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Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Bauverwaltungsamt
67 30 01 Schus/Xho
16.05.2003
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
04.06.2003
TOP Ein Ja
Nein
319/2003
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Neuanlage von Wahlgrabfeldern auf dem neuen Friedhof Lucherberg; Erweiterung des Reihengrabfeldes A/R
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss beschließt die auf dem beigefügten Lageplan ausgewiesenen Grabfelder auf dem
neuen Friedhof Lucherberg als Wahlgrabfelder F/W, G/W und U1/W anzulegen und das bestehende
Reihengrabfeld A/R zu erweitern.
Begründung:
Wahlgrabstätten
Auf dem neuen Friedhof in Lucherberg stehen im Feld D/W noch 5 freie Einzelwahlgräber, im Feld
E/W noch 2 freie Doppelwahlgräber zur Verfügung. Im Hinblick auf die wachsende Nachfrage
nach Einzelwahlgräbern mit der Möglichkeit zur Tiefenbettung ist die Anlage eines neuen Grabfeldes mit ausreichender Anzahl einzelner Grabstellen notwendig.
Für die Anlage von Doppelwahlgrabstätten besteht zur Zeit keine Auswahlmöglichkeit mehr. Es
wird daher vorgeschlagen, die Einzel- und Doppelwahlgrabstätten, wie in der Anlage ausgewiesen,
anzulegen.
Urnenwahlgrabstätten
Im Urnenwahlgrabfeld U/W befinden sich derzeit noch 15 freie Grabstellen. Auf der linken Seite
des gleichen Erschließungsweges befindet sich das Grabfeld U/R für insgesamt 18 Urnenreihengräber. Eine Auswahlmöglichkeit für Urnenwahlgräber steht den Angehörigen jedoch nicht zur Verfügung.
An den jeweiligen Kopfenden des bestehenden Reihengrabfeldes B/R sollen 10 zusätzliche Grabstellen für Urnenwahlgräber ausgewiesen werden.
Diese Stellen waren ursprünglich für 8 weitere Reihengräber vorgesehen. Im Reihengrabfeld B/R
stehen jedoch noch 45 freie Grabstellen zur Verfügung, die Verlängerung des Reihengrabfeldes
A/R um weitere rund 16 Grabstellen sichert zudem den Bedarf für 30 Jahre.
Kosten
Die Arbeiten werden vom gemeindlichen Bauhof ausgeführt. Der Aufwand für Fremdleistungen
(Materialkosten) beträgt rund 1.500,00 €. Die Mittel stehen bei der HHST 1.750.5100 (Unterhaltung der Friedhöfe) zur Verfügung.