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Beschlussvorlage (Änderung der Hauptsatzung bzgl. der Form der öffentlichen Bekanntmachung)

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,9 kB
Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Beschlussvorlage (Änderung der Hauptsatzung bzgl. der  Form der öffentlichen Bekanntmachung)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 349/2003 Datum Hauptamt 26.08.2003 öffentlich Beratungsfolge Termin Rat 15.10.2003 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Änderung der Hauptsatzung bzgl. der Form der öffentlichen Bekanntmachung Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Inden vom 3.11.1999. Begründung: Die Art und der Umfang der öffentlichen Bekanntmachungen ist in § 14 der Hauptsatzung der Gemeinde Inden vom 3.11.1999 (s. Anlage 1) geregelt. Danach werden öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde, die durch Rechtsvorschrift vorgesehen sind, im „Mitteilungsblatt der Gemeinde Inden – Amtsblatt“ vollzogen. In den jeweiligen Ortschaften werden durch Aushang in den in der Hauptsatzung benannten Anschlagtafeln Zeit, Ort und Tagesordnung der Ratssitzungen bekanntgemacht Durch Artikel 4 des Gesetzes zur finanziellen Entlastung der Kommunen in NRW (EntlKommG) vom 29.04.03 ist die Bekanntmachungsverordnung in § 4 in der Weise geändert worden, dass eine öffentliche Bekanntmachung auch durch Anschlag an einer Bekanntmachungstafel und gleichzeitigem Hinweis im Internet erfolgen kann. Ich schlage folgendes Verfahren vor: 1. am Rathaus werden zwei Bekanntmachungstafeln aufgestellt, und zwar durch Umsetzung von den derzeitigen Standorten Gewerbegebiet Pier und An der Kippe/Goltsteinstraße) um ausreichend Aushangfläche zur Verfügung zu haben, 2.die übrigen Bekanntmachungskästen werden mit entsprechenden Hinweisen (Liste der Bekanntmachungen, Sitzungsterminplan usw.) auf die amtlichen Bekanntmachungen am Rathaus versehen, 3. im Mitteilungsblatt/Amtsblatt erfolgen zeitentsprechend nur noch Hinweise auf die amtlichen Bekanntmachungen am Rathaus, 4. auf der Internet-Seite der Gemeinde werden die amtlichen Bekanntmachungen durch Hinweis und im vollen Textumfang veröffentlicht. Ich gehe davon aus, dass dem Informationsbedürfnis der interessierten Bürger weiter umfassend entsprochen wird und durch die sich technisch immer weiterentwickelnden Strukturen die Zukunftsorientiertheit der Verwaltung zum Ausdruck kommt. Ebenso werden durch die ausschließliche Veröffentlichung der Hinweise Kosten eingespart, da es zu keinen Kontingentüberschreitungen im Mitteilungsblatt\Amtsblatt mehr kommen kann. Der entsprechende Satzungstext ist als Anlage 2 beigefügt.