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Kommune
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Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
350/2003
Datum
Hauptamt
28.08.2003
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Rat
15.10.2003
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Bildung eines Wahlausschusses für die Kommunalwahl 2004
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die Bildung eines Wahlausschusses, der aus 6 Beisitzern bestehen soll.
Auf Vorschlag der Fraktionen werden gewählt:
Stellvertretendes Mitglied:
Ordentliches Mitglied:
Begründung:
Der Landrat als Kreiswahlleiter bittet möglichst frühzeitig die Wahlausschüsse zu bilden und das
Wahlgebiet in Wahlbezirke einzuteilen, da für die von dort vorzunehmende Einteilung des Wahlgebietes die Entscheidung des Wahlausschusses der Gemeinden vorliegen muss.
Gem. § 2 Abs. 3 des Kommunalwahlgesetzes besteht der Wahlausschuss aus dem Wahlleiter als
Vorsitzendem und vier, sechs, acht oder zehn Beisitzern, die die Vertretung des Wahlgebietes
wählt.
In der Vergangenheit wurden stets sechs Beisitzer für den Wahlausschuss gewählt und von daher
schlage ich die Beibehaltung dieser Größe vor.
Der Wahlausschuss hat folgende Aufgaben wahrzunehmen:
a) das Wahlgebiet in Wahlbezirke einzuteilen,
b) über Verfügungen des Wahlleiters bei der Prüfung von Wahlvorschlägen zu entscheiden,
wenn der Vertrauensmann den Wahlausschuss anruft,
c) über die Zulassung der Wahlvorschläge zu entscheiden,
d) das Wahlergebnis festzustellen,
e) ggf. einen früheren Beginn der Wahlzeit festzusetzen, wenn besondere Gründe es erfordern.