Daten
Kommune
Inden
Größe
12 kB
Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Planungsamt
IV/RD
03.09.2003
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
02.10.2003
Rat
15.10.2003
TOP Ein Ja
Nein
358/2003
Ent Bemerkungen
Betrifft:
12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Inden in den Geltungsbereichen der
Bebauungspläne Nr. 28 „Gut Müllenark“ und Nr. 29 „Äußere Anbindung des Bebauungsplanes Nr.
28 Gut Müllenark“
- Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die öffentliche Auslegung
Beschlussentwurf:
-
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Inden wird in den Geltungsbereichen der
Bebauungspläne Nr. 28 „Gut Müllenark““ und Nr. 29 „Äußere Anbindung des
Bebauungsplanes Nr. 28 Gut Müllenark“ geändert.
-
Auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird verzichtet, da die
Unterrichtung und Erörterung bereits auf der Grundlage der Aufstellung der
Bebauungspläne Nr. 28 „Gut Müllenark“ und Nr. 29 „Äußere Anbindung des
Bebauungsplanes Nr. 28 Gut Müllenark“ erfolgt ist.
-
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird gleichzeitig
mit dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung) durchgeführt.
-
Der Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes im Geltungsbereich der
Bebauungspläne Nr. 28 „Gut Müllenark“ und Nr. 29 „Äußere Anbindung des
Bebauungsplanes Nr. 28 Gut Müllenark“ und der Entwurf des Erläuterungsberichtes werden
in der vorliegenden Form gebilligt.
-
Die Entwürfe des Planes und des Erläuterungsberichtes werden gem. § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich ausgelegt.
Begründung:
Zurzeit wird der Gesamtflächennutzungsplan der Gemeinde Inden neu gefasst. Die vorgezogenen
Beteiligungsverfahren sind durchgeführt worden. Die Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln
über die landesplanerische Zustimmung zum Entwurf gem. § 20 Landesplanungsgesetz wird in
absehbarer Zeit wegen der unterschiedlichen Auffassungen über die Ausweisungen der
Wohnbauflächen im Bereich der Ortslage Schophoven nicht zu einer Einigung führen.
Vorlage: 358/2003
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Aus diesen Gründen wird sich das Verfahren zur Neufassung des Flächennutzungsplanes
voraussichtlich länger hinziehen. In Abstimmung mit der Bezirksregierung wird, um die
Bebauungspläne „Waagmühle“ und „Gut Müllenark“ nicht zu gefährden, der noch rechtskräftige
Flächennutzungsplan der Gemeinde Inden im Parallelverfahren geändert.
Daher ist nun mit der Offenlage der Bebauungspläne das Änderungsverfahren für den
rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Inden einzuleiten.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Äußere Anbindung des Bebauungsplanes
Nr. 28 Gut Müllenark“ wird zeitlich verschoben. Hier sind noch zusätzliche Abstimmungen über
die weitere Vorgehensweise mit dem Kreis Düren und dem Bergbautreibenden notwendig. Diese
Sachlage muss erst aufgearbeitet werden. Die Erschließung des Bebauungsplanes „Gut Müllenark“
wird aus diesen Gründen unabhängig von der Entwicklung der äußeren Anbindung ausgeführt. Eine
vorübergehende provisorische Anbindung des Plangebietes „Gut Müllenark“ an die jetzige Trasse
der K 43 ist u.a. auch in die Überarbeitung des Vorentwurfes zum Bebauungsplanes „Gut
Müllenark“ eingeflossen.
Ein Konzept des Erläuterungsberichtes und des Flächennutzungsplanentwurfes wird den Fraktionen
zu ihren Sitzungen vor dem 02. Oktober 2003 zur Verfügung gestellt. Die endgültige Planfassung
mit dem dazugehörigen Erläuterungsbericht wird den Fraktionen vor der Ratssitzung zur Verfügung
gestellt.