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Beschlussvorlage (Bauvorhaben zur Errichtung von 2 Einfamilienhäusern auf dem Grundstück Gemarkung Frenz, Flur 5, Flurstück Nr. 169 - Langerweher Straße -)

Daten

Kommune
Inden
Größe
10 kB
Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
16.03.09, 15:08
Beschlussvorlage (Bauvorhaben zur Errichtung von 2 Einfamilienhäusern auf dem Grundstück Gemarkung Frenz, Flur 5, Flurstück Nr. 169 - Langerweher Straße -)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. 140/00/...... Der Bürgermeister Bauverwaltungsamt Beratungsfolge Ausschuss für Gemeindeplanung Aktenzeichen 63 20 10 RD/Schi Termin TOP Ein Datum 26.10.2000 öffentlich Ja Nein Ent Bemerkungen 16.11.2000 Betrifft: Bauvorhaben zur Errichtung von 2 Einfamilienhäusern auf dem Grundstück Gemarkung Frenz, Flur 5, Flurstück Nr. 169 - Langerweher Straße Beschlußentwurf: Das Einvernehmen zur Errichtung von 2 Einfamilienhäusern auf dem Grundstück Gemarkung Frenz, Flur 5, Flurstück Nr. 169 - Langerweher Straße - wird nicht hergestellt. Begründung: Mit Datum vom 28.09.2000 wurde vom Kreis Düren der Gemeinde Inden eine Ausfertigung der Bauvoranfrage zum Neubau von 2 Einfamilienwohnhäusern im Bereich der Gemarkung Frenz, südwestlich der K 34 an der Straße „Im Haswinkel“ mit bitte um Herstellung des Einvernehmens vorgelegt. Mit Verfügung vom 08.08.2000 ist die Satzung nach § 34 BauGB über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Frenz von der Bezirksregierung Köln genehmigt worden. Gemäß dieser Satzung liegt das Vorhaben außerhalb des Bereiches, der nach § 34 BauGB -Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile- beurteilt wird. Entsprechend ist das Bauvorhaben gemäß § 35 BauGB -Bauen im Außenbereich- zu beurteilen. Gemäß § 35 BauGB sind im Außenbereich unter anderem Vorhaben nur zulässig, wenn diese „privilegiert“ sind. Das Vorhaben ist den Kriterien dieser sogenannten „Privilegierung“ nicht zuzuordnen. Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Die Erschließung kann in dem Bereich zwar als gesichert angesehen werden -ein Anschluss an das Kanalnetz im Bereich der K 34 über eine Druckleitung wäre möglich-, allerdings liegt eine Beeinträchtigung der öffentliche Belange vor, da das Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Inden widerspricht. Aus diesen Gründen sollte das Einvernehmen zur Errichtung der 2 Einfamilienhäuser in Frenz nicht hergestellt werden. T547.DOC .. .