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Beschlussvorlage (Scoping-Unterlage BoAplus - Anlage 4 zur Beschlussvorlage 442/2011)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
6,5 MB
Datum
08.11.2011
Erstellt
03.11.11, 18:49
Aktualisiert
03.11.11, 18:49

Inhalt der Datei

Anregung zur Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln Teilabschnitt Region Köln betreffend Flächenausweisung für die Kraftwerkserneuerung am Standort Niederaußem Angaben zur Umweltprüfung § 12 Abs. 4 LPlG i.V.m. § 9 Abs. 1 ROG und Angaben zur FFH-Verträglichkeitsuntersuchung nach § 7 Abs. 6 ROG Scoping-Unterlage RWE Power AG Stüttgenweg 2 50935 Köln 10.10.2011 Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 Inhaltsverzeichnis Teil I Seite Veranlassung und Vorhabensbeschreibung ................................................ 7 I. Veranlassung und Vorhabensbeschreibung ................................................. 7 1. Kraftwerkserneuerungsprogramm ............................................................ 7 2. Beschreibung der Kraftwerksanlage (Musterkraftwerk) ........................... 8 3 Angaben zu verwendeten und anfallenden Energien ............................ 13 3.1 Braunkohleneinsatz ........................................................................... 13 3.2 Biomasse und sonstige Brennstoffe .................................................. 14 3.3 Stromerzeugung ................................................................................ 14 3.4 Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) .......................................................... 14 4. Angaben zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung .................. 15 5. Vermeidung, Verwertung oder Beseitigung von Abfällen....................... 16 6. Carbon-Capture-Readiness ................................................................... 17 7. Aufnahme des kommerziellen Betriebes des Vorhabens ...................... 17 8. Stilllegung von Altanlagen ...................................................................... 18 9. Keine Störfallrelevanz ............................................................................ 19 10. Geprüfte Standortalternativen ................................................................ 19 II. Vorhabensfläche/Planänderungsbereich .................................................... 32 1. Darstellung der Fläche ........................................................................... 32 1.1 Vorhabensfläche/Planänderungsbereich........................................... 32 1.2 Baustelleneinrichtungsflächen ........................................................... 33 2. Lage der Vorhabensfläche zum bestehenden Standort ......................... 33 3. Begründung des Flächenbedarfs, Minimierung des Flächenverbrauchs, sparsamer Umgang ................................................................................ 34 3.1 Freirauminanspruchnahme................................................................ 35 4. Angaben zum Betriebsgrundstück ......................................................... 37 5. Topografische Karte 1 : 25.000 .............................................................. 37 6. Grundkarte 1 : 5.000 .............................................................................. 37 7. Vorgaben bestehender Pläne und Programme ...................................... 37 7.1 Gesetz zur Landesentwicklung (LEPro) ............................................ 37 7.2 Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP 95) .................. 37 7.3 Regionalplan...................................................................................... 40 7.4 Flächennutzungsplan ........................................................................ 40 7.5 Landschaftspläne .............................................................................. 41 7.6 Bebauungsplan.................................................................................. 41 7.7 Bereiche nach § 35 BauGB ............................................................... 41 7.8 Bauschutzbereiche nach § 12 LuftVG ............................................... 41 Seite 2 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 7.9 Informelle Planungsgrundlagen ......................................................... 42 7.9.1 Ökologischer Fachbeitrag des LANUV NRW .................................... 42 7.9.2 Kulturlandschaftlicher Fachbeitrag der LVR ...................................... 42 7.9.3 Geologischer Fachbeitrag ................................................................. 42 7.9.4 Denkmalpflegerischer Fachbeitrag .................................................... 42 7.9.5 Forstlicher Fachbeitrag ...................................................................... 42 7.9.6 Bodenkundlicher Fachbeitrag ............................................................ 43 Teil II Angaben zur Umweltprüfung gem. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG .............. 44 A. Einleitung ....................................................................................................... 44 I. Ziel und Gegenstand der Umweltprüfung ................................................... 44 II. Grundkonzept und Inhalte der Umweltprüfung ........................................... 44 III. Durchführung der Umweltprüfung ............................................................... 46 IV. Kurzdarstellung der Inhalte und der wichtigsten Ziele der Regionalplanänderung ................................................................................ 46 V. Stellung und Bindungswirkung des Regionalplans im Planungssystem ..... 47 VI. Methodik der Prüfung der Umweltauswirkungen im vorzubereitenden Umweltbericht ............................................................................................. 47 VII. Darstellung der in Gesetzen und Plänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes .......................................................................................... 48 VIII. Darstellung der für die Regionalplan-Änderung bedeutenden Belange ..... 60 IX. Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes bei der Änderung des Regionalplanes ........................................................................................... 60 B. Beabsichtigte Untersuchungen zur Beschreibung der Umweltauswirkungen des in Teil I beschriebenen Musterkraftwerkes auf Regionalplanebene ....................................................................................... 61 I. Schutzgut Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit ............... 61 1. Luftschadstoffe ....................................................................................... 61 1.1 Untersuchungsraum .......................................................................... 62 1.2 Untersuchungsumfang ...................................................................... 62 1.2.1 Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes ........................ 63 1.2.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung ................................................... 64 1.2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung ........................................................... 64 1.3 Vermeidung, Verminderung und Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen .................................................................................... 64 2. Schall ..................................................................................................... 65 Seite 3 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 2.1 Untersuchungsraum .......................................................................... 65 2.2 Untersuchungsumfang ...................................................................... 65 2.2.1 Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes ........................ 65 2.2.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung ................................................... 66 2.2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung ........................................................... 66 2.3 Vermeidung, Verminderung und Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen .................................................................................... 67 3. Verschattung und optisch bedrängende Wirkung .................................. 67 3.1 Untersuchungsraum .......................................................................... 68 3.2 Untersuchungsumfang ...................................................................... 68 3.2.1 Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes ........................ 69 3.2.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung ................................................... 69 3.2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung ........................................................... 69 3.3 Vermeidung, Verminderung und Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen .................................................................................... 70 4. Auswirkungen der Verschattung auf die landwirtschaftliche Produktion 70 4.1 Untersuchungsraum .......................................................................... 71 4.2 Untersuchungsumfang ...................................................................... 71 4.2.1 Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes ........................ 71 4.2.1.1 Agrarmeteorologische Messungen .............................................. 71 4.2.1.2 Bestandserhebungen und Bonituren ........................................... 72 4.2.1.3 Verschattung durch Gebäude und Kühlturmbetrieb ..................... 73 4.2.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung ................................................... 73 4.2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung ........................................................... 74 4.3 Vermeidung, Verminderung und Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen .................................................................................... 78 5. Umweltmedizinisch-humantoxikologische Auswirkungen ...................... 78 5.1 Untersuchungsraum .......................................................................... 78 5.2 Untersuchungsumfang ...................................................................... 78 5.2.1 Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes ........................ 79 5.2.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung ................................................... 79 5.2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung ........................................................... 79 5.3 Vermeidung, Verminderung und Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen .................................................................................... 80 Seite 4 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 II. Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt ..................................... 81 1. Auswirkungen auf das Schutzgut einschließlich schutzgebietsbezogener und artenschutzrechtlicher Aspekte ....................................................... 81 1.1 Untersuchungsraum .......................................................................... 81 1.2 Untersuchungsumfang ...................................................................... 82 1.2.1 Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes ........................ 82 1.2.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung ................................................... 94 1.2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung ........................................................... 94 1.3 Vermeidung, Verminderung und Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen .................................................................................... 95 III. Schutzgut Boden ........................................................................................ 96 1. Untersuchungsraum ............................................................................... 96 2. Untersuchungsumfang ........................................................................... 97 2.1 Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes .............................. 97 2.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung ......................................................... 97 2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung ................................................................ 97 3. Vermeidung, Verminderung und Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen......................................................................................... 98 IV. Schutzgut Wasser ....................................................................................... 98 V. Schutzgut Klima/Luft ................................................................................. 100 1. CO2-Emissionen ................................................................................... 100 2. Luftschadstoffe ..................................................................................... 101 3. Meteorologische Auswirkungen ........................................................... 101 3.1 Verschattung ................................................................................... 101 3.2 Klimatische Bedingungen ................................................................ 101 3.3 Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Produktion...................... 102 VI. Schutzgut Landschaft ............................................................................... 102 1. Untersuchungsraum ............................................................................. 102 2. Untersuchungsumfang ......................................................................... 103 2.1 Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes ............................ 103 2.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung ....................................................... 104 2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung .............................................................. 104 Seite 5 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 3. Vermeidung, Verminderung und Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen....................................................................................... 105 VII. Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter ........................................ 105 VIII. Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern ....................................... 106 IX. Auswirkungen auf Natura 2000-Gebiete .............................................. 106 2.1 Untersuchungsraum ........................................................................ 106 2.2 Untersuchungsumfang .................................................................... 109 2.2.1 Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes ...................... 109 2.2.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung ................................................. 109 2.2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung (voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen) ................................................................ 109 2.3 Vermeidung, Verminderung und Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen .................................................................................. 110 X. Kumulative Auswirkungen ........................................................................ 110 XI. Zusammenfassende Darstellung der Maßnahmen zur Minderung und Vermeidung .............................................................................................. 110 XII. Alternativenprüfung ................................................................................... 111 XIII. Zusammenfassung des geplanten Untersuchungsumfangs ..................... 111 Teil III Verzeichnisse und Anlagen .......................................................................... 114 Anlagenverzeichnis .......................................................................................... 114 Tabellenverzeichnis ......................................................................................... 115 Abbildungsverzeichnis ..................................................................................... 116 Abkürzungsverzeichnis .................................................................................... 117 Anlagen ............................................................................................................ 119 Seite 6 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 Teil I Veranlassung und Vorhabensbeschreibung I. Veranlassung und Vorhabensbeschreibung RWE Power plant im Zuge des nachfolgend beschriebenen Kraftwerkserneuerungsprogramms (Teil I, Kapitel I, Ziffer 1) am Standort Niederaußem die Erneuerung des Braunkohlenkraftwerkes auf einer nordöstlich zum Standort Niederaußem gelegenen Anschlussfläche in einer Größenordnung von rund 1.100 MW als Ersatz für eine mit Aufnahme des kommerziellen Betriebes erfolgende, mehr als kapazitätsgleiche Stilllegung von 4 x 300 MW am Standort Niederaußem (nachfolgend Vorhaben genannt). RWE Power hat am 07.10.2011 bei der Bezirksregierung Köln eine formelle Anregung für eine Änderung des Regionalplans einschließlich Umweltprüfung im Bereich des Standortes Niederaußem für das in Teil I, Kapitel I, Ziffern 2-9 dieser Scopingunterlage beschriebene Musterkraftwerk vorgelegt. 1. Kraftwerkserneuerungsprogramm Im Jahr 1994 haben die Landesregierung NRW und RWE Power das Kraftwerkserneuerungsprogramm vereinbart. Im Rahmen dieses langfristig angelegten Programmes zur Modernisierung, Erneuerung und Effizienzsteigerung des bestehenden Kraftwerksparks sollen bei gegebener Wirtschaftlichkeit vorhandene Braunkohlenkraftwerke schrittweise durch Anlagen mit jeweils bester zur Verfügung stehender Technologie ersetzt werden. RWE Power hat seither wesentliche Schritte des Kraftwerkserneuerungsprogramms umgesetzt bzw. angestoßen und leistet hierdurch kontinuierlich signifikante Beiträge zum Klimaschutz. Am Standort Niederaußem ging in 2003 der erste Braunkohlenblock mit optimierter Anlagentechnik (BoA1) mit einer elektrischen Leistung von ca. 1.000 MW und einem Wirkungsgrad von > 43 % ans Netz. Der zweite und dritte Braunkohlenblock (BoA2&3) mit einer elektrischen Leistung von jeweils ca. 1.100 MW und einem Wirkungsgrad von > 43 % werden am Standort Neurath in Kürze ihren kommerziellen Betrieb aufnehmen. Die BoA-Technologie gilt derzeit weltweit als modernste und effizienteste Kraftwerkstechnik auf Braunkohlebasis. Mit Realisierung der BoA-Blöcke 1 bis 3 sind bzw. werden bis Ende 2012 schrittweise alle sechzehn 150 MW-Blöcke (Wirkungsgrad rund 30 %) im rheinischen Revier endgültig stillgelegt. Damit ist ca. ein Drittel der älteren Kraftwerkskapazität erneuert. Im nächsten Erneuerungsschritt sollen nun die ersten 300 MW-Blöcke in Niederaußem (Wirkungsgrad rund 33 %) durch eine hocheffiziente Neuanlage ersetzt werden. Für diesen nächsten Erneuerungsschritt wird letztmalig eine bisher noch nicht für Kraftwerkszwecke ausgewiesene Anschlussfläche an einem Bestandskraftwerk benötigt. In diesem Zusammenhang wird auf das Kapitel Standortalternativen (Teil I, Kapitel I, Ziffer 10) verwiesen. Seite 7 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 Alle weiteren Erneuerungsschritte im Rahmen des mit Realisierung des Vorhabens noch nicht abgeschlossenen Kraftwerkserneuerungsprogramms sollen und können dann auf bestehenden und ausgewiesenen Kraftwerksstandorten im Rheinischen Revier erfolgen. Insbesondere kommen hierfür die Bestandsstandorte Frimmersdorf, Neurath und Niederaußem in Frage und sind entsprechend vorzuhalten. Der konkrete siedlungsräumliche Bedarf für die regionalplanerisch ausgewiesene Anschlussfläche in Neurath ist abhängig von den weiteren politischen, rechtlichen und auch technischen Rahmenbedingungen. Die dort noch nicht bebauten Flächen werden gegebenenfalls nur teilweise benötigt. Perspektivisch ist aus heutiger Sicht vorstellbar, dass im Rahmen der weiteren Konkretisierung des Kraftwerkserneuerungsprogramms eine teilweise Rücknahme von Kraftwerksdarstellungen am Standort Neurath erfolgen kann. 2. Beschreibung der Kraftwerksanlage (Musterkraftwerk) RWE Power mit Sitz in Essen und Köln betreibt am Standort Niederaußem seit Jahrzehnten Anlagen zur Strom- und Wärmeversorgung. RWE Power plant im Zuge des Kraftwerkserneuerungsprogramms am Standort Niederaußem die Errichtung eines neuen modernen Braunkohlenkraftwerks (BoAplus) mit einer elektrischen Leistung von ca. 1.100 MW. Mit Beginn des kommerziellen Betriebs des Vorhabens werden die vier vorhandenen 300 MW-Blöcke C bis F und damit insgesamt ca. 1.200 MW außer Betrieb genommen und spätestens nach Ablauf von 6 Monaten endgültig stillgelegt. Somit handelt es sich in Niederaußem um eine Kraftwerkerneuerung und nicht um einen Zubau / eine Erweiterung. Durch die geplante Duo-Kessel-Anlage mit zwei 550-MW-Kesseln reduziert sich die Kesselhaushöhe auf 150 Meter. Weiterhin bietet dieses Konzept eine hohe Einsatzflexibilität zum Ausgleich der schwankenden Einspeisung aus Erneuerbaren Energien. Erstmalig für ein Braunkohlenkraftwerk mit optimierter Anlagentechnik wird anstelle eines hohen Naturzugnasskühlturms ein Hybridkühlturmkonzept angewendet. Der Hybridkühlturm wird eine Bauhöhe von 100 Metern nicht überschreiten. Im Zusammenhang mit der Realisierung dieses Hybridkühlturmkonzeptes mit überwiegend nicht sichtbarem Schwaden ist die Errichtung eines Schornsteins mit einer Höhe von 180 Meter erforderlich. Das Vorhaben erfolgt mit der Zielsetzung der Reduktion der CO2-Emissionen durch Steigerung des elektrischen Nettowirkungsgrads auf größer 45 %. Dies wird gewährleistet durch den weltweit erstmaligen kommerziellen Einsatz des sogenannten WTA-Verfahrens (WTA=Wirbelschichttrocknungsanlage) im Rahmen des sogenannten integrierten Feuerungskonzeptes, welches die Vorteile von Rohbraunkohlen- und Trockenbraunkohlenfeue- Seite 8 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 rung miteinander verbindet. Der hierbei erreichte hohe Wirkungsgrad von größer 45% weist gegenüber den stillzulegenden Blöcken C bis F deutlich geringere spezifische CO2Emissionen auf, dies führt zu einer absoluten CO2-Reduzierung von ca. 30 %. Da sich bei gleicher Stromerzeugung insbesondere die CO2-Emissionen aus Braunkohlekraftwerken im Rheinischen Revier und damit in NRW reduzieren, steht die Planung auch im Einklang mit den Klimaschutzzielen der Landesregierung NRW. BoAplus ist carbon capture ready (s. a. Teil I, Kapitel I, Ziffer 6) geplant, damit diese CO2Speicher-Technologie - wenn sie großanlagentechnisch zur Verfügung steht - angewendet werden kann. Mit der Errichtung von BoAplus plant RWE Power den nächsten Schritt im Rahmen der mit der Landesregierung NRW im Jahr 1994 getroffenen Vereinbarung über die Erneuerung der Braunkohlenkraftwerke im Rheinischen Revier umzusetzen. Die Umsetzung dieses Kraftwerkserneuerungsprogramms am Standort Niederaußem bedarf zunächst landesplanerisch der Flächenausweisung auf der Ebene des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln. Flächenbedarf Vorhabensfläche/Planänderungsbereich Als Vorhabensfläche/Planänderungsbereich wird diejenige Fläche bezeichnet, auf der die Kraftwerksanlagen errichtet werden. Die Vorhabensfläche hat eine Größe von rund 23 Hektar und befindet sich im Regierungsbezirk Köln im Norden des Rhein-Erft-Kreises, auf dem Gebiet der Stadt Bergheim. Sie steht im Eigentum von RWE Power und grenzt nordöstlich unmittelbar an das Gelände des bestehenden Braunkohlenkraftwerks Niederaußem. Die Fläche ist im Regionalplan derzeit als allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich ausgewiesen und wurde seit 1997 zu einem großen Teil als Baustelleneinrichtungsfläche für Maßnahmen auf dem Bestandsstandort genutzt. Um diese Fläche für BoAplus in Anspruch nehmen zu können, ist eine Änderung des Regionalplans erforderlich. Abbildung 1 zeigt die Lage und Größe der Vorhabensfläche. Zum bestehenden Kraftwerk Niederaußen gehören neben den Kraftwerksanlagen zahlreiche nichttechnische Gebäude und Einrichtungen, wie beispielsweise das Sozial- und Verwaltungsgebäude, die vorhandenen Werkstätten und Lagergebäude, das Infozentrum und die vorhandene Feuerwache. Diese Gebäude und Anlagen sowie die vorhandenen Anlagen zur Ver- und Entsorgung (Kohle, Kalk, Asche, Gips, Wasser etc.) werden vom Vorhaben mit genutzt und erforderlichenfalls angepasst. Auf der Vorhabensfläche ist die Errichtung eines neuen Regenrückhaltebeckens (RRB) erforderlich. Seite 9 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 Geltender Regionalplan: Auszug aus der zeichnerischen Darstellung des Regionalplans (Teilabschnitt Region Köln, 2009) Darstellung des Änderungsbereiches: Allgemeine Siedlungsbereiche Waldbereiche Bereiche f ür gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB) Schutz der Landschaf t und landschaf tsorientierte Erholung Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche Änderungsbereich Abbildung 1: Auszug aus dem Regionalplan Köln mit Kennzeichnung der Vorhabensfläche / des Planänderungsbereiches Seite 10 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 Baustelleneinrichtungsflächen Als Baustelleneinrichtungsflächen (BE) werden diejenigen Flächen bezeichnet, die vorübergehend für die Errichtung des Vorhabens benötigt werden. An BE-Flächen werden weitere ca. 27 Hektar benötigt. Die Baustelleneinrichtungsflächen umfassen u.a. Montage-, Lager-, Parkplatz- und Bürocontainerflächen. Die Lage dieser Flächen ist in Abbildung 2 dargestellt. Nach Abschluss der Baumaßnahmen werden diese wieder zurückgebaut und können dann wieder am Freiraumschutz teilhaben. Die Baustelleneinrichtungsflächen stehen im Eigentum von RWE Power. Abbildung 2: Vorhabensfläche und Baustelleneinrichtungsflächen von BoAplus am Standort Niederaußem Nutzungen in der Nachbarschaft Südwestlich der Nord-Süd-Bahn befinden sich im Umfeld des bestehenden Kraftwerks Wohnbebauung und gewerblichen Nutzungen (u.a. Kläranlage). Der Bereich nordöstlich der Nord-Süd-Bahn ist überwiegend durch landwirtschaftliche Flächen geprägt. In unmittelbarer Nachbarschaft, allerdings getrennt durch den Gillbach, befinden sich Unterglasbetriebe so- Seite 11 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 wie das Gut Groß Mönchhof. Das Gut wird zu Wohnzwecken, die landwirtschaftlichen Gebäude teilweise zur Haltung von Pferden genutzt. Nächste Wohnbebauungen neben dem Gut Groß Mönchhof befinden sich in den nachfolgend genannten Abständen, jeweils gemessen vom äußeren Rand der Vorhabensfläche:  Auenheim (ca. 700 Einwohner) westlich ca. 660 m (ca. 530 m zum neuen Regenwasserrückhaltebecken),  Niederaußem (ca. 5.700 Einwohner) südlich ca. 380 m,  Rheidt (ca. 1.900 Einwohner) nordöstlich ca. 730 m,  Hüchelhoven (Einwohner in Anzahl für Rheidt enthalten) nördlich ca. 1.160 m,  Büsdorf (ca. 1.400 Einwohner) südöstlich ca. 1.800 m,  Oberaußem (ca. 5.400 Einwohner) südlich ca. 1.900 m. Erschließung Die Straßenanbindung erfolgt verkehrsgünstig über die vorhandene Bundes- und Landesstraße. Durch die Anbindung des Vorhabens an das bestehende Kraftwerk Niederaußem ergeben sich günstige Bedingungen für die Ver- und Entsorgung mit Braunkohle sowie den Kraftwerksnebenprodukten. Vorhandene Ver- und Entsorgungsanlagen auf dem Kraftwerksgelände werden entsprechend den anlagentechnischen Erfordernissen ertüchtigt. Das benötigte Wasser wird aus der vorhandenen Wasserversorgungsanlage des bestehenden Kraftwerks Niederaußem entnommen. Der erzeugte elektrische Strom soll auf kurzem Weg in die parallel zur B 477 bestehenden Freileitungen eingespeist werden. Aufgrund der im Zusammenhang mit dem Vorhaben geplanten Stilllegung der vier 300 MWBlöcke und mit zusätzlichen Investitionen kann - neben den üblichen Infrastruktureinrichtungen - wie beispielsweise Werkstätten, Lager, Wasserversorgung, Wasserentsorgung, Aschebehandlung etc. - auch die bestehende Infrastruktur zur Kohleversorgung im Tagebau (Bunker Fortuna) und im Kraftwerk für das Vorhaben nutzbar gemacht werden. Zusätzliche Gleisanlagen müssen nicht errichtet werden. Der bestehende Grabenbunker im Kraftwerk Niederaußem kann mit Aufnahme des kommerziellen Betriebes des Vorhabens außer Betrieb genommen werden. Dies bedeutet eine Reduzierung der von der Bahnbekohlung und dem Grabenbunker ausgehenden Emissionen. Seite 12 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 Gebäudebeschreibung (Abmessungen und Höhen) Durch die geplante Duo-Kessel-Anlage mit zwei 550 MW-Dampferzeugern reduziert sich die Kesselhaushöhe auf 150 m. Zum Vergleich: das benachbarte Kesselhaus BoA 1 hat eine Höhe von rund 170 m. Für das Maschinenhaus, die Kohleaufbereitung sowie das Schaltanlagengebäude ergeben sich Bauhöhen von 100 m. Diese Gebäude werden wie im Kraftwerksbau üblich unmittelbar an das Kesselhaus angegliedert, ebenso wie die Anlagen der Abgasreinigung. Erstmalig für ein Braunkohlenkraftwerk mit optimierter Anlagentechnik wird anstelle eines hohen Naturzugnasskühlturms ein Hybridkühlturm angewendet. Der Hybridkühlturm wird eine Bauhöhe von 100 Metern nicht überschreiten. Zur Ableitung der Abgase ist ein Schornstein mit einer Höhe von 180 Meter erforderlich. 