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Inden
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Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
317/2003 vom 15.05.2003
Dringlichkeitsbeschluss
gem. § 60 GO NW
Anwesend sind:
Bürgermeister Manfred Halfenberg
Ratsmitglied Erhard Arens, CDU-Fraktion
Beratungsfolge
Termin
Hauptausschuss
09.07.2003
Rat
15.10.2003
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Vereinbarung über Gegenstand und Förderung der offenen Jugendarbeit im Kreis Düren vom 12.08.
bzw. 20.08.1999;
hier: Abschluss einer Änderungsvereinbarung
Beschluss:
Der Rat beschließt, die Änderungsvereinbarung zur Vereinbarung vom 12.08. bzw. 20.08.1999 über
Gegenstand und Förderung der offenen Jugendarbeit im Kreis Düren abzuschließen.
Begründung:
Im Jahr 1999 wurde zwischen dem Kreis Düren und den Trägern der offenen Jugendarbeit im
Rahmen einer Vereinbarung festgelegt, die Personal- und Sachkosten der offenen
Jugendeinrichtungen mit Kreis- und Landesmitteln zu fördern. Darin war vorgesehen, dass die
Kosten für eine hauptamtliche Vollzeitkraft zu 100 % sowie Sachkosten zu 50 % bis zu einer Höhe
von umgerechnet 5.113,00 € durch den Kreis Düren unter Berücksichtigung der hierfür gewährten
Landesmittel bezuschusst werden sollten. Ein Ausfall von Landesmitteln war ausschließlich durch
den Kreis Düren auszugleichen.
Dauer der Vereinbarung war ein Zeitraum von fünf Jahren bis einschließlich 31.12.2004. Eine
Kündigung der Vereinbarung ist laut Vertrag spätestens bis 30.06.2003 möglich, ansonsten
verlängert sich der Vertrag in der bisherigen Form um weitere fünf Jahre.
Aufgrund der voraussichtlichen Kürzung der Landesmittel ab 2003 sollte auf Wunsch des Kreises
vor dem Hintergrund der Haushaltssituation daher eine Änderung der Bezuschussung erfolgen.
Um auch weiterhin Planungssicherheit für die Träger von offener Jugendarbeit zu haben, wurde in
verschiedenen Gesprächsrunden, an denen auch die Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses
teilnahm, mit allen betroffenen Trägern versucht, eine einvernehmliche Lösung zu finden, die eine
vollständige Kündigung der Verträge und die möglichen Probleme bezüglich einer
einvernehmlichen neuen Regelung entbehrlich macht. Eine Änderung sollte daher im Rahmen einer
Zusatzvereinbarung zum bestehenden Vertrag erfolgen. Einigkeit bestand darin, dass nach
Möglichkeit weiterhin in jedem Fall eine 100 % ige Bezuschussung der Personalkosten erfolgen
Vorlage: 317/2003 vom 15.05.2003
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sollte, da die freien Träger zum Teil ansonsten nicht in der Lage wären, ihre Einrichtungen
weiterzuführen.
Die Sachkosten der einzelnen Träger waren abhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten
verschieden hoch. Hier wurden bisher 50 % der jeweils entstandenen Sachkosten, höchstens
allerdings 5.113,00 € als Zuschuss gewährt. Auf der Basis des Jahres 2001 ergibt sich hier ein
durchschnittlicher Zuschussbetrag für alle Träger von 4.213,91 €.
Es wurde daher aus dem Kreis der Träger vorgeschlagen, zukünftig die Bezuschussung der
Sachkosten nicht mehr, wie bisher nach tatsächlichen Kosten, sondern in Form einer Pauschale auf
der Basis der durchschnittlich gewährten Pauschale für 2001 zu gewähren. Dies hätte zur Folge,
dass keine spezifizierten Abrechnungen mehr vorzulegen sind, was für Träger und Kreis
gleichermaßen eine Arbeitsersparnis bedeuten würde.
Eventuell eingehende Spenden wären bei der Bezuschussung nicht mehr zu berücksichtigen,
sondern in voller Höhe als zusätzliche Einnahme des einzelnen Trägers zu verbuchen.
Obwohl sich zwischenzeitlich ergeben hat, dass in 2003 zwar keine Kürzung der Landesmittel
erfolgen wird, lediglich für die Projektförderung in der Jugendarbeit werden gar keine Mittel mehr
zur Verfügung gestellt, soll eine mögliche weitere Reduzierung der Landesmittel bei der
zukünftigen Zuschussgewährung mit eingebaut werden.
Es ist vorgesehen, die Landesmittel anteilig auf die 21 Träger zu verteilen. Eine eventuelle Kürzung
der Landesmittel soll dann (anteilig) zu 50 % zu einer Verringerung der Sachkostenpauschale für
die einzelnen Träger führen. Die restlichen 50 % wären vom Kreis Düren aufzufangen.
Für die Gemeinde Inden würde dies bedeuten, dass der Sachkostenzuschuss sich von bisher
5.113,00 € auf pauschal 4.210,00 € verringern würde. Eventuell eingehende Spenden wären
allerdings, im Gegensatz zur bisherigen Regelung nicht mehr in eine Abrechnung als Einnahmen
einzubeziehen.
Dabei ist allerdings festzustellen, dass aufgrund der für 2003 vorgesehenen gemeindlichen
Ausgabekürzungen der Sachkostenzuschuss für Inden sich nach der bisher bestehenden Regelung
bereits auf voraussichtlich rund 4.880,00 € verringern würde.
Der Entwurf einer entsprechenden Zusatzvereinbarung wurde am 15.05.2003 kurzfristig zugefaxt.
Er soll beim Kreis am 03.06.03 im Jugendhilfeausschuss und am 24.06.2003 im Kreisausschuss
beraten werden. Die Zusatzvereinbarung soll bis spätestens 16.06.2003 abgeschlossen sein, da
ansonsten aufgrund der gegebenen Kündigungsfristen des bestehenden Vertrages dieser von Seiten
des Kreises vorsorglich gekündigt werden wird, da man in jedem Fall eine Berücksichtigung der
wegfallenden Landesmittel erreichen möchte.
Nach Auffassung der Verwaltung handelt es sich bei der vorliegenden Fassung der
Änderungsvereinbarung zum bestehenden um eine für alle Seiten vertretbare Lösung des Problems,
die vor allen Dingen für die Träger offener Jugendarbeit, also auch die Gemeinde Inden,
Planungssicherheit für die nächsten Jahre (bis 31.12.2009) bietet. Es sollte daher unbedingt
zugestimmt werden.
Da eine Beschlussfassung aufgrund der Kürze der Zeit mangels Sitzung des zuständigen
Ausschusses bzw. Rates nicht möglich sein wird, ist eine Beschlussfassung im Wege der
Dringlichkeit notwendig.
Halfenberg
Arens