Daten
Kommune
Pulheim
Größe
158 kB
Datum
08.11.2011
Erstellt
03.11.11, 18:49
Aktualisiert
03.11.11, 18:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
442/2011
Erstellt am:
27.10.2011
Aktenzeichen:
IV/61 - ri/wo
Verfasser/in:
Herr Ritter
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
Rat
ö. Sitzung
X
nö. Sitzung
Termin
08.11.2011
Betreff
Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln - Kraftwerksstandort
Bergheim-Niederaußem hier: Konsultationsverfahren gemäß § 9 Raumordnungsgesetz (Scoping)
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Beschlussvorschlag
Der Rat ordnet die auf den Umwelt- und Planungsausschuss übertragene Entscheidungskompetenz für den Beschluss über die
Stellungnahme im Verfahren zur Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln -
Vorlage Nr.: 442/2011 . Seite 2 / 2
Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem - gemäß Ziffer 4.3 Zuständigkeitsordnung i.V.m. § 41 Abs. 2 GO NRW wieder
seinem Kompetenzbereich zu.
Im Übrigen verbleibt die Entscheidungskompetenz für die weiteren Beschlüsse zu dem beschriebenen Verfahren beim Umweltund Planungsausschuss.
Der Rat stimmt der als Anlage 1 beigefügten Stellungnahme zu und beauftragt die Verwaltung, diese im Rahmen des
Konsultationsverfahrens gemäß § 9 Raumordnungsgesetz (Scoping) fristgerecht abzugeben.
Erläuterungen
Die RWE Power AG plant im Zuge des Kraftwerkerneuerungsprogrammes am Standort Bergheim-Niederaußem die Errichtung
eines Braunkohlekraftwerkes mit einer Kapazität von 1100 Megawatt. Der Standort soll in der Nachbarschaft des bestehenden
Kraftwerkes sein, das nach kommerzieller Inbetriebnahme der neuen Anlage stillgelegt werden soll.
Da hierfür eine Änderung des Regionalplanes von „Allgemeinem Freiraum- und Agrarbereich (AFAB) in einen Gewerbe- und
Industriebereich (GIB) – hier mit der zweckgebundenen Nutzung „Kraftwerk und einschlägige Nebenbetriebe – erforderlich ist,
hat die RWE Power AG mit Schreiben vom 07.10.2011 an die Regierungspräsidentin eine Anregung zur Einleitung dieser
Änderung gestellt. Mit dieser Anregung wiederholt die RWE Power AG grundsätzlich eine Anregung vom 04.04.2007, die noch
ein wesentlich größeres Kraftwerksprojekt (2200 MW) umfasste, geht jedoch durch eine Reduzierung der Größe des
Kraftwerkes und in anderen Rahmenbedingungen auf den Beschluss des Regionalrates vom 15.06.2007 ein, in dem derartige
Voraussetzungen als Bedingung für die Einleitung eines Regionalplanänderungsverfahrens formuliert wurden. Das aktuelle
Planziel ist diesem Schreiben (Anlage. 3 dieser Vorlage) zusammengefasst zu entnehmen.
Der Anregung wurde bereits eine Scoping-Unterlage für das erbetene Regionalplanänderungsverfahren beigefügt.
Im Scoping-Verfahren ( aus dem Englischen: scoping study - Studie zur Festlegung des Untersuchungsrahmens) wird der
beabsichtigte Inhalt der Umweltprüfung (nach § 12 Abs. 4 LPlG i.V.m.§ 9 Abs.1 ROG) und der FFH-Verträglichkeitsprüfung
(nach § 7 Abs. 6 ROG) nach Art und Umfang dargelegt. Die Stadt Pulheim erhält mit Schreiben vom 19.10.2011( Anlage 2
dieser Vorlage) und einer Frist zum 02. Dezember die Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Unterlagen wurden den Fraktionen
bereits in Form eines Papierexemplares zur Verfügung gestellt und sind als Anlage 4 dieser Vorlage im Ratsinformationssystem
einsehbar. Die Fristsetzung verhindert die Behandlung im Umwelt- und Planungsaausschuss am 07.12.2011. Hilfsweise wurde
ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt.
Die Bezirksregierung schafft hier die Möglichkeit, das Regionalplanänderungsverfahren durch Erarbeitung der Umweltprüfung
vorzubereiten, ohne dass schon ein Beschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens selbst vorliegt. Der verfahrensrechtlich
vorgesehene Inhalt der Stellungnahme bezieht sich dabei ausschließlich auf die Sinnhaftigkeit und Vollständigkeit des
beschriebenen Untersuchungsumfanges, nicht auf das Vorhaben selbst. Das Ergebnis des Scopings fließt in die Erarbeitung
des Umweltberichtes ein.
Im Jahr 2007 wurde bereits auf Basis der Sitzungsvorlage Nr. 1287 eine Stellungnahme in einem Scopingverfahren für den
BoA-Standort Niederaußem beschlossen, damals noch in Bezug auf eine beabsichtigte Anlagengröße von 2200 MW. Der
damaligen Stellungnahme wurden die – kritischen - Stellungnahmen der Ratsfraktionen beigefügt; der Rat schloss sich deren
Inhalten an. Die Sitzungsvorlage ist als Anlage 5 beigefügt.