3 Angaben zu verwendeten und anfallenden Energien 3.1 Braunkohleneinsatz In der geplanten Neuanlage wird Braunkohle aus dem Rheinischen Braunkohlenrevier eingesetzt. Die landesplanerisch genehmigten Vorräte im Rheinischen Braunkohlenrevier belaufen sich auf noch ca. 3,3 Mrd. Tonnen. Die Kohleversorgung kann ausschließlich aus genehmigten Braunkohlenvorräten erfolgen. Im Zusammenhang mit dem Vorhaben werden somit keine neuen Tagebaue benötigt. Seit der Inbetriebnahme von Block K (BoA1) beträgt der jährliche Kohleeinsatz im Kraftwerk Niederaußem bis zu rund 30 Mio. Tonnen. Nach der Realisierung des Vorhabens sowie unter Berücksichtigung der im Zusammenhang mit dem Vorhaben standortbezogenen geplanten Stilllegungen wird der jährliche Kohleneinsatz um rund 3 Mio. Tonnen absinken. Damit entspricht der Gesamtkohlebedarf des Gesamtstandortes dem Niveau vor der Inbetriebnahme von Block K (BoA1). Die tatsächliche Kohlemenge resultiert aus der Herkunft der eingesetzten Kohle und der Verfügbarkeit der Kraftwerksanlagen. Braunkohle aus dem Tagebau Garzweiler hat gegenüber der Braunkohle aus dem Tagebau Hambach einen höheren Wassergehalt und somit einen geringen Heizwert. Daher muss bei stärkerer Bekohlung aus dem Tagebau Garzweiler bei gleicher Stromerzeugung mehr Braunkohle eingesetzt werden. Die durchschnittliche Verfügbarkeit der Kraftwerksblöcke beträgt rund 7.500 Stunden pro Jahr. Je nach Nachfrage, Teillastfahrweise oder Wartungsstillständen kann die tatsächliche Verfügbarkeit von der durchschnittlichen Verfügbarkeit abweichen. Seite 13 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 Bei der Ermittlung und der Bewertung der Umweltauswirkungen wird konservativ ein ganzjähriger Volllastbetrieb über 8.760 Stunden mit den maximal zulässigen Emissionen angenommen. Hierdurch werden alle denkbaren Betriebszustände abgedeckt. 3.2 Biomasse und sonstige Brennstoffe Technisch können in BoAplus, sofern verfügbar, bis zu 10% Biomasse aus nachwachsenden Rohstoffen als Brennstoff eingesetzt werden. Dies würde einer Brennstoffmenge von jährlich bis zu 700.000 Tonnen Biomasse entsprechen. Der Einsatz von Ersatzbrennstoffen oder Abfällen ist nicht vorgesehen. 3.3 Stromerzeugung Das neue Vorhaben wird mit seinem hohen Wirkungsgrad und der damit verbundenen hohen Energieeffizienz bei einer durchschnittlichen Verfügbarkeit von 7.500 Stunden jährlich rund 8 TWh Strom (netto – nach Abzug des Eigenbedarfs) produzieren. Dies führt unter Berücksichtigung der im Zusammenhang mit dem Vorhaben standortbezogenen geplanten Stilllegungen insgesamt zu einer Reduzierung der Stromerzeugung am Standort Niederaußem. Der erzeugte Strom wird in das vorhandene Hochspannungsnetz eingespeist. Die tatsächliche Stromerzeugung resultiert aus der Verfügbarkeit der Kraftwerksanlagen. Je nach Nachfrage, Teillastfahrweise oder Wartungsstillständen kann die tatsächliche Verfügbarkeit von der durchschnittlichen Verfügbarkeit abweichen. 3.4 Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) Das Vorhaben ist KWK-ready. KWK-ready bedeutet, dass die Nutzung wirtschaftlich vorhandener Potentiale zur Kraft-Wärme-Kopplung zu Heiz- und Prozesszwecken im Anlagenkonzept planerisch vorgesehen ist. Verfahren wie die Prozessdampfauskopplung und Wärmerückgewinnung sind zentrale Bestandteile der Wirkungsgradsteigerung des optimierten Anlagenkonzepts. Darüber hinaus sind anlagentechnisch weitere KWK-Potenziale insbesondere zur Niedrigtemperaturnutzung zu Heizzwecken vorgesehen. Diese können bei sich einstellendem Bedarf und gegebener Wirtschaftlichkeit jederzeit realisiert werden. Seite 14 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 4. Angaben zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Wasserversorgung Der Wasserbedarf der Kraftwerke entlang der Erft wird derzeit und auch langfristig aus dem Sümpfungsdargebot der beiden Tagebaue Hambach und Garzweiler gedeckt. Auch für das Vorhaben ist die Wasserversorgung langfristig aus dem Sümpfungsdargebot der Tagebaue gesichert. Das bestehende Versorgungssystem der Kraftwerke Frimmersdorf, Neurath und Niederaußem ist wie folgt zu beschreiben: Das Kraftwerk Niederaußem wird bereits heute über eine Direktzuleitung aus dem Tagebau Hambach versorgt. Seit Inbetriebnahme einer neuen Wasseraufbereitungsanlage im Kraftwerk Niederaußem im Frühjahr 2010 kann von dort aus neben der Versorgung des Standorts Niederaußem auch die Versorgung der neuen BoA-Blöcke in Neurath erfolgen (Abbildung 3). Gegenüber den alten, zur Stilllegung vorgesehenen Kraftwerksblöcken am Standort Niederaußem hat das Vorhaben einen geringeren spezifischen Wasserbedarf. Abbildung 3 : Schemaplan der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung der Kraftwerke an der Erftschiene Seite 15 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 Die beiden Kraftwerke Frimmersdorf und Neurath beziehen ihr Rohwasser aus einer direkten Überleitung von Sümpfungswasser aus dem Tagebau Garzweiler und einer Entnahme aus der Erft am Standort Frimmersdorf. Das in Frimmersdorf aus der Erft entnommene Wasser wird flussaufwärts aus dem Sümpfungsdargebot des Tagebaus Hambach nachgespeist. Die Entnahme erfolgt in Abhängigkeit des natürlichen Zustroms der Erft und der Sümpfungswassereinleitung des Tagebaus Hambach und ist derart geregelt, dass eine festgelegte Mindestwasserführung der Erft hinter der Entnahmestelle des Kraftwerks Frimmersdorf am Pegel Neubrück gewährleistet ist. Die wasserrechtliche Erlaubnis zur Wasserentnahme aus der Erft in Frimmersdorf zur Kühlwasserversorgung der Kraftwerke an der Erftschiene wurde am 19.12.2002 von der Bezirksregierung Düsseldorf antragsgemäß verlängert. Sie ist zunächst bis zum 31.12.2017 befristet. Grundsätzlich bleibt das bestehende Versorgungssystem, welches die Sümpfungswässer der Tagebaue Hambach und Garzweiler nutzt, bestehen. Abwasserentsorgung Das Betriebs-, Kühlturmabflut- und Niederschlagswasser aus dem Kraftwerk Niederaußem wird gemäß den Vorgaben der bestehenden wasserrechtlichen Erlaubnis in den Gillbach eingeleitet. Die Abwasserparameter werden auch mit dem Vorhaben innerhalb der genehmigten Parameter bleiben. Dies wird sichergestellt durch (a) die endgültige Stilllegung von Altanlagen und (b) den geringeren Wasserverbrauch der Neuanlage. 5. Vermeidung, Verwertung oder Beseitigung von Abfällen Als Abfälle aus dem Kraftwerksbetrieb fallen in erster Linie an:  Trockenasche und Nassasche aus den Elektrofiltern bzw. Dampferzeugern  Gips aus der Rauchgasentschwefelungsanlage (REA-Gips) Der REA-Gips wird heute bereits überwiegend zur Verwertung an die Baustoffindustrie abgegeben. Die Aschen sowie der in der Baustoffindustrie nicht absetzbare Gips werden Deponiebetrieben zur genehmigten Verfüllung zugeführt. Seite 16 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 6. Carbon-Capture-Readiness Das Vorhaben wird Carbon-Capture-Ready („CC-Ready“) konzipiert. CC-Ready bedeutet, dass alle Vorkehrungen getroffen werden, damit die für die CO2-Abtrennung erforderlichen Anlagen und Komponenten nachgerüstet werden können. Dies beinhaltet z.B. die Reservierung von Flächen für eine Anlage zur CO2-Abscheidung, die Versorgung einer CO2Abscheidung mit Kühlwasser und Prozessdampf sowie den Platzbedarf für zusätzliche Systeme im Maschinenhaus. Die Platzbedürfnisse für die CO2-Abscheidung sind gesetzlich einzuplanen; sie betragen rund 2,5 ha. Sie sind in den 23 ha Vorhabensfläche enthalten. 7. Aufnahme des kommerziellen Betriebes des Vorhabens Die Aufnahme des kommerziellen Betriebes des Vorhabens erfolgt nach folgenden, vereinfacht dargestellten Schritten: Der Beginn der Inbetriebsetzung ist ab 2017 vorgesehen. Seite 17 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 8. Stilllegung von Altanlagen Am Standort Niederaußem werden – unabhängig von der Realisierung des Vorhabens – spätestens am 31.12.2012 die beiden Blöcke A und B (2 x 150 MW) endgültig stillgelegt. Eine anschließende Beräumung dieser Fläche ist aufgrund vorhandener weitverzweigter für den Kraftwerksstandort erforderlicher Infrastruktur nicht möglich (s. a. Teil I, Kapitel I, Ziffer 10). Weiter wird RWE Power in Niederaußem mit dem Beginn des kommerziellen Betriebes des Vorhabens die Blöcke C bis F (4 x 300 MW) und damit zusätzlich ca. 1.200 MW außer Betrieb nehmen und spätestens nach Ablauf von 6 Monaten endgültig stilllegen. Diese vier Blöcke müssen für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichtverfügbarkeit des Vorhabens ab dem Beginn des kommerziellen Betriebes über einen Zeitraum von 6 Monaten als Betriebs- und Ausfallreserve dienen. Ein gleichzeitiger Volllastbetrieb des Vorhabens und der vorgenannten 4 x 300 MW-Blöcke wird nicht erfolgen. Tabelle 1: Geplanter Ablauf der Außerbetriebnahmen und Stilllegungen im Rheinischen Braunkohlenrevier Standort Kraftwerksblöcke Weisweiler 2 x 150 MW Frimmersdorf-Block H 1 x 150 MW Frimmersdorf-Blöcke C, D, G Frimmersdorf 3 x 150 MW 6 x 150 MW (einschl. Blöcke C,D,G und H) Frimmersdorf bzw. Niederaußem 6 x 150 MW Frimmersdorf bzw. Niederaußem Niederaußem 2 x 150 MW 4 x 300 MW Status der Kraftwerksblöcke Endgültige Stilllegung: spätestens zum 31.12.2012 Endgültige Stilllegung: Dezember 2005 Vom Netz: seit Mitte 2009 Endgültige Stilllegung: Vor Aufnahme kommerzieller Betrieb von BoA-Block G in Neurath Außerbetriebnahme: nach Aufnahme kommerzieller Betrieb von BoA-Block F in Neurath, spätestens jedoch am 31.03.2012, Endgültige Stilllegung: spätestens zum 31.12.2012 Endgültige Stilllegung: spätestens 31.12.2012 Außerbetriebnahme: mit Aufnahme kommerzieller Betrieb von BoAplus Endgültige Stilllegung: spätestens 6 Monate nach Aufnahme kommerzieller Betrieb Seite 18 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 9. Keine Störfallrelevanz Das Vorhaben sowie die im Kraftwerk Niederaußem bereits bestehenden Anlagen sind keine Störfallanlagen im Sinne der Störfallverordnung (12. BImSchV). Die am Standort heute und zukünftig benötigten Stoffe, die den in Anhang 1 der Störfallverordnung (12. BImSchV) namentlich aufgeführten oder in Kategorien zusammengefassten „Störfallstoffen“ entsprechen, unterschreiten, auch unter Einbeziehung der Lagermengen, die in der 12. BImSchV genannten Mengenschwellen einzeln, nach Kategorien zusammengefasst und unter Beachtung der Additionsregel für das Zusammenwirken von Kategorien mit vergleichbaren Gefährdungen. Zur Abgasentstickung von BoAplus wird Ammoniakwasser mit einem Ammoniakgehalt kleiner 25 % eingesetzt. Dieses Ammoniakwasser ist – im Gegensatz zu druckverflüssigtem Ammoniak – nicht als umweltgefährlich eingestuft und damit kein Störfallstoff. Das am Standort gelagerte Heizöl, das zum Anfahren der Kraftwerksblöcke benötigt wird, unterschreitet die Mengenschwelle der 12. BImSchV. Auch bei den übrigen Betriebsmitteln (Sauerstoff, Wasserstoff, Acetylen etc.) liegen die am Standort befindlichen Mengen in der Regel deutlich unter den in der 12. BImSchV genannten Mengenschwellen. Die insbesondere für die Wasseraufbereitung eingesetzten Säuren und Laugen sind keine Störfallstoffe im Sinne der 12. BImSchV. Dies gilt auch für die als Waschmittel vorgesehenen Amine, die bei einer in Zukunft gegebenenfalls erforderlichen Nachrüstung einer Anlage zur Abtrennung von CO2 und dessen Ableitung zum Zwecke der Speicherung anfallen. CO2 selbst ist weder ein Gefahrstoff noch ein Störfallstoff. Im Umfeld des Kraftwerks Niederaußem befinden sich keine Anlagen, die der Störfallverordnung unterliegen. Auf Basis der geltenden Gesetzgebung wird das Vorhaben am Standort Niederaußem also nicht dazu führen, dass es zur Anwendung der Störfallverordnung kommt. 10. Geprüfte Standortalternativen Die bisherigen Planungen RWE Power sahen für den nächsten Neubauschritt zunächst einen Zubau von rund 2.200 MW am Standort Niederaußem vor. RWE Power hat sich nun dazu entschlossen, die geplante Kapazitätserneuerung von ursprünglich 2.200 MW auf verschiedene Standorte und auch zeitlich aufzuteilen. Seite 19 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 Insoweit wird das dieser Anregung zugrundeliegende Vorhaben (Musterkraftwerk) wie folgt definiert: Erneuerung des Braunkohlenkraftwerkes auf einer nordöstlich zum Standort Niederaußem gelegenen Anschlussfläche in einer Größenordnung von rund 1.100 MW als Ersatz für eine mit Aufnahme des kommerziellen Betriebes erfolgende, mehr als kapazitätsgleiche Stilllegung von 4 x 300 MW am Standort Niederaußem. Folgende Gesichtspunkte haben zu dieser Vorhabensfestlegung geführt:  Zielsetzung des Kraftwerkserneuerungsprogramms ist die Erneuerung der Kraftwerke im Rheinischen Braunkohlenrevier. Maßgeblicher Gesichtspunkt für die Reihenfolge der Erneuerung ist der jeweilige technische Zustand der vorhandenen Anlagen an den verschiedenen Standorten. Alle 150 MW-Blöcke werden schrittweise bis 31.12. 2012 insbesondere im Zuge der Inbetriebsetzung der BoA2&3 stillgelegt. RWE Power betreibt 300 MW-Blöcke an mehreren Standorten im Revier. Am Standort Niederaußem ergibt sich aufgrund des technischen Zustandes, des Alters und der Anzahl der 300 MW-Blöcke der vordringlichste Erneuerungsbedarf.  Die Forderung nach einer Dezentralisierung der Kraftwerksstandorte steht im Raum. RWE Power leitet hieraus die Forderung ab, dass die vorhandenen Standorte nicht vergrößert, wohl aber erneuert werden sollen. Diesem Anliegen wird mit dem geplanten Vorhaben umfänglich Rechnung getragen. Am Standort Niederaußem ersetzt das Vorhaben die vier vorhandenen 300 MW-Blöcke. Es erfolgt damit eine standortbezogene mehr als kapazitätsgleiche Stilllegung.  Regional wird gefordert, die Beeinträchtigungen der Bevölkerung und des Umfeldes des Kraftwerkes im Vergleich zum Bestand möglichst zu reduzieren. Dies kann am Standort Niederaußem mit der Vorhabenskonzeption eines Neubaus mit bester zur Verfügung stehender Technik (z.B. Hybridkühlturm, integriertes Feuerungskonzept, Rauchgasentstickung mittels Katalysator) sowie einer mehr als kapazitätsgleichen Stilllegung am selben Standort erreicht werden. Emissionen, Immissionen und Verschattung werden hierdurch abnehmen, wodurch sich die Belastungen für das Wohnumfeld reduzieren. Eine zusätzliche Reduzierung der Emissionen und Immissionen wird durch die erst mit dem Vorhaben mögliche Außerbetriebnahme des auf dem Kraftwerksgelände befindlichen Kohlebunkers (Grabenbunker) erreicht.  Der Standort Niederaußem hat in den letzten Jahren eine erhebliche Erneuerung erfahren. Zahlreiche Infrastrukturanlagen wurden erneuert, modernisiert oder optimiert. So wurde zuletzt in 2010 eine hochmoderne Wasseraufbereitungsanlage in Betrieb genommen. Das Vorhaben kann alle diese modernen Anlagen vollumfänglich nutzen. Auch hierdurch werden Emissionen und Immissionen reduziert. Seite 20 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011  Der Flächenverbrauch soll möglichst reduziert werden. Für die Umsetzung der Planung auf dem bestehenden Standort Niederaußem wären vom Flächenbedarf die Fläche der beiden 150 MW-Blöcke und die Fläche der vier 300 MW-Blöcke sowie deren Nebenanlagen erforderlich. Die 150 MW-Blöcke werden spätestens am 31.12.2012 endgültig stillgelegt. Die Stilllegung der 300 MW-Blöcke sowie deren Nebenanlagen kann aus Gründen der für die Energieversorgung aufrecht zu erhaltenden Verstromungskapazität allerdings erst mit Aufnahme des kommerziellen Betriebes der Neuanlage erfolgen. D.h. die Fläche auf der bestehenden Kraftwerksfläche steht für einen neuen Kraftwerksblock erst zur Verfügung, wenn die vier 300 MW-Blöcke nach Aufnahme des kommerziellen Betriebes der Neuanlage endgültig stillgelegt und zurückgebaut wurden. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die auf dieser Fläche befindlichen vielfältigen und weitverzweigten Infrastruktureinrichtungen zum Betrieb der 600 MW-Blöcke und BoA 1 weiterhin benötigt werden. Die Beräumung der Fläche ist aus diesem Grund derzeit nicht möglich. Die Neuerrichtung kann daher nur außerhalb des heutigen Standortes Niederaußem auf einer Anschlussfläche in Betracht kommen.  Als beste Anschlussfläche stellt sich die nordöstlich des Standortes Niederaußem gelegene Fläche dar. Raumplanerisch ist diese Fläche als Freiraum ausgewiesen. Die Fläche schließt unmittelbar an das bestehende Kraftwerk an, weshalb die Größe der erforderlichen Anschlussfläche auf ein Minimum von 23 ha reduziert werden kann. Möglich wird dies durch die umfangreiche Mitbenutzung der im Kraftwerk Niederaußem vorhandenen Infrastruktur einschließlich Netzeinspeisung und deren Anbindung auf kurzem Wege. Von diesen 23 ha werden aufgrund der gesetzlichen Vorgabe rund 2,5 ha für den eventuellen späteren Zubau der zur Kohlendioxid-Abscheidung erforderlichen Technik vorgehalten, unterliegen also nicht der unmittelbaren Nutzung. Ebenfalls von Vorteil ist, dass sich die Fläche bereits im Eigentum der RWE Power AG befindet, Dritte (insbesondere Landwirte) also durch das Vorhaben in der Flächenverfügbarkeit nicht eingeschränkt werden. Landschaftsschutzgebiete und denkmalgeschützte Gebäude sowie Bodendenkmäler werden nicht beeinträchtigt. Alternative Anschlussflächen im Umfeld sind in der Abbildung 4 dargestellt. Seite 21 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 Fläche 10 Fläche 9 Fläche 11 Fläche 8 Fläche 1 Fläche 7 Fläche 2 Fläche 5 Fläche 3 Fläche 6 Fläche 4 Abbildung 4: Anschlussflächen im Umfeld des Kraftwerks Niederaußem Sie stellen sich aus folgenden Gründen als ungeeignet bzw. wesentlich schlechter geeignet dar:  Die Flächen 2 bis 7 sind mit Wohnbebauung oder Gewerbe belegt und damit für eine Kraftwerksnutzung nicht geeignet.  Die Fläche 1 befindet sich östlich der Bahnlinie nach Rommerskirchen und nördlich der Nord-Süd-Bahn und wird heute landwirtschaftlich genutzt. Sie scheidet aus folgenden Gründen für das Vorhaben aus: - Größere Entfernung der Infrastrukturanbindung - Kraftwerksanbindung erfordert aufwendige Kreuzung der B 477 mit allen Infrastruktureinrichtungen und querendendem Werksverkehr - Heranrücken auch an Büsdorf bei gleichem Abstand zu Rheidt - durch versetzte Lage zum Bestandskraftwerk größere Landschaftsbild- und Seite 22 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 Sichtbeeinträchtigung für Niederaußem und Rheidt - Teile der Fläche 1 dienen vorübergehend als Baustelleneinrichtungsfläche  Die nördlich des bestehenden Kraftwerks gelegene Fläche 8 reicht schon platzmäßig nicht aus und wird außerdem von einem Dritten gewerblich zur Aufbereitung und Weiterverarbeitung des im Kraftwerk Niederaußem anfallenden Gipses genutzt.  Die Flächen 9 bis 11 sind ebenfalls nördlich des bestehenden Kraftwerks gelegen, werden landwirtschaftlich genutzt und scheiden aus folgenden Gründen aus: - Aufwendige und lange Infrastrukturanbindung mit hohem zusätzlichen Flächenbedarf und aufwendiger Querung mehrerer Verkehrswege - Zersplitterung des Kraftwerksstandortes - durch versetzte Lage zum Bestandskraftwerk größere Landschaftsbild- und Sichtbeeinträchtigung für Rheidt und Auenheim  In Orientierung an das Kraftwerkserneuerungsprogramm ist der Beginn der Inbetriebsetzung des Vorhabens ab 2017 geplant. Eine zeitliche Verschiebung der Errichtung eines weiteren modernen, hocheffizienten Kraftwerksblocks würde dem vorgesehenen Zeitplan des Kraftwerkserneuerungsprogramms, den unternehmensseitigen Planungen bezüglich Inbetriebnahmezeitpunkt und den klimaschutzpolitischen Zielen zur schnellstmöglichen Reduktion der spezifischen CO2-Emissionen der Stromerzeugung widersprechen. Bei einer z.B. um 3 Jahre verzögerten Aufnahme des kommerziellen Betriebes eines modernen, hocheffizienten Braunkohlenkraftwerkes wird die Chance einer absoluten Reduktion des CO2-Ausstosses am Standort um ca. 30%, gleichbedeutend mit ca. 10 Mio. Tonnen CO2 vertan. Die zuvor genannten das Vorhaben tragenden Gesichtspunkte werden durch räumliche Alternativen außerhalb von Niederaußem zwar jeweils teilweise, nicht aber in Gänze erfüllt. Deshalb regt RWE Power die Regionalplanänderung und das Vorhaben für den Standort Niederaußem an. Frimmersdorf Der Standort Frimmersdorf scheidet für das Vorhaben aus, weil  die Errichtung des Vorhabens innerhalb des vorgesehenen Zeitrahmens (geplanter Beginn der Inbetriebsetzung ab 2017) auf der bestehenden Betriebsfläche nicht möglich ist und  im Vergleich zu Niederaußem geeignete Anschlussflächen nicht zur Verfügung stehen. Seite 23 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 Am Standort Frimmersdorf kann die schrittweise endgültige Stilllegung der 150 MW-Blöcke und der Nebenanlagen aus Gründen der aufrecht zu erhaltenden Versorgungskapazität frühestens Ende 2012 abgeschlossen werden. Der Zusammenhang zwischen Stilllegung der 150 MW-Blöcke und Inbetriebnahme der BoA-Blöcke 2 und 3 ist im Bescheid der Bezirksregierung Düsseldorf vom 23.02.2010 verbindlich geregelt. Die beiden am Standort Frimmersdorf befindlichen 300 MW-Blöcke P und Q werden auch nach 2012 aus Gründen der für die Energieversorgung aufrecht zu erhaltenden Verstromungskapazität weiterbetrieben. Bei den beiden 300 MW-Blöcken in Frimmersdorf besteht geringerer Erneuerungsbedarf als bei den vier 300 MW-Blöcken in Niederaußem. Dies beruht darauf, dass in Frimmersdorf eine andere Kesseltechnik (Menbranwandkessel) als in Niederaußem (Mauerwerkskessel) verwendet wird. Für die Errichtung einer Neuanlage wären in Bezug auf den Flächenbedarf die Fläche der beiden bereits stillgelegten 100 MW-Blöcke A und B und die Fläche der zwölf 150 MWBlöcke sowie deren Nebenanlagen erforderlich. Der für eine Neuanlage erforderliche vollständige Rückbau dieser Blöcke und die Beräumung dieses Flächenbereiches ist erst nach Stilllegung der 300 MW-Blöcke möglich, da in diesem Flächenbereich vielfältige und weitverzweigte, für den Betrieb der 300 MW-Blöcke essentielle Infrastruktureinrichtungen verlaufen. Der Zeitbedarf für die umfangreichen Rückbaumaßnahmen zur Beräumung der 100 und 150 MW-Blöcke und die Bauvorbereitung für ein nächstes Vorhaben beträgt mindestens 5 Jahre. Unter Berücksichtigung dieser Restriktionen ist der Baubeginn eines nächsten Braunkohlenkraftwerkes in Frimmersdorf auf bestehenden Betriebsflächen also frühestens in der nächsten Dekade, die Inbetriebsetzung dann frühestens Mitte / Ende der nächsten Dekade und damit deutlich zu spät für das geplante Vorhaben möglich. Hinzu kommt, dass in Frimmersdorf die Infrastruktur für einen Erneuerungsbau zwar vorhanden, aber aufgrund des im Vergleich zu Niederaußem erheblich höheren Alters und des damit verbundenen technischen Zustandes tatsächlich nur begrenzt genutzt werden könnte. Dies führt im Ergebnis dazu, dass die bestehende Betriebsfläche des Kraftwerks Frimmersdorf für das beabsichtigte Vorhaben mit einem angestrebten Beginn der Inbetriebsetzung ab 2017 nicht zur Verfügung steht. Allerdings kommt die Nutzung der bestehenden Kraftwerksflächen am Standort Frimmersdorf, auch vor dem Hintergrund der vorgenommenen Kapazitätsreduzierung von ursprünglich geplanten rund 2.200 MW auf rund 1.100 MW für das in Niederaußem geplante Vorhaben, dann für einen späteren weiteren Umsetzungsschritt im Rahmen des langfristig angelegten Kraftwerkserneuerungsprogramms in Frage. Um solche Neubauoptionen nach Stilllegung der 150 MW-Blöcke langfristig vorzubereiten, wird ein gestuftes Rückbaukonzept entwickelt. Seite 24 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 Im Vergleich zu Niederaußem stehen in Frimmersdorf auch keine geeigneten Anschlussflächen (s. Abbildung 5) zur Verfügung: Fläche 6 Fläche 2 Fläche 1 Fläche 7 Fläche 3 Fläche 5 Fläche 4 Abbildung 5: Anschlussflächen im Umfeld des Kraftwerks Frimmersdorf  Die Fläche 1 befindet sich nördlich des Standortes Frimmersdorf und wird heute teilweise und temporär als Baustelleneinrichtungsfläche und für die Unterbringung von Montagepersonal genutzt. Sie scheidet für das Vorhaben aus, da die Größe nicht für die Errichtung eines rund 1.100 MW-Blockes einschließlich der für die Kohlendioxid-Abscheidung erforderlichen Anlagen ausreicht. Der Abstand dieser Fläche beträgt zu den nächsten Wohnbebauungen der Stadtteile GrevenbroichGindorf rund 300 m und Grevenbroich-Neuenhausen rund 400 m.  Die Flächen 2 (nordöstlich) und 5 (südlich) grenzen unmittelbar an Wohnbebauung und scheiden daher als mögliche Neubauflächen für ein Kraftwerk aus.  Über die Fläche 5 führen darüber hinaus Infrastrukturanlagen wie zum Beispiel Hochspannungsleitungen, die den Tagebau Garzweiler versorgen. Weiterhin würde durch ein Abrücken vom bestehenden Kraftwerk eine größere Landschaftsbildund Sichtbeeinträchtigung erfolgen. Seite 25 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011  Die Fläche 3 befindet sich östlich des Standortes Frimmersdorf. Sie wird heute als landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Fläche genutzt und ist von zahlreichen Hochspannungsleitungen überspannt, die zur Stromableitung aus dem Kraftwerk Frimmersdorf dienen. Sie scheidet für das Vorhaben aus, da der Kraftwerksstandort zersplittert würde, die Nutzung zu einer größeren Landschaftsbildbeeinträchtigung durch Abrücken vom bestehenden Standort führen würde und eine aufwendige und lange Infrastrukturanbindung mit Querung eines öffentlichen Verkehrswegs erforderlich wäre. Darüber hinaus müssten in großem Umfang Hochspannungsleitungen verlegt werden, die zur Stromableitung der beiden 300 MW-Blöcke benötigt werden.  Die Fläche 4 ist mit Wohnbebauung belegt.  