Daten
Kommune
Inden
Größe
11 kB
Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
293/2003
Datum
Planungsamt
05.02.2003
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
06.02.2003
Rat
19.02.2003
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Bebauungsplan „Roter Acker II“ Schophoven;
hier: Satzungsbeschluss
Beschlussentwurf:
Über die während der erneuten öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregung wird gemäß dem
in Anhang Beschlussvorschlag beschlossen.
Gem. § 10 Abs. 1 BauGB wird der Bebauungsplan „Roter Acker II“ Schophoven, bestehend aus
Planzeichnung und textlichen Festsetzungen als Satzung beschlossen.
Die Begründung wird gebilligt.
Der Bebauungsplan wird gem. § 10 Abs. 2 BauGB der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung
vorgelegt.
Nach Erteilung der Genehmigung wird der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes gem. § 10 Abs.
3 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Begründung:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 19.12.2002 die erneute öffentliche Auslegung des oben
angeführten Bebauungsplanes beschlossen. Die erneute öffentliche Auslegung wurde wegen
Änderungen im Bereich der Viehövener Straße und eines einzutragenden Geh-, Fahr- und
Leitungsrechtes durchgeführt. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind nur Anregungen von der
Landwirtschaftskammer Rheinland eingegangen. Diese Anregungen führen nicht zu einer Änderung
des Planentwurfes, so dass dieser nun als Satzung beschlossen werden kann.
Bebauungspläne sind grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Im jetzt
rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Inden ist die betroffene Planfläche noch als
Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Im Rahmen der Neufassung des Flächennutzungsplanes
wird diese Fläche entsprechend als Wohnbaufläche ausgewiesen werden. Nach jetzigem Stand der
Planungsarbeiten für diesen Flächennutzungsplan ist davon auszugehen, dass diese Ausweisung
nicht in Frage gestellt werden wird. Dies bedeutet, dass der Bebauungsplan sich aus den künftigen
Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt.
Da dieser Flächennutzungsplan allerdings noch nicht rechtskräftig ist, ist der Bebauungsplan der
Bezirksregierung Köln vor Veröffentlichung zur Genehmigung vorzulegen.
Vorlage: 293/2003
Seite - 2 -
Da das Genehmigungsverfahren bis zu drei Monaten dauern kann, wird die Vorlage – damit die
Satzung noch in der Sitzung des Rates am 19.02.2002 beschlossen werden kann – dem Ausschuss
für Gemeindeplanung und –entwicklung als Tischvorlage vorgelegt.
Vorlage: 293/2003
Seite - 3 -
Anregung der Landwirtschaftskammer Rheinland mit Schreiben vom 31.01.2003
Beschlussvorschlag:
Zu 1.:
Zu 2.:
Der Hinweis ist berücksichtigt worden.
Die ökologischen Ausgleichsmaßnahmen werden, wie im
Planverfahren entwickelt, ausgeführt.
Anregung:
In Absprache mit dem stv. Ortslandwirt der
Gemeinde Inden, Herrn Schreyer, nehmen
wir zum o.g. Planungsvorhaben wie folgt
Stellung:
1. Durch die Ausweisung des Baugebietes ist
sicherzustellen, dass der landwirtschaftliche
Betrieb des Herrn Butterweck,
Viehövenerstr. 1, im Bestand geschützt wird.
Außerdem muss ein Viehtrieb für den
Betrieb Butterweck auch in Zukunft möglich
sein.
2. Ausgleichsflächen:
Die vorgesehenen Ausgleichsflächen
betreffen z.T. Ackerfutterflächen (s.
beiliegende Skizze). Wir verweisen auf
unsere Stellungnahme zur ersten
Offenlegung vom 24.07.2000 und
bekräftigen unsere Forderung, dass als
Ausgleichsflächen keine Ackerflächen
herangezogen werden sollten. In diesem
Zusammenhang weisen wir drauf hin, dass
bei der Planung die verbleibenden Flächen so
geschnitten werden sollten, dass sie
möglichst rechtswinklig und somit gut
bewirtschaftbar bleiben – hierdurch sollen
Überlappungen von Dünger und
Pflanzenschutzmitteln vermieden werden.
Abwägung:
1. Der landwirtschaftliche Betrieb von Herrn
Butterweck ist auch mit seinem Viehbetrieb
mit Entwicklung des Baugebietes möglich.
2. Die Ausweisung der Ausgleichsflächen ist
im Verfahren ausführlich mit den betroffenen
Trägern erörtert worden. Die
Ausgleichsflächen werden im ausgewiesenen
Landschaftsschutzgebiet angelegt. Bei den
konkreten Pflanzmaßnahmen wird die
Bewirtschaftung der verbleibenden
Restflächen berücksichtigt werden.