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Beschlussvorlage (Übertragung von Ermächtigungen gemäß § 22 Gemeindehaushaltsverordnung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
120 kB
Datum
08.11.2011
Erstellt
28.10.11, 18:37
Aktualisiert
28.10.11, 18:37
Beschlussvorlage (Übertragung von Ermächtigungen gemäß § 22 Gemeindehaushaltsverordnung) Beschlussvorlage (Übertragung von Ermächtigungen gemäß § 22 Gemeindehaushaltsverordnung)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 404/2011 Erstellt am: 27.09.2011 Aktenzeichen: III/20/200 Verfasser/in: Herr Kirion Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Rat X nö. Sitzung Termin 08.11.2011 Betreff Übertragung von Ermächtigungen gemäß § 22 Gemeindehaushaltsverordnung Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 182.900,54 € — im Haushalt des laufenden Jahres 182.900,54 € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: x ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Beschlussvorschlag Der Rat nimmt die in der beigefügten Übersicht dargestellte Übertragung von Ermächtigungen für Auszahlungen von bilanziell zu bildenden Rückstellungen in das Haushaltsjahr 2011 zur Kenntnis. Vorlage Nr.: 404/2011 . Seite 2 / 2 Erläuterungen Dem Rat wurden bereits in seinen Sitzungen am 12.04.2011 (Vorlage 79/2011) sowie am 19.07.2011 (Vorlage 271/2011), die Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 GemHVO für das Jahr 2011 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Nach § 36 Abs. 3 GemHVO sind für unterlassene Instandhaltungen Rückstellungen zu bilden. Ergänzend zu den Ermächtigungsübertragungen der o.g. Vorlagen wurde im Bereich Entwässerung eine Instandhaltungsrückstellung in Höhe von ca. 182.900 € gebildet, da Ende 2010 festgestellt wurde, dass die rd. 30 Jahre alte Fassade des Schlammentwässerungsgebäudes und der Eindicker unzählige, stark korrodierte Stellen aufweist und einer Erneuerung bedarf. Hierfür muss die Auszahlungsermächtigung in den Finanzplan 2011 übertragen werden. Diese Maßnahme wurde aufgrund von noch nicht erfolgten internen Abstimmungen bei der Erstellung der Vorlage 271/2011 nicht berücksichtigt. In Höhe der Ermächtigungsübertragung in das Jahr 2011 ergibt sich eine Einsparung im Jahr 2010.