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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 30 "Am Grachtweg" - Aufstellungsbeschluss - Beschluss über die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB - Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,7 kB
Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 30 "Am Grachtweg"
- Aufstellungsbeschluss 
- Beschluss über die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
- Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB)

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Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 328/2003 Datum Planungsamt 11.06.2003 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 02.07.2003 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Bebauungsplan Nr. 30 „Am Grachtweg“ - Aufstellungsbeschluss - Beschluss über die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB - Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Beschlussentwurf: Für das in Anlage dargestellte Plangebiet nordwestlich der L 241 wird gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 2 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt. - Die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll durch öffentliche Bekanntmachung dieses Aufstellungsbeschlusses in Verbindung mit dem Hinweis, dass der Vorentwurf für die Dauer von 4 Wochen in den Räumen der Verwaltung ausliegt, erfolgen. Der Beginn der Auslegungsfrist ist mit der Bekanntmachung dieses Beschlusses durch den Bürgermeister festzulegen. - Den Bürgern sollen auf Wunsch die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung dargelegt werden. Ferner sind die voraussichtlichen Auswirkungen auf zu zeigen. Den Bürgern soll allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben werden. Zusätzlich können schriftliche Äußerungen innerhalb der Auslegungsfrist gemacht werden. - Die Beteilung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll durch Zusendung dieses Beschlusses sowie des Vorentwurfes mit Planzeichnungen und Begründung an die Träger erfolgen. Für die Abgabe einer Stellungnahme ist den Trägern eine Frist von einem Monat einzuräumen. In Vertretung: Begründung: In dem o.a. Plangebiet soll auf Indener und Eschweiler Gebiet eine Papierfabrik angesiedelt werden. Diesbezüglich ist sowohl von der Stadt Eschweiler als auch von der Gemeinde Inden der hierzu notwendige Bebauungsplan vorzubereiten. Die Aufstellung zu diesem Bebauungsplan soll in dieser Sitzung beschlossen werden. Planungen und Auswirkungen werden in der Sitzung dargelegt. Auf Grundlage der in der Sitzung vorgestellten Planung soll das vorgezogene offizielle Verfahren gemäß BauGB eingeleitet werden.