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Beschlussvorlage (BPl. 26 "Lärmschutzanlage II")

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,6 kB
Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Beschlussvorlage (BPl. 26 "Lärmschutzanlage II")

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Planungsamt IV/RD 03.09.2003 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 02.10.2003 Rat 15.10.2003 TOP Ein Ja Nein 355/2003 Ent Bemerkungen Betrifft: Bebauungsplan Nr. 26 „Lärmschutzanlage II“ - Änderung des Geltungsbereiches - Beschluss über die öffentliche Auslegung Beschlussentwurf: - - Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 26 „Lärmschutzanlage II“ wird gem. dem in Anlage beigefügten Übersichtsplan geändert. Über die während der vorzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürger eingegangenen Anregungen wird gem. den im Anhang dargelegten Beschlussvorschlägen beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 26 „Lärmschutzanlage II“ und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt. Die Entwürfe des Planes (bestehend aus zeichnerischen und textlichen Festsetzungen) und der Begründung werden gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu informieren. Begründung: Für die Entwicklung des Baugebietes „Waagmühle“ ist die Errichtung einer aktiven Lärmschutzanlage entlang der Bundesautobahn 4 notwendig. Entsprechend wurde mit dem Bebauungsplan Nr. 27 „Waagmühle“ der Bebauungsplan Nr. 26 „Lärmschutzanlage II“ aufgestellt. Auf Grundlage der eingegangenen Anregungen und Bedenken wurde beschlossen, statt des vorgesehenen Lärmschutzwalles eine Lärmschutzwand zu errichten. Entsprechend werden der Geltungsbereich des Bebauungsplanes reduziert und die Aussagen des Bebauungsplanes angepasst. Ein Konzept der Begründung und des Bebauungsplanentwurfes wird den Fraktionen zu ihren Sitzungen vor dem 02. Oktober 2003 zur Verfügung gestellt. Die endgültige Planfassung mit der dazugehörigen Begründung wird den Fraktionen vor der Ratssitzung zur Verfügung gestellt.