Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anschreiben Bez-Reg. - Anlage 2 zur Beschlussvorlage 442/2011)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
21 kB
Datum
08.11.2011
Erstellt
03.11.11, 18:49
Aktualisiert
03.11.11, 18:49
Beschlussvorlage (Anschreiben Bez-Reg. - Anlage 2 zur Beschlussvorlage 442/2011) Beschlussvorlage (Anschreiben Bez-Reg. - Anlage 2 zur Beschlussvorlage 442/2011) Beschlussvorlage (Anschreiben Bez-Reg. - Anlage 2 zur Beschlussvorlage 442/2011)

öffnen download melden Dateigröße: 21 kB

Inhalt der Datei

Bezirksregierung Köln Bezirksregierung Köln, 50606 Köln Datum: 19.10.2011 Seite 1 von 3 An die Aktenzeichen: Beteiligten des Scopings 32/61.6.2-2.11-Boa Niederaußem gemäß Verteiler Auskunft erteilt: Frau Schmelz / Herr Janes sabine.schmelz@brk.nrw.de Zimmer: K 721 / 728 Telefon: (0221) 147 - 2351 / 3516 , Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln – Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem – Konsultationsverfahren gemäß § 9 Raumordnungsgesetz (Scoping) Fax: (0221) 147 - 2905, Zeughausstraße 2-10, Anlagen: - Anregung der RWE Power zur Änderung des Regionalplanes Scopingunterlage Liste der Beteiligten im Scoping (Verteiler) 50667 Köln DB bis Köln Hbf, U-Bahn 3,4,5,16,18 bis Appellhofplatz (Anlagen jeweils 1-fach) Besuchereingang (Hauptpforte): Zeughausstr. 8 Die RWE Power AG plant im Zuge des Kraftwerkserneuerungs- Telefonische Sprechzeiten: programms am Standort Bergheim-Niederaußem die Errichtung eines mo. - do.: 8:30 - 15:00 Uhr Braunkohlekraftwerks mit einer Kapazität von insgesamt 1100 Megawatt Besuchertag: (MW). Für das Vorhaben soll eine ca. 23 ha große Fläche nordöstlich des bestehenden Kraftwerksstandortes in Anspruch genommen werden. donnerstags: 8:30 - 15:00 Uhr (weitere Termine nach Vereinbarung) Darüber hinaus werden im Anschluss an diese Fläche ca. 27 ha Landeskasse Düsseldorf: WestLB, Düsseldorf temporär als Baustelleneinrichtungsflächen benötigt. Mit Aufnahme des BLZ 300 500 00, Kontonummer 965 60 IBAN: DE34300500000000096560 BIC: WELADEDD kommerziellen Betriebs des Kraftwerks soll am Standort Niederaußem die Stilllegung von 4 Blöcken von je 300 MW Kraftwerkskapazität erfolgen. Die Umsetzung des Vorhabens der RWE Power AG bedingt die Änderung des Regionalplans. Im Regionalplan ist der für das Kraftwerk vorgesehene Bereich als Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich (AFAB) dargestellt. Diese Darstellung soll in Gewerbe- Hauptsitz: Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln Telefon: (0221) 147 – 0 Fax: (0221) 147 - 3185 und poststelle@brk.nrw.de www.bezreg-koeln.nrw.de Bezirksregierung Köln Industrieansiedlungsbereich (GIB) für die zweckgebundene Nutzung „Kraftwerk und einschlägige Nebenbetriebe“ (Symbol) geändert werden. Die Regionalplanänderung ist mit erheblichen Umweltauswirkungen verbunden. Gemäß § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) besteht damit die Verpflichtung, eine Umweltprüfung durchzuführen und einen Umweltbericht zu erstellen. In dem Umweltbericht sind die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen, die die Durchführung der Planänderung auf die Umwelt hat, sowie anderweitige Planungsmöglichkeiten, die die Ziele und den räumlichen Anwendungsbereich des Plans berücksichtigen, zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten. Vor Erarbeitung des Umweltberichts sind die öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts nach § 4 ROG, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich von den durch die Regionalplanänderung verursachten Umweltwirkungen berührt werden kann, zu konsultieren (Scoping). Die Beteiligung erstreckt sich auf die Festlegung des Umfangs und des Detaillierungsgrades der in den Umweltbericht aufzunehmenden Inhalte. Es ist darüber hinaus von Interesse, welche Daten bzw. weitere Informationen Ihnen zum o.g. Vorhaben und Plangebiet vorliegen. Dabei sind nur solche Informationen gefragt, die auf dem vorhandenen Wissens- und Erkenntnisstand beruhen. Neuerhebungen sind nicht erforderlich. Im Rahmen dieses Scopingverfahrens erhalten Sie hiermit vorab Gelegenheit, sich bis zum Datum: 19.10.2011 Seite 2 von 3 Bezirksregierung Köln Datum: 19.10.2011 Seite 3 von 3 02. Dezember 2011 zu beteiligen. Als Grundlage steht die vom Vorhabenträger vorgelegte Scopingunterlage (vgl. Anlage) zur Verfügung. Ihr sind die vorgesehene Methodik und Systematik des Umweltberichts zu entnehmen. Sie enthält weiterhin die Beschreibung des Vorhabens und der planerischen Rahmenbedingungen sowie Angaben zum derzeitigen Umweltzustand und den potenziell betroffenen Schutzgütern. Die Ergebnisse des Scopings werden bei der Erarbeitung des Umweltberichts berücksichtigt. Der Umweltbericht geht in das förmliche Erarbeitungsverfahren ein. Er stellt gemeinsam mit dem Entwurf der Regionalplanänderung und der Planbegründung die Grundlage des Erarbeitungsbeschlusses durch den Regionalrat dar. Inhaltliche Stellungnahmen zu der beabsichtigten Regionalplan- änderung können Sie nach Einleitung des Verfahrens durch den Regionalrat im förmlichen Beteiligungsverfahren vorbringen. Hierzu werden Sie zu gegebener Zeit gesondert angeschrieben. Bei inhaltlichen Fragen zu der übersandten Unterlage wenden Sie sich bitte an: Herrn Marco Schlaeger Durchwahl: -2373 marco.schlaeger@brk.nrw.de Im Auftrag gez. Schmelz