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Kommune
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Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
16.03.09, 15:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr. 175/99/......
Der Bürgermeister
Bauverwaltungsamt
Beratungsfolge
Umweltausschuss
Aktenzeichen
63 10 02 Kr/Fa
Termin
Datum
13.12.1999
öffentlich
TOP Ein
Ja
Nein Ent
Bemerkungen
05.04.2000
Betrifft:
Beseitigung oder Rückschnitt von Bäumen auf gemeindeeigenen Grundstücken
hier: Scheinakazie auf dem Gelände des ehemaligen Pierer Friedhofes, Bonsdorfer Straße
(Gemarkung Pier, Flur 17, Flurstück 287)
Beschlußentwurf:
Der Ausschuss beschließt die Entfernung der im beigefügten Lageplan ausgewiesenen
Scheinakazie.
Begründung:
Im Herbst des vergangenen Jahres wurde der gesamte Baum- und Strauchbestand des ehemaligen
Bonsdorfer Friedhofes in Augenschein genommen und durch den gemeindlichen Bauhof durchforstet.
Auffällig war hier auch die im hinteren Bereich vor der Mauer stehende Scheinakazie. Das
Wurzelwerk dieses Baumes ist so stark ausgeprägt, dass langfristig Schäden an der Mauer zu
erwarten sind.
Da es sich bei der Scheinakazie um einen nach den Vorschriften der gemeindlichen Baumschutzsatzung vom 29.05.1978 geschützten Baum handelt, muss eine Ausnahmegenehmigung zum Fällen
des betreffenden Baumes erteilt werden.
Die Beseitigung wirkt sich zudem noch begünstigend für die in unmittelbarer Nähe stehenden
weiteren Akazien aus, da sich diese dann im Kronenbereich besser entfalten werden.
Von einer Ersatzbepflanzung sollte aufgrund des als ausreichend anzusehenden Baum- und
Strauchbestandes auf dem alten Friedhofsgelände abgesehen werden.
Die Beseitigung des Baumes wird im kommenden Herbst durchgeführt.
T394.DOC
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