Die Flächen 6+7 befinden sich westlich des Standortes Frimmersdorf. Fläche 6 erstreckt sich entlang der Erft und wird überwiegend forstwirtschaftlich genutzt. Sie scheidet insbesondere aufgrund Ihres Zuschnitts als Standort für das Vorhaben aus. Die Fläche 7 befindet sich westlich des Standortes Frimmersdorf und westlich der Fläche 6. Sie wird überwiegend gewerblich genutzt und umfasst neben Geschäften im Nordosten Gleisanlagen und Instandhaltungsbetriebe der Nord-SüdBahn sowie ein Ausbildungszentrum der RWE Power. Sie ist damit belegt. Neurath Der Standort Neurath ist grundsätzlich geeignet für die Errichtung weiterer Kraftwerksblöcke. Hier bestehen zwar, wie nachfolgend dargelegt wird, keine Potentiale auf Bestandsflächen. Jedoch sind östlich des Standortes für diesen Zweck der Kraftwerkserneuerung Reserveflächen im gültigen Regionalplan (Regierungsbezirk Düsseldorf) dargestellt. Diese Flächen bieten grundsätzlich Raum für die Errichtung von zwei weiteren Blöcken der 1.100 MW-Klasse. Aus folgenden Gründen kommt aus Sicht des Vorhabenträgers der Standort Neurath für den nächsten Schritt des Kraftwerkserneuerungsprogramms nicht in Betracht: a) Nutzung von bestehenden Kraftwerksflächen Für die Umsetzung der Planung auf der bestehenden Kraftwerksfläche des Standortes wäre die Fläche der drei 300 MW-Blöcke und die Fläche der zwei 600 MW-Blöcke sowie deren Nebenanlagen erforderlich. Die 300 MW-Blöcke mit Membranwandtechnik sind jüngeren Datums als die in Niederaußem und aufgrund bereits durchgeführter Modernisierung technisch nicht erneuerungsbedürftig. Ihr Betrieb ist zur Aufrechterhaltung der Verstromungskapazität für einen längerfristigen Betrieb weit über 2020 hinaus vorgesehen. Die 600 MW- Seite 26 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 Blöcke sind noch jünger und ebenfalls technisch nicht erneuerungsbedürftig und werden noch länger betrieben als die 300 MW-Blöcke. Die Errichtung eines neuen Braunkohlenkraftwerks wäre auf den betreffenden Bestandsflächen also erst sehr langfristig möglich. b) Nutzung der ausgewiesenen Reserveflächen Die Errichtung von weiteren Neuanlagen auf der regionalplanerisch (im Regionalplan Düsseldorf auf dem Gebiet der Gemeinde Rommerskirchen) ausgewiesenen Anschlussfläche neben BoA 2&3 würde derzeit zu einer dortigen Konzentration von Kraftwerksanlagen führen, dem Dezentralisierungsverlangen also nicht entsprechen. Mit BoA 2&3 und den noch längerfristig weiter zu betreibenden Blöcken des bestehenden Kraftwerks ist Neurath als Kraftwerksstandort mit einer elektrischen Leistung von ca. 4.300 MWel bereits der größte Standort im Rheinischen Revier. Die Errichtung auch des nächsten Vorhabens am Standort Neurath würde angesichts der erwarteten langen Laufzeit der dort bestehenden und in Kürze in den kommerziellen Betrieb gehenden Anlagen ohne Stilllegungspotential an diesem Standort eine weitere Konzentration von Kapazitäten bedeuten. Der Regionalrat Köln und die Gemeinde Rommerskirchen haben sich in ihren Entscheidungen ausdrücklich gegen eine Konzentration von Kraftwerksanlagen an einzelnen Standorten ausgesprochen. Die Bevölkerung am Standort und das Umfeld würden durch Umwelteinwirkungen zusätzlich belastet, weil dem weiteren Neubau in Neurath keine entsprechenden Stilllegungen am Standort selbst gegenüberstünden. Hinzu käme, dass sich der Flächenbedarf von 23 Hektar in Niederaußem auf mehr als 30 Hektar auf der Anschlussfläche Neurath erhöhen würde. Dies ist darin begründet, dass die vorhandenen Infrastruktureinrichtungen keine freie Kapazität haben und solche wegen der nicht erfolgenden Stilllegung am Standort nicht geschaffen würden. Für eine zusätzliche Kraftwerksanlage müssten daher mit entsprechendem Flächenbedarf zusätzliche Infrastrukturen (z.B. Bekohlungsbunker) errichtet werden. Die v.g. Aspekte, die gegen die Realisierung des Vorhabens am Standort Neurath sprechen, beziehen sich nur auf den nächsten Schritt des Kraftwerkserneuerungsprogramms. Die am Standort Neurath vorhandene regionalplanerische Ausweisung der Anschlussfläche ist weiterhin erforderlich, da das Kraftwerkserneuerungsprogramm auch nach der Realisierung des Vorhabens in Niederaußem der Fortsetzung bedarf (s.a. Teil I, Kapitel I, Ziffer 1). Hierfür sollten (neben den dann zur Verfügung stehenden Flächen der stillgelegten 150 MWBlöcke in Frimmersdorf) auch die ausgewiesene Fläche in Neurath zur Verfügung stehen. Allerdings besteht jedoch die Möglichkeit, dass im Zuge der weiteren Konkretisierung des Kraftwerkserneuerungsprogramms nicht die gesamte Fläche am Standort Neurath benötigt wird. Damit könnte dort ggf. eine teilweise Rücknahme von ausgewiesenen Kraftwerksflächen erfolgen. Seite 27 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 Goldenberg Der Standort Goldenberg scheidet für das Vorhaben ebenfalls aus, weil  keine genügend große freie Betriebsfläche sowohl mit als auch ohne Vorhaltung der Flächen für ein potenzielles IGCC-Projekt (Integrated Gasification Combined Cycle: Kraftwerk mit Kohlevergasung und Abtrennung des Kohlendioxid vor der Verbrennung) vorhanden ist und  im Vergleich zu Niederaußem geeignete Anschlussflächen nicht zur Verfügung stehen (s. Abbildung 6): Abbildung 6: Anschlussflächen im Umfeld des Kraftwerks Goldenberg  Die Fläche 1 nordöstlich auf dem bestehenden Kraftwerksgelände wird durch die Industrie- und Gewerbebetriebe Spedition Talke und Voest Alpine genutzt. Sie reicht auch platzmäßig nicht aus.  Die Flächen 2 und 3 südwestlich bzw. südöstlich des bestehenden Kraftwerks werden durch Industrie- und Gewerbebetriebe des Kraftwerks- und des Industriestandorts Knapsacker Hügel (i.W. Rheinpapier, Infraserv und Statkraft) genutzt.  Die Flächen 4 und 5 erstrecken sich über den eigentlichen Kraftwerks- und Industriestandort Knapsacker Hügel hinaus. Sie sind vor allem durch Wald- und Seite 28 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 Ruderalflächen geprägt und schließen teilweise an Landschaftsschutz- bzw. Naherholungsgebiete (Otto Maigler-See) an. Die Einwirkungen auf die Umwelt wären durch ein Vorhaben an dieser Stelle also wesentlich größer. Sie bieten sich für das Vorhaben daher nicht an.  Die Fläche 6 befindet sich im westlichen Bereich des Knapsacker Hügels und scheidet aus folgenden Gründen aus: - Aufwendige und lange Infrastrukturanbindung mit hohem zusätzlichen Flächenbedarf und aufwendiger Querung mehrerer Verkehrswege - Unmittelbarere Nähe zur Ortschaft Hürth-Berrenrath (< 200 m) Weisweiler Der Kraftwerksstandort Weisweiler und der Tagebau Inden stellen einen Inselbetrieb dar, der keine infrastrukturelle Anbindung an die übrigen Braunkohlenkraftwerke und die Tagebaue Garzweiler und Hambach aufweist. Die genehmigten Lagerstättenreserven im Tagebau Inden, der Kohlebedarf und die Lebensdauer des bestehenden Kraftwerks Weisweiler sind aufeinander abgestellt und ausgerichtet. Durch den erforderlichen Weiterbetrieb der bestehenden Blöcke ist die Nutzung des Standortes für das geplante Vorhaben nicht möglich. Neubau auf der „Grünen Wiese“ oder Neubau im Siedlungsraum außerhalb der bestehenden Kraftwerksstandorte Die Alternative „Grüne Wiese“ oder die Anlage eines neuen Kraftwerksstandortes im Bereich bestehenden Siedlungsraums (z.B. LEP-Fläche für flächenintensive Großvorhaben im Bereich des Rhein-Erft Kreises) scheiden für das Vorhaben aufgrund zahlreicher Nachteile, insbesondere wegen des erheblich höheren Flächenbedarfs, im Vergleich zur Alternative Niederaußem, ebenfalls aus. Die wesentliche Voraussetzung für die Auswahl und Festlegung eines potenziellen Neubaustandortes ist die Nähe zu einem genehmigten Braunkohlentagebau sowie die Anbindung an eine leistungsfähige Infrastruktur per Bahn. Der Bahnanschluss muss unabhängig von kraftwerksfremden Betrieben sein. Die Versorgung des Neubaustandortes mit Braunkohle über einen öffentlichen Bahnanschluss ist aufgrund der Nutzung dieser Strecken durch Dritte und der damit einhergehenden nicht freien Disposition ausgeschlossen. Die Kraftwerkstandorte Frimmersdorf, Niederaußem, Neurath und Goldenberg liegen alle an der betriebseigenen Nord-Süd-Bahn und erfüllen damit diese wesentliche Grundvoraussetzung. Hier befinden sich die größten genehmigten Braunkohlenvorräte und die erforderlichen Infrastruktursysteme. Seite 29 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 Der geltende LEP 95 weist darüber hinaus im Bereich der Tagebaue und der Nord-Süd-Bahn keine Kraftwerksstandorte aus. Andere landesplanerisch ausgewiesene Kraftwerkstandorte (z.B. Aldenhoven-Siersdorf, Düsseldorf Lausward) in oder im Umfeld des Rheinischen Braunkohlenreviers erfüllen die vorstehenden Kriterien nicht und sind zudem nicht als Braunkohlenstandorte ausgewiesen. Ein Standort „auf der grünen Wiese“ oder andere, in Raumordnungsplänen ausgewiesene siedlungsräumliche Flächen, erfüllen diese Kriterien ebenfalls nicht:  Der Flächenverbrauch wäre in diesen Fällen erheblich höher als bei dem geplanten Vorhaben: Ein fiktiver Neustandort müsste den gesamten Flächenbedarf für einen Kraftwerksneubau und zusätzlich die notwendige Infrastruktur abdecken, die im Bereich von bestehenden Standorten weitestgehend vorhanden ist und auch bei einem Umbau genutzt werden kann. Dafür wäre ein Flächenbedarf von mehr als 85 ha erforderlich.  Als Folge wäre der Eingriff in Natur und Landschaft bei dieser Alternative gegenüber dem vorgesehenen Standort Niederaußem erheblich größer aufgrund:  des deutlich höheren Flächenverbrauchs von zusätzlich mehr als 85 Hektar durch Gleiszufahrt bis Anbindung an die Nord-Süd-Bahn, Kohlebunker und Bandanlagen, Infrastruktureinrichtungen wie z.B. Kalkbahnhof, Aschefernband, Wasser- und Abwasseraufbereitung, Werkstätten, Lager, schwerlastfähige Straßen und 380 kVHochspannungsleitung  der Zerschneidung von Lebensräumen durch die neuen oben genannten Trassen,  des größeren Verlusts von landwirtschaftlichen Nutzflächen durch den direkten zusätzlichen Flächenverbrauch und die notwendigen zusätzlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen von voraussichtlich mehr als 50 Hektar,  des voraussichtlichen erhöhten Verlusts von geschützten und schützenswerten Lebensräumen und  zusätzlicher Belastung des Landschaftsbildes. Nach den Vorgaben des Bundesnaturschutz- und des Landschaftsschutzgesetzes sind entsprechende Eingriffe möglichst zu vermeiden und zu mindern.  Ein Standort auf der „Grünen Wiese“ würde diversen Vorgaben des LEP 95 zum Freiraumschutz sowie zum Kapitel Energieversorgung widersprechen (s.a. Teil I, Kapitel II, Ziffer 7.2); er wäre kaum genehmigungsfähig. Seite 30 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011  Es würde ein neuer Kraftwerksstandort geschaffen, ohne dass ein bestehender Standort entfallen würde.  Letztlich wären die Investitionskosten deutlich höher, da die gesamte Infrastruktur mit dem vorbeschriebenen erheblichen Flächenmehrbedarf neu errichtet werden muss:  Gleisanlagen, Kohlebunker, Bandanlagen, Aschehandling,  Wasserversorgung, Wasser- und Abwasseraufbereitung sowie Wasserentsorgung,  Infrastruktureinrichtungen, wie z.B. Verwaltungs- und Sozialgebäude, Lagerräume und Flächen, Werkstätten und schwerlastfähige Straßen,  380 kV-Hochspannungsleitung,  zusätzlicher ökologischer Ausgleich sowie  Grunderwerb / Entschädigungen.  Weiterhin ergäben sich höhere Betriebskosten bei der Unterhaltung eines zusätzlichen Standortes. Gesamtergebnis Am Standort Niederaußem ergibt sich aufgrund des technischen Zustandes, des Alters und der Anzahl der 300 MW-Blöcke der vordringlichste Erneuerungsbedarf. Durch die mit dem Vorhaben verbundene mehr als kapazitätsgleiche Stilllegung dieser vier 300 MW-Blöcke kommt es nicht zu einer kapazitätsmäßigen Vergrößerung des Standortes und damit gesichert auch zu keiner Immissionsmehrbelastung. Ebenfalls ist der Standort unter infrastrukturellen Gesichtspunkten, dem Gesichtspunkt der Minimierung des Flächenverbrauchs sowie unter dem Gesichtspunkt der Reduzierung der Belastungen für die Bevölkerung auch im Vergleich zu anderen denkbaren Standorten am besten für das anstehende Vorhaben als Teil des Kraftwerkserneuerungsprogramms geeignet. Hier ist die auch die zeitlich planmäßige Umsetzung des Vorhabens als nächster Schritt des Kraftwerkerneuerungsprogramms möglich. Deshalb legt die RWE Power das Vorhaben „Erneuerung des Braunkohlenkraftwerkes auf einer nordöstlich zum Standort Niederaußem gelegenen Anschlussfläche in einer Größenordnung von rund 1.100 MW als Ersatz für eine mit Aufnahme des kommerziellen Betriebes erfolgende, mehr als kapazitätsgleiche Stilllegung von 4 x 300 MW am Standort Niederaußem“ dieser Anregung auf Änderung des Regionalplanes zugrunde. Seite 31 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 Nach diesem Vorhaben können dann zukünftig alle weiteren Erneuerungsmaßnahmen auf Bestandsflächen der heutigen Kraftwerke bzw. auf der bereits ausgewiesenen Anschlussfläche in Neurath erfolgen. II. Vorhabensfläche/Planänderungsbereich RWE Power hat seine Planungen für Niederaußem grundlegend überarbeitet und dabei aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen im Vergleich zu früheren Planungen die Anzahl der in Niederaußem noch zu bauenden Blöcke und damit den Flächenbedarf deutlich reduziert. Der Flächenbedarf für das Vorhaben in Niederaußem reduziert sich durch die neue Planung von zuletzt ca. 40 Hektar im Jahr 2007 auf heute ca. 23 Hektar. Dies bedeutet eine deutlich geringere zusätzliche Beanspruchung des Standortes. Alle weiteren Erneuerungsvorhaben können dann auf den Flächen bestehender Kraftwerke oder den bereits ausgewiesenen Anschlussflächen ohne zusätzlichen Flächenbedarf erfolgen. Hierfür kommt insbesondere auch der Standort Frimmersdorf in Frage. Frimmersdorf ist für diesen Zweck vorzuhalten. 1. Darstellung der Fläche 1.1 Vorhabensfläche/Planänderungsbereich Die im Eigentum der RWE Power befindliche Vorhabensfläche/der Planänderungsbereich befindet sich im Regierungsbezirk Köln im Norden des Rhein-Erft Kreises, auf dem Gebiet der Stadt Bergheim nordöstlich unmittelbar neben dem Kraftwerk Niederaußem. Sie hat eine Größe von ca. 23 Hektar und ist gekennzeichnet einerseits durch die Nachbarschaft des das Landschaftsbild prägenden Braunkohlenkraftwerks Niederaußem und andererseits durch die umgebenden landwirtschaftlichen Nutzflächen. Die Vorhabensfläche ist im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln als allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich ausgewiesen. Lage und Größe der Vorhabensfläche sind in Abbildung 1 auf Seite 10 dargestellt. Sie wird  im Nordosten durch die L 279n,  im Südosten durch die B 477,  im Südwesten durch die Trasse der Nord-Süd-Bahn und  im Nordwesten durch landwirtschaftlich genutzte Flächen begrenzt. Seite 32 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 Auf der Vorhabensfläche soll ein neuer Kraftwerksblock errichtet werden. Die Vorhabensfläche sollte daher im Regionalplan auch im Hinblick auf die funktionalen Verbindungen mit den bestehenden Kraftwerksblöcken als Kraftwerksstandort ausgewiesen werden. Der südöstliche Teil der Vorhabensfläche umfasst ca. 17 Hektar. Er wird zurzeit als Baustelleneinrichtungsfläche und Montageplatz genutzt. Der nordwestliche Teil der Vorhabensfläche einschließlich der Fläche für das Regenwasserrückhaltebecken umfasst ca. 6 Hektar. Er wird zurzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Das Vorhaben wird die prägende Rolle des Kraftwerks Niederaußem auf das Landschaftsbild erhalten. 1.2 Baustelleneinrichtungsflächen Zur Errichtung des Vorhabens werden temporär Baustelleneinrichtungsflächen benötigt. Auf ihnen sind während der Bauzeit Baustellencontainer, Vormontageflächen, Montagehallen, Lagerplätze, Parkplätze etc. untergebracht. Die Baustelleneinrichtungsflächen bestehen aus 3 Teilflächen. Sie umfassen insgesamt ca. 27 Hektar. Lage und Größe der Baustelleneinrichtungsflächen sind in Abbildung 2 dargestellt, sie stehen im Eigentum von RWE Power. Eine weitere Reduzierung der Flächengröße ist aus Arbeitsschutz- und Brandschutzgründen nicht möglich. Die Baustelleneinrichtungsflächen sind im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln als allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche ausgewiesen. 2. Lage der Vorhabensfläche zum bestehenden Standort In Niederaußem ist eine Vorhabensfläche in einer für das Vorhaben ausreichenden Größe vorhanden. Die Vorhabensfläche befindet sich nordöstlich des bestehenden Kraftwerks. Das Vorhaben wird weite Teile der im Kraftwerk Niederaußem bereits bestehenden und zum Teil zu ertüchtigenden Infrastruktur mitbenutzen. Hierzu gehören u.a.  Kohlebunker Fortuna und Bandanlagen zum und im Kraftwerk  Wasseraufbereitung  Abwasseraufbereitung  Aschebehandlung  Kalkversorgung Seite 33 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011  Gipsverwertung  Lager  Werkstätten  Sozialgebäude  Gleisanschluss  Parkplätze Dies ist kapazitätsmäßig deshalb möglich, da in Niederaußem bis spätestens 31.12.2012 die beiden 150 MW-Blöcke und spätestens 6 Monate nach Beginn des kommerziellen Betriebs des Vorhabens auch die vier 300 MW-Blöcke C bis F endgültig stillgelegt werden. 3. Begründung des Flächenbedarfs, Minimierung des Flächenverbrauchs, sparsamer Umgang Die vorgesehene Vorhabensfläche/der Planänderungsbereich in Niederaußem bietet Platz für Vorhaben mit einer elektrischen Leistung von ca. 1 x 1.100 MW. Diese Fläche bietet die Möglichkeit zur planmäßigen Fortsetzung des Kraftwerkserneuerungsprogramms. Während der Errichtung, Inbetriebsetzung und der Inbetriebnahme entstehen keine Lücken in der Stromerzeugung. Aufgrund der Weiternutzung weiter Teile der im Kraftwerk Niederaußem bestehenden und im vorherigen Kapitel beschriebenen Infrastruktur ist aber eine Minimierung der Flächennutzung auf ca. 23 Hektar möglich. Der wesentliche Teil des Platzbedarfs ergibt sich aus der bereits flächenoptimierten Anordnung der Kraftwerkskomponenten und –gebäude. Abweichend von den bisherigen BoAKonzepten sieht das neue Kraftwerkskonzept (Musterkraftwerk) eine Duoblockanlage mit zwei kleinen Dampferzeugern anstatt eines großen Turmkessels vor. Zwei kleine Dampferzeuger benötigen zwar mehr Grundfläche gegenüber einem einzelnen großen Dampferzeuger, sind aber für die Flexibilität des Kraftwerks wegen der stark schwankenden Erzeugungskapazität aus erneuerbaren Energien unerlässlich. Ebenfalls kann bei zwei kleinen Dampferzeugern die Bauhöhe auf 150 Meter beschränkt werden. Die Bauhöhe des Dampferzeugers BoA1 beträgt hingegen rund 170 m. Weiterer zusätzlicher Flächenbedarf resultiert aus dem Einsatz eines Hybridkühlturms. Um eine Reduzierung der Kühlturmhöhe zu ermöglichen sind eine Vielzahl zusätzlicher Aggregate außen am Kühlturm erforderlich, die aber auch einen erhöhten Platzbedarf haben. Die reduzierte Höhe erfordert daher einen größeren Grundflächenbedarf. Seite 34 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 Neben diesen rein anlagentechnisch erforderlichen Flächen ist zusätzlich eine Fläche für die CO2-Abscheidung mit einer Größe von ca. 2,5 ha vorzuhalten. Bei dieser Fläche handelt es sich um eine reine Vorhaltefläche für die eventuelle Nachrüstung des Kraftwerks. 3.1 Freirauminanspruchnahme Für das Vorhaben ist die Inanspruchnahme einer Anschlussfläche am Standort Niederaußem vorgesehen, die derzeit raumplanerisch als Freiraum ausgewiesen ist. Nach den Vorgaben des LEP 95 (B.III 1.23 bis 1.25) gilt für die Inanspruchnahme von Freiraum: 1.23 Freiraum darf nur in Anspruch genommen werden, wenn die Inanspruchnahme erforderlich ist; dies ist der Fall, - wenn Flächenbedarf für siedlungsräumliche Nutzungen nicht innerhalb des Siedlungsraumes bzw. für Verkehrsinfrastruktur nicht durch Ausbau vorhandener Infrastruktur gedeckt werden kann oder - wenn der regionalplanerisch dargestellte Siedlungsraum unter Berücksichtigung der ortsüblichen Siedlungsstruktur für die absehbare Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung nicht ausreicht. 1.24 Die Inanspruchnahme von Freiraum ist bei bestehendem Bedarf abweichend von 1.23 auch zulässig, wenn eine gleichwertige Fläche dem Freiraum wieder zugeführt oder in eine innerstädtische Grünfläche umgewandelt wird. 1.25 Ist die Inanspruchnahme von Freiraum erforderlich, muss sie flächensparend und umweltschonend erfolgen. Nach Ziffer 1.23 ergibt sich also trotz des grundsätzlichen Freiraumschutzgebotes die Möglichkeit, für siedlungsräumliche Nutzungen Freiraum in Anspruch zu nehmen, wenn der Flächenbedarf innerhalb des ausgewiesenen Siedlungsraumes nicht gedeckt werden kann oder (so der zweite Spiegelstrich) für die Wirtschaftsentwicklung nicht ausreicht. Ist einer dieser Tatbestände erfüllt, bedarf es keiner Bereitstellung von Tauschflächen nach der Ziffer 1.24. Seite 35 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 Für das geplante Vorhaben sind die Voraussetzungen der Ziffer 1.23 erfüllt. Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine siedlungsräumliche Nutzung und der Platzbedarf für das Vorhaben in einer Größe von 23 ha zuzüglich der temporär erforderlichen Baustelleneinrichtungsfläche kann innerhalb des Siedlungsraumes im unmittelbaren Nahbereich des bestehenden Kraftwerks nicht anderweitig gedeckt werden. Dort eventuell vorhandene kleinere freie Siedlungsflächen reichen für den Bedarf nicht aus. Auf das Kapitel Standortalternativen (Teil I; Kapitel I; Ziffer 10; dort Abbildung 4 und zugehöriger Text) wird verwiesen. Nur durch die umfangreiche Nutzung vorhandener Infrastruktur des bestehenden und unmittelbar benachbarten Kraftwerkes kann der Flächenbedarf für das Vorhaben (23 ha) auf der beantragten Anschlussfläche auf ein Minimum reduziert werden. Hiermit wird auch den Kriterien der Ziffer 1.25 Rechnung getragen. Bei einer Ansiedlung des Vorhabens abseits einer unmittelbaren Anschlussfläche wäre neben der Kraftwerksanlage auch die gesamte Infrastruktur neu zu errichten (Kraftwerk auf der grünen Wiese). Dadurch würde der Flächenbedarf um ein Mehrfaches zunehmen. Auf das Kapitel Standortalternativen (Teil I; Kapitel I; Ziffer 10; Unterkapitel „Neubau auf der grünen Wiese“) wird verwiesen. Auch an anderen Standorten im Rheinischen Braunkohlenrevier sind geeignete Flächen bzw. freie Siedlungsräume erkennbar nicht vorhanden, auf das Kapitel Standortalternativen (Teil I; Kapitel I; Abschnitt 10) wird verwiesen. Für das Vorhaben, den nächsten Schritt des Kraftwerkserneuerungsprogramms, steht unter Berücksichtigung des Vorgenannten keine geeignete Fläche innerhalb des Siedlungsraums zur Verfügung. In diesem Falle ist die Inanspruchnahme von Freiraum gemäß LEP 95 zulässig. Dem geltenden Gebot nach Ziffer 1.25 zu einem möglichst sparsamen Umgang mit Freiraum wird für die beantragte Anschlussfläche zum bestehenden Kraftwerk durch die umfangreiche Mitbenutzung der am Standort Niederaußem vorhandenen Infrastruktur einschließlich Netzeinspeisung und deren Anbindung auf kürzestem Wege umfassend Rechnung getragen. Gemäß den Erläuterungen zum Kraftwerkserneuerungsprogramm (Teil I; Ziffer 1) kann eine weitere Freirauminanspruchnahme bei den noch folgenden Schritten der Kraftwerkserneuerung vermieden werden. Der konkrete siedlungsräumliche Bedarf im Bereich der regionalplanerisch ausgewiesenen Anschlussfläche in Neurath ist abhängig von den weiteren politischen, rechtlichen und auch technischen Rahmenbedingungen. Die dort noch nicht bebauten Flächen werden gegebenenfalls nur teilweise benötigt. Perspektivisch ist aus heutiger Sicht vorstellbar, dass im Rahmen der weiteren Konkretisierung des Kraftwerkserneuerungsprogramms eine teilweise Rücknahme von Kraftwerksdarstellungen am Standort Neurath erfolgen kann. Seite 36 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 4. Angaben zum Betriebsgrundstück Die als Vorhabensfläche und Baustelleneinrichtungsflächen vorgesehenen Grundstücke befinden sich im Eigentum von RWE Power. 5. Topografische Karte 1 : 25.000 Die Topografische Karte 1:25.000 ist dieser Unterlage als Anlage 1 beigefügt. 6. Grundkarte 1 : 5.000 Die Grundkarte 1:5.000 ist dieser Unterlage als Anlage 2 beigefügt. 7. Vorgaben bestehender Pläne und Programme 7.1 Gesetz zur Landesentwicklung (LEPro) Vorhabensfläche/Planänderungsbereich In den allgemeinen Zielen der Raumordnung und Landesplanung für die räumliche Struktur des Landes heißt es, dass Freiraum grundsätzlich zu erhalten und seiner ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Bedeutung entsprechend zu sichern und funktionsgerecht zu entwickeln sei (§ 20 Abs. 3 LEPro). Gemäß Absatz 5 des § 20 LEPro setzt die Inanspruchnahme von Flächen für Infrastruktureinrichtungen im Freiraum voraus, dass der Bedarf begründet ist und nicht anderweitig, insbesondere weder durch Mehrfachnutzung bestehender Infrastruktureinrichtungen noch durch den Ausbau ihrer Kapazität gedeckt werden kann. Baustelleneinrichtungsflächen Für diese gelten die vorstehenden Aussagen zum Freiraum entsprechend. 7.2 Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP 95) Vorhabensfläche/Planänderungsbereich Im Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen Teil B (vgl. Karte 1) von 1995 ist die Vorhabensfläche/der Planänderungsbereich als Freiraum dargestellt. Nach den Erläuterungen des LEP 95 (B.III 3.) dienen Freiraumbereiche einer nachhaltigen Entwicklung von Freiraumfunktionen und Freiraumnutzungen. Sie sollen deshalb grundsätzlich nicht für siedlungsräumliche Nutzungen in Anspruch genommen werden. Für den Be- Seite 37 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 reich Freiraum ist in der Vorbemerkung angegeben, dass zur Freiraumsicherung Ziele formuliert sind, die bei der Regionalplanung, Bauleitplanung und Fachplanung zu beachten sind. Der Freiraum darf nur dann in Anspruch genommen werden, wenn die Inanspruchnahme erforderlich ist. Der durch Agrargebiete bestimmte Freiraum ist nach den Zielen (B.III 1.21) als Lebensraum und ökologischer Ausgleichsraum für Menschen, Fauna und Flora zu erhalten und in seinen Funktionen zu verbessern. Nach den Zielen des LEP 95 (B.III 1.23 bis 1.25) gilt für die Inanspruchnahme von Freiraum: 1.23 Freiraum darf nur in Anspruch genommen werden, wenn die Inanspruchnahme erforderlich ist; dies ist der Fall, - wenn Flächenbedarf für siedlungsräumliche Nutzungen nicht innerhalb des Siedlungsraumes bzw. für Verkehrsinfrastruktur nicht durch Ausbau vorhandener Infrastruktur gedeckt werden kann oder - wenn der regionalplanerisch dargestellte Siedlungsraum unter Berücksichtigung der ortsüblichen Siedlungsstruktur für die absehbare Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung nicht ausreicht. 1.24 Die Inanspruchnahme von Freiraum ist bei bestehendem Bedarf abweichend von 1.23 auch zulässig, wenn eine gleichwertige Fläche dem Freiraum wieder zugeführt oder in eine innerstädtische Grünfläche umgewandelt wird. 1.25 Ist die Inanspruchnahme von Freiraum erforderlich, muss sie flächensparend und umweltschonend erfolgen. Zur Standortplanung von Energieumwandlungsanlagen heißt es unter D.II 2.8: “diese ist auf vorhandene und geplante Energieversorgungsnetze so auszurichten, dass grundsätzlich wenig Flächen für neue Leitungstrassen und bauliche Anlagen der Leitungsnetze in Anspruch genommen werden“. Seite 38 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 sowie unter D.II. 3: „Ein Ansatz zur Erhöhung der Energieproduktion ist die Steigerung des elektrischen Wirkungsgrades bei Kraftwerken“. Im Gliederungspunkt „Ziele“(Teil D.II.2.Energieversorgung) werden im LEP 95 folgende Ziele benannt: 2.1 Es sollen insbesondere heimische Primärenergieträger zur Stromerzeugung eingesetzt werden. Regenerative Energien müssen stärker genutzt werden. Die Energieproduktivität muss erhöht werden. 2.2 Die Gewinnung von Primärenergieträgern aus heimischen Lagerstätten erfordert, dass die Ortsgebundenheit und Unvermehrbarkeit der Bodenschätze in den regionalplanerischen Abwägungsprozessen besonders zu berücksichtigen sind. 2.3 Bevor neue Kraftwerke geplant werden, sollen die Möglichkeiten der Energieeinsparung und der Steigerung der Energieproduktivität in vorhandenen Anlagen ausgeschöpft werden. 2.4 Die Voraussetzungen für den Einsatz erneuerbarer Energien (vor allem Wasser-, Wind- und Solarenergie sowie nachwachsender Rohstoffe) sind zu verbessern bzw. zu schaffen. Gebiete, die sich für die Nutzung erneuerbarer Energien aufgrund der Naturgegebenheiten besonders eignen, sind in den Gebietsentwicklungsplänen als „Bereich mit Eignung für die Nutzung erneuerbarer Energien“ darzustellen. Das besondere Landesinteresse an einer Nutzung erneuerbarer Energien ist bei der Abwägung gegenüber konkurrierenden Belangen als besonderer Belang einzustellen. 2.5 Die verbrauchsnahen wirtschaftlich nutzbaren Potentiale der kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung sind zum Zwecke einer möglichst rationellen Energienutzung auszu- Seite 39 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 schöpfen. Die kommunale Planung soll dem Rechnung tragen. 2.6 Die Ausweisung von Wohnsiedlungsbereichen und Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereichen sowie die Standortplanung von Anlagen zur Energieumwandlung müssen dem Ziel optimaler Energienutzung gerecht werden. Sie haben zu berücksichtigen, dass durch sinnvolle räumliche Zuordnung Energieeinsparpotentiale realisiert werden können. 2.7 Energiekonzepte sollen konkrete Einsparpotentiale und Möglichkeiten rationeller Energienutzung ermitteln. Die kommunale und regionale Entwicklungsplanung soll die Ergebnisse berücksichtigen. 2.8 Die Standortplanung von Energieumwandlungsanlagen ist auf vorhandene und geplante Energieversorgungsnetze so auszurichten, dass grundsätzlich wenig Flächen für neue Leitungstrassen und bauliche Anlagen der Leitungsnetze in Anspruch genommen werden. Die Nutzung vorhandener Trassen hat, soweit ver- sorgungstechnisch vertretbar, Vorrang vor der Planung neuer Trassen. Das Vorhaben steht mit den Zielen des LEP 95 in Einklang, dies wird im Umweltbericht dargelegt. 