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Beschlussvorlage (Genehmigung einer erheblichen überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung hier: U3 Ausbau Sonderprogramm Kita Görreshofstraße)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
87 kB
Datum
27.09.2011
Erstellt
12.09.11, 21:18
Aktualisiert
21.09.11, 10:55
Beschlussvorlage (Genehmigung einer erheblichen überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung
hier: U3 Ausbau Sonderprogramm Kita Görreshofstraße) Beschlussvorlage (Genehmigung einer erheblichen überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung
hier: U3 Ausbau Sonderprogramm Kita Görreshofstraße)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Haupt- und Finanzausschuss Rat III / 26 - Ba (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 20.09.2011 X 27.09.2011 X Herr Batist (Verfasser/in) 327/2011 nö. S. TOP 25.08.2011 (Datum) BETREFF: Genehmigung einer erheblichen überplanmäßigen Auszahlung hier: U3 Ausbau Sonderprogramm Kita Görreshofstraße VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: X ja ja nein X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: 111.136 € davon: 111.136 € - im Haushalt des laufenden Jahres: - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: € € € ja X nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: s. Beschlussvorschlag BESCHLUSSVORSCHLAG: Der HFA empfiehlt, der Rat beschließt die Genehmigung einer erheblichen überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 111.136 € bei dem investiven Konto M 26100400 „U3 Umbau Kita Görreshofstr.“. Zur Deckung sollen Minderauszahlungen bei folgenden investiven Konten herangezogen werden: M 26 100 500 Zu den Fussfällen 51.300 € M 26 100 401 Kesselsgasse 50.900 € M 26 100 100 Karl-Zörgiebel-Str. 8.940 € -1- ERLÄUTERUNGEN: Die Haushaltsanmeldung i.H.v. 342.400 € geht zurück auf eine Kostenschätzung des im vergangenen Jahr mit der Entwurfsplanung beauftragten Architekturbüros. Da dieses Büro für weitergehende Planungen keine Personalressourcen zur Verfügung hatte, wurde die Baugenehmigungsund Ausführungsplanung durch ein anderes Architekturbüro sowie ein haustechnisches Ingenieurbüro durchgeführt. Hierzu liegt zwischenzeitlich die Kostenberechnung vor, die mit einer Gesamtsumme von 453.536 € endet. Somit ergibt sich ein Mehrbedarf von 111.136 €. Nach Rücksprache mit dem Jugendamt kann der Mehrbedarf aus den U3 Maßnahmen gedeckt werden, die entgegen der ursprünglichen Planung in diesem Jahr nicht umgesetzt werden. Die Mittel müssen für das Jahr 2012 jedoch neu angemeldet werden. Statt der Görreshofstraße einen anderen U3 - Umbau mit den bewilligten Fördermitteln durchzuführen ist, nach Auskunft des Jugendamtes nicht möglich, da die Stadtverwaltung gegenüber dem Fördergeber die Umsetzung der Kita Görreshofstr. und Sinnersdorfer Str. verbindlich gemeldet hat und die regulären U3 – Förderanträge hierfür zurückziehen musste. Die Auswahl dieser beiden Maßnahmen erfolgte zudem unter dem Blickwinkel möglichst viele Plätze (28 Stk.) neu zu schaffen. (vgl. hierzu Vorlage 282/2011, Rat 19.07.2011) Darüber hinaus könnten die hierfür erforderlichen Planungsleistungen in der verbleibenden Zeit nicht mehr rechtzeitig geleistet werden. Die Maßnahme wird in 2011 mit 288.539 € aus dem U3 Ausbau Sonderprogramm durch das Land gefördert. Besonders problematisch sind die mit dem Förderbescheid festgelegten Fristen. Die bewilligten Fördermittel sind bis zum 31.12.2011 zu verausgaben. Das Immobilienmanagement hatte bereits in der Vorlage Nr. 282/2011 für den Rat 19.07.2011 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auf Grund der nur noch knapp bemessenen Zeit eine Verausgabung der gesamten Mittel nicht gewährleistet werden kann. Nachdem zwischenzeitlich die Ausführungsplanung und der Bauzeitenplan vorliegt, kann diese Aussage spezifiziert werden. Wenn die notwendigen Ausschreibungen wie ursprünglich geplant in der 34. KW durchgeführt worden wären und im HFA am 20.09.2011 der Beschluss über die Rohbauarbeiten herbei geführt worden wäre, hätten bis zum Jahresende bei optimalen Verlauf lediglich rd. 178.000 € verausgabt werden können. (Allerdings nicht schlussgerechnet sondern im Wege von Abschlags- und Teilschlussrechnungen). Die Durchführung der Ausschreibungen konnte jedoch nicht erfolgen, da die Finanzierung nicht gesichert ist. Insofern ist zunächst die Bewilligung einer erheblichen überplanmäßigen Auszahlung erforderlich mit der Folge, dass die Rohbauarbeiten erst in der HFA-Sitzung am 18.10.2011 vergeben werden können. In diesem Fall können bei optimalen Verlauf rd. 118.000 € verausgabt werden. Nach der FAQ-Liste zum U 3 –Ausbau Sonderprogramm ist eine Übertragung der Fördermittel aus dem Jahr 2011 ins Jahr 2012 nicht möglich. Allerdings kann eine Maßnahme in verschiedene Bauabschnitte unterteilt und aus Mitteln für 2011 wie denen für 2012 gefördert werden. Es sei beabsichtigt, im Entwurf des Haushaltsplanes 2012 vorzusehen, dass Barmittel für begonnene Baumaßnahmen, die nicht in Gänze in 2011 verausgabt werden konnten, den Trägern maßnahmenbezogen in 2012 wieder zur Verfügung zu stellen. Das Jugendamt wird hierzu ein Gespräch mit dem Landesjugendamt führen. -2-