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Allgemeine Vorlage ("Roter Acker II")

Daten

Kommune
Inden
Größe
11 kB
Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Allgemeine Vorlage ("Roter Acker II") Allgemeine Vorlage ("Roter Acker II") Allgemeine Vorlage ("Roter Acker II")

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Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 293/2003 Datum Planungsamt 05.02.2003 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 06.02.2003 Rat 19.02.2003 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Bebauungsplan „Roter Acker II“ Schophoven; hier: Satzungsbeschluss Beschlussentwurf: Über die während der erneuten öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregung wird gemäß dem in Anhang Beschlussvorschlag beschlossen. Gem. § 10 Abs. 1 BauGB wird der Bebauungsplan „Roter Acker II“ Schophoven, bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt. Der Bebauungsplan wird gem. § 10 Abs. 2 BauGB der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorgelegt. Nach Erteilung der Genehmigung wird der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes gem. § 10 Abs. 3 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Begründung: Der Rat hat in seiner Sitzung am 19.12.2002 die erneute öffentliche Auslegung des oben angeführten Bebauungsplanes beschlossen. Die erneute öffentliche Auslegung wurde wegen Änderungen im Bereich der Viehövener Straße und eines einzutragenden Geh-, Fahr- und Leitungsrechtes durchgeführt. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind nur Anregungen von der Landwirtschaftskammer Rheinland eingegangen. Diese Anregungen führen nicht zu einer Änderung des Planentwurfes, so dass dieser nun als Satzung beschlossen werden kann. Bebauungspläne sind grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Im jetzt rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Inden ist die betroffene Planfläche noch als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Im Rahmen der Neufassung des Flächennutzungsplanes wird diese Fläche entsprechend als Wohnbaufläche ausgewiesen werden. Nach jetzigem Stand der Planungsarbeiten für diesen Flächennutzungsplan ist davon auszugehen, dass diese Ausweisung nicht in Frage gestellt werden wird. Dies bedeutet, dass der Bebauungsplan sich aus den künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt. Da dieser Flächennutzungsplan allerdings noch nicht rechtskräftig ist, ist der Bebauungsplan der Bezirksregierung Köln vor Veröffentlichung zur Genehmigung vorzulegen. Vorlage: 293/2003 Seite - 2 - Da das Genehmigungsverfahren bis zu drei Monaten dauern kann, wird die Vorlage – damit die Satzung noch in der Sitzung des Rates am 19.02.2002 beschlossen werden kann – dem Ausschuss für Gemeindeplanung und –entwicklung als Tischvorlage vorgelegt. Vorlage: 293/2003 Seite - 3 - Anregung der Landwirtschaftskammer Rheinland mit Schreiben vom 31.01.2003 Beschlussvorschlag: Zu 1.: Zu 2.: Der Hinweis ist berücksichtigt worden. Die ökologischen Ausgleichsmaßnahmen werden, wie im Planverfahren entwickelt, ausgeführt. Anregung: In Absprache mit dem stv. Ortslandwirt der Gemeinde Inden, Herrn Schreyer, nehmen wir zum o.g. Planungsvorhaben wie folgt Stellung: 1. Durch die Ausweisung des Baugebietes ist sicherzustellen, dass der landwirtschaftliche Betrieb des Herrn Butterweck, Viehövenerstr. 1, im Bestand geschützt wird. Außerdem muss ein Viehtrieb für den Betrieb Butterweck auch in Zukunft möglich sein. 2. Ausgleichsflächen: Die vorgesehenen Ausgleichsflächen betreffen z.T. Ackerfutterflächen (s. beiliegende Skizze). Wir verweisen auf unsere Stellungnahme zur ersten Offenlegung vom 24.07.2000 und bekräftigen unsere Forderung, dass als Ausgleichsflächen keine Ackerflächen herangezogen werden sollten. In diesem Zusammenhang weisen wir drauf hin, dass bei der Planung die verbleibenden Flächen so geschnitten werden sollten, dass sie möglichst rechtswinklig und somit gut bewirtschaftbar bleiben – hierdurch sollen Überlappungen von Dünger und Pflanzenschutzmitteln vermieden werden. Abwägung: 1. Der landwirtschaftliche Betrieb von Herrn Butterweck ist auch mit seinem Viehbetrieb mit Entwicklung des Baugebietes möglich. 2. Die Ausweisung der Ausgleichsflächen ist im Verfahren ausführlich mit den betroffenen Trägern erörtert worden. Die Ausgleichsflächen werden im ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiet angelegt. Bei den konkreten Pflanzmaßnahmen wird die Bewirtschaftung der verbleibenden Restflächen berücksichtigt werden.