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Beschlussvorlage (1. Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand eines Beigeordneten 2. Bestellung zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
115 kB
Datum
27.09.2011
Erstellt
12.09.11, 21:18
Aktualisiert
22.09.11, 12:00
Beschlussvorlage (1. Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand eines Beigeordneten	
2. Bestellung zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters) Beschlussvorlage (1. Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand eines Beigeordneten	
2. Bestellung zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 323/2011 Erstellt am: 25.08.2011 Aktenzeichen: I/110 Verfasser/in: Frau Kauhausen Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP Haupt- und Finanzausschuss 1 Rat 12 ö. Sitzung nö. Sitzung X X Termin 20.09.2011 27.09.2011 Betreff 1. Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand eines Beigeordneten 2. Bestellung zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters hier: Herr Wolfgang Thelen Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: € € Jahr: Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: € ja nein Vorlage Nr.: 323/2011 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der HFA empfiehlt/der Rat beschließt: 1. Der Eintritt in den Ruhestand von Herrn Wolfgang Thelen wird auf seinen Antrag auf den 01.12.2015 hinausgeschoben. 2. Herr Thelen wird mit Wirkung vom 07.11.2011 zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters bestellt und in die Besoldungsgruppe B 3 BBesG eingruppiert. Erläuterungen zu 1.: Beamte auf Lebenszeit und auf Zeit treten mit dem Ende des Monats in den Ruhestand, in dem sie die für sie jeweils geltende Altergrenze erreichen. Durch das Dienstrechtsreformgesetz vom 05.02.2009 wird die Regelaltersgrenze beginnend mit dem Jahrgang 1947 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Herr Thelen, geboren am 23.10.1947, erreicht die Altersgrenze mit 65 Jahren und einem Monat und tritt somit am 01.12.2012 in den Ruhestand. Gemäß § 32 Abs. 1 LBG kann der Eintritt in den Ruhestand auf Antrag des Beamten um bis zu drei Jahre, jedoch nicht über das vollendete siebzigste Lebensjahr (bei Wahlbeamten auf Zeit außerdem nicht über das Ende der Wahlzeit) hinaus, hinausgeschoben werden, sofern dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Herr Thelen hat am 26.07.2011 beantragt, seinen Eintritt in den Ruhestand um 3 Jahre, mithin auf den 01.12.2015, hinauszuschieben. Die Verwaltung befürwortet den Antrag. Die Entscheidung über einen Antrag auf Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand trifft bei Beigeordneten der Rat. zu 2.: Der allgemeine Vertreter des Bürgermeisters, Herr Erster Beigeordneter Senk, tritt mit Ablauf seiner Amtszeit am 07.11.2011 in den Ruhestand. Der Rat muss daher aus dem Kreis der Beigeordneten einen neuen allgemeinen Vertreter bestellen (§ 68 Gemeindeordnung (GO) NW). Die Verwaltung schlägt Herrn Beigeordneten Thelen vor. Die Position des allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters ist im Stellenplan gemäß § 2 der Eingruppierungsverordnung in die Besoldungsgruppe B 3 BBesG eingestuft.