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Vorlage (Das Ökokonto der Stadt Brühl Bezug:Mündliche Anfrage des Sachkundigen Bürgers Winkelmann-Strack (Die Grünen ) im LkAgUmA am 26.06.2012, TOP 6.2, Punkt 3)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
110 kB
Erstellt
20.11.12, 19:01
Aktualisiert
20.11.12, 19:01
Vorlage (Das Ökokonto der Stadt Brühl
Bezug:Mündliche Anfrage des Sachkundigen Bürgers Winkelmann-Strack (Die Grünen ) im LkAgUmA am 26.06.2012, TOP 6.2, Punkt 3) Vorlage (Das Ökokonto der Stadt Brühl
Bezug:Mündliche Anfrage des Sachkundigen Bürgers Winkelmann-Strack (Die Grünen ) im LkAgUmA am 26.06.2012, TOP 6.2, Punkt 3)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 61/1 18.10.2012 128/2012 () Betreff Das Ökokonto der Stadt Brühl Bezug:Mündliche Anfrage des Sachkundigen Bürgers Winkelmann-Strack (Die Grünen ) im LkAgUmA am 26.06.2012, TOP 6.2, Punkt 3 Beratungsfolge Ausschuss für Lokale Agenda und Umwelt Finanzielle Auswirkungen X X Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST 785200 / 56010100 Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Lokale Agenda und Umwelt nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: Rechtlicher Hintergrund: Das erste Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) wurde 1976 beschlossen, bereits dort ist der Eingriffstatbestand eingeführt worden. Er war jedoch auf Fälle beschränkt, die einer Anzeige oder Genehmigung bedurften oder von einer Behörde durchgeführt wurden. Seit der Änderung des BNatSchG von 1993 gilt die Eingriffsregelung auch in der Bauleitplanung, sofern durch Bebauungspläne Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten sind. Über Festsetzungen der Ausgleichs- oder Ersatz-Maßnahmen ist nach Baugesetzbuch zu entscheiden. Die Maßnahmen mussten damals jedoch auf den Eingriffsgrundstücken oder im Geltungsbereich des Bebauungsplanes durchgeführt werden. Erst 1998 erfolgte die zeitliche und räumliche Entkoppelung von Eingriff und Ausgleich durch das Bau- und Raumordnungsgesetz. Gemeinden können seit dem für durch die Bauleitplanung verursachte Eingriffe planextern und im Vorgriff Ausgleichsmaßnahmen durchführen und erst später Eingriffen zuordnen (Ökokonto). Ausgleichsmaßnahmen (die Herstellung einer gleichartigen Funktion) und Ersatzmaßnahmen (die Herstellung gleichwertigen Funktion) wurden weitgehend gleichgestellt, wodurch das „Wegwägen“ erschwert wurde. Es gilt immer noch die Reihenfolge 1. Vermeidung vor 2. Ausgleich vor 3. Ersatz. Außerdem wurde festgelegt, dass bei Bebauungsplänen der Innenentwicklung nach § 13a BauGB (weniger als 20.000 m2 überbaute Fläche) kein Ausgleich erforderlich ist. Gerade in einer so flächig begrenzten Kommune wie Brühl ist die Anlage sogenannter ÖkokontoFlächen fast unabdingbar. Da der Nachweis der Kompensationsmaßnahmen im Bebauungsplanverfahren erforderlich ist, würde ein Fehlen von Flächen bzw. Maßnahmen die Planungssicherheit Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 128/2012 gefährden. Neue Baugebiete könnten nicht ausgewiesen werden, oder die Kompensationsmaßnahmen müssten außerhalb des Stadtgebietes von Brühl ausgeglichen werden. Letzteres wäre im gleichen Naturraum (Tiefland-Lößbörde) innerhalb des Rhein-Erft-Kreises möglich, dies ist jedoch nicht immer sinnvoll und nicht erwünscht. Vorhandene Ausgleichs- und Ökokonto-Flächen: Im Stadtgebiet Brühl gibt es eine große Anzahl von Ausgleichsflächen, dies sind z.T. planinterne Gehölzstreifen, die als optische Abschirmung oder Übergang zu Grünflächen festgesetzt wurden. Kataster und Karte werden jeweils im Fachbereich Bauen und Umwelt auf dem aktuellen Stand gehalten. Ökokonto-Flächen hingegen sind immer in städtischem Eigentum und im Vorgriff angelegt und finanziert, der Ausgleich verschiedener Bebauungspläne kann hierdurch abgegolten werden. Die erste Ökokonto-Fläche wurde mit Aufforstung an der B 265 im Jahr 2003 angelegt. Mittlerweile wurde hier der Ausgleich von 13 Bebauungsplänen realisiert. Der Vorrat an zur Verfügung stehenden Ökokonto-Flächen hat sich jedoch aktuell auf etwa 2.000 m2 reduziert. Einen Überblick gibt die Tabelle „Ökokonto-Kataster Stadt Brühl“. Zukünftiger Ausgleichflächenbedarf: Mit diesen Flächen kann der Ausgleichflächenbedarf der Stadt Brühl nicht einmal kurzfristig gedeckt werden. Einen Überblick über den ermittelten kurz- bis langfristigen Bedarf ist in der folgenden Tabelle zusammengestellt: Zeitrahmen Bebauungsplan / FNP- Fläche Wohnbauland überschlägig (qm) Voraussichtlicher Ausgleichsflächenbedarf (qm) Geplanter Ankauf von RWE Power kurzfristig 06.15 Alte Bonnstraße/ Südl. Otto-Wels-Str. 63.000 23.000 25.000 qm südlich Maiglerwiese mittelfristig 01.16 Bonnstraße/ Südfriedhof/ Schulzentrum/ Linie18 Am Hennebach / Eckdorfer Straße 68.000 22.000 8.388 qm Südlich Nordfriedhof 80.000 27.000 Ca. 21 ha 7,2 ha langfristig Summe: 3,3 ha Der Flächenvorrat im städtischen Ökokonto beträgt 2.285 qm. Nach Ankauf der beiden Ausgleichsflächen von RWE-Power (Beschluss des VgLA v.23.04.2012) verbleibt ein weiterer Ausgleichsflächenbedarf von 3,5 - 4 ha für die im FNP als Wohnbauland ausgewiesenen Flächen. Dieser Bedarf lässt sich teilweise durch den Erwerb von Ökopunkten von RWE-Power ((Beschluss des VgLA v.23.04.2012) kompensieren. Bei Ausschöpfung aller FNP-Wohnbauflächen verbleibt eine Restdifferenz (Bedarf) von ca. 2 ha. Anlage(n): (1) Ökokonto-Kataster Stadt Brühl 2012 Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14