Daten
Kommune
Inden
Größe
8,7 kB
Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
328/2003
Datum
Planungsamt
11.06.2003
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
02.07.2003
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Bebauungsplan Nr. 30 „Am Grachtweg“
- Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
- Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1
BauGB
Beschlussentwurf:
Für das in Anlage dargestellte Plangebiet nordwestlich der L 241 wird gemäß § 1 Abs. 3 und § 2
Abs. 2 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt.
-
Die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll durch öffentliche Bekanntmachung
dieses Aufstellungsbeschlusses in Verbindung mit dem Hinweis, dass der Vorentwurf für
die Dauer von 4 Wochen in den Räumen der Verwaltung ausliegt, erfolgen. Der Beginn der
Auslegungsfrist ist mit der Bekanntmachung dieses Beschlusses durch den Bürgermeister
festzulegen.
-
Den Bürgern sollen auf Wunsch die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung dargelegt
werden. Ferner sind die voraussichtlichen Auswirkungen auf zu zeigen. Den Bürgern soll
allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben werden. Zusätzlich können
schriftliche Äußerungen innerhalb der Auslegungsfrist gemacht werden.
-
Die Beteilung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll durch
Zusendung dieses Beschlusses sowie des Vorentwurfes mit Planzeichnungen und
Begründung an die Träger erfolgen. Für die Abgabe einer Stellungnahme ist den Trägern
eine Frist von einem Monat einzuräumen.
In Vertretung:
Begründung:
In dem o.a. Plangebiet soll auf Indener und Eschweiler Gebiet eine Papierfabrik angesiedelt werden.
Diesbezüglich ist sowohl von der Stadt Eschweiler als auch von der Gemeinde Inden der hierzu
notwendige Bebauungsplan vorzubereiten.
Die Aufstellung zu diesem Bebauungsplan soll in dieser Sitzung beschlossen werden. Planungen
und Auswirkungen werden in der Sitzung dargelegt. Auf Grundlage der in der Sitzung vorgestellten
Planung soll das vorgezogene offizielle Verfahren gemäß BauGB eingeleitet werden.