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Beschlussvorlage (Errichtung einer Lagerhalle für Vereine in Inden/Altdorf)

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,9 kB
Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Beschlussvorlage (Errichtung einer Lagerhalle für Vereine in Inden/Altdorf)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum ------------------------- BM/Schr. 06.02.2003 öffentlich Beratungsfolge Termin Rat 19.02.2003 TOP Ein Ja Nein 294/2003 Ent Bemerkungen Betrifft: Errichtung einer Lagerhalle für Vereine in Inden/Altdorf Beschlussentwurf: Die Gemeinde Inden unterstützt die Bemühungen der Vereine: KG „Lustige Jonge“, Schützenbruderschaft St. Sebastianus und St. Pankratius und Maigesellschaft Inden/Altdorf zur Übernahme und Errichtung einer Lagerhalle auf dem Grundstück Gemarkung Lamersdorf, Flur 11, Flurstück Nr. 146 tlw. (neben dem Sportplatz an der Gemeinschaftshauptschule) und wird die hierfür notwendigen planungsrechtlichen Maßnahmen (Änderung des Bebauungsplanes) und Einholung der notwendigen Baugenehmigung durchführen. Die Überlassung und Nutzung des Grundstückes wird durch einen Nutzungsvertrag geregelt. Abbau und Wiederaufbau der Halle sowie die hierfür notwendigen Boden- und Fundamentierungsarbeiten müssen durch die benannten Vereine zu eigenen Lasten durchgeführt werden. Für die Errichtung der Halle wird eine Grundfläche von rd. 500 qm benötigt, die von der Firma RWE Rheinbraun AG gekauft werden muss (500 qm x 7,67 € = 3.835,00 €, zuzügl. Vermessungs-, Notar-, Gerichtskosten und Grunderwerbssteuer = ca. 5.000,00 €). Begründung: Die Firma RWE Rheinbraun AG überlässt auf Nachfrage der KG „Lustige Jonge“ Inden/Altdorf, Schützenbruderschaft St. Sebastianus und St. Pankratius Inden/Altdorf und Maigesellschaft Inden/Altdorf die derzeit an der Keltenstraße stehende Lagerhalle kostenlos. Nach Auskunft der Vertreter der Fa. RWE Rheinbraun AG muss die Halle durch die interessierten Vereine abgebaut und von dem jetzigen Grundstück wegtransportiert werden. Die Halle soll spätestens am 30.06.2003 vom bisherigen Eigentümer geräumt an die Fa. RWE Rheinbraun AG übergeben werden. Es besteht seit langem schriftlicher Kontakt und Austausch von diesbezüglichen Informationen zwischen der Firma RWE Rheinbraun AG und den interessierten Vereinen. Der grundsätzliche Beschluss für die oben beschriebene Vorgehensweise sollte kurzfristig durch den Rat erfolgen, damit auch seitens des Verwaltung in Bezug auf Bebauungsplanänderung und Baugenehmigungsverfahren Maßnahmen eingeleitet werden können. Eine Beratung in den Fachausschüssen kann dann noch jederzeit erfolgen.