Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (12. Änderung FNP)

Daten

Kommune
Inden
Größe
12 kB
Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Beschlussvorlage (12. Änderung FNP) Beschlussvorlage (12. Änderung FNP)

öffnen download melden Dateigröße: 12 kB

Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Planungsamt IV/RD 03.09.2003 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 02.10.2003 Rat 15.10.2003 TOP Ein Ja Nein 358/2003 Ent Bemerkungen Betrifft: 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Inden in den Geltungsbereichen der Bebauungspläne Nr. 28 „Gut Müllenark“ und Nr. 29 „Äußere Anbindung des Bebauungsplanes Nr. 28 Gut Müllenark“ - Aufstellungsbeschluss - Beschluss über die öffentliche Auslegung Beschlussentwurf: - Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Inden wird in den Geltungsbereichen der Bebauungspläne Nr. 28 „Gut Müllenark““ und Nr. 29 „Äußere Anbindung des Bebauungsplanes Nr. 28 Gut Müllenark“ geändert. - Auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird verzichtet, da die Unterrichtung und Erörterung bereits auf der Grundlage der Aufstellung der Bebauungspläne Nr. 28 „Gut Müllenark“ und Nr. 29 „Äußere Anbindung des Bebauungsplanes Nr. 28 Gut Müllenark“ erfolgt ist. - Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird gleichzeitig mit dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung) durchgeführt. - Der Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes im Geltungsbereich der Bebauungspläne Nr. 28 „Gut Müllenark“ und Nr. 29 „Äußere Anbindung des Bebauungsplanes Nr. 28 Gut Müllenark“ und der Entwurf des Erläuterungsberichtes werden in der vorliegenden Form gebilligt. - Die Entwürfe des Planes und des Erläuterungsberichtes werden gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Begründung: Zurzeit wird der Gesamtflächennutzungsplan der Gemeinde Inden neu gefasst. Die vorgezogenen Beteiligungsverfahren sind durchgeführt worden. Die Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln über die landesplanerische Zustimmung zum Entwurf gem. § 20 Landesplanungsgesetz wird in absehbarer Zeit wegen der unterschiedlichen Auffassungen über die Ausweisungen der Wohnbauflächen im Bereich der Ortslage Schophoven nicht zu einer Einigung führen. Vorlage: 358/2003 Seite - 2 - Aus diesen Gründen wird sich das Verfahren zur Neufassung des Flächennutzungsplanes voraussichtlich länger hinziehen. In Abstimmung mit der Bezirksregierung wird, um die Bebauungspläne „Waagmühle“ und „Gut Müllenark“ nicht zu gefährden, der noch rechtskräftige Flächennutzungsplan der Gemeinde Inden im Parallelverfahren geändert. Daher ist nun mit der Offenlage der Bebauungspläne das Änderungsverfahren für den rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Inden einzuleiten. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Äußere Anbindung des Bebauungsplanes Nr. 28 Gut Müllenark“ wird zeitlich verschoben. Hier sind noch zusätzliche Abstimmungen über die weitere Vorgehensweise mit dem Kreis Düren und dem Bergbautreibenden notwendig. Diese Sachlage muss erst aufgearbeitet werden. Die Erschließung des Bebauungsplanes „Gut Müllenark“ wird aus diesen Gründen unabhängig von der Entwicklung der äußeren Anbindung ausgeführt. Eine vorübergehende provisorische Anbindung des Plangebietes „Gut Müllenark“ an die jetzige Trasse der K 43 ist u.a. auch in die Überarbeitung des Vorentwurfes zum Bebauungsplanes „Gut Müllenark“ eingeflossen. Ein Konzept des Erläuterungsberichtes und des Flächennutzungsplanentwurfes wird den Fraktionen zu ihren Sitzungen vor dem 02. Oktober 2003 zur Verfügung gestellt. Die endgültige Planfassung mit dem dazugehörigen Erläuterungsbericht wird den Fraktionen vor der Ratssitzung zur Verfügung gestellt.