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Dringlichkeitsentscheidungen (Aufstellung der Vorschlagsliste für Schöffen für die Zeit vom 01.01.2001 bis 31.12.2004; hier: Nachmeldung weiterer Vorschläge)

Daten

Kommune
Inden
Größe
13 kB
Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
16.03.09, 15:08
Dringlichkeitsentscheidungen (Aufstellung der Vorschlagsliste für Schöffen für die Zeit vom 01.01.2001 bis 31.12.2004;
hier: Nachmeldung weiterer Vorschläge) Dringlichkeitsentscheidungen (Aufstellung der Vorschlagsliste für Schöffen für die Zeit vom 01.01.2001 bis 31.12.2004;
hier: Nachmeldung weiterer Vorschläge)

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Vorlagen-Nr. 92/00 vom 27.07.2000 Dringlichkeitsbeschluß gem. § 60 GO NW Anwesend sind: Bürgermeister Manfred Halfenberg Fraktionsvorsitzender Karl Schavier, CDU-Fraktion Beratungsfolge Termin Rat 30.08.2000 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Aufstellung der Vorschlagsliste für Schöffen für die Zeit vom 01.01.2001 bis 31.12.2004; hier: Nachmeldung weiterer Vorschläge Beschlußentwurf: Der Rat beschließt, - Frau Renate Jezewski, geb. 13.11.1937, wohnhaft Kalkweg 35 in Inden-Schophoven, - Herrn Dieter Pelzer, geb. 16.07.1968, wohnhaft Drieschstraße 27 in Inden-Lamersdorf - Herrn Wilhelm Müller, geb. 09.06.1953, wohnhaft Franz-Engels-Straße 2a in Inden-Pier und - Herrn Werner Thome, geb. 08.02.1960, wohnhaft Hauptstraße 8a in Inden-Inden/Altdorf, in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Zeit vom 01.01.2001 bis 31.12.2004 mit aufzunehmen. Begründung: Aufgrund der Aufforderung des Landgerichts Aachen vom 28.12.1999 wurden die im Rat vertretenen Parteien darüber informiert, dass für die Vorschlagsliste insgesamt vier Schöffen zu benennen sind. Daraufhin wurden von der CDU- und der SPD-Fraktion jeweils zwei Personen vorgeschlagen. Weiterhin wurden von der Deutschen Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen, DVS, Frau Renate Jezewski, Herrn Dieter Pelzer und Herrn Werner Thome vorgeschlagen. Darüber hinaus hat die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen Herrn Wilhelm Müller vorgeschlagen. Aufgrund der Tatsache, dass von höchstens vier für die Vorschlagsliste zu benennenden Personen ausgegangen wurde, wurde allerdings von Bündnis 90/ Die Grünen erklärt, auf ihren Vorschlag zu verzichten, sofern die beiden anderen Fraktionen insgesamt vier Vorschläge unterbreiten würden. Gemäß § 36 Abs. 2 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) sollen in der Vorschlagsliste alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden. Gemäß § 36 Abs. 4 GVG ist die Vorschlagsliste allerdings nicht auf vier Personen beschränkt, sondern es müssen mindestens vier Kandidaten benannt werden. T500.DOC .. . VorlageSeite ../ 2 In seiner Sitzung am 13.04.2000 beschloß der Rat, die vier Vorschläge der CDU- und der SPDFraktion in die Vorschlagsliste aufzunehmen. Frau Jezewski, Herr Müller, Herr Pelzer und Herr Thome wurden nicht vorgeschlagen. Mit Schreiben vom 20.07.2000 wandte Herr Thome sich in einer Beschwerde gem. § 24 GO NW an den Rat, in der er beantragte, ihn in die Vorschlagsliste aufzunehmen. Hierfür ist laut Geschäftsordnung des Rates der Hauptausschuss zuständig. Da die Zahl der Personen, die sich bereit erklären, ein Ehrenamt auszuüben, nur sehr beschränkt ist, sollte diese Bereitschaft unbedingt unterstützt werden, zumal es sich bei der Meldung von vier Vorschlägen nur um eine Mindestzahl handelt. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, neben Herrn Thome auch alle weiteren Kandidaten in die Vorschlagsliste aufzunehmen. Da der Termin für die Schöffenbenennung der 15.08.2000 ist und vorher keine Sitzung des Hauptausschusses mehr stattfindet, sollte im Wege der Dringlichkeit entschieden werden. .......................................................... Halfenberg, Bürgermeister ....................................................... Schavier, Fraktionsvorsitzender T500.DOC .. .