Daten
Kommune
Inden
Größe
17 kB
Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
16.03.09, 15:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr. 127/00/......
Der Bürgermeister
Bauverwaltungsamt
Aktenzeichen
70 22 03 Schus/Xho
Beratungsfolge
Bau- und Vergabeausschuss
Rat
Termin
Datum
06.10.2000
öffentlich
TOP Ein
Ja
Nein Ent
Bemerkungen
25.10.2000
26.10.2000
Betrifft:
Abfallwirtschaftskonzept für den Kreis Düren, Entwurf der Fortschreibung 2000
hier: Stellungnahme der Gemeinde Inden
Beschlußentwurf:
Zur Berücksichtigung bei den Beratungen des Kreistages wird die als Tischvorlage nachgereichte
Stellungnahme abgegeben.
____________________________
Begründung:
Mit Schreiben vom 27.09.2000 stellt der Kreis Düren den kreisangehörigen Kommunen den Entwurf
der Fortschreibung 2000 des Abfallwirtschaftskonzeptes zu. Bis zum 15.11.2000 soll hierzu Stellung
genommen werden. Die Fortschreibung des Konzeptes muss der Kreis bis zum Jahresende der
Bezirksregierung in Köln vorlegen.
Das derzeit gültige Abfallwirtschaftskonzept des Kreises Düren wurde am 24.07.1997 beschlossen.
Die Mehrzahl der in der Fortschreibung fixierten Zustandsbeschreibungen, Aussagen, Ziele und
Vorgaben wurden im Hinblick auf abfallwirtschaftliche und abfallrechtliche Änderungen aktualisiert.
Für die Gemeinden ergeben sich daraus keine Anforderungen, die über die derzeitigen Regelungen
hinausgehen.
Wesentliche Änderungen in der Abfallwirtschaftskonzeption sind bezüglich der zukünftigen
Abfallbeseitigung notwendig. Da dem Kreis der Weiterbetrieb der Deponie in Horm über den
31.12.2006 untersagt wurde, kann das Konzept der langfristigen Ablagerung von mechanischbiologisch vorbehandeltem Abfall nicht mehr aufrecht erhalten werden. Das daraufhin entwickelte
Umstiegskonzept sieht den schrittweisen Einstieg in die thermische Behandlung der zu beseitigenden
Abfälle bis zum 31.05.2005 vor. Weiterhin enthält der Entwurf eine Beschreibung der von der
Bezirksregierung geforderten 10-jährigen Entsorgungssicherheit und der sich daraus ergebenden
Kostenfolgen.
Aufgrund einer vertiefenden Informationsveranstaltung der Abfallberater des Kreises Düren zu
diesem Thema am 17.10.2000 wird die Stellungnahme aus terminlichen Gründen erst als
Tischvorlage nachgereicht.
Den Fraktionen wurde 1 Exemplar des Konzeptes für ihre Beratungen zur Verfügung gestellt.
Stellungnahme der Gemeinde Inden zum
Abfallwirtschaftskonzeptes des Kreises Düren
Entwurf
der
Fortschreibung
2000
des
3.3.3 Leichtstoffverpackungen
hier: Vorgaben S. 3.3.3/3, 3. Absatz:
T533.DOC
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Eine über das jetzige Maß hinausgehende Intensivierung der Beratung und Öffentlichkeitsarbeit oder
gar die Durchführung von Sichtkontrollen der gelben Säcke/Tonnen wird entschieden abgelehnt.
Begründung: Das Duale System Deutschland führt eine privatwirtschaftliche Sammlung durch.
Der beauftragte Vertragspartner (Plum & Braun) hat vertragsgemäß im Jahre 1996 die Zahlung
der Wertstoff-Beratungspauschale an die Gemeinde eingestellt mit der Begründung, diese sei
nicht mehr notwendig, da die Beratung der Bürger von der Firma selbst geleistet werden
könne.
Anregung an den Kreis Düren:
Die beauftragten Einsammler sollten zu mehr Konsequenz bei der Sammlung veranlasst
werden. Es ist für die Bürger nicht nachvollziehbar, dass beispielsweise 10 x im Jahr alle
Kunststoffgegenstände mitgenommen werden und nur dann, wenn Kontrollen seitens des
Einsammlers angesetzt sind, alle gelben Tonnen stehen bleiben, die andere
Kunststoffgegenstände enthalten außer Verpackungsmaterial (Eimer, Wannen, Stühle,
Spielzeug u.a.).
3.3.8 Textilien
hier: Vorgaben auf S. 3.3.8/1:
Eine Unterstützung der gewerblichen Altkleidersammlung durch die Gemeinde Inden wird
abgelehnt.
3.4.2 Sperrmüll
hier: Vorgaben auf S. 3.4.2/3, 3. Absatz:
Die Empfehlung zur Angleichung der Sammel- und Gebührensysteme für Sperrmüll durch alle
Kommunen des Kreises wird befürwortet. Für den zeitlichen Rahmen ist hier jedoch zu
bedenken, dass die Abfuhrverträge in mehreren Kommunen z.Zt. neu ausgeschrieben werden /
worden sind, bzw. noch einige Jahre bestehen.
5.2 Nachweis einer 10-jährigen Entsorgungssicherheit
hier: 5.2.2.2 Abfälle zur Beseitigung
hier: Vorgaben auf S. 5.2/14 + 15
Gegen diese Vorgaben erhebt die Gemeinde Inden keine Einwände.
6.2 Gebühren (kommunal)
hier: Schlussbetrachtung S. 6.2/2
Die Gemeinde Inden erhebt keine Einwände.
T533.DOC
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