Daten
Kommune
Pulheim
Größe
120 kB
Datum
08.11.2011
Erstellt
28.10.11, 18:37
Aktualisiert
28.10.11, 18:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
404/2011
Erstellt am:
27.09.2011
Aktenzeichen:
III/20/200
Verfasser/in:
Herr Kirion
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Rat
X
nö. Sitzung
Termin
08.11.2011
Betreff
Übertragung von Ermächtigungen gemäß § 22 Gemeindehaushaltsverordnung
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
182.900,54 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
182.900,54 €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
x ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Beschlussvorschlag
Der Rat nimmt die in der beigefügten Übersicht dargestellte Übertragung von Ermächtigungen für Auszahlungen von bilanziell
zu bildenden Rückstellungen in das Haushaltsjahr 2011 zur Kenntnis.
Vorlage Nr.: 404/2011 . Seite 2 / 2
Erläuterungen
Dem Rat wurden bereits in seinen Sitzungen am 12.04.2011 (Vorlage 79/2011) sowie am 19.07.2011 (Vorlage 271/2011), die
Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 GemHVO für das Jahr 2011 zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Nach § 36 Abs. 3 GemHVO sind für unterlassene Instandhaltungen Rückstellungen zu bilden.
Ergänzend zu den Ermächtigungsübertragungen der o.g. Vorlagen wurde im Bereich Entwässerung eine
Instandhaltungsrückstellung in Höhe von ca. 182.900 € gebildet, da Ende 2010 festgestellt wurde, dass die rd. 30 Jahre alte
Fassade des Schlammentwässerungsgebäudes und der Eindicker unzählige, stark korrodierte Stellen aufweist und einer
Erneuerung bedarf.
Hierfür muss die Auszahlungsermächtigung in den Finanzplan 2011 übertragen werden. Diese Maßnahme wurde aufgrund von
noch nicht erfolgten internen Abstimmungen bei der Erstellung der Vorlage 271/2011 nicht berücksichtigt.
In Höhe der Ermächtigungsübertragung in das Jahr 2011 ergibt sich eine Einsparung im Jahr 2010.