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Kommune
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Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Planungsamt
RD/Schr.
06.05.2003
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
22.05.2003
TOP Ein Ja
Nein
314/2003
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Sechste vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „In den Berger Benden“
- Aufstellungsbeschluss
- Beteiligung der betroffenen Bürger und der berührten Träger öffentlicher Belange
Beschlussentwurf:
Die Aufstellung der 6. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „In den Berger
Benden“ wird hiermit beschlossen.
Der Bebauungsplan ist wie folgt zu ändern:
Auf dem Grundstück Gemarkung Lamersdorf, Flur 12, Flurstück 59, sollen zusätzliche überbaubare
Flächen zur wirtschaftlichen Erschließung dieses Grundstückes ausgewiesen werden. Da die
Grundzüge der Planung nicht berührt werden, ist die Änderung im vereinfachten Verfahren gem.
§ 13 BauGB durchzuführen.
Der vorliegende Vorentwurf wird gem. § 13 BauGB den von der Änderung betroffenen Bürgern
sowie den berührten Trägern öffentlicher Belange zugeleitet. Ihnen ist, unter Fristsetzung von 4
Wochen, Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Begründung:
Der Eigentümer des oben angeführten Grundstückes möchte im hinteren Bereich seines Grundstückes ein Einfamilienhaus errichten. Gegenüberliegend wurde der Bebauungsplan insofern geändert,
dass hier Doppelhäuser errichtet werden können. Im Änderungsgebiet soll nur durch die Ausweisung eines weiteren Baufensters ein städtebauliches Gegenüber geschaffen werden. Die Baudichte
auf dem sehr großen Grundstück mit einer Größenordnung von ca. 850 qm entspricht somit der
städtebaulichen Umgebung.
Die Planung wird in der Sitzung vorgestellt und erörtert.