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Kommune
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Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
351/2003
Datum
Hauptamt
28.08.2003
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Rat
15.10.2003
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Bestellung eines stellvertretenden Wahlleiters
Beschlussentwurf:
Der Rat bestellt Herrn Heinrich Unterberger zum stellvertretenden Wahlleiter für die
Kommunalwahl 2004.
Begründung:
Gem. § 2 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes ist der Hauptverwaltungsbeamte Wahlleiter des
Wahlgebietes, stellvertretender Wahlleiter ist sein Vertreter im Amt.
Hauptverwaltungsbeamte und ihre Vertreter können im Falle ihrer Bewerbung für das Amt des
Bürgermeisters nicht Wahlleiter oder stellvertretender Wahlleiter sein; an ihre Stelle treten die
jeweiligen Vertreter im Amt.
Da der stellvertretende Wahlleiter eine Bewerbung für das Amt des Bürgermeisters anstrebt und
eine weitere Vertreterregelung nicht besteht, ist für den Verhinderungsfall des Wahlleiters ein
stellvertretender Wahlleiter durch den Rat zu bestellen.