Daten
Kommune
Inden
Größe
8,9 kB
Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
349/2003
Datum
Hauptamt
26.08.2003
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Rat
15.10.2003
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Änderung der Hauptsatzung bzgl. der Form der öffentlichen Bekanntmachung
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Inden vom
3.11.1999.
Begründung:
Die Art und der Umfang der öffentlichen Bekanntmachungen ist in § 14 der Hauptsatzung der
Gemeinde Inden vom 3.11.1999 (s. Anlage 1) geregelt.
Danach werden öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde, die durch Rechtsvorschrift
vorgesehen sind, im „Mitteilungsblatt der Gemeinde Inden – Amtsblatt“ vollzogen.
In den jeweiligen Ortschaften werden durch Aushang in den in der Hauptsatzung benannten
Anschlagtafeln Zeit, Ort und Tagesordnung der Ratssitzungen bekanntgemacht
Durch Artikel 4 des Gesetzes zur finanziellen Entlastung der Kommunen in NRW (EntlKommG)
vom 29.04.03 ist die Bekanntmachungsverordnung in § 4 in der Weise geändert worden, dass eine
öffentliche Bekanntmachung auch durch Anschlag an einer Bekanntmachungstafel und
gleichzeitigem Hinweis im Internet erfolgen kann.
Ich schlage folgendes Verfahren vor:
1. am Rathaus werden zwei Bekanntmachungstafeln aufgestellt, und zwar durch Umsetzung von
den derzeitigen Standorten Gewerbegebiet Pier und An der Kippe/Goltsteinstraße) um
ausreichend Aushangfläche zur Verfügung zu haben,
2.die übrigen Bekanntmachungskästen werden mit entsprechenden Hinweisen (Liste der Bekanntmachungen, Sitzungsterminplan usw.) auf die amtlichen Bekanntmachungen am Rathaus
versehen,
3. im Mitteilungsblatt/Amtsblatt erfolgen zeitentsprechend nur noch Hinweise auf die
amtlichen Bekanntmachungen am Rathaus,
4. auf der Internet-Seite der Gemeinde werden die amtlichen Bekanntmachungen durch Hinweis
und im vollen Textumfang veröffentlicht.
Ich gehe davon aus, dass dem Informationsbedürfnis der interessierten Bürger weiter umfassend
entsprochen wird und durch die sich technisch immer weiterentwickelnden Strukturen die Zukunftsorientiertheit der Verwaltung zum Ausdruck kommt.
Ebenso werden durch die ausschließliche Veröffentlichung der Hinweise Kosten eingespart, da es
zu keinen Kontingentüberschreitungen im Mitteilungsblatt\Amtsblatt mehr kommen kann.
Der entsprechende Satzungstext ist als Anlage 2 beigefügt.