7.3 Regionalplan Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln ist die Vorhabensfläche derzeit als „allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“ dargestellt. 7.4 Flächennutzungsplan Im Flächennutzungsplan der Stadt Bergheim sind die Vorhabensfläche und die Baustelleneinrichtungsflächen als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Die kartographische Darstellung des Flächennutzungsplans ist als Anlage 3 beigefügt. Seite 40 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 7.5 Landschaftspläne Im Landschaftsplan Nr. 7 – Rommerskirchener Lössplatte – des Rhein-Erft-Kreises sind für den Bereich der Vorhabensfläche und der temporär genutzten Baustelleneinrichtungsflächen keine besonders geschützten Teile von Natur und Landschaft gemäß §§ 19-23 LG NRW festgesetzt. 7.6 Bebauungsplan Für die Vorhabensfläche und die Baustelleneinrichtungsflächen bestehen keine Bebauungspläne. Der für den Bereich des bestehenden Kraftwerks Niederaußem geltende Bebauungsplan ist dieser Unterlage als Anlage 4 beigefügt. 7.7 Bereiche nach § 35 BauGB Im Umfeld der Vorhabensfläche befinden sich mit dem Klein Mönchhof und dem Groß Mönchhof sowie mit den Gütern Asperschlag, Geretzhoven, Herrenhof und Rather Mühle Bereiche mit Wohnnutzungen im Außenbereich nach § 35 BauGB. Des Weiteren befinden sich im Umfeld der Vorhabensfläche mit den Unterglasbetrieben nordwestlich des Gillbachs zwischen der Nord-Süd-Bahn und der Landstraße L279 weitere nach § 35 BauGB zu beurteilende Vorhaben. 7.8 Bauschutzbereiche nach § 12 LuftVG Entsprechend den Anforderungen des § 12 Luftverkehrsgesetz gelten im Umkreis von Flughäfen Einschränkungen für Bauwerke. Im Bereich der Anflugsektoren sind Einschränkungen bis 15 km vorgesehen. Außerhalb der Anflugsektoren gelten Beschränkungen bis 6 km Entfernung von einem Flughafen. Im Umkreis von 15 km um die Vorhabensfläche befinden sich keine Flughäfen. Das nächstgelegene Segelfluggelände „Wiedenfelder Höhe“ befindet sich in einer Entfernung von 2,2 km. Für dieses Gelände besteht kein Bauschutzbereich. Seite 41 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 7.9 Informelle Planungsgrundlagen 7.9.1 Ökologischer Fachbeitrag des LANUV NRW Darüber hinaus wird der Ökologische Fachbeitrag des LANUV (Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz) ausgewertet. Die Ausweisungen und Ziele des Ökologischen Fachbeitrags des LANUV NRW werden - sofern relevant - für die Vorhabensfläche / den Planänderungsbereich, die Baustelleneinrichtungsflächen und das Umfeld ermittelt und dargestellt. 7.9.2 Kulturlandschaftlicher Fachbeitrag der LVR Darüber hinaus steht der Kulturlandschaftliche Fachbeitrag des LVR (Landschaftsverband Rheinland) zur Verfügung. Die Ausweisungen und Ziele des Kulturlandschaftlichen Fachbeitrags der LVR werden - sofern relevant - für die Vorhabensfläche / den Planänderungsbereich, die Baustelleneinrichtungsflächen und das Umfeld ermittelt und dargestellt. 7.9.3 Geologischer Fachbeitrag Der geologische Fachbeitrag zum Regionalplan Köln enthält keine vorhabenrelevanten Aussagen. Auf der Vorhabensfläche und auf den Baustelleneinrichtungsflächen befinden sich weder Bereiche für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB), noch sind Reservegebietsdarstellungen festgesetzt. Die Ergebnisse werden in das Kapitel Boden aufgenommen. 7.9.4 Denkmalpflegerischer Fachbeitrag Die im denkmalpflegerischen Fachbeitrag zum Regionalplan Köln für das Umfeld der Vorhabensfläche in der Darstellung von „Denkmälern und Ensembles mit flächenhafter Wirkung“ und „historische Kulturlandschaftsbereiche und /oder Struktur von Denkmälergruppen“ enthaltenen Ausweisungen sind in Teil II, Abschnitt B, Kapitel VII aufgeführt. 7.9.5 Forstlicher Fachbeitrag Die Ausweisungen und Ziele des Forstlichen Fachbeitrags werden - sofern relevant - für die Vorhabensfläche / den Planänderungsbereich, die Baustelleneinrichtungsflächen und das Umfeld ermittelt und dargestellt. Seite 42 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 7.9.6 Bodenkundlicher Fachbeitrag Die Ausweisungen und Ziele des Bodenkundlichen Fachbeitrags werden - sofern relevant für die Vorhabensfläche / den Planänderungsbereich, die Baustelleneinrichtungsflächen und das Umfeld ermittelt und dargestellt. Seite 43 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 Teil II Angaben zur Umweltprüfung gem. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG A. Einleitung I. Ziel und Gegenstand der Umweltprüfung Die Änderung des Regionalplanes bedarf nach § 12 Abs. 4 LPlG i.V.m. § 9 ROG einer Umweltprüfung. Die Umweltprüfung dient dazu, bereits auf dieser Planebene die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des Raumordnungsplanes auf relevante Schutzgüter zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten. Die Umweltprüfung bezieht sich auf das, was nach gegenwärtigem Wissensstand und allgemein anerkannten Prüfmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Raumordnungsplans angemessener Weise verlangt werden kann. Dies ist gerade im Hinblick auf die Hochstufigkeit der Regionalplanung von Bedeutung, die nicht von der jeweils notwendigen Umweltprüfung auf den nachfolgenden Planungsebenen entbindet, gleichzeitig allerdings auch wegen der deutlich geringeren Planungstiefe deren Inhalte und Ergebnisse nicht vorwegnimmt. Für die Umweltprüfung wird zunächst der Untersuchungsrahmen festgelegt. Sodann sind die voraussichtlich erheblichen Auswirkungen der Planung mit dem festgelegten Detaillierungsgrad zu untersuchen, damit der Regionalrat unter Einbeziehung dieser Erkenntnisse seine Entscheidung über die angeregte Regionalplanänderung treffen kann. Gegenstand der Umweltprüfung sind entsprechend der angestrebten Änderung des Regionalplans die Umweltauswirkungen eines Vorhabens mit einer Feuerungswärmeleistung > 300 MW einschließlich der vorgesehenen Stilllegungen. Im Hinblick auf die vorliegenden konkreten Planungen zur Kraftwerkserneuerung am Standort Niederaußem und um der Umweltprüfung eine ausreichende Datengrundlage zu geben, werden maßgeblich und repräsentativ die Auswirkungen des Vorhabens unter Berücksichtigung der zum Vorhaben gehörigen geplanten Stilllegungen als Musterkraftwerk untersucht, wie es in Teil I im Einzelnen beschrieben ist. Es kann davon ausgegangen werden, dass bei Zugrundelegung eines solchen Kohlekraftwerkes sowohl im Hinblick auf die erforderlichen baulichen Anlagen, als auch die zu erwartenden Immissionen eine weitreichende und im Vergleich zu anderen fossilen Kraftwerkstypen auf Basis von Steinkohle oder Gas auf der sicheren Seite liegende Abschätzung möglicher Umweltauswirkungen erfolgt. II. Grundkonzept und Inhalte der Umweltprüfung Für die Durchführung der Strategischen Umweltprüfung im Rahmen der Regionalplanung sind § 9 ROG und die Anlage 1 des ROG zu beachten. Der Umweltbericht besteht hiernach aus: Seite 44 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 einer Einleitung mit folgenden Angaben:  Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Raumordnungsplans  Darstellung der in den einschlägigen Gesetzen und Plänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die für den Raumordnungsplan von Bedeutung sind, und der Art, wie diese Ziele und die Umweltbelange bei der Aufstellung berücksichtigt wurden einer Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, die in der Umweltprüfung nach § 9 Abs. 1 ermittelt wurden mit Angaben der  Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands, einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden, einschließlich der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes  Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung und bei Nichtdurchführung der Planung, bzgl. Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern  Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen  In Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten, wobei die Ziele und der räumliche Geltungsbereich des Raumordnungsplans zu berücksichtigen sind und folgenden zusätzlichen Angaben:  Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind, zum Beispiel technische Lücken oder fehlende Kenntnisse  Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Raumordnungsplans auf die Umwelt  allgemein verständliche Zusammenfassung der erforderlichen Angaben. Seite 45 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 III. Durchführung der Umweltprüfung In einem ersten Schritt ist der Untersuchungsrahmen der Umweltprüfung einschließlich des erforderlichen Umfangs und des Detaillierungsgrades festzulegen (§ 12 Abs. 4 LPlG i.V.m. § 9 ROG). Hieran sind die öffentlichen Stellen, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich von den Auswirkungen des Raumordnungsplanes berührt werden kann, zu beteiligen (Scoping). Die Umweltprüfung bezieht sich auf das, was nach gegenwärtigem Wissensstand und allgemein anerkannten Prüfmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Raumordnungsplanes angemessener Weise verlangt werden kann. Die Scoping-Unterlage zeigt den Umfang und Inhalt der notwendigen Angaben für den Umweltbericht auf. Die Gliederung orientiert sich an der maßgeblichen Anlage 1 zum ROG. Untersuchungsrahmen und Detaillierungstiefe sind ggf. auf der Grundlage des Scopings zu ergänzen. Auf dieser Grundlage werden die notwendigen Untersuchungen und Begutachtungen abgeschlossen sowie ein Umweltbericht erstellt. Dieser wird dann Gegenstand der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Beteiligung von in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen. Auf der Grundlage der Stellungnahmen ist sodann auf Basis der Umweltprüfung über die Regionalplanänderung zu befinden. IV. Kurzdarstellung der Inhalte und der wichtigsten Ziele der Regionalplanänderung Die Regionalplanänderung hat zum Ziel, das unter Teil I beschriebene Musterkraftwerk im Einklang mit den Vorgaben des LEP 95 regionalplanerisch zu ermöglichen, d.h. die Festlegungen im Regionalplan so zu ändern, dass das Musterkraftwerk auf den nachfolgenden Stufen der Bauleitplanung und des Genehmigungsverfahrens nach dem BundesImmissionsschutzgesetz genehmigt werden kann. Dafür bedarf es einer regionalplanerischen Ausweisung einer Vorhabenfläche, die einer solchen Nutzung nicht entgegensteht. Soweit es um darüber hinausgehende Baustelleneinrichtungsflächen geht, bedarf es insofern aus Sicht von RWE Power wegen ihres temporären Charakters nur einer Klarstellung. Die betreffenden Flächen werden nicht dauerhaft, sondern lediglich zeitlich befristet für den Baustellenbetrieb dem Freiraum entzogen und stehen ihm dann wieder dauerhaft zur Verfügung. Derzeit ist im Regionalplan für die Vorhabensfläche / den Planänderungsbereich im Einklang mit dem LEP 95 allgemeiner Freiraum und Agrarbereich dargestellt (AFAB) und damit eine raumbedeutsame industrielle Nutzung nicht möglich. Ein Teilbereich (Fließgewässer Gillbach) ist mit der Freiraumfunktion „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierter Erholung“ (BSLE) überlagert. Seite 46 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 Der dem Regionalplan vorgeordnete LEP 95, der die Ziele der Raumordnung für NRW flächendeckend bestimmt und mit dem der Regionalplan im Einklang stehen muss, stellt die Vorhabensfläche / den Planänderungsbereich als Freiraum dar. Freiraum darf nach Ziel B.III 1.23 des LEP 95 jedoch in Anspruch genommen werden, wenn die Inanspruchnahme erforderlich ist. Dies ist der Fall, wenn geeignete, nicht mehr genutzte Siedlungsflächen nicht zur Verfügung stehen oder nicht bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt werden können (siehe LEP 95). Die Inanspruchnahme von Freiraumflächen setzt also voraus, dass der Bedarf begründet ist und nicht anders gedeckt werden kann. Alternativ ist die Inanspruchnahme von Freiraum zulässig, wenn eine gleichwertige Fläche dem Freiraum wieder zugeführt oder in eine innerstädtische Grünfläche umgewandelt wird (siehe oben Teil I, Kapitel II, Ziffer 7.2). Ob die genannten Voraussetzungen für eine Freirauminanspruchnahme vorliegen, ist auf der Ebene der Regionalplanung zu entscheiden (vgl. LEP 95, textliche Darstellung, Ziel B.III 1.35 sowie oben Teil I, Kapitel II, Ziffer3.1). Im Kapitel D.II 2 weist der LEP 95 verbindliche „Ziele für die Energieversorgung“ auf. Diese sind bereits oben (Teil I, Kapitel II, Ziffer 7.2) wörtlich wiedergeben. V. Stellung und Bindungswirkung des Regionalplans im Planungssystem Der Regionalplan stellt in der Planungshierarchie die Ebene unter dem Landesentwicklungsplan NRW 1995 dar und muss mit diesem in Einklang stehen. Dem Regionalplan selbst ist untergeordnet die Bauleitplanung, bestehend aus dem Flächennutzungsplan und dem Bebauungsplan. Die jeweils unterrangigen Pläne dürfen nicht im Widerspruch zu den höherrangigen Plänen stehen. Unabhängig von den die Raumordnung betreffenden v.g. Plänen bedarf es für die Errichtung eines Kraftwerkes zusätzlich einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. VI. Methodik der Prüfung der Umweltauswirkungen im vorzubereitenden Umweltbericht Die Auswirkungen auf die Schutzgüter sollen auf Regionalplanebene auf Grundlage vorhandener Daten und – dort wo erforderlich – unter Hinzunahme von Gutachten beschrieben und bewertet werden. Die Beurteilungen erfolgen auf Grundlage von fachgesetzlichen Vorgaben, Vorschriften und Regelungen, dem Stand von Wissenschaft und Technik, allgemein anerkannten Regeln und gutachterlichen Erfahrungen. Die Beurteilungen erfolgen durch eine abgestufte Skalierung und werden in der Regel argumentativ verbal bewertet. Seite 47 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 VII. Darstellung der in Gesetzen und Plänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes Für das anstehende Regionalplanänderungsverfahren sind insbesondere folgende Vorgaben zu berücksichtigen: Raumordnungsgesetz (ROG) § 2 Grundsätze der Bundesraumordnung: (1) Die Grundsätze der Raumordnung sind im Sinne der Leitvorstellung einer nachhaltigen Raumentwicklung nach § 1 Abs. 2 anzuwenden und durch Festlegungen in Raumordnungsplänen zu konkretisieren, soweit dies erforderlich ist. (2) Grundsätze der Raumordnung sind insbesondere: 1. Im Gesamtraum der Bundesrepublik Deutschland und in seinen Teilräumen sind ausgeglichene soziale, infrastrukturelle, wirtschaftliche, ökologische und kulturelle Verhältnisse anzustreben. Dabei ist die nachhaltige Daseinsvorsorge zu sichern, nachhaltiges Wirtschaftswachstum und Innovation sind zu unterstützen, Entwicklungspotenziale sind zu sichern und Ressourcen nachhaltig zu schützen. Diese Aufgaben sind gleichermaßen in Ballungsräumen wie in ländlichen Räumen, in strukturschwachen wie in strukturstarken Regionen zu erfüllen. Demographischen, wirtschaftlichen, sozialen sowie anderen strukturverändernden Herausforderungen ist Rechnung zu tragen, auch im Hinblick auf den Rückgang und den Zuwachs von Bevölkerung und Arbeitsplätzen sowie im Hinblick auf die noch fortwirkenden Folgen der deutschen Teilung; regionale Entwicklungskonzepte und Bedarfsprognosen der Landes- und Regionalplanung sind einzubeziehen. Auf einen Ausgleich räumlicher und struktureller Ungleichgewichte zwischen den Regionen ist hinzuwirken. Die Gestaltungsmöglichkeiten der Raumnutzung sind langfristig offenzuhalten. 2. Die prägende Vielfalt des Gesamtraums und seiner Teilräume ist zu sichern. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass Städte und ländliche Räume auch künftig ihre vielfältigen Aufgaben für die Gesellschaft erfüllen können. Mit dem Ziel der Stärkung und Entwicklung des Gesamtraums und seiner Teilräume ist auf Kooperationen innerhalb von Regionen und von Regionen miteinander, die in vielfältigen Formen, auch als Stadt-Land-Partnerschaften, möglich sind, hinzuwirken. Die Siedlungstätigkeit ist räumlich zu konzentrieren, sie ist vorrangig auf vorhandene Siedlungen mit ausreichender Infrastruktur und auf Zentrale Orte auszurichten. Der Freiraum ist durch übergreifende Freiraum-, Siedlungs- und weitere Fachplanungen zu schützen; es ist ein großräumig übergreifendes, ökologisch wirksames Freiraumverbundsystem zu schaffen. Die weitere Zerschneidung der freien Seite 48 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 Landschaft und von Waldflächen ist dabei so weit wie möglich zu vermeiden; die Flächeninanspruchnahme im Freiraum ist zu begrenzen. 3. Die Versorgung mit Dienstleistungen und Infrastrukturen der Daseinsvorsorge, insbesondere die Erreichbarkeit von Einrichtungen und Angeboten der Grundversorgung für alle Bevölkerungsgruppen, ist zur Sicherung von Chancengerechtigkeit in den Teilräumen in angemessener Weise zu gewährleisten; dies gilt auch in dünn besiedelten Regionen. Die soziale Infrastruktur ist vorrangig in Zentralen Orten zu bündeln; die Erreichbarkeits- und Tragfähigkeitskriterien des Zentrale-OrteKonzepts sind flexibel an regionalen Erfordernissen auszurichten. Es sind die räumlichen Voraussetzungen für die Erhaltung der Innenstädte und örtlichen Zentren als zentrale Versorgungsbereiche zu schaffen. Dem Schutz kritischer Infrastrukturen ist Rechnung zu tragen. Es sind die räumlichen Voraussetzungen für nachhaltige Mobilität und ein integriertes Verkehrssystem zu schaffen. Auf eine gute und verkehrssichere Erreichbarkeit der Teilräume untereinander durch schnellen und reibungslosen Personen- und Güterverkehr ist hinzuwirken. Vor allem in verkehrlich hoch belasteten Räumen und Korridoren sind die Voraussetzungen zur Verlagerung von Verkehr auf umweltverträglichere Verkehrsträger wie Schiene und Wasserstraße zu verbessern. Raumstrukturen sind so zu gestalten, dass die Verkehrsbelastung verringert und zusätzlicher Verkehr vermieden wird. 4. Der Raum ist im Hinblick auf eine langfristig wettbewerbsfähige und räumlich ausgewogene Wirtschaftsstruktur und wirtschaftsnahe Infrastruktur sowie auf ein ausreichendes und vielfältiges Angebot an Arbeits- und Ausbildungsplätzen zu entwickeln. Regionale Wachstums- und Innovationspotenziale sind in den Teilräumen zu stärken. Insbesondere in Räumen, in denen die Lebensverhältnisse in ihrer Gesamtheit im Verhältnis zum Bundesdurchschnitt wesentlich zurückgeblieben sind oder ein solches Zurückbleiben zu befürchten ist (strukturschwache Räume), sind die Entwicklungsvoraussetzungen zu verbessern. Es sind die räumlichen Voraussetzungen für die vorsorgende Sicherung sowie für die geordnete Aufsuchung und Gewinnung von standortgebundenen Rohstoffen zu schaffen. Den räumlichen Erfordernissen für eine kostengünstige, sichere und umweltverträgliche Energieversorgung einschließlich des Ausbaus von Energienetzen ist Rechnung zu tragen. Ländliche Räume sind unter Berücksichtigung ihrer unterschiedlichen wirtschaftlichen und natürlichen Entwicklungspotenziale als Lebensund Wirtschaftsräume mit eigenständiger Bedeutung zu erhalten und zu entwickeln; dazu gehört auch die Umwelt- und Erholungsfunktion ländlicher Räume. Es sind die räumlichen Voraussetzungen für die Land- und Forstwirtschaft in ihrer Seite 49 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 Bedeutung für die Nahrungs- und Rohstoffproduktion zu erhalten oder zu schaffen. 5. Kulturlandschaften sind zu erhalten und zu entwickeln. Historisch geprägte und gewachsene Kulturlandschaften sind in ihren prägenden Merkmalen und mit ihren Kultur- und Naturdenkmälern zu erhalten. Die unterschiedlichen Landschaftstypen und Nutzungen der Teilräume sind mit den Zielen eines harmonischen Nebeneinanders, der Überwindung von Strukturproblemen und zur Schaffung neuer wirtschaftlicher und kultureller Konzeptionen zu gestalten und weiterzuentwickeln. Es sind die räumlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Land- und Forstwirtschaft ihren Beitrag dazu leisten kann, die natürlichen Lebensgrundlagen in ländlichen Räumen zu schützen sowie Natur und Landschaft zu pflegen und zu gestalten. 6. Der Raum ist in seiner Bedeutung für die Funktionsfähigkeit der Böden, des Wasserhaushalts, der Tier- und Pflanzenwelt sowie des Klimas einschließlich der jeweiligen Wechselwirkungen zu entwickeln, zu sichern oder, soweit erforderlich, möglich und angemessen, wiederherzustellen. Wirtschaftliche und soziale Nutzungen des Raums sind unter Berücksichtigung seiner ökologischen Funktionen zu gestalten; dabei sind Naturgüter sparsam und schonend in Anspruch zu nehmen, Grundwasservorkommen sind zu schützen. Die erstmalige Inanspruchnahme von Freiflächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke ist zu vermindern, insbesondere durch die vorrangige Ausschöpfung der Potenziale für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, für die Nachverdichtung und für andere Maßnahmen zur Innenentwicklung der Städte und Gemeinden sowie zur Entwicklung vorhandener Verkehrsflächen. Beeinträchtigungen des Naturhaushalts sind auszugleichen, den Erfordernissen des Biotopverbundes ist Rechnung zu tragen. Für den vorbeugenden Hochwasserschutz an der Küste und im Binnenland ist zu sorgen, im Binnenland vor allem durch Sicherung oder Rückgewinnung von Auen, Rückhalteflächen und Entlastungsflächen. Der Schutz der Allgemeinheit vor Lärm und die Reinhaltung der Luft sind sicherzustellen. Den räumlichen Erfordernissen des Klimaschutzes ist Rechnung zu tragen, sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen. Dabei sind die räumlichen Voraussetzungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien, für eine sparsame Energienutzung sowie für den Erhalt und die Entwicklung natürlicher Senken für klimaschädliche Stoffe und für die Einlagerung dieser Stoffe zu schaffen. Seite 50 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 Gesetz zur Landesentwicklung NRW (LEPro) § 1 Entwicklung der räumlichen Struktur des Landes Die räumliche Struktur des Landes ist unter Beachtung der Bevölkerungsentwicklung, der natürlichen Gegebenheiten, der Erfordernisse des Umweltschutzes sowie der infrastrukturellen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Erfordernisse so zu entwickeln, dass sie der freien Entfaltung der Persönlichkeit in der Gemeinschaft am besten dient. § 2 Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen Die natürlichen Lebensgrundlagen (Luft, Wasser, Boden, Pflanzen- und Tierwelt) sind zu schützen. Für die sparsame und schonende Inanspruchnahme der Naturgüter ist zu sorgen. Die nachhaltige Leistungsfähigkeit und das Gleichgewicht des Naturhaushalts sollen erhalten bleiben oder wiederhergestellt werden. Dementsprechend ist der Sicherung und Entwicklung des Freiraums besondere Bedeutung beizumessen. Bei Nutzungskonflikten ist den Erfordernissen des Umweltschutzes Vorrang einzuräumen, wenn Leben und Gesundheit der Bevölkerung oder die dauerhafte Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen gefährdet sind. § 11 Funktionsgerechte und umweltverträgliche Einbindung von Versorgungs- und Verkehrseinrichtungen und -leistungen Die Ausstattung eines Gebietes mit Verkehrsanlagen sowie Ver- und Entsorgungseinrichtungen und die Bedienung mit Verkehrs-, Ver- und Entsorgungsleistungen sind auf die für dieses Gebiet angestrebte Entwicklung unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Umweltschutzes auszurichten und miteinander in Einklang zu bringen. § 17 Landwirtschaft und Wald Landwirtschaftliche Flächen und Wald sollen unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Umweltschutzes und der Landschaftspflege, der wirtschaftlichen und siedlungsstrukturellen Erfordernisse als Freiflächen erhalten bleiben. Ihre Nutzung soll auch dazu beitragen, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen sowie die Kulturlandschaft zu erhalten und zu gestalten. In waldarmen Gebieten ist eine Erhöhung des Waldanteils anzustreben. § 20 Siedlungsraum und Freiraum (3) Freiraum ist grundsätzlich zu erhalten und seiner ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Bedeutung entsprechend zu sichern und funktionsgerecht zu entwickeln. (5) Die Inanspruchnahme von Flächen für Infrastruktureinrichtungen im Freiraum setzt voraus, dass der Bedarf begründet ist und nicht anderweitig, insbesondere weder Seite 51 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 durch Mehrfachnutzung bestehender Infrastruktureinrichtungen noch durch den Ausbau ihrer Kapazitäten, gedeckt werden kann. Insbesondere die Beeinträchtigung oder Zerschneidung größerer zusammenhängender Freiflächen ist zu vermeiden. § 27 Landwirtschaft und Forstwirtschaft (1) Landwirtschaft a) Die Landwirtschaft ist ihrer wirtschaftlichen und landeskulturellen Aufgabenstellung entsprechend als leistungsfähiger bäuerlich strukturierter Wirtschaftszweig unter Wahrung der ökologischen Belange, insbesondere des Boden- und Gewässerschutzes, zu erhalten, zu fördern und zu entwickeln. b) Die ländliche Bodenordnung soll außer den agrar-, siedlungs- und infrastrukturellen Erfordernissen insbesondere den Erfordernissen des Umweltschutzes und der Landschaftspflege sowie der angestrebten Landschaftsentwicklung Rechnung tragen. § 28 Verkehr und Leitungswege (7) Leitungen und Richtfunkverbindungen a) Leitungen und Richtfunkverbindungen sollen zu einer der sozialen, kulturellen und technischen Entwicklung angemessenen Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft mit Energie, flüssigen und gasförmigen Produkten sowie mit Nachrichten beitragen. b) Leitungen sollen bebaute oder zur Bebauung vorgesehene Gebiete sowie den Naturhaushalt und das Landschaftsbild möglichst wenig beeinträchtigen und im Interesse einer geringen Inanspruchnahme von Freiraum möglichst räumlich gebündelt werden. Leitungen mit großräumiger und überregionaler Bedeutung sollen nach Möglichkeit den Entwicklungsachsen folgen. Es ist anzustreben, dass hierbei für gleichartige Transportgüter eine gemeinsame Leitung betrieben wird. Bei elektrischen Energieversorgungsleitungen ist, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist, eine Verkabelung in Betracht zu ziehen. Bei Neuplanung ist zu prüfen, ob ein Rückbau vorhandener Freileitungen in Betracht kommt. c) Richtfunkverbindungen sollen in Abstimmung mit anderen Planungsträgern möglichst so geplant werden, dass sie keine Beeinträchtigungen für vorhandene oder geplante Baugebiete oder für das Landschaftsbild zur Folge haben. Seite 52 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 § 32 Naturschutz und Landschaftspflege (1) Bei der räumlichen Entwicklung des Landes ist den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege Rechnung zu tragen. (2) Im besiedelten und unbesiedelten Raum sind die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, die Pflanzen- und Tierwelt sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft als Lebensgrundlage des Menschen insbesondere durch eine umfassende Landschaftsplanung nachhaltig zu sichern und zu verbessern vor allem durch: § 35 Gebietsbezogener Immissionsschutz (1) Raumbedeutsame Maßnahmen sind so zu planen, dass sie möglichst keine Erhöhung der Immissionsbelastung zur Folge haben. (2) Zur Verbesserung der Luftqualität ist eine Verminderung der Immissionsbelastung vorrangig in den Gebieten des Landes anzustreben, die hohe Belastungen aufweisen. Aus dem Landesentwicklungsplan NRW 1995 ergeben sich folgende Ziele: B.I. Raum- und Siedlungsstruktur B.I.2. Ziele 2.1 In den Ballungskernen, Ballungsrandzonen, Solitären Verdichtungsgebieten und Gebieten mit überwiegend ländlicher Raumstruktur gemäß der zeichnerischen Darstellung/Teil A sind die im LEPro (§ 21 Abs. 3) genannten vorrangigen gebietsspezifischen Ziele durch geeignete Planungen und Maßnahmen auf den jeweiligen Planungs- und Handlungsebenen anzustreben. 2.2 Die siedlungsräumliche Schwerpunktbildung von Wohnungen und Arbeitsstätten in Verbindung mit zentralörtlichen Einrichtungen im Sinne des LEPro (§ 7) soll auf der Grundlage der zentralörtlichen Gliederung angestrebt und innergemeindlich auf Siedlungsschwerpunkte (§ 6 LEPro) ausgerichtet werden. 2.3 Entwicklungsschwerpunkte im Sinne des LEPro (§§ 9 und 23 Abs. 2) sind alle Gemeinden des Landes, deren mittelzentraler Versorgungsbereich mindestens 25.000 Einwohner umfasst oder in Kürze umfassen wird; sie sind deckungsgleich mit den Mittel- und Oberzentren. 2.4 Die herausragende Bedeutung der Europäischen Metropolregion Rhein-Ruhr für die Raumentwicklung in Nordrhein-Westfalen, in Deutschland und in Euro- Seite 53 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 pa ist bei der Entwicklung der Raum- und Siedlungsstruktur zu berücksichtigen. 