Daten
Kommune
Brühl
Größe
92 kB
Datum
04.09.2012
Erstellt
30.10.12, 07:14
Aktualisiert
30.10.12, 07:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
61-26.10.06.01,Sf
09.08.2012
27/2012
(35/01)
Betreff
8.Änderung des Regionalplans - Teilabschnitt Region Köln, Erweiterung des Allgemeinen
Siedlungsberiches (ASB) für zweckgebundene Nutzungen (Brühl / Phantasialand);
hier:Verfahrensunterlage zum Erörterungstermin vom 28.06.2012
- Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde Beratungsfolge
04.09.2012 Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Finanzielle Auswirkungen
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Ausgabe Sachkonto / Kostenstelle
Begründung:
Ja
Nein
Beschlussentwurf:
Der PStA stimmt dem Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde gemäß der Verfahrensunterlage zum Erörterungstermin vom 28.06.2012 zu, die geplante Erweiterung
des Freizeitparks auf die erste Erweiterungsstufe (Dreieck NSG Ententeich und östliche
Erweiterungsfläche zu beschränken und auf die Darstellung der ursprünglich vorgesehenen zweiten Erweiterungsstufe (Waldgebiet westlich der L 194) zu verzichten.
Erläuterungen:
Im Oktober 2011 wurde der Erarbeitungsbeschluss zum Regionalplanverfahren durch den
Regionalrat gefasst. Die Grundlage hierfür bildete die Planungsalternative West D, mit
einer Erweiterungsfläche von gesamt 28.1 ha. Diese setzten sich wie folgt zusammen:
9.5 ha – Waldgebiet westlich der L 194;
14.6 ha – Dreieck NSG Ententeich;
3.9 ha – östliche Erweiterungsfläche (Kleingartenanlage Kuhgasse)
Im Zuge eines zweistufigen Umsetzungskonzeptes sollte die 9.5 ha große Waldfläche
westlich der L 104 erst nach Abschluss und erfolgtem Ausgleich der Ersten Erweiterungsstufe (Dreieck NSG Ententeich und östliche Erweiterungsfläche) umgesetzt werden.
Nach der Durchführung des Beteiligungsverfahrens (Öffentlichkeit und Träger öffentlicher
Belange) wertete die Bezirksplanungsbehörde die eingegangenen Stellungnahmen aus
und erarbeitete einen Ausgleichsvorschlag zum Ausgleich der Meinungen für den Erörterungstermin am 28.06.2012.
Inhalt des Ausgleichsvorschlages ist der Verzicht auf die zweite Erweiterungsstufe (9.5 ha
westlich der L 194) und Reduzierung der Erweiterung des Freizeitparks auf die erste Erweiterungsstufe von gesamt 18.5 ha.
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14
Seite - 2 –
Drucksache 27/2012
Das Phantasialand hat dem Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde bereits
zugestimmt, da es aus wirtschaftlichen Gründen einen zügigen Abschluss des Verfahrens
anstrebt.
Weitere Erläuterungen folgen bei Bedarf in der Sitzung
Anlage(n):
(1) Übersichtsplan, Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14