Daten
Kommune
Inden
Größe
8,9 kB
Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
-------------------------
BM/Schr.
06.02.2003
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Rat
19.02.2003
TOP Ein Ja
Nein
294/2003
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Errichtung einer Lagerhalle für Vereine in Inden/Altdorf
Beschlussentwurf:
Die Gemeinde Inden unterstützt die Bemühungen der Vereine: KG „Lustige Jonge“,
Schützenbruderschaft St. Sebastianus und St. Pankratius und Maigesellschaft Inden/Altdorf zur
Übernahme und Errichtung einer Lagerhalle auf dem Grundstück Gemarkung Lamersdorf, Flur 11,
Flurstück Nr. 146 tlw. (neben dem Sportplatz an der Gemeinschaftshauptschule) und wird die
hierfür notwendigen planungsrechtlichen Maßnahmen (Änderung des Bebauungsplanes) und
Einholung der notwendigen Baugenehmigung durchführen.
Die Überlassung und Nutzung des Grundstückes wird durch einen Nutzungsvertrag geregelt. Abbau
und Wiederaufbau der Halle sowie die hierfür notwendigen Boden- und Fundamentierungsarbeiten
müssen durch die benannten Vereine zu eigenen Lasten durchgeführt werden.
Für die Errichtung der Halle wird eine Grundfläche von rd. 500 qm benötigt, die von der Firma
RWE Rheinbraun AG gekauft werden muss (500 qm x 7,67 € = 3.835,00 €, zuzügl. Vermessungs-,
Notar-, Gerichtskosten und Grunderwerbssteuer = ca. 5.000,00 €).
Begründung:
Die Firma RWE Rheinbraun AG überlässt auf Nachfrage der KG „Lustige Jonge“ Inden/Altdorf,
Schützenbruderschaft St. Sebastianus und St. Pankratius Inden/Altdorf und Maigesellschaft
Inden/Altdorf die derzeit an der Keltenstraße stehende Lagerhalle kostenlos. Nach Auskunft der
Vertreter der Fa. RWE Rheinbraun AG muss die Halle durch die interessierten Vereine abgebaut
und von dem jetzigen Grundstück wegtransportiert werden. Die Halle soll spätestens am 30.06.2003
vom bisherigen Eigentümer geräumt an die Fa. RWE Rheinbraun AG übergeben werden. Es besteht
seit langem schriftlicher Kontakt und Austausch von diesbezüglichen Informationen zwischen der
Firma RWE Rheinbraun AG und den interessierten Vereinen.
Der grundsätzliche Beschluss für die oben beschriebene Vorgehensweise sollte kurzfristig durch
den Rat erfolgen, damit auch seitens des Verwaltung in Bezug auf Bebauungsplanänderung und
Baugenehmigungsverfahren Maßnahmen eingeleitet werden können. Eine Beratung in den
Fachausschüssen kann dann noch jederzeit erfolgen.