2.5 In den grenznahen Räumen sind länder- und staatsgrenzen-überschreitende Verflechtungen zu berücksichtigen. Sie sollen Grundlage für gemeinsame, grenzüberschreitende Planungen und Entwicklungskonzepte sein. B.III. Natürliche Lebensgrundlagen B.III.1.2. Ziele 1.21 Der durch Agrargebiete, Wald und Gewässer bestimmte Freiraum ist als Lebensraum und ökologischer Ausgleichsraum für Menschen, Fauna und Flora zu erhalten und in seinen Funktionen zu verbessern. Die Freiraumsicherung soll grundsätzlich der Erhaltung, Regeneration und Regulation von Gewässern, Boden und Luft, dem Biotop- und Artenschutz sowie der Land- und Forstwirtschaft und der landschaftsorientierten Erholung dienen. 1.22 Die Regionalplanung hat den Freiraum durch Bereiche mit Freiraumfunktionen weiter zu entwickeln und durch zusätzliche regionale Bereiche mit Freiraumfunktionen zu ergänzen. 1.23 Freiraum darf nur in Anspruch genommen werden, wenn die Inanspruchnahme erforderlich ist; dies ist dann der Fall, - wenn Flächenbedarf für siedlungsräumliche Nutzungen nicht innerhalb des Siedlungsraumes bzw. für Verkehrsinfrastruktur nicht durch Ausbau vorhandener Infrastruktur gedeckt werden kann oder - wenn der regionalplanerisch dargestellte Siedlungsraum unter Berücksichtigung der ortsüblichen Siedlungsstruktur für die absehbare Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung nicht ausreicht. 1.24 Die Inanspruchnahme von Freiraum ist bei bestehendem Bedarf abweichend von 1.23 auch zulässig, wenn eine gleichwertige Fläche dem Freiraum wieder zugeführt oder in eine innerstädtische Grünfläche umgewandelt wird. 1.25 Ist die Inanspruchnahme von Freiraum erforderlich, muss sie flächensparend und umweltschonend erfolgen. 1.26 Zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und zur Gestaltung einer abwechslungsreichen Kultur- und Erholungslandschaft ist im Freiraum eine auf Seite 54 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 Nachhaltigkeit ausgerichtete, standort- und umweltgerechte Landbewirtschaftung erforderlich. Land- und forstwirtschaftlich genutzte Böden sind im Interesse der Bodenfruchtbarkeit und zur Erhaltung ihrer Regulations- und Lebensraumfunktionen vor Beeinträchtigungen zu schützen. B.III.2. Natur und Landschaft B.III.2.2. Ziele 2.21 Natur und Landschaft sind so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich, wiederherzustellen, dass - die Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, - die Regenerationsfähigkeit und Nutzbarkeit der Naturgüter, - die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume (Biotope) sowie - die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft nachhaltig gesichert werden. 2.22 Gebiete für den Schutz der Natur sowie Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung sind für den Aufbau eines landesweiten Biotopverbundes zu sichern und durch besondere Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu erhalten, zu entwickeln und, soweit möglich, miteinander zu verbinden; sie dürfen für Nutzungen, die diese Zielsetzungen beeinträchtigen, nur in Anspruch genommen werden, wenn die angestrebte Nutzung nicht an anderer Stelle realisierbar ist, die Bedeutung der Gebiete dies zulässt und der Eingriff auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt wird. 2.23 Ist die Inanspruchnahme, Gefährdung oder wesentliche Beeinträchtigung von Gebieten für den Schutz der Natur oder von Feuchtgebieten mit internationaler Bedeutung unabweisbar, so ist durch geeignete Maßnahmen im erforderlichen Umfang Ausgleich und Ersatz zu schaffen. 2.24 Gebiete, die reich mit natürlichen Landschaftselementen ausgestattet sind und eine funktionsfähige Landschaftsstruktur aufweisen, sind vor nachteiligen Einflüssen zu bewahren. Seite 55 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 2.25 Gebiete, die nur noch wenige natürliche Landschaftselemente aufweisen oder die in ihrer Landschaftsstruktur oder ihrem Erscheinungsbild geschädigt sind, sollen durch geeignete landschaftspflegerische Maßnahmen verbessert werden. 2.26 In den Großlandschaften des Landes sollen wertvolle Kulturlandschaften mit nachhaltigen Nutzungen und hohem Anteil naturnaher Bereiche vorbildlich erhalten werden. Sie sind hinsichtlich ihrer charakteristischen Eigenart und der für den Naturraum typischen Biotope und Landschaftsstrukturen besonders zu pflegen und zu entwickeln. 2.27 Die Gebietsentwicklungsplanung hat insbesondere in Verdichtungsgebieten regionalbedeutsame Grünzüge zu sichern. Diese sind als Grünverbindungen und Grüngürtel im Hinblick auf ihre freiraum- und siedlungsbezogenen Funktionen zu erhalten, zu entwickeln oder wiederherzustellen und vor anderweitiger Inanspruchnahme besonders zu schützen. C.V. Freizeit und Erholung C.V.2. Ziele 2.1 Der siedlungsnahe Freiraum muss hinsichtlich seiner Freizeitfunktionen erhalten und entwickelt werden. Auch in den Verdichtungsgebieten muss der Freiraum einschließlich der Regionalen Grünzüge für die landschaftsorientierte Erholung, Sport- und Freizeitnutzung gesichert und entwickelt werden. In räumlicher Zuordnung zu größeren Erweiterungen von Wohnsiedlungen und neuen eigenständigen Wohnstandorten sind ausreichend große Landschaftsteile für die siedlungsnahe landschaftsorientierte Erholung, Sport- und Freizeitnutzung besonders zu pflegen und zu entwickeln. D.II. Energieversorgung D.II.2. Ziele 2.1 Es sollen insbesondere heimische Primärenergieträger zur Stromerzeugung eingesetzt werden. Regenerative Energien müssen stärker genutzt werden. Die Energieproduktivität muss erhöht werden. 2.2 Die Gewinnung von Primärenergieträgern aus heimischen Lagerstätten erfordert, dass die Ortsgebundenheit und Unvermehrbarkeit der Bodenschätze in den regionalplanerischen Abwägungsprozessen besonders zu berücksichtigen sind. Seite 56 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 2.3 Bevor neue Kraftwerke geplant werden, sollen die Möglichkeiten der Energieeinsparung und der Steigerung der Energieproduktivität in vorhandenen Anlagen ausgeschöpft werden. 2.4 Die Voraussetzungen für den Einsatz erneuerbarer Energien (vor allem Wasser-, Wind- und Solarenergie sowie nachwachsende Rohstoffe) sind zu verbessern bzw. zu schaffen. Gebiete, die sich für die Nutzung erneuerbarer Energien aufgrund der Naturgegebenheiten besonders eignen, sind in den Gebietsentwicklungsplänen als "Bereiche mit Eignung für die Nutzung erneuerbarer Energien" darzustellen. Das besondere Landesinteresse an einer Nutzung erneuerbarer Energien ist bei der Abwägung gegenüber konkurrierenden Belangen als besonderer Belang einzustellen. 2.5 Die verbrauchsnahen wirtschaftlich nutzbaren Potentiale der kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung sind zum Zwecke einer möglichst rationellen Energienutzung auszuschöpfen. Die kommunale Planung soll dem Rechnung tragen. 2.6 Die Ausweisung von Wohnsiedlungsbereichen und Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereichen sowie die Standortplanung von Anlagen zur Energieumwandlung müssen dem Ziel optimaler Energienutzung gerecht werden. Sie haben zu berücksichtigen, dass durch sinnvolle räumliche Zuordnung Energieeinsparpotentiale realisiert werden können. 2.7 Energiekonzepte sollen konkrete Einsparpotentiale und Möglichkeiten rationellerer Energienutzung ermitteln. Die kommunale und regionale Entwicklungsplanung soll die Ergebnisse berücksichtigen. 2.8 Die Standortplanung von Energieumwandlungsanlagen ist auf vorhandene und geplante Energieversorgungsnetze so auszurichten, dass grundsätzlich wenig Flächen für neue Leitungstrassen und bauliche Anlagen der Leitungsnetze in Anspruch genommen werden. Die Nutzung vorhandener Trassen hat, soweit versorgungstechnisch vertretbar, Vorrang vor der Planung neuer Trassen. Seite 57 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 Aus dem Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln (2009) ergeben sich für die Vorhabensfläche / den Planänderungsbereich folgende Ziele: D.1.2 Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche Ziele Ziel 1 In den Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereichen soll die landwirtschaftliche Nutzungsfähigkeit der landwirtschaftlich genutzten Flächen erhalten werden; den allgemeinen Anforderungen der Landschaftsentwicklung und des Bodenschutzes ist dabei Rechnung zu tragen. In den Bereichsteilen mit besonders guten landwirtschaftlichen Produktionsbedingungen ist die Inanspruchnahme von landwirtschaftlich genutzten Flächen für andere Nutzungen nur bei unabweisbarem Bedarf möglich. Ziel 2 In den Agrarbereichen mit spezialisierter Intensivnutzung ist die Inanspruchnahme der entsprechend genutzten Flächen für andere Nutzungen auszuschließen. Ziel 3 In den Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereichen sind die Arbeits- und Produktionsbedingungen der landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betriebe zu erhalten und der fortschreitenden Entwicklung anzupassen, so dass sie eine gleichermaßen ökonomisch wie ökologisch orientierte, auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Landwirtschaft ermöglichen. Vorrangiges Ziel sollte es sein, die existenz- und entwicklungsfähigen Betriebe im Plangebiet zu erhalten, zu entwickeln und zu fördern, um die Funktionsfähigkeit des ländlichen Raumes im Spannungsfeld der vielfältigen Raumansprüche sicherzustellen. Soweit die Landwirtschaft durch das Erfordernis der Erhaltung der Kulturlandschaft, ihrer Erholungseignung und zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen unzumutbare wirtschaftliche Nachteile hinnehmen oder die Landwirtschaft aus diesen Gründen aufgegeben werden muss, bedarf es eines Ausgleichs entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen. Zur Überwindung ökonomischer und ökologischer Konflikte sollte auch der Weg der Kooperation gesucht werden. Ziel 4 In den im Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich gelegenen dörflich geprägten Orten bzw. Ortsteilen sind bei der Bauleitplanung solche Darstellungen bzw. Festsetzungen zu vermeiden, die die Funktionsfähigkeit bzw. Entwicklungsmöglichkeit leistungs- und konkurrenzfähiger landwirtschaftlicher Betriebe an ihrem Standort beeinträchtigen. Seite 58 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 Aus dem Landschaftsplan Nr. 7 des Rhein-Erft-Kreises ergeben sich folgende Ziele: Teil 1: Entwicklungsziele für die Landschaft (§ 18 Landschaftsgesetz NRW): Die Entwicklungsziele für die Landschaft gemäß § 18 LG NRW geben Auskunft über das Schwergewicht der im Teilraum zu erfüllenden Aufgaben der Landschaftsentwicklung. Die Entwicklungsziele für die Landschaft sind nach Maßgabe des § 33 LG NRW behördenverbindlich. Für die Vorhabensfläche / den Planänderungsbereich wird im Landschaftsplan 7 „Rommerskirchener Lössplatte“ folgendes Entwicklungsziel dargestellt: „Entwicklungsziel 2: Anreicherung einer im Ganzen zu erhaltenden Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen. Zur Umsetzung dieses Entwicklungszieles sind folgende Maßnahmen anzustreben:  Der Waldanteil ist zu vergrößern, die Waldstruktur und die Waldränder sind zu verbessern.  Wasserqualität und Wasserführung der Gewässer sind zu verbessern und zu sichern, die Ufer sind naturnah herzurichten und zu bepflanzen.  Wirtschaftlich nicht genutzte, beidseitige Uferrandstreifen mit einer jeweiligen Breite von 10 m und mehr sind anzustreben. Im Bereich des Landschaftsplanes 7 wird das Entwicklungsziel 2 ausgewiesen für:  die Freiräume um Stommelerbusch,  den Freiraum zwischen Sinnersdorf und Pulheim,  den Freiraum nordwestlich Stommeln,  den Freiraum zwischen Rheidt und Stommeln,  das Gebiet westlich Hüchelhoven,  das Gebiet zwischen Geyen und Fliesteden,  das Gebiet südlich Büsdorf,  das Gebiet zwischen Brauweiler und Glessen,  das Gebiet nördlich und östlich Brauweiler,  das Gebiet östlich Geyen. Seite 59 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 Das Schwergewicht dieses Entwicklungszieles liegt in einer zusätzlichen Ausstattung von insgesamt erhaltungswürdigen Bereichen mit naturnahen Lebensräumen und gliedernden und belebenden Elementen. Das Entwicklungsziel 2 ist auf eine Verbesserung der vorhandenen Landschaftssubstanz ausgerichtet. Es wird im Wesentlichen für solche Räume verfolgt, in denen der Landschaftshaushalt und das Landschaftsbild aufgrund der vorhandenen Nutzungen verarmt sind und die Verbesserung der Verhältnisse noch ohne grundsätzliche Nutzungsänderungen unter Beibehaltung der jetzigen Struktur zu erzielen ist. Das Entwicklungsziel 2 trifft im Landschaftsplan der „Rommerskirchener Lössplatte“ für den überwiegenden Teil der Flächen zu. Hierbei handelt es sich in der Regel um intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen, in denen Boden- und Wasserhaushalt noch weitgehend intakt, jedoch die Bachläufe ohne Gehölzstrukturen und die Feldfluren ohne belebende Gehölzbestände sind. In der Regel stellen die landwirtschaftlich genutzten Flächen im Bereich des Entwicklungszieles 2 wichtige Freiräume im Umfeld des Verdichtungsgebietes dar. Wegen ihrer Funktion als Anbauflächen, als Gebiete für die Wasserwirtschaft und ihrer Bedeutung für das Klima sind sie erhaltenswert. Eine Anreicherung mit naturnahen Lebensräumen sowie gliedernden und belebenden Elementen ist jedoch nötig.“ VIII. Darstellung der für die Regionalplan-Änderung bedeutenden Belange Die nach den gesetzlichen Vorgaben bedeutsamen Belange des Umweltschutzes mit Relevanz für das Vorhaben, z.B. aus Gründen des Immissionsschutzes, werden im nachfolgenden Teil II, Abschnitt B „Beabsichtigte Untersuchungen zur Beschreibung der Umweltauswirkungen“ beschrieben. Die Bedeutung für die Planänderung wird dargelegt. Dies schließt deren mögliche Berücksichtigung ein. IX. Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes bei der Änderung des Regionalplanes In den abschließenden Angaben für den Umweltbericht wird dargestellt, ob daraus Maßnahmen bei der Ausarbeitung der Planänderung abzuleiten sind. Seite 60 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 B. Beabsichtigte Untersuchungen zur Beschreibung der Umweltauswirkungen des in Teil I beschriebenen Musterkraftwerkes auf Regionalplanebene Die Vorhabensfläche ist darauf ausgerichtet, dass das unter Teil I beschriebene Musterkraftwerk (nachfolgend auch als Vorhaben bezeichnet) realisiert werden kann. Für die Betrachtung der Umweltauswirkungen wird spezifisch für jedes Schutzgut ein Untersuchungsraum festgelegt. Die Fläche wird nachfolgend grundsätzlich als „Untersuchungsraum“ bezeichnet. Den Untersuchungen wird das in Teil I beschriebene Musterkraftwerk unter Einschluss der mehr als kapazitätsgleichen Stilllegung von 4 x 300 MW zugrunde gelegt. (Erneuerung vorhandenen Bestandes) Im näheren Umfeld des Planänderungsbereichs (nachfolgend auch als Vorhabensfläche bezeichnet) liegen die Ortschaften oder Teile der Ortschaften der Stadt Bergheim-Niederaußem, Oberaußem, Büsdorf, Rheidt, Hüchelhoven, Auenheim und Rath (Stadt Bedburg) sowie die Einzelhöfe Geretzhoven, Herrenhof, Gut Asperschlag, Rather Mühle und das Braunkohlenkraftwerk Niederaußem. Nördlich der Vorhabensfläche befinden sich Flächen der Gemeinde Rommerskirchen (Regierungsbezirk Düsseldorf). Eine räumliche Darstellung der Vorhabens- und Baustelleinrichtungsflächen kann der Abbildung 2 sowie den Karten im Anhang entnommen werden. Der heutige Zustand dieser Flächen kann zusätzlich dem als Anlage 5 beigefügten Luftbild entnommen werden. I. Schutzgut Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit 1. Luftschadstoffe Im Rahmen der vorgesehenen Untersuchung werden die bei der Verbrennung von Braunkohle entstehenden Luftschadstoffe (Emissionen) und die diesbezüglich im Umfeld zu erwartenden Beiträge (Immissionen) zu den Luftqualitätsparametern betrachtet. Hierbei werden die durch die Kraftwerke Frimmersdorf, Neurath (bestehende Anlagen und BoA2&3) sowie Niederaußem (bestehende Anlagen und Vorhaben) insgesamt verursachten Immissionen für das Umfeld der Kraftwerke ermittelt. Hierbei handelt es sich um eine regionale, konservative Abschätzung. Die Luftqualität im Bereich der Vorhabensfläche und der Baustelleneinrichtungsflächen kann durch Emissionen des Bauverkehrs und durch Emissionen der Bautätigkeit zeitweise mit geringer Reichweite beeinträchtigt werden. Seite 61 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 1.1 Untersuchungsraum Der Untersuchungsraum erstreckt sich von Wevelinghoven und Dormagen-Nievenheim im Norden, Köln-Chorweiler und Köln-Junkersdorf im Osten, Frechen und Sindorf im Süden bis Elsdorf und Grevenbroich im Westen. Diese Abgrenzung berücksichtigt die für die Region charakteristischen Hauptwindrichtungen. Außerhalb des Untersuchungsraums sind geringere Immissionswerte zu erwarten. 1.2 Untersuchungsumfang Im Rahmen der Untersuchungen werden folgende Luftschadstoffe betrachtet:  Schwefeldioxid,  Stickstoffdioxid,  Feinstaub PM10/PM2,5 und  Kohlenmonoxid Die Ergebnisse umfassen eine summarische Darstellung der Immissionsbeiträge der oben genannten Kraftwerke zum heutigen Zeitpunkt, ab dem Jahr 2013 und dem Zeitpunkt nach Realisierung des Vorhabens in Niederaußem (Neubau und Stilllegungen) in den benachbarten Ortschaften und Stadtteilen unter Berücksichtigung von Stilllegungen und Inbetriebnahmen zum jeweiligen Zeitpunkt. Sie entsprechen damit den durch die Braunkohlenkraftwerke maximal möglichen Immissionen. Die darüber hinaus durch die Verbrennung von Braunkohle verursachten Luftschadstoffe und deren Emission und Immission werden sich aufgrund vergleichbarer Ausbreitungsmechanismen ähnlich verhalten, so dass bei positiver Tendenz für die oben genannten Stoffe auch Konflikte für die übrigen Luftschadstoffe auszuschließen sind. Hierbei wird konservativ eine Ausschöpfung der jeweils geltenden gesetzlichen Emissionsgrenzwerte der Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen (13. BImSchV) bei ganzjährigem Volllastbetrieb unterstellt. Stillstände und Teillastbetrieb werden somit nicht berücksichtigt. Die Ergebnisse werden den Luftqualitätsparametern (Immissionsrichtwerte gemäß TA-Luft) gegenübergestellt. Es wird erwartet, dass sich aufgrund (a) der zukünftig deutlich strengeren Emissionsgrenzwerte, (b) der Stilllegung von Altanlagen und (c) der Errichtung von hocheffizienten Neu- Seite 62 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 anlagen eine weitere Minderung der relevanten Emissionen und positive Auswirkungen auf die Luftqualitätsparameter darstellen lassen. 1.2.1 Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes Die Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes betreffend die Luftschadstoffgehalte im Umfeld des Kraftwerkes Niederaußem erfolgt durch eine Darstellung der aus Messungen bekannten Vorbelastung. Die vorliegenden Werte werden den Immissionswerten gegenübergestellt. Die Immissionswerte entsprechen den gesetzlichen Anforderungen an die Luftqualität. Seit 2002 wurden im Umfeld des Kraftwerks Niederaußem an folgenden Orten Vorbelastungsmessungen durchgeführt:  Nettesheim-Butzheim in 2002-2003  Elsdorf-Berrendorf in 2006  Pulheim-Stommeln in 2006  Bergheim-Rheidt in 2007-2008 Die durch BoA2&3 und durch das Vorhaben hinzukommenden und aufgrund der endgültigen Stilllegungen entfallenden Immissionen werden im Rahmen der in Ziffer 1.2 beschriebenen Untersuchungen berücksichtigt. Sonstige relevante Industrieanlagen sind seit den oben genannten Messzeiträumen nicht hinzugekommen. Die Darstellung der Vorbelastung wird folgende Schadstoffe umfassen:  Stickstoffdioxid NO2  Feinstaub PM10  Arsen im Feinstaub  Cadmium im Feinstaub  Nickel im Feinstaub  Blei im Feinstaub Darüber hinaus wird die Entwicklung relevanter Luftqualitätsparameter im Rhein-Ruhr-Gebiet für den Zeitraum von 1964 (soweit verfügbar) bis 2005 anhand von Daten aus dem Landesmessnetz NRW (Messstationen des LANUV) vergleichend dargestellt und bewertet. Seite 63 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 1.2.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung Eine Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung erfolgt im Rahmen der für den Umweltbericht erforderlichen Angaben. Bei Nichtdurchführung der Planung ist von einem längeren Betrieb der vier 300 MW-Blöcke am Standort Niederaußem auszugehen. Dies würde bedeuten, dass Entlastungen bzgl. der betroffenen Luftqualitätsparameter erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen können. 1.2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung Die Entwicklung der kraftwerksbedingten Immissionen bei Durchführung der Planung wird unter konservativen Annahmen (ganzjähriger Volllastbetrieb, Ausschöpfung der zulässigen Emissionsgrenzwerte, kein Teillastbetrieb und keine Stillstände) aufgrund der Emissionen der Kraftwerke Niederaußem (bestehende Anlagen und Vorhaben), Frimmersdorf und Neurath (bestehende Anlagen und BoA2&3) ermittelt. Hierbei werden auch die vor und mit der Realisierung des Vorhabens vorgesehenen Stilllegungen einschließlich der im Zusammenhang mit BoA2&3 in Neurath erforderlichen Stilllegung von 150 MW-Blöcken berücksichtigt. Es wird erwartet, dass sich aufgrund der Aufnahme des kommerziellen Betriebes von BoA2&3 in Neurath und der Realisierung des Vorhabens in Niederaußem sowie der Stilllegung der Altanlagen in Frimmersdorf und Niederaußem eine relevante Reduzierung der mit dem Betrieb der Braunkohlenkraftwerke verbundenen Schadstoffimmissionen und hierdurch eine Verbesserung der Luftqualitätsparameter einstellen wird. 1.3 Vermeidung, Verminderung und Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Die Darstellung und Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich der durch das Vorhaben bedingten nachteiligen Auswirkungen erfolgt, sofern auf Regionalplanebene überhaupt möglich und sinnvoll, im Rahmen der für den Umweltbericht erforderlichen Angaben. Es wird erwartet, dass sich aufgrund der Aufnahme des kommerziellen Betriebes von BoA2&3 in Neurath und der Realisierung des Vorhabens in Niederaußem sowie der Stilllegung der Altanlagen in Frimmersdorf und Niederaußem eine relevante Reduzierung der mit dem Betrieb der Braunkohlenkraftwerke verbundenen Schadstoffimmissionen und hierdurch eine Verbesserung der Luftqualitätsparameter einstellen wird. Seite 64 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 2. Schall Hinsichtlich der zu erwartenden Geräuscheinwirkungen sollen Untersuchungsraum und Untersuchungsumfang wie nachstehend beschrieben gefasst werden. 2.1 Untersuchungsraum Die geräuschimmissionsschutzfachliche Verträglichkeitsuntersuchung wird sich auf die maßgeblichen Immissionsorte in Auenheim, Niederaußem, Rheidt sowie Hüchelhoven erstrecken. Konkret liegen dieser Fassung des Untersuchungsraums folgende Erwägungen zugrunde: Auenheim und Niederaußem erstrecken sich unmittelbar nordwestlich bzw. südlich/südöstlich der bestehenden Kraftwerksblöcke, deren Geräuschimmissionen hier maßgeblich einwirken. Aufgrund der Vorbelastungssituation sowie des Umstandes, dass die vorhabensbedingten Einwirkungen zumindest in Teilbereichen der Ortschaften Auenheim und Niederaußem voraussichtlich unter planungsrechtlichen Gesichtspunkten zu betrachten sein werden, sind die maßgeblichen Immissionsorte in diesen Ortschaften in den Untersuchungsraum einzubeziehen. Rheidt und Hüchelhoven liegen mit ihren südlichen Rändern in deutlicher Entfernung sowohl zum bestehenden Kraftwerksgelände als auch zum Vorhabenstandort. Zwar kann sicher davon ausgegangen werden, dass sich die Vorbelastungssituation in den benannten Ortschaften nicht als kritisch erweist. Da das Kraftwerksvorhaben allerdings die maßgebliche Abstandsempfehlung nach Abstandserlass NRW 2007 in Bezug auf diese Ortschaften ggf. – je nach Anlagenkategorie – nicht einhalten wird, ist die (vorsorgliche) Einbeziehung in den Untersuchungsraum angezeigt. Büsdorf und Rath können bereits aufgrund ihrer erheblichen Entfernung zum Vorhabenstandort (jeweils 2,1 km) ausgeklammert werden. 2.2 Untersuchungsumfang 2.2.1 Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes In geräuschimmissionsschutzfachlicher Hinsicht wird der gegenwärtige Umweltzustand im Bereich von Auenheim und Niederaußem, wie bereits unter Ziffer 2.1 betont, maßgeblich durch die bestehenden Kraftwerksblöcke A bis H sowie K bestimmt. Als relevante Vorbelastungsemittenten für Auenheim und Niederaußem sind darüber hinaus insbesondere die Fabrik Fortuna Nord, das Werk der Knauf Gips KG sowie die Gleisanlagen zu nennen, so- Seite 65 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 weit diese zu gewerblichen/industriellen Zwecken genutzt werden und nicht öffentlich gewidmet sind. Auf Niederaußem bzw. relevante Teilbereiche wirken schließlich auch Geräusche aus den südlich des Kraftwerksbestandes situierten Gewerbeflächen ein. Die Vorbelastungssituation in Auenheim und Niederaußem wird auf der Ebene der Bauleitplanung detailliert zu untersuchen sein, und zwar insbesondere im Wege tatsächlicher Bestandsaufnahmen (Messungen) sowie in Form der Auswertung / Beurteilung der bestehenden genehmigungsrechtlichen Situation. Im Hinblick auf Rheidt und Hüchelhoven wurde bereits unter Ziffer 2.1 ausgeführt, dass diese in deutlicher Entfernung zum bestehenden Kraftwerksgelände liegen. Entsprechendes gilt bezüglich der östlich zu den Ortschaften situierten Umspannanlage. Aufgrund dieser (relevanten) Entfernungen sind Auswirkungen nicht zu erwarten. 2.2.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung Bei Nichtdurchführung der Planung ist davon auszugehen, dass der aktuelle Kraftwerksbestand, der den Umweltzustand in den umliegenden Ortschaften maßgeblich prägt, im Wesentlichen erhalten bleiben wird. Es ergäbe sich lediglich eine geringfügige Verbesserung der gegenwärtigen Situation durch die auch für den Fall der Nichtdurchführung der Planung vorzunehmende Stilllegung der beiden 150 MW-Blöcke A und B. Die 4 x 300 MW-Blöcke würden aber weiterbetrieben. 2.2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung Die Beschreibung der Geräuscheinwirkungen wird anhand einer Untersuchung zur Entwicklung der Geräuschsituation aufgrund der vorgesehenen und geplanten Stilllegungen und dem Betrieb der Neuanlage am Standort Niederaußem durchgeführt. Für den Fall der Durchführung der Planung käme es - zusätzlich zu den beiden 150 MW-Blöcken - auch zur Stilllegung der Blöcke C bis F mit insgesamt rund 1.200 MW. Es ergäbe sich mithin eine erhebliche Reduzierung des Emissionsniveaus aus den Blöcken des Bestandskraftwerks, auf Basis der neuen, mit neuester Technologie und mit einer in Summe rund 100 MW geringeren Leistung ausgerüsteten Kraftwerksanlage. Mit Blick auf die in den Untersuchungsraum einbezogenen Bereiche/Ortschaften ergäbe sich Folgendes: Seite 66 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 Die Situation in den derzeit am stärksten belasteten Ortschaften Auenheim und Niederaußem würde sich deutlich verbessern, da einerseits ein Großteil des alten Kraftwerksbestandes durch einen neuen, dem vorangeschrittenen Stand der Lärmminderungstechnik entsprechenden Block ersetzt würde und andererseits die den Altbestand ersetzende neue Kraftwerkskapazität räumlich von Auenheim und Niederaußem „abrücken“ würde. In Rheidt und Hüchelhoven ist aus heutiger Sicht von der Einhaltung der maßgeblichen Immissionsrichtwerte in der Gesamtbelastung auszugehen. Zwar wäre der neue Kraftwerksblock näher zu Rheidt und Hüchelhoven situiert als der Altbestand. Derzeit ist auf Grundlage einer überschlägigen Beurteilung allerdings von einer verträglichen Vorbelastungssituation auszugehen, die sich mit der Stilllegung der vorgenannten Blöcke weitergehend verbessern wird. Der Zusatzbelastungsbeitrag aus dem Kraftwerksvorhaben wird deutlich unter den maßgeblichen Immissionsrichtwerten bleiben, in Rheidt voraussichtlich sogar um mindestens 10 dB(A). Insgesamt bleibt danach festzuhalten, dass für den Fall der Durchführung der Planung von einer Verbesserung der aktuell gegebenen Situation in Auenheim und Niederaußem ausgegangen werden kann - unverträgliche Situationen im Bereich anderer schutzbedürftiger Nutzungen werden nicht begründet. 