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Vorlage (Entwicklung der Inklusion im Schulbereich)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
184 kB
Datum
20.11.2012
Erstellt
13.11.12, 19:10
Aktualisiert
13.11.12, 19:10
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 40 40 06.11.2012 161/2012 (19/09) Betreff Entwicklung der Inklusion im Schulbereich Beratungsfolge Schulausschuss Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Schulausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: Die Einführung des im Jahr 2009 auf Grundlage der Ratifizierung der UNBehindertenrechtskonvention begründeten inklusiven Schulsystems vollzieht sich aktuell auf Landes-, Kreis- und kommunaler Ebene. Am 03.07.2012 hatte die Landesregierung ihren angekündigten Aktionsplan – Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv – veröffentlicht. Das gesamte Werk kann abgerufen werden unter www.mais.nrw.de. Der Referentenentwurf zum 1. Gesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Schulen (9. Schulrechtsänderungsgesetz) liegt zwischenzeitlich vor und wurde am 18.09.2012 zur Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände freigegeben. Das Beteiligungsverfahren ist zum heutigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen. Allein durch die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention besteht für den Einzelnen kein Rechtsanspruch auf inklusive Beschulung an einer Regelschule. Erst durch Verabschiedung des in Arbeit befindlichen 9. Schulrechtsänderungsgesetzes wird ein gesetzlicher Anspruch für den Einzelnen begründet. Trotz der fehlenden gesetzlichen Grundlage haben sich die Landkreise und Städte bereits seit Jahren mit dem Thema der inklusiven Beschulung auseinandergesetzt. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 161/2012 So werden auch beim Rhein-Erft-Kreis und den kreisangehörigen Städten die Herausforderungen zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung angenommen und ein Weg entwickelt, um gemeinsames Leben und Lernen von Menschen mit und ohne Behinderung zu etablieren. Es sind beim Rhein-Erft-Kreis zwei Arbeitskreise mit der Einrichtung einer operativen und strategischen Arbeitsgruppe gebildet worden. Diesen Arbeitsgruppen gehören Vertreter der Schulträger, der oberen und unteren Schulaufsicht, des Landschaftsverbandes Rheinland, der Jugendämter sowie Vertreter aller Schulformen und des Rhein-Erft-Kreises an. Die beim Schulamt des RheinErft-Kreises mit der Fachaufsicht über die Förderschulen beauftragte Rektorin m.d.W.d.G.b. und ehemalige Leiterin der Brühler Förderschule Pestalozzi, Frau Claudia Haushälter-Kettner, wird in der Sitzung zum aktuellen Sachstand beim Rhein-Erft-Kreis und der Stadt Brühl Stellung nehmen. Auf kommunaler Ebene wurde in Brühl unter Federführung der Förderschule Pestalozzi ein Runder Tisch „GU/Inklusion“ eingerichtet, der unter Beteiligung aller städtischen GUSchulen regelmäßig tagt. Somit besteht ein intensiver Informationsaustausch zu Fragestellungen, die das Thema „Inklusion“ berühren. Insbesondere der Kontakt zwischen den GU-Grundschulen und den weiterführenden GU-Schulen zählt neben dem unterstützenden Einsatz sonderpädagogischer Fachkräfte der Pestalozzischule an den Regelschulen zu zentralen Themen dieses Runden Tisches. Die stellvertretende Schulleiterin der Förderschule Pestalozzi, Frau Manuela Riewer, wird in der Sitzung zu diesem Runden Tisch Stellung nehmen. Zurzeit werden Brühler SchülerInnen an folgenden Förderschulen des Rhein-Erft-Kreises bzw. des LVR beschult: Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung Sprachliche Qualität Emotional/soziale Entwickl. Emotional/soziale Entwickl. Körperl./motorische Entwickl. Schule des REK/LVR Maria Montessori Schule Brühl Milos-Sovak-Schule Hürth Heinrich Böll Schule, Frechen Albert Einstein Schule Frechen I. Sendler Schule Euskirchen Anzahl SchülerInnen 38 9 10 6 17 (LVR) Derzeit gibt es in Brühl mit der KGS Barbara, der KGS Brühl-Vochem sowie der GGS Martin Luther drei GU-Grundschulen. An allen weiterführenden Schulen wurden GUSchülerInnen im Rahmen von Einzelfallentscheidungen aufgenommen. