Daten
Kommune
Pulheim
Größe
21 kB
Datum
08.11.2011
Erstellt
03.11.11, 18:49
Aktualisiert
03.11.11, 18:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Bezirksregierung Köln
Bezirksregierung Köln, 50606 Köln
Datum: 19.10.2011
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An die
Aktenzeichen:
Beteiligten des Scopings
32/61.6.2-2.11-Boa
Niederaußem
gemäß Verteiler
Auskunft erteilt:
Frau Schmelz / Herr Janes
sabine.schmelz@brk.nrw.de
Zimmer: K 721 / 728
Telefon: (0221) 147 - 2351 /
3516
,
Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln,
Teilabschnitt Region Köln
– Kraftwerksstandort Bergheim-Niederaußem –
Konsultationsverfahren gemäß § 9 Raumordnungsgesetz (Scoping)
Fax: (0221) 147 - 2905,
Zeughausstraße 2-10,
Anlagen:
-
Anregung der RWE Power zur Änderung des
Regionalplanes
Scopingunterlage
Liste der Beteiligten im Scoping (Verteiler)
50667 Köln
DB bis Köln Hbf,
U-Bahn 3,4,5,16,18
bis Appellhofplatz
(Anlagen jeweils 1-fach)
Besuchereingang (Hauptpforte):
Zeughausstr. 8
Die RWE Power AG plant im Zuge des Kraftwerkserneuerungs-
Telefonische Sprechzeiten:
programms am Standort Bergheim-Niederaußem die Errichtung eines
mo. - do.: 8:30 - 15:00 Uhr
Braunkohlekraftwerks mit einer Kapazität von insgesamt 1100 Megawatt
Besuchertag:
(MW). Für das Vorhaben soll eine ca. 23 ha große Fläche nordöstlich
des bestehenden Kraftwerksstandortes in Anspruch genommen werden.
donnerstags: 8:30 - 15:00 Uhr
(weitere Termine nach
Vereinbarung)
Darüber hinaus werden im Anschluss an diese Fläche ca. 27 ha
Landeskasse Düsseldorf:
WestLB, Düsseldorf
temporär als Baustelleneinrichtungsflächen benötigt. Mit Aufnahme des
BLZ 300 500 00,
Kontonummer 965 60
IBAN:
DE34300500000000096560
BIC: WELADEDD
kommerziellen Betriebs des Kraftwerks soll am Standort Niederaußem
die Stilllegung von 4 Blöcken von je 300 MW Kraftwerkskapazität
erfolgen.
Die Umsetzung des Vorhabens der RWE Power AG bedingt die
Änderung des Regionalplans. Im Regionalplan ist der für das Kraftwerk
vorgesehene Bereich als Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich
(AFAB)
dargestellt.
Diese
Darstellung
soll
in
Gewerbe-
Hauptsitz:
Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln
Telefon: (0221) 147 – 0
Fax: (0221) 147 - 3185
und
poststelle@brk.nrw.de
www.bezreg-koeln.nrw.de
Bezirksregierung Köln
Industrieansiedlungsbereich (GIB) für die zweckgebundene Nutzung
„Kraftwerk und einschlägige Nebenbetriebe“ (Symbol) geändert werden.
Die Regionalplanänderung ist mit erheblichen Umweltauswirkungen
verbunden. Gemäß § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) besteht damit die
Verpflichtung,
eine
Umweltprüfung
durchzuführen
und
einen
Umweltbericht zu erstellen.
In
dem
Umweltbericht
sind
die
voraussichtlichen
erheblichen
Auswirkungen, die die Durchführung der Planänderung auf die Umwelt
hat, sowie anderweitige Planungsmöglichkeiten, die die Ziele und den
räumlichen Anwendungsbereich des Plans berücksichtigen, zu ermitteln,
zu beschreiben und zu bewerten.
Vor Erarbeitung des Umweltberichts sind die öffentlichen Stellen und
Personen des Privatrechts nach § 4 ROG, deren umwelt- und
gesundheitsbezogener
Aufgabenbereich
von
den
durch
die
Regionalplanänderung verursachten Umweltwirkungen berührt werden
kann, zu konsultieren (Scoping).
Die Beteiligung erstreckt sich auf die Festlegung des Umfangs und des
Detaillierungsgrades der in den Umweltbericht aufzunehmenden Inhalte.
Es ist darüber hinaus von Interesse, welche Daten bzw. weitere
Informationen Ihnen zum o.g. Vorhaben und Plangebiet vorliegen. Dabei
sind nur solche Informationen gefragt, die auf dem vorhandenen
Wissens- und Erkenntnisstand beruhen. Neuerhebungen sind nicht
erforderlich.
Im Rahmen dieses Scopingverfahrens erhalten Sie hiermit vorab
Gelegenheit, sich bis zum
Datum: 19.10.2011
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Bezirksregierung Köln
Datum: 19.10.2011
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02. Dezember 2011
zu beteiligen.
Als
Grundlage
steht
die
vom
Vorhabenträger
vorgelegte
Scopingunterlage (vgl. Anlage) zur Verfügung. Ihr sind die vorgesehene
Methodik und Systematik des Umweltberichts zu entnehmen. Sie enthält
weiterhin die Beschreibung des Vorhabens und der planerischen
Rahmenbedingungen sowie Angaben zum derzeitigen Umweltzustand
und den potenziell betroffenen Schutzgütern.
Die Ergebnisse des Scopings werden bei der Erarbeitung des
Umweltberichts berücksichtigt. Der Umweltbericht geht in das förmliche
Erarbeitungsverfahren ein. Er stellt gemeinsam mit dem Entwurf der
Regionalplanänderung und der Planbegründung die Grundlage des
Erarbeitungsbeschlusses durch den Regionalrat dar.
Inhaltliche
Stellungnahmen
zu
der
beabsichtigten
Regionalplan-
änderung können Sie nach Einleitung des Verfahrens durch den
Regionalrat im förmlichen Beteiligungsverfahren vorbringen. Hierzu
werden Sie zu gegebener Zeit gesondert angeschrieben.
Bei inhaltlichen Fragen zu der übersandten Unterlage wenden Sie sich
bitte an:
Herrn Marco Schlaeger
Durchwahl: -2373
marco.schlaeger@brk.nrw.de
Im Auftrag
gez. Schmelz