2.3 Vermeidung, Verminderung und Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Die Darstellung und Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und Ausgleich der durch das Vorhaben bedingten nachteiligen Auswirkungen erfolgt im Rahmen der für den Umweltbericht erforderlichen Angaben. Es wird erwartet, dass sich aufgrund des Vorhabens sowie der Stilllegung von Altanlagen am Standort eine Reduzierung der durch das Kraftwerk Niederaußem verursachten Schallimmissionen insbesondere in den gegenwärtig am stärksten betroffenen Bereichen einstellen wird. 3. Verschattung und optisch bedrängende Wirkung Im Rahmen der vorgesehenen Untersuchungen werden die durch Gebäude und Kühlturmbetrieb entstehenden Verschattungseffekte des Vorhabens und seiner Nebenanlagen sowie der in Betrieb verbleibenden Blöcke des bestehenden Kraftwerks im Vergleich zur Situation vor Realisierung des Vorhabens betrachtet. Seite 67 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 In diesem Zusammenhang wird auch bewertet, ob durch das Vorhaben unter Berücksichtigung der Vorbelastung durch das bestehende Kraftwerk am Standort Niederaußem eine optisch bedrängende Wirkung auf die umliegende Wohnbebauung entstehen kann. 3.1 Untersuchungsraum Als Untersuchungsraum für die Verschattung wird der Bereich zugrundegelegt, in dem wesentliche Verschattungseffekte entstehen können. Der Untersuchungsraum erstreckt sich zwischen Rommerskirchen im Norden, Bedburg-Rath im Westen, Fliesteden im Osten sowie Oberaußem im Süden. Geprüft wird, ob durch das mit der Regionalplanänderung ermöglichte Vorhaben bereits heute erkennbar eine unzumutbare optische Wirkung auf die umliegende Wohnbebauung entstehen kann. Betrachtet werden dabei die dem Vorhaben nächstgelegenen Wohnstandorte im Umkreis des Vorhabens. Dies sind im Einzelnen: 3.2  Südlicher Ortsrand Rheidt  Gut Groß Mönchhof  Geretzhoven  Südöstlich Rather Mühle (auf dem Gebiet der Stadt Bedburg)  Auenheim  Nordöstlicher Ortsrand Niederaußem  Ortsrand Büsdorf. Untersuchungsumfang Es werden die Verschattungsverhältnisse vor und nach Realisierung des Vorhabens unter Einbeziehung der geplanten Stilllegungen betrachtet. Dabei werden auch die durch die Kraftwerksblöcke in Neurath (Bestandsanlagen und BoA2&3) verursachten Verschattungseffekte berücksichtigt. Hierbei wird konservativ ein ganzjähriger Volllastbetrieb unterstellt. Teillastbetrieb und Anlagenstillstände bleiben daher unberücksichtigt. Die Berechnungen erfolgen für die Jahre 2002 bis 2007, da für diese Jahre die erforderlichen meteorologischen Zeitreihen vorliegen. In Bezug auf eine optisch bedrängende Wirkung werden die Bauwerke des bestehenden Kraftwerks Niederaußem, die beim Betrieb der Kühltürme am Altstandort Niederaußem entstehenden sichtbaren Schwaden sowie die Bauwerke des Vorhabens und die bei dessen Betrieb ggf. entstehenden sichtbaren Schwaden betrachtet. Der Hybridkühlturm führt in Ver- Seite 68 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 bindung mit den vorgesehenen Stilllegungen zu einer Reduzierung der sichtbaren Schwaden. 3.2.1 Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes Im Rahmen einer Studie wird unter Berücksichtigung der oben genannten Annahmen der Umfang der Verschattung vor Realisierung des Vorhabens ermittelt und der zukünftigen Situation nach Realisierung des Vorhabens und der damit verbundenen Stilllegungen gegenübergestellt. Dabei wird aufgezeigt, in welchen Bereichen und in welchem Umfang Veränderungen gegenüber der Situation vor Realisierung des Vorhabens erwartet werden können. Auch bezüglich einer optisch bedrängenden Wirkung erfolgt ein Vergleich der heutigen Situation mit der Situation nach Realisierung des Vorhabens. 3.2.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung Eine Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung erfolgt im Rahmen der für den Umweltbericht erforderlichen Angaben. Bei Nichtdurchführung des Vorhabens ist von einem längeren Betrieb der zur Stilllegung vorgesehenen bestehenden vier 300 MW-Blöcke auszugehen. In Bezug auf die visuellen Auswirkungen würde es zu keiner Änderung der derzeitigen Situation kommen. Dies würde bedeuten, dass Entlastungen bzgl. Verschattung erst zu einem deutlichen späteren Zeitpunkt erfolgen können. 3.2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung Ziel der Studie zur Verschattung ist die Abschätzung des Einflusses von Gebäuden und sichtbaren Schwaden auf die Sonnenscheindauer in der Umgebung des Kraftwerks Niederaußem. In die Betrachtung werden die am Standort Niederaußem bis dahin erfolgten und darüber hinaus beabsichtigten Stilllegungen einbezogen. Dabei werden auch die durch Kraftwerksblöcke in Neurath (Bestandsanlagen und BoA 2&3) verursachten Verschattungseffekte berücksichtigt. Die Berechnung der Verschattung erfolgt auf der Basis von modellierten Schwaden, geometrischer Verschattungsrechnung und klimatologischer Gewichtung mit der natürlichen Bewöl- Seite 69 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 kungsverteilung. Für die Verschattungssimulation wird der sichtbare Anteil des Schwadens beschrieben. Die Rechnungen werden den Stand nach Realisierung von BoA2&3 in Neurath und endgültiger Stilllegung aller 150 MW-Blöcke mit dem Stand nach Realisierung des Vorhabens und der hiermit zusammenhängenden Stilllegung der vier 300 MW-Blöcke in Niederaußem vergleichen. Das Kraftwerk Frimmersdorf wird bei diesen Untersuchungen nicht berücksichtigt. Zum Betrachtungszeitpunkt sind in Frimmersdorf bereits alle 12 x 150 MW-Blöcke endgültig stillgelegt. Die beiden 300 MW-Blöcke in Frimmersdorf werden nach der Stilllegung der 150 MWBlöcke weiter betrieben. Der Beitrag dieser Blöcke zu der Verschattungssituation im Bereich des Kraftwerks Niederaußem ist jedoch unerheblich und wird deshalb nicht berücksichtigt. Zur Beurteilung einer optisch bedrängenden Wirkung wird eine Standortbetrachtung aus Sicht des Umfeldes des Vorhabens mit den darin bestehenden örtlichen Gegebenheiten und der Wohnsituation vorgenommen. 3.3 Vermeidung, Verminderung und Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Die Darstellung und Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und Ausgleich der durch das Vorhaben bedingten nachteiligen Auswirkungen erfolgt im Rahmen der für den Umweltbericht erforderlichen Angaben. 4. Auswirkungen der Verschattung auf die landwirtschaftliche Produktion Im Rahmen der in diesem Punkt darzustellenden Untersuchungen werden die Auswirkungen der durch Gebäude und Kühlturmbetrieb entstehenden Verschattungseffekte der in Neurath, Frimmersdorf und Niederaußem betriebenen Kraftwerksblöcke auf die landwirtschaftliche Produktion betrachtet. Darüber hinaus werden die Ergebnisse des Verschattungsgutachtens berücksichtigt. Der Beitrag der nach Ende 2012 in Frimmersdorf weiter betriebenen 300 MWBlöcke zu der Verschattungssituation im Bereich des Kraftwerks Niederaußem ist jedoch unerheblich und wird deshalb bei Prognose für den Zustand nach Aufnahme des kommerziellen Betriebes des Vorhabens in Niederaußem nicht berücksichtigt. Seite 70 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 4.1 Untersuchungsraum Als Untersuchungsraum wird der Bereich betrachtet, in dem durch Gebäude und sichtbaren Schwaden der Kraftwerke Neurath, Niederaußem und des Vorhabens relevante Verschattungseffekte entstehen können. Der Untersuchungsraum erstreckt sich zwischen Grevenbroich-Allrath im Norden, Grevenbroich-Neurath im Westen, Fliesteden im Osten sowie Oberaußem im Süden. Darüber hinaus werden Ackerflächen, die außerhalb des Einflussbereichs der Kraftwerke liegen, als Referenzstandorte betrachtet. 4.2 Untersuchungsumfang Zur Bewertung der Auswirkungen der Verschattung auf die landwirtschaftliche Produktion werden folgende Untersuchungen herangezogen:  Agrarmeteorologische Messungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD)  Bonituren und Bestandserhebungen der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen (LWK)  Verschattungsgutachen Seit 2005 – kurzzeitig auch in 2004 – wurden bzw. werden im Umfeld der Kraftwerke Neurath und Niederaußem durch den Deutschen Wetterdienst (DWD) agrarmeteorologische Messungen durchgeführt, dokumentiert und bewertet. Darüber hinaus hat die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen (LWK) im Untersuchungsraum in den Jahren 2005 und 2006 sogenannte Bonituren und Bestandserhebungen an ausgewählten Kulturen durchgeführt, dokumentiert und bewertet. 4.2.1 Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes Zur Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes werden die wesentlichen Ergebnisse und Erkenntnisse aus den durchgeführten Messungen, Untersuchungen und Erhebungen dargestellt. 4.2.1.1 Agrarmeteorologische Messungen Die agrarmeteorologischen Messungen des DWD finden während der Vegetationsperiode – in der Regel von April bis Oktober - statt. Die Messungen umfassen insbesondere folgende Klimafaktoren:  Lufttemperatur Seite 71 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011  relative Feuchte  Globalstrahlung  Photosynthetisch aktive Strahlung (PAR)  Niederschlag  Blattbenetzung  Windrichtung  Windgeschwindigkeit Mit Hilfe der Messwerte werden durch den DWD im Rahmen von Jahresberichten insbesondere folgende Auswertungen vorgenommen:  Gegenüberstellung der Messstationen  momentane Werte, Tagessummen, Monatssummen, Jahressummen  Wärmesummen  Witterungsverläufe  Feststellung von Abschattungsereignissen (Anzahl und Dauer)  Agrarmeteorologische Berechnungen bzgl. Kornfeuchte von Wintergerste und von Winterweizen sowie der Entwicklung des Kartoffelkrautfäule-Risikos im Verlauf der Vegetationsperiode  Gegenüberstellung der Vegetationsperioden Der DWD hat für jedes Jahr im Zeitraum 2005 bis 2010 Jahresberichte erstellt, deren wesentliche Ergebnisse und Aussagen in einem zusammenfassenden Bericht wiedergegeben werden (DWD 2011). 4.2.1.2 Bestandserhebungen und Bonituren Die von der LWK in 2005 und 2006 im Untersuchungsraum durchgeführten Bonituren, Modellierungen und Bestandserhebungen umfassen insbesondere:  Auftreten ausgewählter Pilzkrankheiten in Praxisschlägen von Winterweizen und Zuckerrüben in Abhängigkeit von der Kraftwerksentfernung Seite 72 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011  Modellierung der Infektionswahrscheinlichkeit ausgewählter Pflanzenkrankheiten im Einflussbereich des Kraftwerkes Niederaußem  Rübenerträge und Zuckergehalte im Untersuchungsraum - Auswertung von Ackerschlagkarteien in Kraftwerksnähe Darüber hinaus stehen den Landwirten im Untersuchungsraum seit 2008 externe Experten zur Erfassung und Bewertung agrarwirtschaftlicher Besonderheiten zur Verfügung. Deren Aufgaben umfassen die Darstellung der nachfolgenden Aspekte sowie die Bewertung agrarwirtschaftlicher Besonderheiten:  Anbauverlauf (Saat, Aufwuchs, Ernte)  Bestands- und Krankheitsbonituren  Einordnung des Witterungsverlauf aus Sicht der landwirtschaftlichen Produktion  Entwicklung der Qualitätsparameter Diesbezügliche Ergebnisse werden am Ende jeder Vegetationsperiode unter Moderation der LWK mit den externen Experten, Landwirten, dem DWD und RWE Power erörtert. 4.2.1.3 Verschattung durch Gebäude und Kühlturmbetrieb Aussagen zur Verschattung durch Gebäude und Kühlturmbetrieb werden den in Teil II, Abschnitt B, Kapitel I, Ziffer 3 angeführten Unterlagen entnommen. 4.2.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung Eine Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung erfolgt im Rahmen der für den Umweltbericht erforderlichen Angaben. Bei Nichtdurchführung des Vorhabens ist von einem längeren Betrieb der Bestandsanlagen (300 MWBlöcke) auszugehen. Dies würde bedeuten, dass Entlastungen bzgl. Verschattung insbesondere durch die mit dem Vorhaben verbundenen Stilllegungen sowie den Einsatz der Hybridkühlturmtechnik erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen können. Seite 73 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 4.2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung Beim Betrieb von Kraftwerken mit Nasskühltürmen entstehen sichtbare Schwaden aus mit Wasserdampf angereicherter Luft. Diese sichtbaren Schwaden können je nach Windrichtung und allgemeiner Wetterlage – zusätzlich zu den durch die Kraftwerksgebäude im nahen Umfeld verursachten Verschattungseffekten – eine weitreichende räumliche Ausdehnung erreichen und zu einer lokalen und temporären Verschattung bzw. Minderung der Sonneneinstrahlung führen. Hierdurch kann es zu Veränderungen des Mikroklimas auf den betroffenen Flächen im Kraftwerksumfeld kommen. Seitens der Landwirtschaft wurden aufgrund dieser mikroklimatischen Veränderungen negative Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Produktion geltend gemacht, z. B. durch erhöhte Anfälligkeit gegenüber Pflanzenkrankheiten sowie ggf. Einbußen in Bezug auf Ertrag und Qualität der angebauten Kulturen. Zur Klärung der Frage, ob diese mikroklimatischen Veränderungen negative Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Produktion nach sich ziehen, z. B. durch erhöhte Anfälligkeit gegenüber Pflanzenkrankheiten sowie ggf. Einbußen in Bezug auf Ertrag und Qualität der angebauten Kulturen wurden von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen (LWK NRW) in den Jahren 2005 und 2006 mögliche Auswirkungen der Verschattung auf die landwirtschaftliche Produktion untersucht (Projekt AuKLand). Dabei ergaben sich folgende Ergebnisse: 1. Zum Untersuchungskomplex I: Auftreten ausgewählter Pilzkrankheiten in Praxisschlägen von Winterweizen und Zuckerrüben in Abhängigkeit von der Kraftwerksentfernung „… In beiden Versuchsjahren konnte durch die wöchentlichen Krankheitsbonituren kein gesicherter Einfluss der Beschattungszonen auf den Krankheitsverlauf in den untersuchten landwirtschaftlichen Kulturen nachgewiesen werden, obwohl die untersuchten Krankheiten sich in ihren ökologischen bzw. Witterungsansprüchen unterscheiden. Somit führten die Wasserdampfschwaden nicht zu einer Veränderung des Krankheitsgeschehens in den kraftwerksnahen Flächen. Als mögliche Ursachen werden die Jahreswitterung, das Infektionsverhalten der Krankheiten und die Lage der Teilflächen innerhalb der behandelten Praxisfläche diskutiert.“ (Quelle: Projektbericht der Landwirtschaftskammer NordrheinWestfalen, Februar 2008, Seite 6, Ende der Zusammenfassung). 2. Zum Untersuchungskomplex II: Modellierung der Infektionswahrscheinlichkeit ausgewählter Pflanzenkrankheiten im Einflussbereich des Kraftwerks Niederaußem „In 2006 konnte zwischen dem kraftwerksfernen und -nahen Bereich kein signifikanter Unterschied im Infektionsrisiko der ausgewählten Krankheiten festgestellt werden. Weiterhin ergaben sich keine Hinweise auf einen früher auftretenden Infektionsdruck im kraftwerksnahen Bereich.“ (Quelle: Projektbericht der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Februar 2008, Seite 19, Ende der Zusammenfassung) Seite 74 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 3. Zum Untersuchungskomplex III: Rübenerträge und Zuckergehalte im Untersuchungsgebiet – Auswertung von Ackerschlagkarteien und Qualitätsdaten „Ein Einfluss der Kraftwerksnähe auf den Saattermin konnte nicht nachgewiesen werden. Die Ertragsdaten wiesen eine sehr große Streubreite auf. Die Wachstumsdauer variierte zwischen 145 und 260 Tagen und hatte einen signifikanten Einfluss auf Zuckergehalt, Rübenertrag und Zuckerertrag der Praxisschläge. Wie erwartet wurde der Zuckergehalt ebenfalls durch die Sorte beeinflusst. Ein Einfluss der Beschattungsklasse i.e. Kraftwerksnähe auf die untersuchten Ertragsparameter konnte nicht nachgewiesen werden.“ (Quelle: Projektbericht der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Februar 2008, Seite 34, Ende der Zusammenfassung) Die Landwirtschaftskammer empfahl, diese Ergebnisse durch eine fortgesetzte Erfassung der agrarmeteorologischen Daten zu verifizieren. Dieser Empfehlung nachkommend und um den Einfluss der Verschattung auf die landwirtschaftlichen Kulturen im Kraftwerksumfeld zu ermitteln, werden vom Deutschen Wetterdienst (DWD) in den Vegetationsperioden seit 2005 agrarmeteorologische Messungen an bis zu 6 Wetterstationen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen in der Umgebung der Kraftwerke Niederaußem und Neurath durchgeführt. Die Untersuchungen umfassen die kontinuierliche Messung der meteorologischen Parameter Lufttemperatur, relative Feuchte, Globalstrahlung, photosynthetisch aktive Strahlung, Niederschlag, Blattbenetzung, Windrichtung und Windgeschwindigkeit auf Wintergetreide- und Zuckerrübenschlägen in unterschiedlich stark durch die Gebäude und die sichtbaren Schwaden verschatteten Bereichen sowie an unbeschatteten Vergleichsstationen. Des Weiteren wurden die agrarmeteorologischen Größen Kornfeuchte von Wintergetreide und Krautfäule (Phytophthora) in Kartoffeln berechnet. Die Ergebnisse der Untersuchungen für die Jahre 2005 bis 2010 sind in einem zusammenfassenden Bericht dargestellt (DWD April 2011, zusammenfassender Bericht über die agrarmeteorologischen Messungen während der Vegetationsperioden 2005 - 2010). Die wesentlichen Aspekte der Untersuchungsergebnisse sind folgende: „Bei einzelnen Schwadenereignissen mit einem deutlichen Rückgang der Globalstrahlung in etwa 50 % der Fälle wird ein kurzzeitiger Temperaturrückgang von 0,1 bis 0,3 Kelvin infolge Abschattung gemessen. Bei den Monatsmittelwerten sowie im Mittel über den Zeitraum April bis September ist tagsüber an den kraftwerksnahen Stationen keine Temperaturerniedrigung festzustellen. Nachts wird an den kraftwerksnahen Standorten im Mittel eine um 0,2 Kelvin höhere Lufttemperatur festgestellt.“ (DWD April 2011, zusammenfassender Bericht, Seite 32 oben). „Die berechneten Wärmesummen der Maximum- und Minimumtemperaturen über null Grad für Wintergetreide (April bis Juli) und Zuckerrüben (April bis September/Oktober) bilden die im Untersuchungsgebiet vorhandenen und oben beschriebenen Temperaturunterschiede Seite 75 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 ab. Diese Unterschiede sind im Hinblick auf das Wachstum von Wintergetreide und Zuckerrüben nicht erheblich, zumal die Unterschiede zwischen einzelnen Jahren größer sind.“ (Quelle: DWD April 2011, zusammenfassender Bericht, Seite 32 unten bis Seite 33 oben). „Berechnungen zu den agrarmeteorologischen Größen Kornfeuchte von Wintergerste und Winterweizen und witterungsbedingtes Krautfäulerisiko von Kartoffeln werden mit den Daten der Messstationen vorgenommen und ergeben keine wesentlichen Änderungen zu den Vorjahren. Bei der berechneten Kornfeuchte sind keine Unterschiede zwischen den Stationen aufgrund der unterschiedlichen Entfernung vom Kraftwerk bzw. der Lage in verschiedenen Abschattungszonen nachweisbar. Die Niederschläge während der Reifezeit des Wintergetreides bestimmen im Wesentlichen den Verlauf der Kornfeuchte in den einzelnen Jahren.“ (Quelle: DWD April 2011, zusammenfassender Bericht, Seite 35). „Bei der Kartoffelfäule wird in einigen, aber nicht allen Messjahren (2005 und 2009) ein früheres Ende der befallsfreien Zeit an Station Mönchhof bzw. Geretzhoven von 5 bis 6 Tagen festgestellt. Damit bleibt die Aussage aus dem Gutachten von 2006 bestehen. Das frühere Ende der befallsfreien Zeit an den kraftwerksnahen Stationen Mönchhof und Geretzhoven ist im Wesentlichen auf die im Untersuchungsgebiet vorhandenen geländebedingten kleinklimatischen Unterschiede zurückzuführen. Diese wirken sich vor allem nachts auf die Temperatur- und Feuchteverhältnisse und damit auf die Entwicklungsbedingungen des Krautfäulepilzes aus. Insofern lässt sich ein Einfluss des Kraftwerks Niederaußem auf das frühere Ende der befallsfreien Zeit infolge der Abschattung an den kraftwerksnahen Stationen nicht nachweisen, aber auch nicht ausschließen.“ (Quelle: DWD April 2011, zusammenfassender Bericht, Seite 35). Nach Aussage des DWD zeigt die Auswertung der Messdaten von 2005 bis 2010, dass die Jahre 2005 und 2006 die mögliche Bandbreite zwischen einer relativ normalen Vegetationsperiode (2005) und einer sehr sonnenscheinreichen und zu warmen Vegetationsperiode (2006) darstellen und die agrarmeteorologischen Daten des Jahres 2005 unter Berücksichtigung von jährlich üblichen Schwankungen als Referenzwert zugrundegelegt werden können. Bei Realisierung des Vorhabens wird im Vergleich zur bisherigen Situation und damit auch zur Situation in 2005/2006 im Hinblick auf die sichtbaren Schwaden eine erhebliche Verringerung eintreten. Die Verringerung der sichtbaren Schwaden führt insgesamt auch zu einer geringeren Verschattung am Boden und damit zu einer Erhöhung der Sonnenscheindauer im Vergleich zur Situation ohne Realsierung des Vorhabens. Begründet ist diese Verringerung der sichtbaren Schwaden bzw. die damit einhergehende Erhöhung der Sonnenscheindauer durch - die Stilllegung von 2 x 150 MW Blöcken und 4 x 300 MW Blöcken und damit eine Reduzierung der Kapazität am Standort Niederaußem um 1.500 MW im Vergleich zur Si- Seite 76 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 tuation 2005/2006 auf der einen Seite und einer Kraftwerkserneuerung am Standort Niederaußem von rund 1.100 MW auf der anderen Seite. Alleine diese Reduzierung der Kapazität um 400 MW führt zu einer erheblichen Verringerung der sichtbaren Schwaden. - Eine zusätzliche erhebliche Verringerung der sichtbaren Schwaden wird durch die Anwendung der Hybridkühlturmtechnik erreicht werden. Hierdurch ist der Schwaden aus dem Hybridkühlturm über ein Jahr gesehen an mehr als 90% der Tagesstunden nicht sichtbar. Die Zeiten, in denen der Schwaden den Hybridkühlturm sichtbar verlässt, sind zudem zum überwiegenden Teil auf die Zeit beschränkt, in der ohnehin kein Schatten erzeugt wird. Dies kann vor Sonnenaufgang sein oder bei bedecktem Himmel. Das Vorhaben wird damit im Vergleich zur Situation heute bzw. 2005/2006 insgesamt zu einer erheblichen Verringerung sichtbarer Schwaden führen. Bei den AuKLand-Untersuchungen in den Jahren 2005 und 2006 konnten selbst in der damals höchsten zugrundegelegten Beschattungszone von 150 Stunden Sonnenscheinminderung und mehr pro Jahr nachteilige Auswirkungen durch sichtbare Schwaden weder auf das Auftreten von Pilzkrankheiten, noch auf die Infektionswahrscheinlichkeit mit Pflanzenkrankheiten, noch auf die Rübenerträge und Zuckergehalte nachgewiesen werden. Da durch das Vorhaben im Zusammenwirken mit der Stilllegung der o.g. Blöcke in Niederaußem eine erhebliche Verringerung der sichtbaren Schwaden eintreten wird und damit insgesamt noch weniger potenzielle Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Produktion als in den AuKLand-Untersuchungen 2005/2006 und den agrarmeteorologischen Analysen des DWD von 2005 bis 2010 ermittelt denkbar sind, können die Ergebnisse der bisherigen Untersuchungen sicher auch auf das neue Vorhaben übertragen werden. Für diese Übertragbarkeit ist es unerheblich, dass es durch das Vorhaben auf der Fläche im direkten Anschluss an den vorhandenen Kraftwerksstandort Niederaußem zu einer geringen räumlichen Verschiebung des Bereichs der höchsten Verschattung durch sichtbare Schwaden in Richtung Nordosten kommen wird. Entscheidend ist, dass auch in diesem betroffenen kleinflächigen Bereich der höchsten Verschattung die Sonnenscheinminderung durch sichtbare Schwaden nach Realisierung des Vorhabens aufgrund der oben dargestellten Maßnahmen zur Reduzierung der Verschattung insgesamt am Standort Niederaußem nicht höher sein wird, als die in den Untersuchungen 2005/2006 zugrunde gelegte Sonnenscheinminderung in der höchsten Beschattungszone von 150 Stunden und mehr pro Jahr. Durch das Vorhaben wird es deshalb nicht zu einer belegbaren Erhöhung des Infektionsrisikos der angebauten landwirtschaftlichen Kulturen mit Pilzkrankheiten oder einem vorhabensbedingt veränderten Krankheitsverlauf oder zu einer erhöhten Kornfeuchte von Wintergerste oder Winterweizen kommen. Gleiches gilt in Bezug auf die Kartoffelkrautfäule Seite 77 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 für ein früheres Ende der befallsfreien Zeit. Auch die Zuckerrübenerträge, die Zuckergehalte und die Zuckererträge werden sich vorhabensbedingt nicht verändern. 4.3 Vermeidung, Verminderung und Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Die Darstellung und Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung der durch das Vorhaben bedingten Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Produktion erfolgt im Rahmen der für den Umweltbericht erforderlichen Angaben. Es wird erwartet, dass sich aufgrund des Vorhabens, der geplanten Kühlturmtechnik sowie der Stilllegung von Altanlagen eine Reduzierung der durch die Gebäude und die sichtbaren Schwaden verursachte Verschattung einstellen wird und sich daher keine nachteiligen Auswirkungen für die landwirtschaftliche Produktion ergeben werden. 5. Umweltmedizinisch-humantoxikologische Auswirkungen Im Rahmen der in diesem Punkt durchzuführenden Untersuchungen ist eine Beurteilung der Emissionen und Immissionen hinsichtlich ihrer möglichen gesundheitlichen Gefährdung für die in der Nähe sich aufhaltende Bevölkerung bzw. für die Beschäftigten vorgesehen. Dazu gehört die qualitative und quantitative Einschätzung möglicher Aufnahmepfade zum Menschen in Abhängigkeit von der jetzigen bzw. späteren Nutzung des umgebenden Geländes nach der Kraftwerkserneuerung. 5.1 Untersuchungsraum Als Untersuchungsraum wird der Bereich angenommen, in dem die zu betrachtenden Immissionen in relevanter Menge zu erwarten sind. 5.2 Untersuchungsumfang Es wird ein umweltmedizinisch-humantoxikologisches Gutachten erstellt, das die Auswirkungen des Vorhabens in Verbindung mit den vorgesehenen Stilllegungen und dem Weiterbetrieb bestehender Anlagen bewertet. Es sollen die Schadstoffe beurteilt werden, die in der Immissionsprognose Luftschadstoffe dargestellt und berechnet werden, um insbesondere Aussagen und eine Bewertung der hauptsächlichen und akuten sowie chronischen Auswirkungen durch die Schadstoffemissionen bzw. Schadstoffimmissionen abzuleiten. Seite 78 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 5.2.1 Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes Zur Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes werden die wesentlichen Ergebnisse und Erkenntnisse aus durchgeführten Messungen, Untersuchungen und Erhebungen dargestellt. 5.2.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung Eine Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung erfolgt im Rahmen der für den Umweltbericht erforderlichen Angaben. Bei Nichtdurchführung des Vorhabens ist von einem längeren Betrieb der Bestandsanlagen auszugehen. 5.2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) dient u.a. dem Schutz des Menschen vor schädlichen Umwelteinwirkungen und, soweit es sich um Anlagen handelt, auch vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen und soll dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorbeugen. Die erste allgemeine Verwaltungsvorschrift zum BImSchG, die TA Luft, dient dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen sowie der Vorsorge gegen schädliche Luftverunreinigungen, um ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt zu erreichen. Sie gilt für genehmigungsbedürftige Anlagen. Unter Nr. 4 der Technischen Anleitung Luft (TA Luft) sind „Anforderungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen“ dargelegt. Unter Punkt 5.2.1 sind Immissionswerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit festgelegt, die sich auf die Genehmigungsfähigkeit von Anlagen beziehen. Die quantitative Einschätzung und Beurteilung der Aufnahme von Stoffen bzw. Stoffgruppen durch die anwohnende Bevölkerung geht im Wesentlichen von folgenden Aufnahmepfaden aus:  inhalative Aufnahme (von Immissionen)  direkte orale Aufnahme (von sedimentierten Stoffen als Staubniederschlag aus dem Boden Seite 79 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011  indirekte orale Aufnahme (über Nahrungsmittel und Frauenmilch)  cutane Absorption (Aufnahme über die Haut) Zunächst werden die toxikologischen Wirkungen der vorkommenden einzelnen Elemente und Verbindungen bezogen auf den Menschen umfassend dargestellt. Danach werden die umweltmedizinisch relevanten Aufnahmepfade zum Menschen mit Abschätzung der Exposition auf der Basis der erarbeiteten Literaturdaten beschrieben. Weiterhin werden eine fachliche Beurteilung der Vorbelastung und die zu erwartende Zusatzbelastung durch das Vorhaben unter spezieller Berücksichtigung toxikologischer Wirkungsdaten und einschlägiger Richtlinienwerke erfolgen. Wenn für einzelne Schadstoffe keine Grenz- oder Orientierungswerte vorliegen, werden sie erarbeitet bzw. abgeleitet. Bei der Bewertung der Exposition der Bevölkerung - durch die durch das Vorhaben und die nach den Stilllegungen weiter betriebenen Anlagen emittierten Schadstoffe - darf nicht nur die direkte inhalative Zufuhr über die Luft Berücksichtigung finden, vielmehr müssen auch alle anderen möglichen Pfade hinsichtlich ihres quantitativen Anteils an der Gesamtzufuhr überprüft werden. Als relevant ist die Zufuhr von Schadstoffen nach Niederschlag auf Böden und Pflanzen über folgende Zufuhrpfade zu betrachten, mit der Möglichkeit der direkten Aufnahme aus dem Boden bzw. indirekten Aufnahme über die Nahrung: Luft  Boden  Mensch Luft  Boden / Pflanze  Mensch Luft  Boden  Pflanze / Nutztier  Mensch Aufmerksamkeit verlangen dabei diejenigen Schadstoffe, die als persistent bezeichnet werden und im Boden akkumulieren können. 