Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Abfallwirtschaftskonzept für den Kreis Düren, Entwurf der Fortschreibung 2000 hier: Stellungnahme der Gemeinde Inden)

Daten

Kommune
Inden
Größe
17 kB
Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
16.03.09, 15:08
Beschlussvorlage (Abfallwirtschaftskonzept für den Kreis Düren, Entwurf der Fortschreibung 2000
hier: Stellungnahme der Gemeinde Inden) Beschlussvorlage (Abfallwirtschaftskonzept für den Kreis Düren, Entwurf der Fortschreibung 2000
hier: Stellungnahme der Gemeinde Inden)

öffnen download melden Dateigröße: 17 kB

Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. 127/00/...... Der Bürgermeister Bauverwaltungsamt Aktenzeichen 70 22 03 Schus/Xho Beratungsfolge Bau- und Vergabeausschuss Rat Termin Datum 06.10.2000 öffentlich TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen 25.10.2000 26.10.2000 Betrifft: Abfallwirtschaftskonzept für den Kreis Düren, Entwurf der Fortschreibung 2000 hier: Stellungnahme der Gemeinde Inden Beschlußentwurf: Zur Berücksichtigung bei den Beratungen des Kreistages wird die als Tischvorlage nachgereichte Stellungnahme abgegeben. ____________________________ Begründung: Mit Schreiben vom 27.09.2000 stellt der Kreis Düren den kreisangehörigen Kommunen den Entwurf der Fortschreibung 2000 des Abfallwirtschaftskonzeptes zu. Bis zum 15.11.2000 soll hierzu Stellung genommen werden. Die Fortschreibung des Konzeptes muss der Kreis bis zum Jahresende der Bezirksregierung in Köln vorlegen. Das derzeit gültige Abfallwirtschaftskonzept des Kreises Düren wurde am 24.07.1997 beschlossen. Die Mehrzahl der in der Fortschreibung fixierten Zustandsbeschreibungen, Aussagen, Ziele und Vorgaben wurden im Hinblick auf abfallwirtschaftliche und abfallrechtliche Änderungen aktualisiert. Für die Gemeinden ergeben sich daraus keine Anforderungen, die über die derzeitigen Regelungen hinausgehen. Wesentliche Änderungen in der Abfallwirtschaftskonzeption sind bezüglich der zukünftigen Abfallbeseitigung notwendig. Da dem Kreis der Weiterbetrieb der Deponie in Horm über den 31.12.2006 untersagt wurde, kann das Konzept der langfristigen Ablagerung von mechanischbiologisch vorbehandeltem Abfall nicht mehr aufrecht erhalten werden. Das daraufhin entwickelte Umstiegskonzept sieht den schrittweisen Einstieg in die thermische Behandlung der zu beseitigenden Abfälle bis zum 31.05.2005 vor. Weiterhin enthält der Entwurf eine Beschreibung der von der Bezirksregierung geforderten 10-jährigen Entsorgungssicherheit und der sich daraus ergebenden Kostenfolgen. Aufgrund einer vertiefenden Informationsveranstaltung der Abfallberater des Kreises Düren zu diesem Thema am 17.10.2000 wird die Stellungnahme aus terminlichen Gründen erst als Tischvorlage nachgereicht. Den Fraktionen wurde 1 Exemplar des Konzeptes für ihre Beratungen zur Verfügung gestellt. Stellungnahme der Gemeinde Inden zum Abfallwirtschaftskonzeptes des Kreises Düren Entwurf der Fortschreibung 2000 des 3.3.3 Leichtstoffverpackungen hier: Vorgaben S. 3.3.3/3, 3. Absatz: T533.DOC .. . VorlageSeite ../ 2 2 Eine über das jetzige Maß hinausgehende Intensivierung der Beratung und Öffentlichkeitsarbeit oder gar die Durchführung von Sichtkontrollen der gelben Säcke/Tonnen wird entschieden abgelehnt. Begründung: Das Duale System Deutschland führt eine privatwirtschaftliche Sammlung durch. Der beauftragte Vertragspartner (Plum & Braun) hat vertragsgemäß im Jahre 1996 die Zahlung der Wertstoff-Beratungspauschale an die Gemeinde eingestellt mit der Begründung, diese sei nicht mehr notwendig, da die Beratung der Bürger von der Firma selbst geleistet werden könne. Anregung an den Kreis Düren: Die beauftragten Einsammler sollten zu mehr Konsequenz bei der Sammlung veranlasst werden. Es ist für die Bürger nicht nachvollziehbar, dass beispielsweise 10 x im Jahr alle Kunststoffgegenstände mitgenommen werden und nur dann, wenn Kontrollen seitens des Einsammlers angesetzt sind, alle gelben Tonnen stehen bleiben, die andere Kunststoffgegenstände enthalten außer Verpackungsmaterial (Eimer, Wannen, Stühle, Spielzeug u.a.). 3.3.8 Textilien hier: Vorgaben auf S. 3.3.8/1: Eine Unterstützung der gewerblichen Altkleidersammlung durch die Gemeinde Inden wird abgelehnt. 3.4.2 Sperrmüll hier: Vorgaben auf S. 3.4.2/3, 3. Absatz: Die Empfehlung zur Angleichung der Sammel- und Gebührensysteme für Sperrmüll durch alle Kommunen des Kreises wird befürwortet. Für den zeitlichen Rahmen ist hier jedoch zu bedenken, dass die Abfuhrverträge in mehreren Kommunen z.Zt. neu ausgeschrieben werden / worden sind, bzw. noch einige Jahre bestehen. 5.2 Nachweis einer 10-jährigen Entsorgungssicherheit hier: 5.2.2.2 Abfälle zur Beseitigung hier: Vorgaben auf S. 5.2/14 + 15 Gegen diese Vorgaben erhebt die Gemeinde Inden keine Einwände. 6.2 Gebühren (kommunal) hier: Schlussbetrachtung S. 6.2/2 Die Gemeinde Inden erhebt keine Einwände. T533.DOC .. .