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Vorlage (8.Änderung des Regionalplans - Teilabschnitt Region Köln, Erweiterung des Allgemeinen Siedlungsberiches (ASB) für zweckgebundene Nutzungen (Brühl / Phantasialand); hier:Verfahrensunterlage zum Erörterungstermin vom 28.06.2012 - Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
92 kB
Datum
04.09.2012
Erstellt
30.10.12, 07:14
Aktualisiert
30.10.12, 07:14
Vorlage (8.Änderung des Regionalplans - Teilabschnitt Region Köln, Erweiterung des Allgemeinen Siedlungsberiches (ASB) für zweckgebundene Nutzungen (Brühl / Phantasialand);
hier:Verfahrensunterlage zum Erörterungstermin vom 28.06.2012
- Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde -) Vorlage (8.Änderung des Regionalplans - Teilabschnitt Region Köln, Erweiterung des Allgemeinen Siedlungsberiches (ASB) für zweckgebundene Nutzungen (Brühl / Phantasialand);
hier:Verfahrensunterlage zum Erörterungstermin vom 28.06.2012
- Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde -)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 61-26.10.06.01,Sf 09.08.2012 27/2012 (35/01) Betreff 8.Änderung des Regionalplans - Teilabschnitt Region Köln, Erweiterung des Allgemeinen Siedlungsberiches (ASB) für zweckgebundene Nutzungen (Brühl / Phantasialand); hier:Verfahrensunterlage zum Erörterungstermin vom 28.06.2012 - Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde Beratungsfolge 04.09.2012 Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Finanzielle Auswirkungen Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Ausgabe Sachkonto / Kostenstelle Begründung: Ja Nein Beschlussentwurf: Der PStA stimmt dem Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde gemäß der Verfahrensunterlage zum Erörterungstermin vom 28.06.2012 zu, die geplante Erweiterung des Freizeitparks auf die erste Erweiterungsstufe (Dreieck NSG Ententeich und östliche Erweiterungsfläche zu beschränken und auf die Darstellung der ursprünglich vorgesehenen zweiten Erweiterungsstufe (Waldgebiet westlich der L 194) zu verzichten. Erläuterungen: Im Oktober 2011 wurde der Erarbeitungsbeschluss zum Regionalplanverfahren durch den Regionalrat gefasst. Die Grundlage hierfür bildete die Planungsalternative West D, mit einer Erweiterungsfläche von gesamt 28.1 ha. Diese setzten sich wie folgt zusammen: 9.5 ha – Waldgebiet westlich der L 194; 14.6 ha – Dreieck NSG Ententeich; 3.9 ha – östliche Erweiterungsfläche (Kleingartenanlage Kuhgasse) Im Zuge eines zweistufigen Umsetzungskonzeptes sollte die 9.5 ha große Waldfläche westlich der L 104 erst nach Abschluss und erfolgtem Ausgleich der Ersten Erweiterungsstufe (Dreieck NSG Ententeich und östliche Erweiterungsfläche) umgesetzt werden. Nach der Durchführung des Beteiligungsverfahrens (Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange) wertete die Bezirksplanungsbehörde die eingegangenen Stellungnahmen aus und erarbeitete einen Ausgleichsvorschlag zum Ausgleich der Meinungen für den Erörterungstermin am 28.06.2012. Inhalt des Ausgleichsvorschlages ist der Verzicht auf die zweite Erweiterungsstufe (9.5 ha westlich der L 194) und Reduzierung der Erweiterung des Freizeitparks auf die erste Erweiterungsstufe von gesamt 18.5 ha. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 27/2012 Das Phantasialand hat dem Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde bereits zugestimmt, da es aus wirtschaftlichen Gründen einen zügigen Abschluss des Verfahrens anstrebt. Weitere Erläuterungen folgen bei Bedarf in der Sitzung Anlage(n): (1) Übersichtsplan, Ausgleichsvorschlag der Regionalplanungsbehörde Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14