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Kommune
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Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Planungsamt
RD/Schr.
17.06.2003
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
02.07.2003
TOP Ein Ja
Nein
332/2003
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Gemeinbedarfsflächen Merödgen“ für das
Grundstück Gemarkung Lamersdorf, Flur 3, Flurstücke 625, 629, 630 und 631
Beschlussentwurf:
Der Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Gemeinbedarfsflächen Merödgen“ für die
Grundstücke Gemarkung Lamersdorf, Flur 3, Flurstücke Nr. 625, 629, 630 und 631 wird abgelehnt.
In Vertretung:
Begründung:
Der Eigentümer des Anwesens „Am Goltsteinbrunnen 4 a“ hat einen Antrag gestellt, im Bereich der
ausgewiesenen und gebauten Stellplätze parallel zu der Straße „Am Gutshof“ Carports zu errichten.
Hierzu müsste der Bebauungsplan geändert werden. Die jetzige Ausweisung lässt nur die
Einrichtung von Stellplätzen zu. Diese sind ohne Abstand zur Straßenbegrenzungslinie ausgeführt.
Die vorhandene Hochbaubebauung lässt einen größeren Abstand zu dieser nicht zu.
Gemäß Garagenverordnung wird normalerweise zwischen Garagen und Straßenbegrenzungslinie
ein Abstand von 3 m gefordert. Dieser kann in dem geforderten Bereich nicht eingehalten werden.
Eine allgemeine Zulassung von Garagenkörpern würde dieser Verordnung widersprechen. Sie kann
somit nicht allgemein ausgesprochen werden. Des weiteren ist es in dem Bebauungsplangebiet
grundsätzlich verboten, Garagen entlang der Straßenbegrenzungslinie im Bereich der sogenannten
Vorgärten einzurichten.
Die Errichtung von Baukörper direkt an der Straßenbegrenzungslinie in einer Reihung von Garagen
würde somit der städtebaulichen Zielvorstellung des gesamten Bebauungsplangebietes
widersprechen. Aus diesen Gründen sollte der Antrag abgelehnt werden.
Die Sachlage kann in der Sitzung dargelegt und erörtert werden.
Anlage: Lageplan