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Vorlage (Durchführung von unabweisbaren Aufgaben in der Kultur-, Tourismus & Brauchtumsförderung, den städt. Veranstaltungsreihen und Städtepartnerschaften 2013)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
102 kB
Datum
10.12.2012
Erstellt
28.11.12, 19:08
Aktualisiert
28.11.12, 19:08
Vorlage (Durchführung von unabweisbaren Aufgaben in der Kultur-, Tourismus & Brauchtumsförderung, den städt. Veranstaltungsreihen und Städtepartnerschaften 2013) Vorlage (Durchführung von unabweisbaren Aufgaben in der Kultur-, Tourismus & Brauchtumsförderung, den städt. Veranstaltungsreihen und Städtepartnerschaften 2013) Vorlage (Durchführung von unabweisbaren Aufgaben in der Kultur-, Tourismus & Brauchtumsförderung, den städt. Veranstaltungsreihen und Städtepartnerschaften 2013)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen 40/3 Datum Vorlagen-Nr. 13.11.2012 174/2012 () Betreff Durchführung von freiwilligen Aufgaben in der Kultur-, Tourismus- und Brauchtumsförderung, den städt. Veranstaltungsreihen und Städtepartnerschaften 2013 Beratungsfolge Hauptausschuss Rat Finanzielle Auswirkungen x x Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Rat beschließt, für die Durchführung von freiwilligen Maßnahmen im 1. Halbjahr 2013 im Aufgabenbereich Kultur, Partnerschaften und Tourismus - in der Zeit der vorläufigen Haushaltsführung - einen Gesamtausgabebetrag in Höhe von 154.600 € zur Verfügung zu stellen. Deckung: Veranstaltungseinnahmen zwischen 40.000 € und 45.000 €, Beteiligungsbeiträge von Mitausstellern anlässlich der Tourismusmesse ITB 2013 in Höhe von ca. 5.000 €, Restbetrag aus allgemeinen Haushaltsmitteln. Erläuterungen: Der Doppelhaushalt 2013/2014 soll in der Sitzung des Rates am 27.02.2013 eingebracht und in der Sitzung des Rates am 23.04.2013 verabschiedet werden. Während der vorläufigen Haushaltsführung gemäß §82 I Nr. 1 GO NW dürfen u.a. Ausgaben nur geleistet werden, zu denen die Stadt rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Bei allen nachfolgend aufgeführten Aufgabenstellungen handelt es sich um Leistungen, die notwendig sind, um den Fortbestand der aufgebauten Kultur- und Tourismusarbeit sowie der Städtepartnerschaftspflege für 2013 nicht zu gefährden und insoweit für die Weiterführung der Aufgabe unaufschiebbar sind. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 174/2012 Städt. Kulturveranstaltungsreihen (Sprech- und Kindertheater, Musikforum, brühlermarkt) Für die notwendige Durchführung der städt. Kulturveranstaltungsreihen im 1. Halbjahr 2013 ist ein Gesamtbetrag in Höhe von 50.000 € erforderlich. Unter Berücksichtigung der zu erwartenden Einnahmen ergibt sich ein Zuschussbedarf zwischen 5.000 € und 10.000 €. Brauchtumspflege (Karneval) Für die ordnungsgemäße und sichere Durchführung des Straßenkarnevals sowie für die Organisation von Festveranstaltungen während der Session 2012/2013 ist ein Gesamtbetrag von 47.500 € erforderlich. Städtepartnerschaftliche Begegnungen Um die notwendige Handlungsfähigkeit des Fördervereins Brühler Städtefreundschaften e.V. im 1. Halbjahr 2013 zu gewährleisten, muss der städtische Zuschuss in Höhe von 4.000 € zur Verfügung gestellt werden. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass schon Ende Januar ein städtepartnerschaftliches Netzwerktreffen (Brühl, Sceaux, Leamington Spa, Kunice) stattfindet. Desweiteren werden Mittel in Höhe von 4.000 € für Reise- und Bewirtungskosten im 1. Halbjahr benötigt. Kulturförderung (Kunstpreise) Für die gesamte Durchführung der städt. Kunstpreise Max-Ernst-Stipendium und Joseph und Anna Fassbender-Preis wird ein Gesamtbetrag in Höhe von 13.100 € benötigt. Diese Summe umfasst die Preisgelder und alle zwingenden Ausgaben. Dazu gehören alle Mittel, die zur Ausrichtung der Wettbewerbe, der Finanzierung der Juryhonorare, Bewirtungskosten und für die Personalgestellung (Bewachungen) notwendig sind. Medienetat Stadtbücherei Zur Aufrechterhaltung des Medienangebotes in der Stadtbücherei muss gewährleistet sein, dass ein Betrag in Höhe von 15.000 € für den Ankauf von Medien aller Art (Bücher, laufende Zeitschriftenabonnements, Hörbücher etc.) zur Verfügung gestellt wird. Tourismusförderung Für die Beteiligung Brühls an Messen im 1. Halbjahr 2013 und für die fortlaufende Bewerbung des Tourismusstandortes Brühl werden Mittel in Höhe von 16.000 € benötigt. www.12 plus.de (Jugendkultur- und –bildungsprojekte) Für die Jugendveranstaltungen im 1. Halbjahr 2013 (Ausbildungsstellenmarkt, erlebnispädagogische Projekte) werden 5.000 € benötigt. Der Ausschuss für Kultur, Partnerschaften & Tourismus hat in der Sitzung vom 15.11.2012 dem Programm der Kulturreihen für das Jahr 2013 zugestimmt. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 3 – Drucksache 174/2012 Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14