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Beschlussvorlage (Umstufungskonzept von Straßen.NRW.- Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen resultierend aus den Straßeneinziehungen im Tagebau Inden II)

Daten

Kommune
Inden
Größe
10 kB
Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Beschlussvorlage (Umstufungskonzept von Straßen.NRW.- Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen resultierend aus den Straßeneinziehungen im Tagebau Inden II) Beschlussvorlage (Umstufungskonzept von Straßen.NRW.- Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen resultierend aus den Straßeneinziehungen im Tagebau Inden II)

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Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 327/2003 Datum Planungsamt 11.06.2003 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 02.07.2003 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Umstufungskonzept von Straßen.NRW.- Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen resultierend aus den Straßeneinziehungen im Tagebau Inden II Beschlussentwurf: Der in Anlage beigefügte Entwurf zur Stellungnahme wird als Stellungnahme der Gemeinde Inden an Straßen. NRW. – Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen zum o.a. Umstufungskonzept gesandt. In Vertretung: Begründung: Bedingt durch die bergbauliche Inanspruchnahme der L 241 und der L 257 in Folge des Tagebaus Inden im Jahre 2004 durch die RWE Rheinbraun AG ergeben sich Änderungen am übrigen bestehenden klassifizierten Straßennetz. Der Änderungsvorschlag ist der Gemeinde Inden von Straßen NRW – Landesbetrieb Straßenbau NRW – zur Stellungnahme vorgelegt worden. Zur Erhaltung des Netzschlusses soll die K 35 zwischen Lamersdorf und Lucherberg zu einer Landesstraße aufgestuft werden. Hier wird die Sorge getragen, dass somit diese Straße an Verkehrsbedeutung und an Verkehr zunimmt. Das Straßenstück der jetzigen L 241 zwischen dem Anschluss der K 35 bis zur neuverlegten Inde soll als Gemeindestraße heruntergestuft werden. Der Erhalt dieses Straßenstückes ist unter anderem auch notwendig, um den Anschluss an die neue „Werkszufahrt“ für das Wellpappenwerk Lamersdorf zu gewährleisten. Das Straßenteilstück der jetzigen L 257 beginnend am Ortseingang Pier von Inden kommend bis zur Einmündung der K 43 in Richtung Schophoven soll ebenfalls zur Gemeindestraße heruntergestuft werden. Der Teilbereich zwischen K 43 und L 12 soll zur Kreisstraße heruntergestuft werden. Die Entschädigungen dieser Straße sind in den Bau der B 56 zwischen Altenburg bis zur Rur geflossen. Dies heißt, Entschädigungsansprüche für die Straße sind von der Rheinbraun AG nicht mehr zu erwarten. Die Umstufungen sind zum 01. April 2004 vorgesehen. Das Gesamtkonzept wird in der Sitzung vorgestellt und erörtert. Die daraus resultierende in Anlage beigefügte Stellungnahme soll an Straßen NRW als Stellungnahme der Gemeinde Inden gesandt werden. Vorlage: 327/2003 Seite - 2 - Umstufungskonzept von Straßen.NRW.- Landesbetrieb Straßenbau NordrheinWestfalen resultierend aus den Straßeneinziehungen im Tagebau Inden II S t e l l u n g n a h m e der Gemeinde Inden - Entwurf - Das Einvernehmen der Gemeinde Inden zu der Aufstufung der K 35 zur Landesstraße L 241 zwischen Lamersdorf und Lucherberg wird nicht erteilt. Mit der Aufstufung der K 35 zu einer Landstraße ist mit einer erhöhten Verkehrsbelastung zu rechnen. In Addition der schon vorhandenen Belastungen aus dem Tagebau Inden und dem Kraftwerk ist dieses nicht mehr hinzunehmen. Das Einvernehmen zur Abstufung der L 257 zur Gemeindestraße ab Ortseingang Pier bis zur K 43, Schophovener Straße, wird nur erteilt, wenn das Eigentum auf die Gemeinde Inden übertragen wird. Das Einvernehmen zur Abstufung der L 241 zur Gemeindestraße ab der Mittelstraße in Richtung Alt-Inden auf 400 m Länge wird erteilt.