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Beschlussvorlage (Umgestaltung der Gartenanlage am Jugendheim Quo Vadis in Lucherberg)

Daten

Kommune
Inden
Größe
10 kB
Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
16.03.09, 15:08
Beschlussvorlage (Umgestaltung der Gartenanlage am Jugendheim Quo Vadis in Lucherberg)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. 113/00/...... Der Bürgermeister Bauverwaltungsamt Beratungsfolge Umweltausschuss Aktenzeichen IV/1 Schus/Fa Termin Datum 07.09.2000 öffentlich TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen 28.09.2000 Betrifft: Umgestaltung der Gartenanlage am Jugendheim Quo Vadis in Lucherberg Beschlußentwurf: Der Ausschuss stimmt der Beseitigung der zwei Pappeln sowie der zwei Birken im Zuge der Umgestaltung der Gartenanlage am Jugendheim zu. Begründung: In der Sitzung des Sozial-, Sport- und Kulturausschusses am 11.05.2000 wurde im Rahmen einer Ortsbesichtigung die Neugestaltung des Außengeländes am Jugendheim in Lucherberg durch der Verwaltung vorgestellt und erläutert. Im Zusammenhang mit der Umgestaltung war von der Verwaltung auch die Beseitigung der an der Nachbargrenze stehenden Pappeln vorgesehen. Hierzu war seitens der Vertreterin von Bündnis 90/Die Grünen vor Entfernung der Pappeln eine Untersuchung bezüglich des Zustandes der Bäume gefordert worden. Die erforderliche Untersuchung ist durch die Firma Jakob Breuer, Frenz, vorgenommen worden. Als Ergebnis hält Herr Breuer fest, dass bei der Überprüfung der Pappeln durch Anbohren im unteren Stammbereich bei beiden Pyramidenpappeln Fäulnispilz im Kernbereich festgestellt wurde. Da sich dieser Pilz weiter entwickeln und ausbreiten wird, ist bei der enormen Höhe, sowie bei dem Alter der beiden Pappeln die Standsicherheit auf Dauer nicht mehr gewährleistet. Auf Grund dieser Beurteilung wird vorgeschlagen, die Pappeln zu beseitigen. Im Zuge der Umgestaltung des Außengeländes müssen auch weitere Bäume (zwei Birken) beseitigt werden, da sie mit dem generellen Konzept nicht in Einklang zu bringen sind. Es handelt sich um die beiden Birken neben den Garagen. In diesem Bereich ist ein Sandspielplatz vorgesehen. Die beiden Birken an der Einfahrt können erhalten werden. Auf gesonderte Ersatzpflanzungen auf dem Grundstück sollte insoweit verzichtet werden, als diese über den Umfang der sowieso vorgesehenen Neuanpflanzung hinausgehen. Ein Übersichtsplan, aus dem das Gestaltungskonzept und die Standorte der zu beseitigenden Bäume zu ersehen sind, ist als Anlage beigefügt. T519.DOC .. .