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Dringlichkeitsentscheidungen (Vereinbarung über Gegenstand und Förderung der offenen Jugendarbeit im Kreis Düren vom 12.08. bzw. 20.08.1999; hier: Abschluss einer Änderungsvereinbarung)

Daten

Kommune
Inden
Größe
12 kB
Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Dringlichkeitsentscheidungen (Vereinbarung über Gegenstand und Förderung der offenen Jugendarbeit im Kreis Düren vom 12.08. bzw. 20.08.1999;
hier: Abschluss einer Änderungsvereinbarung) Dringlichkeitsentscheidungen (Vereinbarung über Gegenstand und Förderung der offenen Jugendarbeit im Kreis Düren vom 12.08. bzw. 20.08.1999;
hier: Abschluss einer Änderungsvereinbarung)

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Vorlagen-Nr. 317/2003 vom 15.05.2003 Dringlichkeitsbeschluss gem. § 60 GO NW Anwesend sind: Bürgermeister Manfred Halfenberg Ratsmitglied Erhard Arens, CDU-Fraktion Beratungsfolge Termin Hauptausschuss 09.07.2003 Rat 15.10.2003 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Vereinbarung über Gegenstand und Förderung der offenen Jugendarbeit im Kreis Düren vom 12.08. bzw. 20.08.1999; hier: Abschluss einer Änderungsvereinbarung Beschluss: Der Rat beschließt, die Änderungsvereinbarung zur Vereinbarung vom 12.08. bzw. 20.08.1999 über Gegenstand und Förderung der offenen Jugendarbeit im Kreis Düren abzuschließen. Begründung: Im Jahr 1999 wurde zwischen dem Kreis Düren und den Trägern der offenen Jugendarbeit im Rahmen einer Vereinbarung festgelegt, die Personal- und Sachkosten der offenen Jugendeinrichtungen mit Kreis- und Landesmitteln zu fördern. Darin war vorgesehen, dass die Kosten für eine hauptamtliche Vollzeitkraft zu 100 % sowie Sachkosten zu 50 % bis zu einer Höhe von umgerechnet 5.113,00 € durch den Kreis Düren unter Berücksichtigung der hierfür gewährten Landesmittel bezuschusst werden sollten. Ein Ausfall von Landesmitteln war ausschließlich durch den Kreis Düren auszugleichen. Dauer der Vereinbarung war ein Zeitraum von fünf Jahren bis einschließlich 31.12.2004. Eine Kündigung der Vereinbarung ist laut Vertrag spätestens bis 30.06.2003 möglich, ansonsten verlängert sich der Vertrag in der bisherigen Form um weitere fünf Jahre. Aufgrund der voraussichtlichen Kürzung der Landesmittel ab 2003 sollte auf Wunsch des Kreises vor dem Hintergrund der Haushaltssituation daher eine Änderung der Bezuschussung erfolgen. Um auch weiterhin Planungssicherheit für die Träger von offener Jugendarbeit zu haben, wurde in verschiedenen Gesprächsrunden, an denen auch die Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses teilnahm, mit allen betroffenen Trägern versucht, eine einvernehmliche Lösung zu finden, die eine vollständige Kündigung der Verträge und die möglichen Probleme bezüglich einer einvernehmlichen neuen Regelung entbehrlich macht. Eine Änderung sollte daher im Rahmen einer Zusatzvereinbarung zum bestehenden Vertrag erfolgen. Einigkeit bestand darin, dass nach Möglichkeit weiterhin in jedem Fall eine 100 % ige Bezuschussung der Personalkosten erfolgen Vorlage: 317/2003 vom 15.05.2003 Seite - 2 - sollte, da die freien Träger zum Teil ansonsten nicht in der Lage wären, ihre Einrichtungen weiterzuführen. Die Sachkosten der einzelnen Träger waren abhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten verschieden hoch. Hier wurden bisher 50 % der jeweils entstandenen Sachkosten, höchstens allerdings 5.113,00 € als Zuschuss gewährt. Auf der Basis des Jahres 2001 ergibt sich hier ein durchschnittlicher Zuschussbetrag für alle Träger von 4.213,91 €. Es wurde daher aus dem Kreis der Träger vorgeschlagen, zukünftig die Bezuschussung der Sachkosten nicht mehr, wie bisher nach tatsächlichen Kosten, sondern in Form einer Pauschale auf der Basis der durchschnittlich gewährten Pauschale für 2001 zu gewähren. Dies hätte zur Folge, dass keine spezifizierten Abrechnungen mehr vorzulegen sind, was für Träger und Kreis gleichermaßen eine Arbeitsersparnis bedeuten würde. Eventuell eingehende Spenden wären bei der Bezuschussung nicht mehr zu berücksichtigen, sondern in voller Höhe als zusätzliche Einnahme des einzelnen Trägers zu verbuchen. Obwohl sich zwischenzeitlich ergeben hat, dass in 2003 zwar keine Kürzung der Landesmittel erfolgen wird, lediglich für die Projektförderung in der Jugendarbeit werden gar keine Mittel mehr zur Verfügung gestellt, soll eine mögliche weitere Reduzierung der Landesmittel bei der zukünftigen Zuschussgewährung mit eingebaut werden. Es ist vorgesehen, die Landesmittel anteilig auf die 21 Träger zu verteilen. Eine eventuelle Kürzung der Landesmittel soll dann (anteilig) zu 50 % zu einer Verringerung der Sachkostenpauschale für die einzelnen Träger führen. Die restlichen 50 % wären vom Kreis Düren aufzufangen. Für die Gemeinde Inden würde dies bedeuten, dass der Sachkostenzuschuss sich von bisher 5.113,00 € auf pauschal 4.210,00 € verringern würde. Eventuell eingehende Spenden wären allerdings, im Gegensatz zur bisherigen Regelung nicht mehr in eine Abrechnung als Einnahmen einzubeziehen. Dabei ist allerdings festzustellen, dass aufgrund der für 2003 vorgesehenen gemeindlichen Ausgabekürzungen der Sachkostenzuschuss für Inden sich nach der bisher bestehenden Regelung bereits auf voraussichtlich rund 4.880,00 € verringern würde. Der Entwurf einer entsprechenden Zusatzvereinbarung wurde am 15.05.2003 kurzfristig zugefaxt. Er soll beim Kreis am 03.06.03 im Jugendhilfeausschuss und am 24.06.2003 im Kreisausschuss beraten werden. Die Zusatzvereinbarung soll bis spätestens 16.06.2003 abgeschlossen sein, da ansonsten aufgrund der gegebenen Kündigungsfristen des bestehenden Vertrages dieser von Seiten des Kreises vorsorglich gekündigt werden wird, da man in jedem Fall eine Berücksichtigung der wegfallenden Landesmittel erreichen möchte. Nach Auffassung der Verwaltung handelt es sich bei der vorliegenden Fassung der Änderungsvereinbarung zum bestehenden um eine für alle Seiten vertretbare Lösung des Problems, die vor allen Dingen für die Träger offener Jugendarbeit, also auch die Gemeinde Inden, Planungssicherheit für die nächsten Jahre (bis 31.12.2009) bietet. Es sollte daher unbedingt zugestimmt werden. Da eine Beschlussfassung aufgrund der Kürze der Zeit mangels Sitzung des zuständigen Ausschusses bzw. Rates nicht möglich sein wird, ist eine Beschlussfassung im Wege der Dringlichkeit notwendig. Halfenberg Arens