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Beschlussvorlage (Planfeststellungsverfahren für den 6-streifigen Ausbau der Bundesautobahn A 4 zwischen Anschlussstelle Eschweiler und östlich Anschlussstelle Weisweiler - Anhörungsverfahren - Stellungnahme der Gemeinde Inden)

Daten

Kommune
Inden
Größe
15 kB
Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
16.03.09, 15:08
Beschlussvorlage (Planfeststellungsverfahren für den 6-streifigen Ausbau der Bundesautobahn A 4 zwischen Anschlussstelle Eschweiler und östlich Anschlussstelle Weisweiler
- Anhörungsverfahren
- Stellungnahme der Gemeinde Inden) Beschlussvorlage (Planfeststellungsverfahren für den 6-streifigen Ausbau der Bundesautobahn A 4 zwischen Anschlussstelle Eschweiler und östlich Anschlussstelle Weisweiler
- Anhörungsverfahren
- Stellungnahme der Gemeinde Inden)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. 129/00/...... Der Bürgermeister Bauverwaltungsamt Beratungsfolge Ausschuss für Gemeindeplanung Rat Aktenzeichen 63 20 10/SA RD/Schi Termin TOP Ein Datum 10.10.2000 öffentlich Ja Nein Ent Bemerkungen 10.01.2001 21.02.2001 Betrifft: Planfeststellungsverfahren für den 6-streifigen Ausbau der Bundesautobahn A 4 zwischen Anschlussstelle Eschweiler und östlich Anschlussstelle Weisweiler - Anhörungsverfahren - Stellungnahme der Gemeinde Inden Beschlußentwurf: Der in Anlage beigefügte Entwurf zur Stellungnahme bezüglich des o.a. Planfeststellungsverfahrens für den 6-streifigen Ausbau der BAB A 4 zwischen Anschlussstelle Eschweiler und östlich Anschlussstelle Weisweiler wird als Stellungnahme der Gemeinde Inden an die Bezirksregierung Köln übersandt. Begründung: Der Gemeinde Inden ist eine Ausfertigung der Planunterlagen zum o.a. Planfeststellungsverfahren mit Bitte zu den Plänen bis zum 26.01.2001 Stellung zu nehmen vorgelegt worden. Die Gemeinde Inden ist von dem Planfeststellungsverfahren in dem Bereich Überquerung K 34 bis zur Anschlussstelle Eschweiler-Weisweiler betroffen. Hier werden die Überquerungen der L 241, der Inde, der Bahntrasse, des Frenzer Fließes, der K 34 und des Langerweher Fließ angepasst. Die vorhandenen Rohrdurchlässe im Bereich des Frenzer Fließes und des Langerweher Fließes werden als Rechteckprofil mit einer Gesamtbreite von 3 m ausgeführt. Im Bereich des Frenzer Fließes wird die lichte Höhe von 1,60 m ausgeführt. Das Langerweher Fließ wird parallel der K 34 geführt. Hiermit soll erreicht werden, dass die vorhandene Trennwirkung der BAB A 4 auf die Gewässer deutlich vermindert wird. Wirtschaftswege im Hoheitsgebiet der Gemeinde Inden sind nicht betroffen. Der geplante Bauabschnitt tangiert benachbarte Baugebiete, auch in der Gemeinde Inden. Die Immissionen sind entsprechend ermittelt worden, mit dem Ergebnis, dass aktive Schallschutzmaßnahmen für die Ortslage Frenz nicht notwendig erscheinen. So sollen nur passive Schallschutzmaßnahmen im Bereich Feldgasse - Unterstraße durchgeführt werden. Seitens der Gemeinde Inden werden aktive Lärmschutzeinrichtungen gefordert. Eine entsprechende Stellungnahme ist zu formulieren. Mit Erhalt vom 13. November 2000 ist vom SPD-Distrikt Frenz ein entsprechender Antrag mit einer Unterschriftenliste Frenzer Bürgerinnen und Bürger dem Rheinischen Straßenbauamt vorgelegt worden. Am 09. Januar findet eine Informationsveranstaltung über das Planfeststellungsverfahren in Frenz in der „Alten Schule“ statt. T535.DOC .. . VorlageSeite ../ 2 Bei der als Anlage beigefügten Stellungnahme handelt es sich um die auf der Grundlage des Beschlusses des Ausschusses für Gemeindeplanung und -entwicklung überarbeiteten Fassung. T535.DOC .. .