Daten
Kommune
Pulheim
Größe
130 kB
Datum
08.11.2011
Erstellt
10.10.11, 18:47
Aktualisiert
10.10.11, 18:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
394/2011
Erstellt am:
22.09.2011
Aktenzeichen:
III / 20 - gs
Verfasser/in:
David Gerhards
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
18.10.2011
Rat
X
08.11.2011
Betreff
Containerstandort Dansweiler
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
11.000 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
11.000 €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
0€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
x ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Die Mittel stehen im Abfallgebührenhaushalt zur Verfügung
Vorlage Nr.: 394/2011 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt, dass der neue Containerstandort in Dansweiler in die Grünfläche An der Maar zwischen Marienstraße und
An der Maar 1 gemäß dem anliegenden Lageplan eingerichtet wird. Der Rat stimmt der Finanzierung der dafür erforderlichen
Mittel in Höhe von geschätzten 11.000 € aus dem Abfallgebührenhaushalt zu.
Erläuterungen
Am 06.07.2011 wurde aufgrund der nachstehenden Erläuterungen (Zitat aus Vorlage 253/2011) vom Umwelt- und
Planungsausschuss die obige Beschlussempfehlung an den Rat gegeben. Der Rat sollte ursprünglich bereits am 19.07.2011
entsprechend beschließen. Die Verwaltung hatte die Vorlage jedoch zurückgezogen, weil Rechts-, Gestaltungs- und
Kostenfragen noch ergänzend zu klären waren.
„Die Verwaltung hatte mit Vorlage Nr. 134/2011 dem Umwelt- und Planungsausschuss für die Sitzung am 18.05.2011
mitgeteilt, dass der neue Containerstandort in Dansweiler auf dem nördlichen Parkstreifen an der Straße An der Maar in
der Nähe der Kreuzung Marienstraße eingerichtet wird. Dies ist nach der Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses
Ende Mai teilweise durchgeführt worden, in dem der Bauhof die erforderlichen Zäune errichtet hat.
Das Denkmalschutzrecht beinhaltet bezüglich des benachbarten Denkmals Marienhof einen Umgebungsschutz. Nach
Mitteilung des Landeskonservators beim Amt für Denkmalpflege im Rheinland (LVR) in Brauweiler beeinträchtigt der
eingerichtete Standort auf dem Parkstreifen den Umgebungsschutz des Denkmals und der Containerstandort könne dort
nicht verbleiben.
Mit den Dansweiler Ratsherren, Herrn Kempen und Herrn Lugt, wurde darauf hin die im Anlageplan (siehe Anlage 1)
dargestellte alternative Standortlösung abgestimmt. Nach weiterer Abstimmung mit dem beauftragten
Entsorgungsunternehmen ist die Einrichtung des Containerstandortes an dieser Stelle unter Berücksichtigung der LKWAnfahrten möglich. Der LVR hat gegen den Standort in der Grünfläche keine Bedenken geäußert.
Für die Anlegung dieses Standortes sind allerdings umfangreiche Maßnahmen notwendig. Drei der ausgestellten
historischen Ackergeräte müssen versetzt und mit jeweils neuer Unterpflasterung versehen werden. Zudem müssen Zäune
umgesetzt werden, die über den Bereich des Containerstandortes hinausgehen, damit eine Anfahrt des Standorts mit LKW
möglich ist. Weiterhin ist eine Begrünung des Standortes (Heckenumpflanzung) als Sichtschutz Richtung der Straßen An
der Maar und Marienstraße und zur verkleinerten Grünfläche notwendig. Die herunterhängenden Äste der großen Platane
in der Grünfläche müssen an der Westseite im Zufahrtsbereich zurückgeschnitten werden, so dass das erforderliche
Lichtraumprofil für die anfahrenden LKW zur Verfügung steht. Zudem muss der Wall zwischen Spielplatz und
Wohnbebauung um ca. 1-2 Meter abgetragen und die dortige Bepflanzung für die Zufahrt entfernt und diese Zufahrt bis
zum Containerstandort mit Schotter befestigt werden.
Der für diese Maßnahmen erforderliche Aufwand beläuft sich gemäß Kostenschätzung auf 11.000 €. Zum benachbarten
Haus An der Maar 1 wird ein Abstand von 15 Metern eingehalten. Dies sind 3 Meter mehr als der Mindestabstand.
Die Verwaltung empfiehlt, den vorgeschlagenen neuen Standort zu beschließen, da der Ausgang einer von dem
betroffenen Eigentümer des Marienhofs bereits angedrohten gerichtlichen Auseinandersetzung zum bisher geplanten
Standort ungewiss ist, da die Stadt als Untere Denkmalbehörde den benachbarten Eigentümern bezüglich der baulichen
Gestaltung des Denkmals Marienhof einige Auflagen erteilt hat.“
Vorlage Nr.: 394/2011 . Seite 3 / 3
Zwischenzeitlich konnten mit der Unteren Denkmalbehörde, dem Rechtsamt und dem Immobilienmanagement folgende Fragen
geklärt werden:
1. Verwaltungsgerichte sprechen Denkmaleigentümern nach Mitteilung des Rechtsamtes gemäß neuerer Rechtssprechung
ein Recht zu, gegen Gestaltungen der Umgebung gerichtlich vorgehen zu können, die den Belangen des Denkmalschutzes
vermeintlich oder tatsächlich nicht entsprechen. Die Untere Denkmalbehörde hat verwaltungsintern als Kompromiss
vorgeschlagen, anstelle des Stabgitterzauns eine Mauer um den Containerstandort zu errichten, die mit dem gleichen
Farbton angestrichen wäre, wie die benachbarte Mauereinfriedung um den Marienhof. Gestalterisch wäre dies der
Denkmalumgebung angepasst. Allerdings besteht nach wie vor das Risiko darin, dass die benachbarten Eigentümer von
ihrem Abwehrrecht per Klage Gebrauch machen und nach Beteiligung des Landeskonservators das Gericht diese
Gestaltung und den Standort verwirft.
2. Die o. g. Mauergestaltung nebst Anstrich würde zu Kosten von rund 9.000 € führen. Dies wäre mit rund 2.000 € etwas
günstiger, als den Standort in die Grünanlage zu verlegen.
Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, der Beschlussempfehlung des Umwelt- und Planungsausschusses vom
06.07.2011 zu folgen.