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Beschlussvorlage (Mitverbrennung von Papierschlamm im Kraftwerk Weisweiler - Stellungnahme der Gemeinde Inden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz)

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,6 kB
Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Beschlussvorlage (Mitverbrennung von Papierschlamm im Kraftwerk Weisweiler
- Stellungnahme der Gemeinde Inden  im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 322/2003 Datum Bauverwaltungsamt 21.05.2003 öffentlich Beratungsfolge Termin Umweltausschuss 05.06.2003 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Mitverbrennung von Papierschlamm im Kraftwerk Weisweiler - Stellungnahme der Gemeinde Inden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach dem BundesImmissionsschutzgesetz Beschlussentwurf: Seitens der Gemeinde Inden werden im vorliegenden Genehmigungsverfahren für die Mitverbrennung von Papierschlamm im Kraftwerk Weisweiler keine Einwendungen geltend gemacht, sofern im laufenden Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionschutzgesetz sichergestellt wird, dass es zu keinen zusätzlichen Belastungen für die Gemeinde Inden kommt. Begründung: Die Firma RWE Rheinbraun beabsichtigt, zukünftig im Braunkohlenkraftwerk Weisweiler neben Braunkohle auch Papierschlamm in einer Größenordnung von bis zu 450.000t/a mit zu verbrennen. Seit Juli 2002 erfolgte ein Versuchsbetrieb. Nachdem der Versuchsbetrieb die immissionsschutzrechtliche Unbedenklichkeit gezeigt hat, wurde jetzt das Verfahren für einen Dauerbetrieb eingeleitet. Die beantragte Menge entspricht einem Anteil von 1,1 % an der Feuerungswärmeleistung. Die Anlieferung der Schlämme erfolgt über die Hauptzufahrt des Werkes mittels LKW. Die Antragsunterlagen können bei der Bauverwaltung eingesehen werden. Eine Kurzbeschreibung des Vorhabens in dieser Vorlage beigefügt. Ein Vertreter der Firma RWE Rheinbraun wird das Vorhaben in der Sitzung erläutern. Im bisherigen Verfahren, welches durch die Bezirksregierung Köln geführt wird, war die Gemeinde Inden nicht beteiligt worden, da man bei der Bezirksregierung davon ausgegangen war, dass aufgrund der vorliegenden Untersuchungsergebnisse eine Betroffenheit der Gemeinde Inden nicht gegeben ist. Auf Anforderung wurde die Gemeinde jetzt beteiligt und ihr eine Frist für die Stellungnahme bis zum 12.6.2003 eingeräumt. Da in der gesetzten Frist keine Ratssitzung stattfindet, wird vorgeschlagen, die abschließende Stellungnahme im Umweltausschuss beschließen zu lassen.