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16.03.09, 15:08
Aktualisiert
16.03.09, 15:08
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Vorlagen-Nr. 92/00 vom 27.07.2000
Dringlichkeitsbeschluß
gem. § 60 GO NW
Anwesend sind:
Bürgermeister Manfred Halfenberg
Fraktionsvorsitzender Karl Schavier, CDU-Fraktion
Beratungsfolge
Termin
Rat
30.08.2000
TOP Ein
Ja
Nein Ent
Bemerkungen
Betrifft:
Aufstellung der Vorschlagsliste für Schöffen für die Zeit vom 01.01.2001 bis 31.12.2004;
hier: Nachmeldung weiterer Vorschläge
Beschlußentwurf:
Der Rat beschließt,
- Frau Renate Jezewski, geb. 13.11.1937, wohnhaft Kalkweg 35 in Inden-Schophoven,
- Herrn Dieter Pelzer, geb. 16.07.1968, wohnhaft Drieschstraße 27 in Inden-Lamersdorf
- Herrn Wilhelm Müller, geb. 09.06.1953, wohnhaft Franz-Engels-Straße 2a in Inden-Pier und
- Herrn Werner Thome, geb. 08.02.1960, wohnhaft Hauptstraße 8a in Inden-Inden/Altdorf,
in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Zeit vom 01.01.2001 bis 31.12.2004 mit
aufzunehmen.
Begründung:
Aufgrund der Aufforderung des Landgerichts Aachen vom 28.12.1999 wurden die im Rat
vertretenen Parteien darüber informiert, dass für die Vorschlagsliste insgesamt vier Schöffen
zu benennen sind.
Daraufhin wurden von der CDU- und der SPD-Fraktion jeweils zwei Personen vorgeschlagen.
Weiterhin wurden von der Deutschen Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen, DVS, Frau
Renate Jezewski, Herrn Dieter Pelzer und Herrn Werner Thome vorgeschlagen.
Darüber hinaus hat die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen Herrn Wilhelm Müller vorgeschlagen.
Aufgrund der Tatsache, dass von höchstens vier für die Vorschlagsliste zu benennenden
Personen ausgegangen wurde, wurde allerdings von Bündnis 90/ Die Grünen erklärt, auf ihren
Vorschlag zu verzichten, sofern die beiden anderen Fraktionen insgesamt vier Vorschläge
unterbreiten würden.
Gemäß § 36 Abs. 2 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) sollen in der Vorschlagsliste alle
Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen
berücksichtigt werden. Gemäß § 36 Abs. 4 GVG ist die Vorschlagsliste allerdings nicht auf vier
Personen beschränkt, sondern es müssen mindestens vier Kandidaten benannt werden.
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In seiner Sitzung am 13.04.2000 beschloß der Rat, die vier Vorschläge der CDU- und der SPDFraktion in die Vorschlagsliste aufzunehmen. Frau Jezewski, Herr Müller, Herr Pelzer und Herr
Thome wurden nicht vorgeschlagen.
Mit Schreiben vom 20.07.2000 wandte Herr Thome sich in einer Beschwerde gem. § 24 GO NW
an den Rat, in der er beantragte, ihn in die Vorschlagsliste aufzunehmen. Hierfür ist laut Geschäftsordnung des Rates der Hauptausschuss zuständig.
Da die Zahl der Personen, die sich bereit erklären, ein Ehrenamt auszuüben, nur sehr
beschränkt
ist, sollte diese Bereitschaft unbedingt unterstützt werden, zumal es sich bei der Meldung von
vier Vorschlägen nur um eine Mindestzahl handelt. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen,
neben Herrn Thome auch alle weiteren Kandidaten in die Vorschlagsliste aufzunehmen.
Da der Termin für die Schöffenbenennung der 15.08.2000 ist und vorher keine Sitzung des
Hauptausschusses mehr stattfindet, sollte im Wege der Dringlichkeit entschieden werden.
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Halfenberg, Bürgermeister
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Schavier, Fraktionsvorsitzender
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