5.3 Vermeidung, Verminderung und Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Die Darstellung und Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung der durch das Vorhaben bedingten umweltmedizinisch-humantoxikologischen Auswirkungen erfolgt im Rahmen der für den Umweltbericht erforderlichen Angaben. Seite 80 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 II. Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt Die Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt einschließlich schutzgebietsbezogener und artenschutzrechtlicher Aspekte werden unter Beachtung der jeweils geltenden methodischen Vorgaben in nachfolgender Ziffer 1. beschrieben und bewertet. Auswirkungen auf Natura 2000-Schutzgebiete werden wegen der dabei zu beachtenden besonderen Bewertungsmaßstäbe gesondert in Teil II, Abschnitt B, Kapitel IX behandelt. 1. Auswirkungen auf das Schutzgut einschließlich schutzgebietsbezogener und artenschutzrechtlicher Aspekte Die Beschreibung des Schutzgutes und die Bewertung der Auswirkungen erfolgt unter Beachtung des allgemeinen Kenntnisstandes sowie allgemein anerkannter Prüfmethoden. 1.1 Untersuchungsraum Die Abgrenzung des Untersuchungsraumes für das hier behandelte Schutzgut erfolgt unter Berücksichtigung der Reichweite und Intensität von bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen, der Empfindlichkeit des Gebietes sowie des zu berücksichtigenden Artenspektrums. Der Untersuchungsraum ist nachfolgend in Abbildung 7 dargestellt. Neben der durch dauerhafte Flächeninanspruchnahme unmittelbar betroffenen Vorhabensfläche sowie den temporär genutzten Baustelleneinrichtungsflächen umfasst der Untersuchungsraum auch den angrenzenden Bereich in einem Umkreis von ca. 500 m um die Vorhabens- und Baustelleneinrichtungsflächen. Lediglich dort, wo sich das Betriebsgelände des bestehenden Kraftwerks südlich an den Vorhabensstandort anschließt, wird der zu untersuchende Bereich auf den Bahndamm der Nord-Süd-Bahn begrenzt, der das bestehende Betriebsgelände vom Vorhabensstandort trennt. Richtung Norden wird der Untersuchungsraum über den Umkreis von 500 m hinaus erweitert, da es sich hier um landwirtschaftlich genutzte Flächen handelt, die teilweise stärker durch Gehölzstrukturen und Gewässer (Totengraben, Gillbach) gegliedert und damit ökologisch hochwertiger und gegenüber Vorhabenswirkungen empfindlicher sein können. Seite 81 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 Abbildung 7: Untersuchungsraum mit Vorhabens- und Baustelleneinrichtungsflächen 1.2 Untersuchungsumfang 1.2.1 Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes Die Flächen im Bereich des Vorhabens werden derzeit überwiegend intensiv landwirtschaftlich als Acker genutzt. Die Flächen sind Bestandteil der Rommerskirchener Lössplatte. Die Felder sind großflächig und infolge der Unkrautbekämpfung ist der Besatz an Wildpflanzen gering und findet sich meist an den Rändern zu den Wegen und anderen Nutzungsstrukturen. Westlich der B 477 befindet sich derzeit eine große Parkplatz- und Lagerfläche (ehemalige Baustelleneinrichtungsfläche BoA 1), die z.T. versiegelt oder mit Rasen bewachsen ist. Entlang der Straßen sowie der Nord-Süd-Bahn und entlang des Gillbachs befinden sich begleitende Baum- und Strauchreihen sowie Einzelbäume und Hecken. Der Bereich um Klein Mönchhof zeichnet sich neben überbauten Flächen durch eine Obstwiese und durch parkähnliche Bestände und Grünanlagen aus. Naturschutz-, Landschaftsschutzgebiete sowie geschützte Landschaftsbestandteile Innerhalb des in Abbildung 7 dargestellten Untersuchungsraumes befinden sich keine Naturschutzgebiete. Seite 82 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 Westlich im Anschluss an die Vorhabens- und Baustelleneinrichtungsflächen befindet sich das Landschaftsschutzgebiet (LSG) Gillbachtal. Weitere LSG befinden sich im Umfeld. Die Flächen sind mit ihrer Gebietsnummer aus dem jeweils zugehörigen Landschaftsplan und Bezeichnung in der Tabelle 2 zusammengestellt. Ihre Lage und Ausdehnung sind der Abbildung 8 zu entnehmen. Tabelle 2: Landschaftsschutzgebiete im Umfeld der Vorhabensfläche Gebietsnummer 2.2-7 2.2-4 2.2-5 2.2-8 Bezeichnung und Landschaftsplan LSG Rather Mühle (LP 1 – Tagebaurekultivierung Nord – Rhein-Erft-Kreis) LSG Gillbachtal (LP 7 - Rommerskirchener Lössplatte - Rhein-Erft-Kreis) LSG Totengraben (LP 7 – Rommerskirchener Lössplatte - Rhein-Erft-Kreis) LSG Diebenhöhle/Büsdorfer Mühle (LP 7 – Rommerskirchener Lössplatte - Rhein-Erft-Kreis) Die Vorhabensfläche sowie die temporär genutzten Baustelleneinrichtungsflächen grenzen an das LSG Gillbachtal an. Neben landwirtschaftlich genutzten Flächen umfasst das LSG auch das Gut Klein Mönchhof mit dem hofnahen Baumbestand. Seite 83 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 Abbildung 8: Landschaftsschutzgebiete im Umfeld der Vorhabensfläche (Quelle: www.naturschutz-fachinformationssysteme-nrw.de) Eine Teilstrecke des Gillbachs zwischen der an das bestehende Betriebsgelände anschließenden Bahntrasse der Nord-Süd-Bahn und der L 279 ist im Sinne von § 30 BNatSchG mit einer Fläche von 0,3 Hektar gesetzlich geschützt (GB-4906-401, siehe Abbildung 9). Seite 84 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 Abbildung 9: Gesetzlich geschütztes Biotop nordwestlich der Vorhabensfläche (Quelle: www.naturschutz-fachinformationssysteme-nrw.de) Im Umfeld der Vorhabensfläche befinden sich folgende weitere schutzwürdige Biotope, deren Lage und Ausdehnung in Abbildung 10 dargestellt sind: Tabelle 3: Schutzwürdige Biotope im Umfeld der Vorhabensfläche (Quelle: www.naturschutz-fachinformationssysteme-nrw.de) Gebietsnummer Bezeichnung BK-4905-010 Graben um Hof Geretzhoven BK-4905-304 Totengraben BK-4906-002 Gillbach bei Hüchelhoven Seite 85 von 125 Größe [ha] 3 2,5 9 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 Abbildung 10: Schutzwürdige Biotope im Umfeld der Vorhabensfläche (Quelle: www.naturschutz-fachinformationssysteme-nrw.de) Des Weiteren befinden sich folgende geschützte Landschaftsbestandteile in den Ortslagen Hüchelhoven und Rheidt: Tabelle 4: Geschützte Landschaftsbestandteile im Umfeld der Vorhabensfläche Kennzeichnung Bezeichnung 2.4-1 (LP 7) Altbaumbestand der Gartenanlage des Woltershofes nördlich von Rheidt: 1 Platane, 2 Linden, 1 Nussbaum 2.4-2 (LP 7) 4 Kastanien am Beckerhof nördlich von Rheidt 2.4-3 (LP 7) 1 Walnussbaum am Milliganshof nördlich Rheidt Fauna Die Vorhabensfläche und die Baustelleneinrichtungsflächen beinhalten überwiegend Lebensräume für Arten des Offenlandes. Die an Laubholz reichen Gehölzstrukturen mit älterem Gehölzbestand entlang der Güterverkehrslinie, der Nord-Süd-Bahn und der Straßen (B 477, L 279) können als Leitstrukturen und als Brut- und Nahrungshabitate für die Avifauna dienen Seite 86 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 und die biologische Vielfalt fördern. Sie können außerdem Lebensraum für Kleinsäuger und Fledermäuse bieten. Diese Strukturen werden vorhabensbedingt nicht in Anspruch genommen. Als Brut- und Nahrungshabitate können auch die parkähnlichen Gehölzbestände im Bereich des Guts Klein Mönchhof die biologische Vielfalt fördern. Auch Fließgewässer können als Leitstrukturen und als Nahrungshabitat für die Avifauna und Fledermäuse dienen und sich positiv auf die biologische Vielfalt auswirken. In diesem Zusammenhang ist der Gillbach mit seinen angrenzenden Wiesen und Ufergehölzstrukturen von Bedeutung. Diese Strukturen bleiben ebenfalls erhalten. Eine Auswertung zur Beschreibung der Fauna im Untersuchungsraum erfolgt auf der Grundlage sämtlicher verfügbarer Daten. Hierzu zählen die im Fachinformationssystem des LANUV abrufbaren Informationen (Messtischblätter und „@LINFOS“), weitere vorhandene Daten bei Fachbehörden, aus kommunalen Datenbanken und Katastern sowie aus einer Abfrage bei Verbänden, Biologischen Stationen und sonstiger Experten in der Region. Die im Rahmen von Planungs- und Zulassungsverfahren zu berücksichtigenden Arten werden in Nordrhein-Westfalen als „planungsrelevante Arten“ bezeichnet. Sie sind im Internet auf den Seiten des LANUV im Fachinformationssystem in den aktuellen Fassungen abrufbar und (www.lanuv.nrw.de/service/) werden entsprechend berücksichtigt. Als Grundlage der Scoping-Unterlage dient eine Auswertung der Messtischblätter sowie bereits vorliegender Informationen aus Kartierungen, von Umweltverbänden und der Forschungsstelle Rekultivierung. Diese wird im Rahmen der Angaben für die Umweltprüfung durch eine weitere Auswertung der oben genannten Informationsquellen vervollständigt. Der Vorhabenstandort befindet sich im Messtischblatt 5006. Die im Fachinformationssystem des LANUV für dieses Messtischblatt aufgeführten planungsrelevanten Arten sind in Tabelle 5 zusammengestellt. Da der Vorhabenstandort unmittelbar an den Schnittpunkt von vier Messtischblättern grenzt, sind auch die Arten der drei angrenzenden Messtischblätter (4905, 4906 und 5005) mit aufgeführt. Die räumliche Lage des Messtischblattes 5006 mit den angrenzenden Messtischblättern und die Lage des Vorhabenstandortes zeigt Abbildung 11. Seite 87 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 MTB 4906 MTB 4905 MTB 5005 MTB 5006 Vorhabensfläche Abbildung 11: Räumliche Lage des Messtischblattes 5006 mit angrenzenden Messtischblättern sowie Lage der Vorhabensfläche (Kartengrundlage: www.bezregkoeln-nrw.de) Seite 88 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 Tabelle 5: Planungsrelevante Arten im Messtischblatt 5006 und angrenzenden Messtischblättern Art Status Erhaltungszustand in NRW (ATL) MTB 4905 MTB 4906 MTB 5005 MTB 5006 Säugetiere Braunes Langohr Art vorhanden G Breitflügelfledermaus Art vorhanden G X X X Feldhamster Art vorhanden S X X X X Großer Abendsegler Art vorhanden G X X X X Haselmaus Art vorhanden G Kleiner Abendsegler Art vorhanden U Rauhautfledermaus Art vorhanden G X X X X X Wasserfledermaus Art vorhanden G X X X X Zwergfledermaus Art vorhanden G Amphibien X X X X X Gelbbauchunke Art vorhanden S Kammmolch Art vorhanden G Kleiner Wasserfrosch Art vorhanden G Knoblauchkröte Art vorhanden S Kreuzkröte Art vorhanden U Springfrosch Art vorhanden G Wechselkröte Art vorhanden U Reptilien Zauneidechse Art vorhanden G↓ Vögel Baumfalke sicher brütend U Bekassine Durchzügler G Bienenfresser sicher brütend G Braunkehlchen sicher brütend S Eisvogel sicher brütend G X X X Feldschwirl sicher brütend G X X X Flussregenpfeifer sicher brütend U X X X Gartenrotschwanz sicher brütend U↓ X X Grauammer sicher brütend S X X X Graureiher sicher brütend G X X X X Grauspecht sicher brütend U↓ X X X Habicht Kiebitz sicher brütend G G X X X Durchzügler X X Kiebitz sicher brütend G X X X Kleinspecht sicher brütend G Kornweihe Krickente Wintergast G sicher brütend U X Krickente Wintergast G X Löffelente Durchzügler S Mäusebussard Mehlschwalbe Mittelspecht Nachtigall Neuntöter Pfeifente Pirol Rauchschwalbe Rebhuhn sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend Wintergast sicher brütend sicher brütend sicher brütend beobachtet zur Brutzeit sicher brütend Rohrweihe Rotmilan G G↓ G G U G U↓ G↓ U U S Seite 89 von 125 X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 Art Status Erhaltungszustand in NRW (ATL) Sandregenpfeifer Schleiereule Schnatterente Schwarzhalstaucher Schwarzkehlchen Schwarzspecht Sperber Spießente Durchzügler sicher brütend Wintergast sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend Durchzügler Steinkauz beobachtet zur Brutzeit Steinschmätzer Sturmmöwe Tafelente Teichrohrsänger Turmfalke Turteltaube Uferschwalbe Wachtel Waldkauz Waldohreule Wanderfalke Wespenbussard Wiesenpieper sicher brütend sicher brütend Durchzügler sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend G S U G G G U↓ G U G G U↑ U G↓ Wiesenweihe beobachtet zur Brutzeit S↑ Zwergschnepfe Wintergast Zwergtaucher sicher brütend G Zwergtaucher Wintergast G G G G S U G G G MTB 4905 MTB 4906 MTB 5005 MTB 5006 X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X G: Erhaltungszustand günstig, U: Erhaltungszustand ungünstig, S: Erhaltungszustand schlecht Pfeil nach oben = sich verbessernd, Pfeil nach unten = sich verschlechternd Die Auswertung der Messtischblätter führt unter Berücksichtigung bereits vorhandener Erkenntnisse über den Untersuchungsraum zu folgenden Ergebnissen für die weitere Untersuchung: Säugetiere Als planungsrelevante Säugetier-Arten sind gemäß der Auswertung des Fachinformationssystems des LANUV verschiedene Fledermausarten, die Haselmaus und der Feldhamster grundsätzlich zu berücksichtigen (Tabelle 5). Der Untersuchungsraum ist Bestandteil der Rommerskirchener Lössplatte mit fruchtbaren Parabraunerden aus Lösslehm. Die tiefgründigen Lössböden bieten günstige Lebensbedingungen für den Feldhamster und stellen heute (bei geringeren Bestandszahlen) einen Verbreitungsschwerpunkt der Art im Rheinland dar (vgl. Straube & Kohler 2006, Raskin 2009). Bereits am 05.05.2006 wurde durch das Büro Raskin Umweltplanung und Umweltberatung GbR eine Kartierung der Vorhabensfläche durchgeführt. Sie ergab keine Hinweise auf eine aktuelle Besiedlung durch den Feldhamster. Es wurden weder Hamsterbaue noch sonstige Feldhamsterspuren festgestellt (Raskin 2006). Gleichwohl wird der Feldhamster in den Angaben für die Umweltprüfung weiter berücksichtigt. In der Umgebung der Vorhabensfläche Seite 90 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 bieten der alte Baumbestand und die Gebäude des Guts Klein Mönchhof Quartiermöglichkeiten für Fledermäuse. Die Umgebung stellt ein potentielles Nahrungs- und Jagdrevier dar. Verschiedene Baumreihen und Gehölzstrukturen können Leitfunktionen (Flugstraßen) für Fledermäuse ausüben oder auch Jagdhabitate darstellen. Sie sind daher in den Angaben für die Umweltprüfung zu berücksichtigen. Als weitere planungsrelevante Säugetierart ist in Tabelle 5 die Haselmaus für das westlich der Vorhabensfläche gelegene Messtischblatt 5005 aufgeführt. Die Art besiedelt vor allem reich strukturierte Laub- und Laubmischwälder, gut strukturierte Waldränder sowie gebüschreiche Lichtungen und Kahlschläge. Außerhalb geschlossener Wälder werden in Parklandschaften auch Feldgehölze, Gebüsche und Hecken besiedelt, in Ortsnähe gelegentlich auch Obstgärten und Parks. Die Haselmaus hat einen geringen Aktionsradius mit bis zu 2.000 m² großen Revieren. Große Felder ohne Hecken oder Baumreihen erschweren eine Besiedlung von bisher durch die Art unbesiedelten Flächen erheblich. Zusammenhängende Vorkommen der Art sind in Deutschland nur in den Mittelgebirgs- und Gebirgsregionen bekannt. Die Nennung für den Bereich des Messtischblattes 5005 bezieht sich wahrscheinlich auf Vorkommen in den Waldflächen der rekultivierten Sophienhöhe (www.forschungsstellerekultivierung.de), die mehr als 10 km von der Vorhabensfläche entfernt ist. Zwar sind mit einzelnen Gehölzstrukturen in Teilbereichen des Untersuchungsraumes für die Haselmaus potenziell geeignete Habitatstrukturen vorhanden. Ein Vorkommen der Art ist aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung der Flächen, der großen Schläge und des geringen Aktionsradius der Art jedoch extrem unwahrscheinlich. Die Haselmaus wird daher in den Angaben für die Umweltprüfung nicht weiter berücksichtigt. Vögel Für die ausgewerteten Messtischblätter sind zahlreiche planungsrelevante Brutvogelarten sowie einige Durchzügler und Wintergäste genannt (Tabelle 5). Im Bereich der Vorhabensfläche kommen vor allem die Gebäude und die Gehölzbestände des Klein-Mönchhofs als potentielle Brutstandorte für wenig störungsempfindliche Arten in Frage. Die intensiv bewirtschafteten Ackerflächen der Umgebung sind von eher geringer Bedeutung für Brutvögel. Potentiell können hier aber bodenbrütende planungsrelevante Arten vorkommen. Von größerer avifaunistischer Bedeutung sind die eingestreuten Kleingehölze und Ruderalbereiche. Relevante Rastvogelvorkommen sind im Bereich der Vorhabensfläche wenig wahrscheinlich. Für Teilflächen der offenen Feldflur kann aber eine geringe Bedeutung als Rastflächen für Zugvögel nicht ausgeschlossen werden. Seite 91 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 Zur Vogelbesiedlung liegen bisher nur Einzelangaben vor. Für den Gillbach werden Eisvogelvorkommen angegeben (www.bachverband.de). Für den Graben um den Hof Geretzhoven wird im Fachinformationssystem des LANUV die Stockente genannt. Am Kraftwerk brüten Wanderfalken seit 1999 (www.nabu-erftkreis.de). Die Artengruppe der Vögel wird in den Angaben für die Umweltprüfung umfassend berücksichtigt. Reptilien Als einzige planungsrelevante Art ist nach der Auswertung des Fachinformationssystems des LANUV die Zauneidechse zu berücksichtigen (Tabelle 5). Zauneidechsenvorkommen wurden in der Nähe des bestehenden Kraftwerksstandortes auf Rekultivierungsflächen der ehemaligen Tagebaue Bergheim und Fortuna nachgewiesen. Einzelbeobachtungen werden auch für die Trasse der Nord-Süd-Bahn angegeben (www.forschungsstellerekultivierung.de). Die Trasse der Nord-Süd-Bahn und die parallel zur B 477 in Nord-Süd-Richtung verlaufende Bahnlinie sind daher als potentielle Zauneidechsenlebensräume anzusehen. Ansonsten haben sowohl die Vorhabens- und Baustelleneinrichtungsflächen als auch das Umfeld eine eher untergeordnete Bedeutung für Reptilien. Die Zauneidechse wird in den Angaben für die Umweltprüfung berücksichtigt. Amphibien Für das Messtischblatt 5006 und die angrenzenden Messtischblätter werden sieben planungsrelevante Amphibienarten genannt (Tabelle 5). Als potentielle Amphibiengewässer kommen im Untersuchungsraum vor allem der Totengraben und der Graben um den Hof Geretzhoven in Betracht. Der begradigte und von daher überwiegend relativ schnell strömende Gillbach dürfte dagegen allenfalls an Sonderstandorten (kleinflächig strömungsberuhigte Randbereiche, etc.) einen geeigneten Lebensraum für Amphibien darstellen. Die intensiv landwirtschaftlich genutzten Bereiche der Vorhabensfläche und der für die Baustelleneinrichtung vorgesehenen Flächen dürften keine Bedeutung als Landlebensräume für Amphibien haben. Ebenso sind Wanderungsbewegungen über diese Flächen wenig wahrscheinlich. Lediglich das Gut Klein Mönchhof bietet potentielle Tagesverstecke und Winterquartiere. In Nordrhein-Westfalen wird das Amphibienvorkommen durch den Arbeitskreis Amphibien und Reptilien Nordrhein-Westfalen landesweit auf Messtischblattquadrantenbasis kartiert. Danach sind von den in Tabelle 5 aufgeführten planungsrelevanten Arten Kammmolch, Kreuzkröte, Springfrosch und Wechselkröte entweder in dem Messtischblattquadranten, in Seite 92 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 dem die Vorhabensfläche liegt, oder wenigstens in einem der angrenzenden Messtischblattquadranten mit aktuellen Vorkommen nachgewiesen. In den Angaben zur Umweltprüfung werden daher alle genannten planungsrelevanten Amphibienarten berücksichtigt. Weitere Nachweise beziehen sich auf die nicht gefährdeten (nicht planungsrelevanten) Arten Bergmolch, Fadenmolch, Teichmolch, Grasfrosch und Feuersalamander, die in den Angaben für die Umweltprüfung nicht weiter betrachtet werden. Insekten Planungsrelevante Insektenarten sind gemäß der Auswertung des Fachinformationssystems des LANUV nicht benannt (Tabelle 5). Für den planungsrelevanten Nachtkerzenschwärmer liegen allerdings Hinweise auf Vorkommen für den Raum Bergheim in den Waldgebieten von Tagebau-Rekultivierungsflächen vor (www.forschungsstellerekultivierung.de). Die Art besiedelt vornehmlich sonnig-warme, feuchte Lebensräume wie Hochstaudenfluren an Bächen und Wiesengräben, Röhrichte, Kies- und Schuttfluren sowie lückige Unkrautfluren an größeren Flussläufen. Die Art ist wenig standorttreu und kann in kurzer Zeit neue Populationen bilden. Ebenso können bestehende Populationen plötzlich verschwinden. Aufgrund der im Umfeld des Vorhabens vorhandenen Habitatqualitäten ist ein Vorkommen der Art grundsätzlich möglich. Der Nachtkerzenschwärmer wird daher in den Angaben für die Umweltprüfung betrachtet. Sonstige Tierarten Vorkommen weiterer planungsrelevanter Tierarten sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu erwarten. Pflanzen Die Verbreitung der Farn- und Blütenpflanzen in Nordrhein-Westfalen ist in einem Verbreitungsatlas auf Messtischblattbasis dokumentiert (Haeupler et al. 2003). Zu den schutzwürdigen Biotopen im Untersuchungsraum liegen einzelne Daten zu Pflanzen und zu Biotopund Vegetationstypen aus dem Biotopkataster des LANUV vor. Planungsrelevante Pflanzenarten sind gemäß der Auswertung des Fachinformationssystems des LANUV im Untersuchungsraum nicht zu erwarten (Tabelle 5) und werden daher in den Angaben für die Umweltprüfung nicht weiter betrachtet. Seite 93 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 Fließgewässerorganismen und -lebensgemeinschaften (Gillbach) Im Hinblick auf den Gillbach werden die biologischen Qualitätskomponenten berücksichtigt, die zur Einstufung des ökologischen Zustandes beziehungsweise des ökologischen Potenzials herangezogen werden. Sie betreffen den Fischbestand, die wirbellose aquatische Fauna und die Makrophyten (mehrzellige größere Wasserpflanzen, die mit dem bloßen Auge erkennbar sind, vgl. Bewirtschaftungsplan Nordrhein-Westfalen – Planungseinheitensteckbriefe – Entwurf PE_ERF_1000: Erftunterlauf, Gillbach und Norfbach). Durch das Vorhaben sind jedoch weder Veränderungen der Wasserführung noch der physikalisch-chemischen Beschaffenheit zu erwarten. Damit sind auch Beeinträchtigungen der Fließgewässerorganismen und -lebensgemeinschaften nicht zu erwarten. Für den Gillbach wird daher kein weiterer Untersuchungsbedarf gesehen. 1.2.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung Eine Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung erfolgt im Rahmen der für den Umweltbericht erforderlichen Angaben. 1.2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung Das Vorhaben ist im Anschluss an den bereits bestehenden Kraftwerksstandort in Niederaußem vorgesehen. Überwiegend werden landwirtschaftlich genutzte Flächen in Anspruch genommen. Bei der Realisierung des Vorhabens werden Flächenverluste wie auch randliche Störungen verursacht. Hiervon sind überwiegend ackerbaulich genutzte Offenlandbereiche betroffen. Höherwertige Biotoptypen werden voraussichtlich nicht beansprucht. Der Verlust von Tierlebensräumen durch direkte Flächeninanspruchnahme betrifft in der Regel nur geringwertige Bereiche, die bereits durch Nutzungseinfluss geprägt sind. Eine über die eigentlich beanspruchte Fläche hinausgehende Beeinträchtigung von Tierlebensräumen oder Wirkungszusammenhängen durch randliche Störung kann trotz der vorbelasteten Lebensraumqualitäten nicht ausgeschlossen werden. Darüber hinaus können empfindliche Pflanzengesellschaften innerhalb von gesetzlich geschützten Biotopen sowie Natur- und Landschaftsschutzgebieten durch Luftschadstoffe beeinträchtigt werden. Diese Auswirkungen werden ebenfalls betrachtet. Seite 94 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 Die Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung wird abschließend mit den Angaben für die Umweltprüfung vorgelegt. Die Prognose wird schließlich ergänzt durch eine artenschutzrechtliche Betrachtung auf der Grundlage der oben beschriebenen Datenauswertung. Eine Verletzung artenschutzrechtlicher Verbote durch Inhalte eines Regionalplanes ist zwar ausgeschlossen. Dies ist erst durch die Umsetzung der Planung denkbar. Die Regionalplanung würde aber ihren Auftrag verfehlen, wenn sie aus artenschutzrechtlichen Gründen bereits jetzt offensichtlich nicht realisierbar wäre. Bereits in den Angaben für die Umweltprüfung auf der Ebene des Regionalplanes ist daher, wenn auch nur mit dem eher groben Prüfungsmaßstab der Regionalplanung zu prüfen, ob der Realisierung des Planinhaltes schon jetzt erkennbare unüberwindbare Hindernisse aus artenschutzrechtlicher Sicht entgegenstehen, die nicht durch die Festlegung von Maßnahmen auf den nachfolgenden Planungsebenen oder die Erteilung einer artenschutzrechtlichen Ausnahme ausgeräumt werden können. Weitere vertiefende Prüfungen auf den nachfolgenden Planungsebenen, soweit nötig, bleiben davon unberührt. Besonders prüfungsrelevant sind Arten, bei denen ein landesweit oder regional bedeutsames Vorkommen betroffen ist, und/oder sich die Art in einem ungünstigen Erhaltungszustand befindet (siehe Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungsoder Zulassungsverfahren (VV-Artenschutz), Rd.Erl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 13.04.2010, - III 4 - 616.06.01.17 – in der Fassung der 1. Änderung vom 15.09.2010, Kapitel 2.7.2). Soweit erforderlich wird des Weiteren eine Empfehlung für die Durchführung von Kartierungen auf der Ebene der nachfolgenden, verbindlichen Bauleitplanung und einer weitergehenden artenschutzrechtlichen Prüfung gegeben. 1.3 Vermeidung, Verminderung und Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Die Darstellung und Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich der durch das Vorhaben bedingten nachteiligen Auswirkungen erfolgt im Rahmen der für den Umweltbericht erforderlichen Angaben. Seite 95 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 III. Schutzgut Boden Die Bedeutung des Bodens ergibt sich aus dem Wert als Naturgut an sich (belebtes Substrat und Bodentyp), aus seiner Rolle im gesamten Naturhaushalt und aus dem Wert als Träger für bodenabhängige Nutzungen und Funktionen (z.B. Retention). Für die Bewertung der Bodenfunktionen sind die Vorgaben des Bundes-Bodenschutzgesetzes (§ 2 Abs. 2 und 3 BBodSchG) grundlegend. Schutzwürdig sind demnach:  die Funktion des Bodens als Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen,  die Funktion von Böden als Bestandteil des Naturhaushaltes mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen,  die Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungsfunktionen von Böden als Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen, insbesondere auch zum Schutz des Grundwassers sowie  die Funktion von Böden als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte. Für Nordrhein-Westfalen hat der Geologische Dienst NRW auf Basis der flächendeckenden, digital vorliegenden Bodenkarte von Nordrhein-Westfalen im Maßstab 1:50.000 die Karte der schutzwürdigen Böden erarbeitet und veröffentlicht. Darin werden Böden in drei Abstufungen als schutzwürdig ausgewiesen, die eine der folgenden bedeutsamen Boden(teil)funktionen in besonderem Maß erfüllen:  Archiv der Natur- und Kulturgeschichte,  Biotopentwicklungspotenzial (Extremstandorte als Lebensraum für seltene Pflanzen und Tiere) sowie  natürliche Bodenfruchtbarkeit / Regelungs- und Pufferfunktion in Wasser- und Stoffhaushalt. 