Daten
Kommune
Pulheim
Größe
80 kB
Datum
08.11.2011
Erstellt
10.10.11, 18:47
Aktualisiert
17.10.11, 21:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1 zur Vorlage Nr:
Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung
Änderung der Gebührensätze
32. Änderung vom ................der
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungsund Gebührensatzung) der Stadt Pulheim vom 19.12.1984
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Mai 2011
(GV. NRW. S. 271), der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen
(Straßenreinigungsgesetz NRW – StrReinG NRW) vom 18. Dezember 1975 (GV. NW. S. 706, 1976 S. 12), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW. S. 390) und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes
für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 30. Juni 2009 (GV. NRW. S. 394) hat der Rat der Stadt Pulheim in seiner Sitzung am ………. folgende
32. Änderung der Satzung vom 19.12.1984 beschlossen:
Artikel I
§ 6 Abs. 8 Gebühren - Abgabenmaßstab erhält folgende Fassung:
Der Gebührensatz für die Reinigung der Fahrbahnen durch die Stadt und die darauf zu leistende Vorausleistung
beträgt bei wöchentlich einmaliger maschineller Reinigung jährlich je Meter Grundstücksseite, wenn das
Grundstück erschlossen wird durch eine Straße, die überwiegend
a) dem Anliegerverkehr dient
b) dem innerörtlichen Verkehr dient
c) dem überörtlichen Verkehr dient
1,95 €
2,11 €
2,00€
Der Gebührensatz für die manuelle Reinigung der in der Anlage 2 aufgeführten Straßen,
Wege und Plätze und die darauf zu leistende Vorausleistung beträgt bei wöchentlich
einmaliger manueller Reinigung jährlich je Meter Grundstücksseite
11,08 €
Wird wöchentlich mehrfach manuell gereinigt, vervielfacht sich die Benutzungsgebühr
entsprechend.
Artikel II
Diese Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Pulheim vom 19.12.1984 tritt zum
01.01.2012 in Kraft.