Daten
Kommune
Inden
Größe
8,6 kB
Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
322/2003
Datum
Bauverwaltungsamt
21.05.2003
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Umweltausschuss
05.06.2003
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Mitverbrennung von Papierschlamm im Kraftwerk Weisweiler
- Stellungnahme der Gemeinde Inden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach dem BundesImmissionsschutzgesetz
Beschlussentwurf:
Seitens der Gemeinde Inden werden im vorliegenden Genehmigungsverfahren für die
Mitverbrennung von Papierschlamm im Kraftwerk Weisweiler keine Einwendungen geltend
gemacht, sofern im laufenden Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionschutzgesetz
sichergestellt wird, dass es zu keinen zusätzlichen Belastungen für die Gemeinde Inden kommt.
Begründung:
Die Firma RWE Rheinbraun beabsichtigt, zukünftig im Braunkohlenkraftwerk Weisweiler neben
Braunkohle auch Papierschlamm in einer Größenordnung von bis zu 450.000t/a mit zu verbrennen.
Seit Juli 2002 erfolgte ein Versuchsbetrieb. Nachdem der Versuchsbetrieb die
immissionsschutzrechtliche Unbedenklichkeit gezeigt hat, wurde jetzt das Verfahren für einen
Dauerbetrieb eingeleitet. Die beantragte Menge entspricht einem Anteil von 1,1 % an der
Feuerungswärmeleistung. Die Anlieferung der Schlämme erfolgt über die Hauptzufahrt des Werkes
mittels LKW.
Die Antragsunterlagen können bei der Bauverwaltung eingesehen werden. Eine Kurzbeschreibung
des Vorhabens in dieser Vorlage beigefügt. Ein Vertreter der Firma RWE Rheinbraun wird das
Vorhaben in der Sitzung erläutern.
Im bisherigen Verfahren, welches durch die Bezirksregierung Köln geführt wird, war die Gemeinde
Inden nicht beteiligt worden, da man bei der Bezirksregierung davon ausgegangen war, dass
aufgrund der vorliegenden Untersuchungsergebnisse eine Betroffenheit der Gemeinde Inden nicht
gegeben ist. Auf Anforderung wurde die Gemeinde jetzt beteiligt und ihr eine Frist für die
Stellungnahme bis zum 12.6.2003 eingeräumt. Da in der gesetzten Frist keine Ratssitzung
stattfindet, wird vorgeschlagen, die abschließende Stellungnahme im Umweltausschuss beschließen
zu lassen.