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 3 – Drucksache 161/2012 GU an Brühler Schulen im Schuljahr 2012/2013 Schule Anzahl GU-Schüler KGS St. Franziskus 0 KGS Pingsdorf 4 KGS Vochem 0 KGS Barbara 16 GGS Badorf 0 GGS Martin-Luther 15 GGS Melanchthon 0 GGS Astrid-Lindgren 0 Clemens August-Schule 9 Erich Kästner-Realschule 4 Max-Ernst-Gymnasium 1 Gesamtschule 3 An einigen Brühler Schulen wurden zwischenzeitlich auch IntegrationshelferInnen/SchulbegleiterInnen eingesetzt. Es handelt sich hierbei um pädagogische Fachkräfte, die im Falle vorliegender seelischer Behinderungen des Kindes nach § 35a SGB VIII ein Kind im Schulalltag begleiten. Die Kräfte unterliegen jedoch keinem Lehrauftrag, sondern werden eingesetzt zur Unterstützung des Kindes während der Unterrichtszeit, beispielsweise durch vielseitige Korrekturhinweise, die sie dem Kind im Rahmen der Aufgabenbewältigung zukommen lassen. Die Aufgaben der SchulintegrationshelferInnen richten sich nach den Fähigkeiten eines Kindes. Eine Förderung des Sozialverhaltens sowie strukturierende Unterstützungsmaßnahmen im Unterrichtsgeschehen sind im Allgemeinen als Hauptaufgaben der Schulintegrationshilfe anzusehen. Die SchulintegrationshelferInnen kooperieren engmaschig mit den beteiligten Lehrkräften und Eltern. Die Aufträge der SchulintegrationshelferInnen formuliert das Jugendamt in Zusammenarbeit mit den beteiligten Lehrkräften, ggf. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und Eltern im sogenannten Hilfeplangespräch. Die Umsetzung dieser Ziele und Aufträge wird durch die Kooperation der Lehrkräfte mit den SchulintegrationshelferInnen konkretisiert." Im aktuellen Schuljahr sind SchulintegrationshelferInnen an folgenden städtischen Schulen eingesetzt: KGS Barbara (2 Kräfte) MEG (1 Kraft) Förderschule Pestalozzi (1 Kraft) Darüber hinaus besuchen zwei Brühler Kinder eine Förderschule in Köln und erhalten dort ebenfalls eine Integrationshilfe. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 4 – Drucksache 161/2012 Der Einsatz eines Schulintegrationshelfers/einer Schulintegrationshelferin ist bei 6 Arbeitsstunden pro Tag mit einem Kostenaufwand von 180,00 € (6 x 30,00 €) verbunden. Bei einer Einsatzzeit von 200 Tagen pro Schuljahr entsteht somit ein Aufwand in Höhe von 36.000,00 € pro Person. Der derzeitige Einsatz von 6 SchulintegrationshelferInnen verursacht somit im laufenden Schuljahr 2012/2013 Gesamtkosten von 216.000,00 €. Kostenträger ist die Stadt Brühl (Jugendhilfeträger). Im Hinblick auf eine besondere GU-Ausstattung ergaben sich bislang an einigen GUGrundschulen Bedarfe, die sich auf die Nachrüstung von Klassenräumen bezogen (Schalldämmung). Die hierbei angefallenen Kosten erstattete der Landschaftsverband Rheinland aus Mitteln der Inklusionspauschale. Darüber hinaus wurden an diesen Schulen Anschaffungen für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf mit dem Schwerpunkt „Körperliche und geistige Entwicklung“ erforderlich. Hier übernahm der LVR ebenfalls die Kosten. Da die Förderschwerpunkte im Bereich „Soziale/emotionale Entwicklung“, „Sprache“ und „Lernen“ überwiegen, hielt sich der Bedarf an baulichen Maßnahmen bzw. an der Beschaffung von Sondergeräten bislang in Grenzen. Um haushaltstechnisch sicher planen zu können, steht der Schulträger in engem Dialog mit den Schulen und „beobachtet“ derzeit die anstehenden Entwicklungen. Die Kosten, die bislang der Landschaftsverband aus Mitteln der Inklusionspauschale übernommen hat, liegen bei ca. 16.000,00 € (u. a. für die Beschaffung von Akustikplatten, Hängematten, Therapie- und Spielkugeln, Anti-Agressionsschläger, Laptop etc.). Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14