Daten
Kommune
Pulheim
Größe
132 kB
Datum
07.12.2011
Erstellt
28.11.11, 18:50
Aktualisiert
28.11.11, 18:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
464/2011
Erstellt am:
07.11.2011
Aktenzeichen:
IV-61 ho/wo
Verfasser/in:
Frau Hoss
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Umwelt- und Planungsausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
07.12.2011
Betreff
Bebauungsplan Nr. 76 Pulheim
Aufhebung aller bis dato hierzu ergangenen Beschlüsse
Erneuter Aufstellungsbeschluss
Erneuter Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 464/2011 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
1.
Der Umwelt- und Planungsausschuss beschließt, die am 21.01.2004 zum Bebauungsplan Nr. 76 (Fortführung
Sonnenallee) gefassten Beschlüsse (Aufstellungsbeschluss sowie Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit) aufzuheben.
2.
Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 2 (1) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I
S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 76 Pulheim (Bereich: zwischen Nelkenweg; Am Bendacker und Geyener Straße).
Ziel der Planung ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Fortführung der Sonnenallee bis zur Geyener Straße und die Anlage eines Kreisverkehrs an diesem Knotenpunkt, für die Ansiedlung eines LebensmittelEinzelhandels sowie für die Errichtung von Ein- und Zweifamilienhäusern zu schaffen.
Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich.
– Aufstellungsbeschluss
3.
Der Plan erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan Nr. 76 Pulheim".
4.
Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage der vorgelegten Planung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB durchzuführen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt während drei Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung.
Erläuterungen
Bereits am 21.01.2004 beschloss der Umwelt- und Planungsausschuss die Aufstellung eines Bebauungsplanes, dessen
Ziel es war, eine Straßentrasse zwecks Anbindung des Baugebiets BP 71 Pulheim an die Geyener Straße – also die
Verlängerung der Sonnenallee in Richtung Südosten – bauplanungsrechtlich zu sichern. Dieser Bebauungsplan erhielt
die Bezeichnung BP 76 Pulheim. Die seinerzeit ebenfalls beschlossene Durchführung der frühzeitigen Beteiligung wurde
nicht durchgeführt, da die im Vorfeld notwendigerweise abzuschließenden Kaufverhandlungen mit den betroffenen privaten Grundstückseigentümern nicht zeitnah abgeschlossen werden konnten.
Zwischenzeitlich wurden diese Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen. Auch Gespräche mit einem Investor, der die
Ansiedlung eines Lebensmittel-Einzelhandels in diesem Areal zwischen Nelkenweg und Geyener Straße plant, konkretisieren sich.
Da darüber hinaus auch eine Entscheidung über die Lage des neu auszubauenden Knotenpunktes Sonnenallee / Geyener Straße, der in Form eines Kreisverkehres gestaltet werden soll, getroffen worden ist, schlägt die Verwaltung vor, für
den gesamten Bereich zwischen Nelkenweg, den hinterliegenden Grundstücken Am Bendacker, Geyener Straße sowie
südwestlich der bestehenden Wohnbebauung Geyener Berg 7, 9, 19, 21 und 27 einen Bebauungsplan aufzustellen.
Dieser soll sowohl die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Weiterführung der Sonnenallee bis zur Geyener
Straße und für den Bau des Kreisverkehrs dort schaffen als auch für die Errichtung eines Verkaufsgebäudes für einen
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Lebensmittel-Einzelhandel und den Bau einer größeren Anzahl von Wohngebäuden auf den verbleibenden Flächen
samt der hierfür notwendigen Erschließungsflächen.
Da der Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes einerseits die ursprünglich nur für die Straßentrasse der Sonnenallee
vorgesehene Fläche mit einschließt, andererseits jedoch nunmehr einen deutlich größeren Bereich umfasst, schlägt die
Verwaltung vor, die Bezeichnung „Bebauungsplan Nr. 76 Pulheim― beizubehalten, die für den ursprünglich deutlich kleineren Geltungsbereich getroffenen Beschlüsse jedoch aufzuheben und dann das Verfahren neu einzuleiten.
Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 76 Pulheim soll die Änderung Nr. 17.6 des Flächennutzungsplanes
mit dem Ziel der Darstellung von 'Wohnbaufläche' bzw. 'Sonderbaufläche' anstelle der bisherigen Darstellung 'Fläche für
die Landwirtschaft' durchgeführt werden.
Die Verwaltung schlägt vor, den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 76 Pulheim neu zu fassen und die
Verwaltung zu beauftragen, auf Grundlage des vorliegenden städtebaulichen Entwurfs sowie des Entwurfs des Umweltberichts die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Behörden durchzuführen.