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Beschlussvorlage (Containerstandort Dansweiler)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
130 kB
Datum
08.11.2011
Erstellt
10.10.11, 18:47
Aktualisiert
10.10.11, 18:47
Beschlussvorlage (Containerstandort Dansweiler) Beschlussvorlage (Containerstandort Dansweiler) Beschlussvorlage (Containerstandort Dansweiler)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 394/2011 Erstellt am: 22.09.2011 Aktenzeichen: III / 20 - gs Verfasser/in: David Gerhards Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 18.10.2011 Rat X 08.11.2011 Betreff Containerstandort Dansweiler Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 11.000 € — im Haushalt des laufenden Jahres 11.000 € — in den Haushalten der folgenden Jahre 0€ € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: x ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Die Mittel stehen im Abfallgebührenhaushalt zur Verfügung Vorlage Nr.: 394/2011 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat beschließt, dass der neue Containerstandort in Dansweiler in die Grünfläche An der Maar zwischen Marienstraße und An der Maar 1 gemäß dem anliegenden Lageplan eingerichtet wird. Der Rat stimmt der Finanzierung der dafür erforderlichen Mittel in Höhe von geschätzten 11.000 € aus dem Abfallgebührenhaushalt zu. Erläuterungen Am 06.07.2011 wurde aufgrund der nachstehenden Erläuterungen (Zitat aus Vorlage 253/2011) vom Umwelt- und Planungsausschuss die obige Beschlussempfehlung an den Rat gegeben. Der Rat sollte ursprünglich bereits am 19.07.2011 entsprechend beschließen. Die Verwaltung hatte die Vorlage jedoch zurückgezogen, weil Rechts-, Gestaltungs- und Kostenfragen noch ergänzend zu klären waren. „Die Verwaltung hatte mit Vorlage Nr. 134/2011 dem Umwelt- und Planungsausschuss für die Sitzung am 18.05.2011 mitgeteilt, dass der neue Containerstandort in Dansweiler auf dem nördlichen Parkstreifen an der Straße An der Maar in der Nähe der Kreuzung Marienstraße eingerichtet wird. Dies ist nach der Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses Ende Mai teilweise durchgeführt worden, in dem der Bauhof die erforderlichen Zäune errichtet hat. Das Denkmalschutzrecht beinhaltet bezüglich des benachbarten Denkmals Marienhof einen Umgebungsschutz. Nach Mitteilung des Landeskonservators beim Amt für Denkmalpflege im Rheinland (LVR) in Brauweiler beeinträchtigt der eingerichtete Standort auf dem Parkstreifen den Umgebungsschutz des Denkmals und der Containerstandort könne dort nicht verbleiben. Mit den Dansweiler Ratsherren, Herrn Kempen und Herrn Lugt, wurde darauf hin die im Anlageplan (siehe Anlage 1) dargestellte alternative Standortlösung abgestimmt. Nach weiterer Abstimmung mit dem beauftragten Entsorgungsunternehmen ist die Einrichtung des Containerstandortes an dieser Stelle unter Berücksichtigung der LKWAnfahrten möglich. Der LVR hat gegen den Standort in der Grünfläche keine Bedenken geäußert. Für die Anlegung dieses Standortes sind allerdings umfangreiche Maßnahmen notwendig. Drei der ausgestellten historischen Ackergeräte müssen versetzt und mit jeweils neuer Unterpflasterung versehen werden. Zudem müssen Zäune umgesetzt werden, die über den Bereich des Containerstandortes hinausgehen, damit eine Anfahrt des Standorts mit LKW möglich ist. Weiterhin ist eine Begrünung des Standortes (Heckenumpflanzung) als Sichtschutz Richtung der Straßen An der Maar und Marienstraße und zur verkleinerten Grünfläche notwendig. Die herunterhängenden Äste der großen Platane in der Grünfläche müssen an der Westseite im Zufahrtsbereich zurückgeschnitten werden, so dass das erforderliche Lichtraumprofil für die anfahrenden LKW zur Verfügung steht. Zudem muss der Wall zwischen Spielplatz und Wohnbebauung um ca. 1-2 Meter abgetragen und die dortige Bepflanzung für die Zufahrt entfernt und diese Zufahrt bis zum Containerstandort mit Schotter befestigt werden. Der für diese Maßnahmen erforderliche Aufwand beläuft sich gemäß Kostenschätzung auf 11.000 €. Zum benachbarten Haus An der Maar 1 wird ein Abstand von 15 Metern eingehalten. Dies sind 3 Meter mehr als der Mindestabstand. Die Verwaltung empfiehlt, den vorgeschlagenen neuen Standort zu beschließen, da der Ausgang einer von dem betroffenen Eigentümer des Marienhofs bereits angedrohten gerichtlichen Auseinandersetzung zum bisher geplanten Standort ungewiss ist, da die Stadt als Untere Denkmalbehörde den benachbarten Eigentümern bezüglich der baulichen Gestaltung des Denkmals Marienhof einige Auflagen erteilt hat.“ Vorlage Nr.: 394/2011 . Seite 3 / 3 Zwischenzeitlich konnten mit der Unteren Denkmalbehörde, dem Rechtsamt und dem Immobilienmanagement folgende Fragen geklärt werden: 1. Verwaltungsgerichte sprechen Denkmaleigentümern nach Mitteilung des Rechtsamtes gemäß neuerer Rechtssprechung ein Recht zu, gegen Gestaltungen der Umgebung gerichtlich vorgehen zu können, die den Belangen des Denkmalschutzes vermeintlich oder tatsächlich nicht entsprechen. Die Untere Denkmalbehörde hat verwaltungsintern als Kompromiss vorgeschlagen, anstelle des Stabgitterzauns eine Mauer um den Containerstandort zu errichten, die mit dem gleichen Farbton angestrichen wäre, wie die benachbarte Mauereinfriedung um den Marienhof. Gestalterisch wäre dies der Denkmalumgebung angepasst. Allerdings besteht nach wie vor das Risiko darin, dass die benachbarten Eigentümer von ihrem Abwehrrecht per Klage Gebrauch machen und nach Beteiligung des Landeskonservators das Gericht diese Gestaltung und den Standort verwirft. 2. Die o. g. Mauergestaltung nebst Anstrich würde zu Kosten von rund 9.000 € führen. Dies wäre mit rund 2.000 € etwas günstiger, als den Standort in die Grünanlage zu verlegen. Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, der Beschlussempfehlung des Umwelt- und Planungsausschusses vom 06.07.2011 zu folgen.