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Kommune
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Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Planungsamt
IV/RD
03.09.2003
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
02.10.2003
Rat
15.10.2003
TOP Ein Ja
Nein
355/2003
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Bebauungsplan Nr. 26 „Lärmschutzanlage II“
- Änderung des Geltungsbereiches
- Beschluss über die öffentliche Auslegung
Beschlussentwurf:
-
-
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 26 „Lärmschutzanlage II“ wird gem. dem in
Anlage beigefügten Übersichtsplan geändert.
Über die während der vorzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der
Bürger eingegangenen Anregungen wird gem. den im Anhang dargelegten
Beschlussvorschlägen beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 26 „Lärmschutzanlage II“ und der Entwurf der
Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt. Die Entwürfe des Planes (bestehend
aus zeichnerischen und textlichen Festsetzungen) und der Begründung werden gem. § 3
Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Träger öffentlicher Belange sind über die
Auslegung zu informieren.
Begründung:
Für die Entwicklung des Baugebietes „Waagmühle“ ist die Errichtung einer aktiven
Lärmschutzanlage entlang der Bundesautobahn 4 notwendig. Entsprechend wurde mit dem
Bebauungsplan Nr. 27 „Waagmühle“ der Bebauungsplan Nr. 26 „Lärmschutzanlage II“ aufgestellt.
Auf Grundlage der eingegangenen Anregungen und Bedenken wurde beschlossen, statt des
vorgesehenen Lärmschutzwalles eine Lärmschutzwand zu errichten. Entsprechend werden der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes reduziert und die Aussagen des Bebauungsplanes angepasst.
Ein Konzept der Begründung und des Bebauungsplanentwurfes wird den Fraktionen zu ihren
Sitzungen vor dem 02. Oktober 2003 zur Verfügung gestellt. Die endgültige Planfassung mit der
dazugehörigen Begründung wird den Fraktionen vor der Ratssitzung zur Verfügung gestellt.