Daten
Kommune
Pulheim
Größe
140 kB
Datum
08.11.2011
Erstellt
10.10.11, 18:47
Aktualisiert
17.10.11, 21:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
IV/660
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
18.10.2011
X
08.11.2011
X
Frau Buir
(Verfasser/in)
301/2011
nö. S. TOP
05.09.2011
(Datum)
BETREFF:
32. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) in der Stadt Pulheim vom 19.12.1984
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
X
ja
ja
nein
X
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
X
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Die Mittel müssen im Rahmen der Haushaltsberatungen 2012 bereit gestellt werden. Die Finanzierung erfolgt aus dem Fachbudget 600.230
Straßen.
BESCHLUSSVORSCHLAG:
1. Der HFA empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim
2. der Rat der Stadt Pulheim beschließt
die 32. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) in der Stadt Pulheim vom 19.12.1984.
-1-
ERLÄUTERUNGEN:
Die Gebührensätze der Straßenreinigung müssen auf Grundlage der Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2012
deutlich erhöht werden:
Folgende Gründe sind dafür ausschlaggebend:
1. Mehrkosten von 145.430 € aus dem hälftigen Ausgleich der Unterdeckung des Jahres 2010, die aufgrund des umfangreich notwendigen Winterdienstes entstanden ist.
2. Die voraussichtlichen Winterdienstkosten (Erstattungen an den Bauhof) müssen vorsorglich aufgrund des Durchschnitts der letzten Jahre von 80.000 € auf 160.000 € angehoben werden, damit bei einem entsprechendem Winter
nicht wieder eine außerordentlich hohe Unterdeckung entsteht, die in den Folgejahren den Gebührenhaushalt - wie
unter Punkt 1. aufgeführt - belastet.
Nachfolgend sind die geänderten Gebührensätze - siehe Vorlage-Nr. 380/ 2011 / Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2012 - aufgeführt:
2012
1,95 €
2,11 €
2,00 €
11,08 €
Anliegerverkehr
innerörtlicher Verkehr
überörtlicher Verkehr
Manuelle Handreinigung
-2-
2011
1,25 €
1,31 €
1,23 €
8,47 €