur Verfügung
stehenden Ökokonto-Flächen hat sich jedoch aktuell auf etwa 2.000 m2 reduziert. Einen Überblick
gibt die Tabelle „Ökokonto-Kataster Stadt Brühl“.
Zukünftiger Ausgleichflächenbedarf:
Mit diesen Flächen kann der Ausgleichflächenbedarf der Stadt Brühl nicht einmal kurzfristig gedeckt werden. Einen Überblick über den ermittelten kurz- bis langfristigen Bedarf ist in der folgenden Tabelle zusammengestellt:
Zeitrahmen
Bebauungsplan /
FNP- Fläche
Wohnbauland
überschlägig
(qm)
Voraussichtlicher
Ausgleichsflächenbedarf
(qm)
Geplanter Ankauf von RWE
Power
kurzfristig
06.15
Alte Bonnstraße/ Südl.
Otto-Wels-Str.
63.000
23.000
25.000 qm
südlich Maiglerwiese
mittelfristig
01.16
Bonnstraße/
Südfriedhof/
Schulzentrum/ Linie18
Am Hennebach / Eckdorfer Straße
68.000
22.000
8.388 qm
Südlich Nordfriedhof
80.000
27.000
Ca. 21 ha
7,2 ha
langfristig
Summe:
3,3 ha
Der Flächenvorrat im städtischen Ökokonto beträgt 2.285 qm.
Nach Ankauf der beiden Ausgleichsflächen von RWE-Power (Beschluss des VgLA
v.23.04.2012) verbleibt ein weiterer Ausgleichsflächenbedarf von 3,5 - 4 ha für die im
FNP als Wohnbauland ausgewiesenen Flächen. Dieser Bedarf lässt sich teilweise durch
den Erwerb von Ökopunkten von RWE-Power ((Beschluss des VgLA v.23.04.2012) kompensieren. Bei Ausschöpfung aller FNP-Wohnbauflächen verbleibt eine Restdifferenz
(Bedarf) von ca. 2 ha.
Anlage(n):
(1) Ökokonto-Kataster Stadt Brühl 2012
Bgm.
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