Daten
Kommune
Pulheim
Größe
87 kB
Datum
27.09.2011
Erstellt
12.09.11, 21:18
Aktualisiert
21.09.11, 10:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
III / 26 - Ba
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
20.09.2011
X
27.09.2011
X
Herr Batist
(Verfasser/in)
327/2011
nö. S. TOP
25.08.2011
(Datum)
BETREFF:
Genehmigung einer erheblichen überplanmäßigen Auszahlung
hier: U3 Ausbau Sonderprogramm Kita Görreshofstraße
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
X
ja
ja
nein
X
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
111.136 €
davon:
111.136 €
- im Haushalt des laufenden Jahres:
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
€
€
€
ja
X
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
s. Beschlussvorschlag
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der HFA empfiehlt, der Rat beschließt
die Genehmigung einer erheblichen überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 111.136 € bei dem
investiven Konto M 26100400 „U3 Umbau Kita Görreshofstr.“. Zur Deckung sollen Minderauszahlungen bei folgenden investiven Konten herangezogen werden:
M 26 100 500 Zu den Fussfällen
51.300 €
M 26 100 401 Kesselsgasse
50.900 €
M 26 100 100 Karl-Zörgiebel-Str.
8.940 €
-1-
ERLÄUTERUNGEN:
Die Haushaltsanmeldung i.H.v. 342.400 € geht zurück auf eine Kostenschätzung des im vergangenen Jahr mit der Entwurfsplanung beauftragten Architekturbüros. Da dieses Büro für weitergehende Planungen keine Personalressourcen zur Verfügung hatte, wurde die Baugenehmigungsund Ausführungsplanung durch ein anderes Architekturbüro sowie ein haustechnisches Ingenieurbüro durchgeführt. Hierzu liegt zwischenzeitlich die Kostenberechnung vor, die mit einer Gesamtsumme von 453.536 € endet. Somit ergibt sich ein Mehrbedarf von 111.136 €.
Nach Rücksprache mit dem Jugendamt kann der Mehrbedarf aus den U3 Maßnahmen gedeckt
werden, die entgegen der ursprünglichen Planung in diesem Jahr nicht umgesetzt werden. Die
Mittel müssen für das Jahr 2012 jedoch neu angemeldet werden.
Statt der Görreshofstraße einen anderen U3 - Umbau mit den bewilligten Fördermitteln durchzuführen ist, nach Auskunft des Jugendamtes nicht möglich, da die Stadtverwaltung gegenüber dem
Fördergeber die Umsetzung der Kita Görreshofstr. und Sinnersdorfer Str. verbindlich gemeldet hat
und die regulären U3 – Förderanträge hierfür zurückziehen musste. Die Auswahl dieser beiden
Maßnahmen erfolgte zudem unter dem Blickwinkel möglichst viele Plätze (28 Stk.) neu zu schaffen. (vgl. hierzu Vorlage 282/2011, Rat 19.07.2011)
Darüber hinaus könnten die hierfür erforderlichen Planungsleistungen in der verbleibenden Zeit
nicht mehr rechtzeitig geleistet werden.
Die Maßnahme wird in 2011 mit 288.539 € aus dem U3 Ausbau Sonderprogramm durch das Land
gefördert. Besonders problematisch sind die mit dem Förderbescheid festgelegten Fristen. Die
bewilligten Fördermittel sind bis zum 31.12.2011 zu verausgaben. Das Immobilienmanagement
hatte bereits in der Vorlage Nr. 282/2011 für den Rat 19.07.2011 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auf Grund der nur noch knapp bemessenen Zeit eine Verausgabung der gesamten Mittel nicht gewährleistet werden kann.
Nachdem zwischenzeitlich die Ausführungsplanung und der Bauzeitenplan vorliegt, kann diese
Aussage spezifiziert werden. Wenn die notwendigen Ausschreibungen wie ursprünglich geplant in
der 34. KW durchgeführt worden wären und im HFA am 20.09.2011 der Beschluss über die Rohbauarbeiten herbei geführt worden wäre, hätten bis zum Jahresende bei optimalen Verlauf lediglich rd. 178.000 € verausgabt werden können. (Allerdings nicht schlussgerechnet sondern im Wege von Abschlags- und Teilschlussrechnungen).
Die Durchführung der Ausschreibungen konnte jedoch nicht erfolgen, da die Finanzierung nicht
gesichert ist.
Insofern ist zunächst die Bewilligung einer erheblichen überplanmäßigen Auszahlung erforderlich
mit der Folge, dass die Rohbauarbeiten erst in der HFA-Sitzung am 18.10.2011 vergeben werden
können. In diesem Fall können bei optimalen Verlauf rd. 118.000 € verausgabt werden.
Nach der FAQ-Liste zum U 3 –Ausbau Sonderprogramm ist eine Übertragung der Fördermittel
aus dem Jahr 2011 ins Jahr 2012 nicht möglich. Allerdings kann eine Maßnahme in verschiedene
Bauabschnitte unterteilt und aus Mitteln für 2011 wie denen für 2012 gefördert werden. Es sei
beabsichtigt, im Entwurf des Haushaltsplanes 2012 vorzusehen, dass Barmittel für begonnene
Baumaßnahmen, die nicht in Gänze in 2011 verausgabt werden konnten, den Trägern maßnahmenbezogen in 2012 wieder zur Verfügung zu stellen.
Das Jugendamt wird hierzu ein Gespräch mit dem Landesjugendamt führen.
-2-