Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Neufassung einer Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Gemeinde Inden bei Einsätzen der Feuerwehr)

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,6 kB
Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
16.03.09, 15:08
Beschlussvorlage (Neufassung einer Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Gemeinde Inden bei Einsätzen der Feuerwehr)

öffnen download melden Dateigröße: 8,6 kB

Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. 136/00/...... Der Bürgermeister Feuerwehr Beratungsfolge Rat Aktenzeichen BM/Schr. Termin Datum 12.10.2000 öffentlich TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen 26.10.2000 Betrifft: Neufassung einer Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Gemeinde Inden bei Einsätzen der Feuerwehr Beschlußentwurf: Der Rat beschließt die beigefügte Neufassung einer Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Gemeinde Inden bei Einsätzen der Feuerwehr einschließlich des als Anlage 1 der Satzung beigefügten Kostentarifes. Begründung: Die Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Gemeinde Inden bei Einsätzen der Feuerwehr in der bisher vorliegenden Fassung und insbesondere die Tarife bedürfen dringend einer Anpassung. In einem ersten Schritt wurden im Jahre 1999 die Kosten- und Gebührentarife erhöht mit der Zielsetzung, in einem weiteren Schritt und nach Auswertung der internen und externen tatsächlichen Kosten für Feuerwehreinrichtungen die Tarife diesen Gegebenheiten anzupassen. Ich habe gleichzeitig eine Neufassung der eigentlichen Satzung vorgenommen, weil dort kleinere redaktionelle Änderungen vorzunehmen waren und die Kostentarife zweckmäßigerweise nicht mehr in der eigentlichen Satzung verankert werden, sondern als eine Anlage gesondert aufgeführt werden. Dies hat den Vorteil, dass bei künftigen Veränderungen der Kostentarife (beispielsweise auch Umstellung auf EURO) lediglich die Anlage „Kostentarif“ geändert werden muss und nicht jeweils die gesamte Satzung. T543.DOC .. .