1. Untersuchungsraum Als Untersuchungsraum für den Boden werden die Vorhabensfläche und die Baustelleneinrichtungsflächen einschließlich eines Umkreises von ca. 100 m betrachtet. Besonderes Augenmerk ist hierbei auf die Bereiche zu richten, die durch direkte Flächeninanspruchnahme im Bereich der Vorhabensfläche und Baustelleneinrichtungsflächen beeinträchtigt werden. Seite 96 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 2. Untersuchungsumfang 2.1 Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes Der vorherrschende Bodentyp innerhalb des Untersuchungsraumes ist die Parabraunerde, die stellenweise schwach pseudovergleyt sein kann. Im Umfeld des Gillbaches treten Kolluvien auf. Die Böden des Untersuchungsraumes zeichnen sich durch ein hohes bis sehr hohes landwirtschaftliches Ertragsvermögen (Bodenwertzahlen zwischen 65 und 85), eine hohe bis sehr hohe Sorptionsfähigkeit, eine hohe nutzbare Wasserkapazität sowie eine mittlere Wasserdurchlässigkeit aus. Die digitale Karte der schutzwürdigen Böden des Geologischen Dienstes NRW kennzeichnet die Böden des Planungsgebiets wegen ihrer hohen natürlichen Ertragsfähigkeit als Produktionsgrundlage für die Landwirtschaft als besonders schutzwürdig. Die Böden der Vorhabensfläche und ihrer Umgebung sind in dem bodenkundlichen Fachbeitrag zum Regionalplan Köln in die Kategorie „Böden mit hoher natürlicher Ertragsfähigkeit als Produktionsgrundlage für die Landwirtschaft“ eingeordnet und als „Boden mit regionaler Bodenfruchtbarkeit (meist Parabraunerden und Braunauenböden)“ dargestellt. 2.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung Eine Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung erfolgt im Rahmen der für den Umweltbericht erforderlichen Angaben. 2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung Bei Durchführung der Planung kommt es durch Überbauung zu einer Zerstörung von überwiegend intensiv landwirtschaftlich genutzten Böden. Diese Böden werden durch den Geologischen Dienst NRW aufgrund ihrer hohen natürlichen Bodenfruchtbarkeit als besonders schutzwürdig bewertet. Es ist daher mit mittleren bis hohen Auswirkungen auf das Schutzgut Boden zu rechnen. Es wird erwartet, dass sich aufgrund der Inbetriebnahme von BoA2&3 in Neurath und der Realisierung des Vorhabens in Niederaußem sowie der Stilllegung der Altanlagen in Frimmersdorf und Niederaußem eine relevante Reduzierung der mit dem Betrieb der Braunkohlenkraftwerke verbundenen Schadstoffimmissionen und hierdurch ein Verbesserung der Schadstoffeinträge über den Luftpfad in den Boden einstellen wird. Seite 97 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 Die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung wird abschließend mit den Angaben für die Umweltprüfung beschrieben. 3. Vermeidung, Verminderung und Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Die Darstellung und Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verminderung und zum Ausgleich der durch das Vorhaben bedingten nachteiligen Auswirkungen erfolgt im Rahmen der für den Umweltbericht erforderlichen Angaben. IV. Schutzgut Wasser Durch die Versiegelung auf der Vorhabensfläche wird die Grundwasserneubildungsrate auf dieser Fläche geringfügig vermindert. Dies wird jedoch keinen messbaren Einfluss auf den Grundwasserstand haben. An der nordwestlichen Grenze der Baustelleneinrichtungsfläche befindet sich der Gillbach. Seine Lage und Beschaffenheit werden nicht verändert. Durch das Vorhaben fallen im Wesentlichen folgende Abwasserarten an:  Kühlturmabflutwasser  Betriebsabwasser  Niederschlagswasser Außerdem fallen an:  Regenerierabwasser der Kondensatreinigungsanlage (KRA)  Spülwasser und Brüdenkondensat aus der WTA  Kesselreinigungswasser  Überschüssiges Betriebsabwasser  Sanitärabwässer Für das Vorhaben wird eine Trennentwässerung vorgesehen. Es werden entsprechend den Abwasserqualitäten und unterschiedlichen Herkunftsbereichen verschiedene Entwässerungsnetze erstellt. Grundsätzlich unterscheidet sich die Abwasserbeschaffenheit des Vorhabens nicht von der Abwasserbeschaffenheit am bestehenden Standort. Seite 98 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 Kühlturmabflutwasser Das im Kühlturm durch Verdunstung eingedickte Wasser des Hauptkühlwasserkreislaufs wird unter Einhaltung der bestehenden behördlich genehmigten Einleitwerte als Kühlturmabflut in den Gillbach eingeleitet. Hierbei wird voraussichtlich die bestehende Einleitstelle „E 5“ der heutigen Kühlturmabflut des bestehenden Standortes (Block K = BoA1), die gleichzeitig die Einleitstelle des Erftverbandes für das Regenrückhaltebecken Niederaußem ist, genutzt. Behandlungsbedürftige Betriebsabwässer Behandlungsbedürftige Betriebsabwässer wie z.B. Spritzwässer aus Bodenabläufen der Gebäude, ggf. Niederschlagswasser von stark verschmutzten Straßenflächen sowie Abwasser von Abläufen aus Ölabscheidern werden über das vorhandene Abwassersystem des Kraftwerks Niederaußem in die betriebseigene Kläranlage Auenheim eingeleitet, dort gereinigt und anschließend über die vorhandene Einleitstelle „E 1“ in den Gillbach abgeleitet. Niederschlagswasser von Dachflächen und Straßen Das Niederschlagswasser von Dachflächen und Straßen wird über das Regenwasserkanalnetz abgeleitet und einem Regenwasserrückhalte- und Absetzbecken zugeführt. Das Niederschlagswasser wird nach der Sedimentation im Rückhalte- und Absetzbecken unter Einhaltung der bestehenden behördlich genehmigten Einleitwerte in den Gillbach geleitet (voraussichtlich Einleitstelle „E 5“). Eine Versickerung von Niederschlagswässern auf dem nicht versiegelten Kraftwerksgelände ist möglich. Nutzung der weiteren Abwasserströme Das Regenerierabwasser der Kondensatreinigungsanlage (KRA) wird der abwasserfrei betriebenen REA zugeführt und dort als Zusatzwasser genutzt. Das Spülwasser und Brüdenkondensat aus der WTA wird in einer Prozesswasserreinigungsanlage gereinigt und als Kühlturmzusatzwasser den Kühlturmtassen der Blöcke G oder H des Bestandskraftwerks zugeführt. Sollten beide Anlagen nicht zur Verfügung stehen, wird dieses Wasser über das Kanalsystem des Bestandskraftwerks in die betriebseigene Kläranlage Auenheim eingeleitet. Das sulfathaltige Kesselreinigungswasser wird in die vorhandenen Ascheabsetzbecken eingeleitet und von dort der REA des Bestandskraftwerks als Zusatzwasser zugeführt. Seite 99 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 Überschüssiges Betriebsabwasser wird der abwasserfrei betriebenen REA als Zusatzwasser zugeführt. Außerdem werden Betriebsabwässer an die Aschedeponie Fortuna Garsdorf abgegeben und dort zur Aschebefeuchtung genutzt. Das Sanitärabwasser wird über das öffentliche Kanalnetz einer kommunalen Kläranlage zugeleitet. Weitergehende Untersuchungen zum Schutzgut Wasser werden auf der Ebene des Regionalplans für nicht erforderlich erachtet. V. Schutzgut Klima/Luft 1. CO2-Emissionen Kohlendioxid (CO2) ist ein natürlicher Bestandteil der Atmosphäre. Gleichwohl werden aufgrund der steigenden Konzentration nachteilige Auswirkungen auf das Klima erwartet. Wesentliche Beiträge der CO2-Emissionen resultieren dabei aus den Bereichen Verkehr, Wohnen, Energieversorgung und Industrie. Nach der Realisierung des Vorhabens sowie unter Berücksichtigung der im Zusammenhang mit dem Vorhaben erfolgten Stilllegungen wird sich die jährliche CO2-Emission des Kraftwerks Niederaußem um rund 3 Mio. Tonnen reduzieren. Das Vorhaben sowie die am Standort Niederaußem bestehenden Anlagen unterliegen den Regelungen des Gesetzes über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz - TEHG) sowie den aktuell geltenden Allokationsplänen. Sie sind damit Bestandteil der nationalen und europäischen CO2Minderungsstrategien. Für die Anforderungen an CO2-Emissionen ist in § 5 Abs. 1 Sätze 2-4 BImSchG ausdrücklich geregelt: „Zur Erfüllung der Vorsorgepflicht nach Satz 1 Nr. 2 sind bei genehmigungsbedürftigen Anlagen, die dem Anwendungsbereich des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes unterliegen, die Anforderungen der §§ 5 und 6 Abs. 1 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes einzuhalten. Bei diesen Anlagen sind Anforderungen zur Begrenzung von Treibhausgasemissionen nur zulässig, um zur Erfüllung der Pflichten nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 sicherzustellen, dass im Einwirkungsbereich der Anlage keine schädlichen Umwelteinwirkungen entstehen. Bei diesen Anlagen dürfen zur Erfüllung der Pflicht zur effizienten Verwendung von Energie in Bezug auf Emissionen von Kohlendioxid, die auf Verbrennungs- Seite 100 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 oder andere Prozesse beruhen, keine Anforderungen gestellt werden, die über die Pflichten hinausgehen, welche das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz begründet.“ Durch das Vorhaben mit hohem Wirkungsgrad und die damit am Standort Niederaußem verbundenen mehr als kapazitätsgleichen Stilllegungen verringern sich zudem zukünftig sowohl die Kohleeinsatzmengen als auch die verursachten CO2-Emissionen am Standort Niederaußem. Damit wird den von der Politik in NRW verfolgten Klimaschutzzielen umfassend Rechnung getragen. Ein längerer Betrieb der zu ersetzenden Altanlagen würde bedeuten, dass eine effektive Minderung der CO2-Emissionen erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen kann. Daher sind keine weitergehenden Untersuchungen vorgesehen. 2. Luftschadstoffe Die vorgesehenen Untersuchungen zur Entwicklung der Luftschadstoffimmissionen aufgrund des Vorhabens und der vorgesehenen Stilllegung von Altanlagen sowie der möglichen Auswirkungen auf die Luftqualitätsparameter sind in Teil II, Abschnitt B. Kapitel I, Ziffer1 beschrieben. 3. Meteorologische Auswirkungen 3.1 Verschattung Die vorgesehenen Untersuchungen (a) zum Stand der durch Gebäude und sichtbare Schwaden verursachten Verschattung und (b) zur weiteren Entwicklung der Verschattung aufgrund des Vorhabens und der vorgesehenen Stilllegung von Altanlagen sind in Teil II, Abschnitt B, Kapitel I, Ziffer 3 beschrieben. 3.2 Klimatische Bedingungen Die vorgesehenen Untersuchungen zur Ermittlung der lokalen klimatischen Bedingungen im Umfeld der heutigen Kraftwerke Niederaußem und Neurath im Vergleich zu Referenzstandorten sind in Teil II, Abschnitt B, Kapitel I, Ziffer 4 beschrieben. Seite 101 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 3.3 Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Produktion Die vorgesehenen Untersuchungen zur Ermittlung der Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Produktion, die sich (a) aufgrund von Verschattungseffekten sowie (b) den im Umfeld der Kraftwerke Niederaußem und Neurath bestehenden klimatischen Bedingungen ergeben, sind in Teil II, Abschnitt B, Kapitel I, Ziffer 4.2 beschrieben. VI. Schutzgut Landschaft 1. Untersuchungsraum Da die insbesondere für das Landschaftsbild relevanten visuellen Wirkungen des Vorhabens eine große Reichweite haben, wird der Betrachtung des Landschaftsbildes ein größerer Untersuchungsraum zu Grunde gelegt als für das Schutzgut Pflanzen und Tiere. Die Betrachtung des Landschaftsbildes erstreckt sich auf einen Radius von 10 km, da davon ausgegangen wird, dass die Anlagen des Vorhabens noch aus einer Entfernung von bis zu 10 Kilometer optisch wahrgenommen werden können und insoweit visuelle Beeinträchtigungen zumindest möglich sind. Der Untersuchungsraum für das Schutzgut Landschaftsbild ist in Abbildung 12 dargestellt. Seite 102 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 Abbildung 12: Untersuchungsraum für das Landschaftsbild (schwarz gestrichelt) 2. Untersuchungsumfang 2.1 Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes Der Untersuchungsraum für das Landschaftsbild umfasst einen großen Bereich des Landschaftsraumes der Rommerskirchener Lössplatte, der Ville und Teile des Erfttals sowie der Jülicher Börde. Die natürlichen Raumeinheiten sind einerseits durch flachwellige Gebiete mit hoher Bodengüte und deshalb intensiver Landwirtschaft bzw. andererseits durch den nach Norden auslaufenden Höhenrücken und dem angrenzenden Talraum mit einem größeren Anteil von Wäldern geprägt. Größere zusammenhängende Wälder innerhalb des Untersuchungsraumes befinden sich im Bereich der Ville sowie der rekultivierten Abraumhalden z.B. im Bereich der Glessener Höhe, Vollrather Höhe und als alte natürliche Wälder im Gebiet des Königsdorfer Forstes. Der Knechtstedener Wald mit Chorbusch mit seinen teilweise Seite 103 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 sehr naturnahen Laubwaldgesellschaften liegt nur noch z.T. innerhalb des Untersuchungsraumes. Insbesondere die bewaldeten Teile im Bereich von Bergheim, Bedburg und Pulheim eignen sich wegen ihrer landschaftlichen Ausstattung im besonderen Maße für eine landschaftsorientierte Erholung und Freizeitgestaltung. Sie sind nicht zuletzt deshalb Teil des „Naturparks Rheinland“ (nördlicher Teilbereich), was ihre Stellung als Erholungsbereich unterstreicht. Während in weiten Teilen des Untersuchungsraumes ländliche Strukturen vorherrschen, sind andere Bereiche des Landschaftsraumes durch vorhandene technische Elemente z. T. stark in ihrer Eigenart überformt. Eine deutlich wahrnehmbare Vorbelastung erfährt die Landschaft durch die drei Braunkohlenkraftwerke an den Standorten Niederaußem, Frimmersdorf und Neurath sowie die damit in engem Zusammenhang stehenden Freileitungen und Umspannwerke. Eine Vorbelastung sind zudem die Autobahn A 61 und die sich in der Region befindlichen Bundesstraßen (optisch, Schall). 2.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung Die Darstellung und Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und Ausgleich der durch das Vorhaben bedingten nachteiligen Auswirkungen erfolgt im Rahmen der für den Umweltbericht erforderlichen Angaben. 2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung Bei Durchführung der Planung entstehen Veränderungen des Landschaftsbildes auf unterschiedliche Weise. Zum einen können durch Flächeninanspruchnahme für die Vielfalt, Schönheit und Eigenart wichtige Flächen und Strukturen verloren gehen. Zum anderen ist davon auszugehen, dass die industriell-technisch geprägten Baukörper weit über die eigentliche Vorhabensfläche die kulturlandschaftliche Eigenart beeinflussen bzw. überlagern. Auch wenn in direkter Nachbarschaft schon das Kraftwerk Niederaußem besteht, werden durch das Vorhaben die Landschaft und das Landschaftsbild verändert. Die neuen Gebäude (Kesselhaus, Kühlturm, Kamin etc.) werden über die Vorhabensfläche hinaus sichtbar sein und die bereits heute vorhandene Silhouette des Kraftwerksstandortes Niederaußem verändern. Eine nähere Betrachtung des Schutzgutes unter Berücksichtigung der vorhandenen Kraftwerksinfrastruktur erfolgt mit den Angaben zur Umweltprüfung. Seite 104 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 3. Vermeidung, Verminderung und Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Die Darstellung und Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich der durch das Vorhaben bedingten nachteiligen Auswirkungen erfolgt im Rahmen der für den Umweltbericht erforderlichen Angaben. VII. Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter Die Flächenausweisung für das Vorhaben am Standort Niederaußem sowie die Baustelleneinrichtungsflächen liegen in der Kulturlandschaft Krefeld-Grevenbroicher Ackerterrassen. Die Aussagen zum Schutzgut Kulturgüter und zu den sonstigen Sachgütern werden ergänzt durch Kenntnisse über den Standort aus früheren Verfahren am Standort Niederaußem. 1. Baudenkmäler Im Planänderungsbereich und den Baustelleneinrichtungsflächen befinden sich keine Baudenkmäler. Der denkmalpflegerische Fachbeitrag zum Regionalplan Köln enthält für das nähere Umfeld der Vorhabensfläche in der Darstellung von „Denkmälern und Ensembles mit flächenhafter Wirkung“ und „historische Kulturlandschaftsbereiche und /oder Struktur von Denkmälergruppen“  unter BM 8: die Burg Geretzhoven und die Mönchshöfe (Bergheim), spätmittelalterlicher Rittersitz mit Gräben und Garten, klösterliche Tafelgüter sowie den Landschaftsbereich zwischen den aufgeführten Hofgütern. Ziel des Denkmalschutzes ist die Erhaltung und Pflege inmitten des Offenlandes.  unter BM 9: Rheidt. Mittelalterliches Dorf mit historischem Grundriss, Wegekapelle und Gutshöfen. Ziel des Denkmalschutzes ist die Erhaltung und Pflege. Der Flächennutzungsplan der Stadt Bergheim stellt im Umfeld der Vorhabensfläche den Groß Mönchhof und den Klein Mönchhof nachrichtlich als Baudenkmäler dar. Im weiteren Umfeld sind in den Ortschaften weitere Baudenkmäler ausgewiesen, die hier im Einzelnen nicht aufgeführt sind, da sie durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt werden. Benachbart zur Baustelleneinrichtungsfläche unmittelbar nordwestlich der Vorhabensfläche wird das Gut Klein Mönchhof mit allen Hofgebäuden (Wohnhaus mit dreiflügeligem Wirtschaftgebäude) als Baudenkmal Nr. 199 in der Denkmalliste der Unteren Denkmalbehörde bei der Stadt Bergheim geführt. Seite 105 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 2. Bodendenkmäler Es bestehen keine Bodendenkmäler innerhalb des Planänderungsbereichs und den Baustelleneinrichtungsflächen. In der Denkmalliste der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Bergheim ist im Bereich der Gut Klein Mönchhof ein Bodendenkmal mit der Nr. BM 127 eingetragen, welches durch den Außenumring der Hofgebäude (ca. 2500 m²) abgegrenzt ist. Das Bodendenkmal ist bei der Abgrenzung der Baustelleneinrichtungsfläche ausgespart. Weiterer Untersuchungsbedarf zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter wird nicht gesehen. VIII. Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Die Darstellung und Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern erfolgt auf Basis der Ergebnisse der durchgeführten Untersuchungen im Rahmen der für den Umweltbericht erforderlichen Angaben. IX. Auswirkungen auf Natura 2000-Gebiete Mögliche Auswirkungen auf Natura 2000-Gebiete werden unter Beachtung der nachfolgend beschriebenen methodischen Schritte und Bewertungskriterien in einer FFH- Verträglichkeitsuntersuchung gemäß § 7 Abs. 6 ROG i.V.m. § 34 BNatSchG geprüft. Im Bereich des Vorhabens befinden sich keine Natura 2000-Gebiete. Das nächstgelegene Natura 2000-Gebiet befindet sich in ca. 6 km Entfernung. Durch das Vorhaben können daher allenfalls indirekte Einflüsse auf Tiere und Pflanzen sowie abiotische Bestandteile von Natura-2000-Gebieten durch Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge entstehen. Ob diese Einflüsse einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen zu erheblichen Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten führen können, wird im Rahmen einer FFH-Vorprüfung bzw., sofern Beeinträchtigungen nicht offensichtlich auszuschließen sind, einer FFH-Verträglichkeitsprüfung untersucht (vgl. § 7 Abs. 6 ROG). 2.1 Untersuchungsraum In Bezug auf die Anforderungen der FFH-Richtlinie sind die Natura 2000-Gebiete zu berücksichtigen, die durch das Vorhaben erheblich betroffen sein können. Da sich im Nahbereich des Vorhabens keine Natura 2000-Gebiete befinden, kann sich eine Betroffenheit von Natura Seite 106 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 2000-Gebieten ausschließlich durch Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge im weiteren Umfeld ergeben. Als Untersuchungsraum für die FFH-Vorprüfung/-Verträglichkeitsprüfung wird zunächst das Beurteilungsgebiet gemäß nach TA-Luft (Kreisfläche mit einem Radius von 9 km) zugrunde gelegt, der in der folgenden Abbildung 13 umrissen ist. Darin sind die Natura 2000-Gebiete dargestellt, die innerhalb dieses Gebietes sowie in der weiteren Umgebung innerhalb des dargestellten Kartenausschnitts liegen. Darüber hinaus wird auf der Grundlage einer vorläufigen Immissionsprognose wirkungsbezogen geprüft, ob weitere Natura 2000-Gebiete, die außerhalb des TA-Luft-Gebietes liegen, ebenfalls erheblich betroffen sein können. In der Regel ist eine erhebliche Betroffenheit dann auszuschließen, wenn fachlich und von der Rechtsprechung anerkannte Bagatellschwellen von der Zusatzbelastung des Vorhabens unterschritten werden. Die Grenze des Untersuchungsgebiets ist daher so weit zu ziehen, bis diese Bagatellschwellen erstmalig unterschritten werden. Vorsorglich werden die Bagatellschwellen aber unter Berücksichtigung kumulativer Wirkungen anderer Pläne und Projekte angewandt. Daher muss zur Berücksichtigung möglicher kumulativer Wirkungen ein Sicherheitsabstand zu den Bagatellschwellen eingehalten werden. Aus diesem Grund wird die Grenze des Untersuchungsgebietes so weit gezogen, bis die Zusatzbelastung so gering ist, dass sie mit den angewandten Messmethoden nicht mehr mit vertretbarer Genauigkeit von der bestehenden Vorbelastung abgegrenzt werden kann. Da Messgenauigkeiten aber keine feststehenden Größen sind, sondern von den verfügbaren Methoden und anderen Faktoren abhängen, wird in einem dritten Schritt geprüft, ob Anhaltspunkte dafür bestehen, dass außerhalb des bis dahin abgegrenzten Untersuchungsgebietes weitere Gebiete vorhanden sind, die erheblich betroffen sein können. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn sie eine besondere Empfindlichkeit gegenüber einzelnen Wirkfaktoren aufweisen. Als Ergebnis dieses dritten Schritts können dann gegebenenfalls weitere Gebiete in die Prüfung einbezogen werden. Damit wird der Untersuchungsraum so weit abgegrenzt, dass alle Natura 2000-Gebiete betrachtet werden, die ggf. erheblich betroffen sein können. Eine Überschreitung der zur Abgrenzung des Untersuchungsraumes herangezogenen Kriterien bedeutet dabei nicht zwangsläufig eine erhebliche Beeinträchtigung; sie ist lediglich nicht mehr von vorneherein auszuschließen. Ob tatsächlich eine erhebliche Beeinträchtigung möglich ist, wird daher für diese Gebiete anhand einschlägiger Beurteilungskriterien und naturschutzfachlicher Wirkungszusammenhänge näher geprüft. Beispielsweise ist von der Rechtsprechung anerkannt worden, dass eine Zusatzbelastung durch eutrophierende Stickstoffeinträge bis zu 3 % des CL für den betroffenen Lebensraumtyp irrelevant sein kann. Seite 107 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 Abbildung 13: Übersicht über alle im Kartenausschnitt vorhandenen Natura 2000-Gebiete und das Beurteilungsgebiet nach TA-Luft Seite 108 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 2.2 Untersuchungsumfang 2.2.1 Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes Im Planänderungsbereich sind keine FFH- und EU-Vogelschutzgebiete vorhanden. Das dem Musterkraftwerk nächstgelegene Natura 2000-Gebiet ist der „Königsdorfer Forst“ in ca. 6 km Entfernung. Dieses Gebiet liegt als einziges innerhalb des Beurteilungsgebietes gemäß TA Luft. Die zu untersuchenden Gebiete werden hinsichtlich der vorkommenden Lebensraumtypen und Arten, hinsichtlich ihrer ökologischen Bedeutung, ihres Schutzstatus, ihrer Gefährdungen sowie der Erhaltungsziele und Schutzzwecke beschrieben. Zur Darstellung der Immissionsvorbelastung werden die im Umfeld des Kraftwerksstandortes durchgeführten Vorbelastungsmessungen (s.a. Teil II, Abschnitt B, Kapitel I, Ziffer 1.2.1), Daten aus dem Landesmessnetz Nordrhein-Westfalen und Daten des Umweltbundesamtes verwendet. 2.2.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung Eine Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung erfolgt im Rahmen der für den Umweltbericht erforderlichen Angaben. 2.2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung (voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen) Es werden die voraussichtlichen Auswirkungen und die voraussichtlich betroffenen Natura 2000-Gebiete benannt und daraufhin beurteilt, ob sie der Regionalplanung nach heutigem Kenntnisstand als von vornherein unüberwindbare Hindernisse entgegenstehen oder ob der Planinhalt mit geeigneten Festsetzungen/Maßnahmen oder ggf. im Rahmen einer Ausnahme auf der Ebene der nachfolgenden Bebauungsplanung realisierbar ist. Hierbei werden Vorbelastungen und Summationswirkungen berücksichtigt, soweit sie zu unüberwindbaren Hindernissen beitragen können. Da das nächstgelegene Natura 2000-Gebiet erst in einem Abstand von ca. 6 km ausgewiesen ist, beschränkt sich die Beschreibung möglicher Auswirkungen auf Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge. In den Angaben für die Umweltprüfung wird insbesondere auf folgende Stoffe abgestellt: Seite 109 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011  Schwefeldioxid  Stickstoffoxide  Stickstoffdeposition  Säureeinträge  Schwermetalleinträge Die Betrachtung erfolgt auf der Grundlage des Planinhaltes im Rahmen einer vorläufigen Immissionsprognose. Hierbei werden in einem konservativen Ansatz maximale Auswirkungen eines Braunkohlenkraftwerks mit rund 1.100 MW unter Volllast und unter Ausnutzung der gesetzlich zulässigen Grenzwerte zu Grunde gelegt. Weiterhin werden die Stilllegungen und Neuanlagen an allen drei Kraftwerksstandorten (Frimmersdorf, Neurath, Niederaußem), wie in Teil I, Kapitel I Ziffer 8 beschrieben, berücksichtigt. 2.3 Vermeidung, Verminderung und Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Die Darstellung und Beschreibung eventuell erforderlicher Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich der durch das Vorhaben bedingten nachteiligen Auswirkungen erfolgt im Rahmen der für den Umweltbericht erforderlichen Angaben. X. Kumulative Auswirkungen Die Darstellung und Beschreibung kumulativer Auswirkungen erfolgt auf Basis der Ergebnisse der durchgeführten Untersuchungen im Rahmen der für den Umweltbericht erforderlichen Angaben. XI. Zusammenfassende Darstellung der Maßnahmen zur Minderung und Vermeidung Die zusammenfassende Darstellung und Beschreibung der Maßnahmen zur Verminderung und Vermeidung sowie den Ausgleich der durch das Vorhaben bedingten nachteiligen Auswirkungen erfolgt im Rahmen der für den Umweltbericht erforderlichen Angaben. Seite 110 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 XII. Alternativenprüfung Die im Einzelnen geprüften Standortalternativen sind im Teil I, Kapitel I, Ziffer 10 beschrieben. XIII. Zusammenfassung des geplanten Untersuchungsumfangs Schutzgut Mensch einschließlich menschliche Gesundheit Landwirtschaftliche Produktion Tiere und Pflanzen sowie biologische Vielfalt Denkbare Einwirkung auf das Schutzgut Geplante Untersuchung Luftschadstoffe Berechnung und Bewertung der Entwicklung der kraftwerksbedingten Emissionen und Immissionen Schall Berechnung und Bewertung der kraftwerksbedingten Entwicklung der Geräuschimmissionen Verschattung und optische Wirkung Berechnung und Bewertung der kraftwerksbedingten Entwicklung der Verschattung Betrachtung und Bewertung der optischen Wirkung auf die im Umkreis nächstgelegenen Wohnstandorte Umweltmedizinisch-humantoxikologische Auswirkungen Bewertung der Emissionen und Immissionen hinsichtlich ihrer möglichen gesundheitlichen Gefährdung Verschattung Auswertung der agrarmeteorologischen Messungen 2005 bis 2010 und deren Bewertung Auswertung der landwirtschaftlichen Bonituren und Bestandserhebungen 2005 und 2006 und deren Bewertung Flächeninanspruchnahme und Immissionen Überschlägige Ermittlung des Eingriffs und der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen Auswertung vorhandener Daten bzgl. empfindlicher Pflanzengesellschaften innerhalb von geschützten Biotopen, NSG, LSG und deren Bewertung bezüglich möglicher Einwirkungen durch Luftschadstoffe Artenschutzrechtliche Bewertung für nachfolgend aufgeführte Arten(gruppen) Seite 111 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 Denkbare Einwirkung auf das Schutzgut Geplante Untersuchung Säugetiere Flächeninanspruchnahme und Immissionen Auswertung vorhandener Daten bezüglich der planungsrelevanten Arten(gruppen) Feldhamster und Fledermäuse sowie artenschutzrechtliche Bewertung Vögel Flächeninanspruchnahme und Immissionen Auswertung vorhandener Daten bezüglich der Artengruppe Vögel sowie artenschutzrechtliche Bewertung Reptilien Flächeninanspruchnahme und Immissionen Auswertung vorhandener Daten bezüglich der planungsrelevanten Art Zauneidechse sowie artenschutzrechtliche Bewertung Amphibien Flächeninanspruchnahme und Immissionen Auswertung vorhandener Daten bezüglich der planungsrelevanten Arten Kammolch, Kreuzkröte, Springfrosch, Wechselkröte sowie artenschutzrechtliche Bewertung Insekten Flächeninanspruchnahme und Immissionen Auswertung vorhandener Daten bezüglich der planungsrelevanten Art Nachtkerzenschwärmer und artenschutzrechtliche Bewertung Sonstige Tierarten Vorkommen weiterer planungsrelevanter Tierarten nicht zu erwarten Keine Untersuchung Pflanzen (artenschutzrechtlich relevant) keine nachteilige Einwirkung zu erwarten Keine Untersuchung Fließgewässerorganismen und Fließgewässerlebensgemeinschaften (Gillbach) keine nachteilige Einwirkung zu erwarten Keine Untersuchung Natura2000-Gebiete Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge Ermittlung und Bewertung der Einwirkungen auf Natura 2000-Gebiete Boden Flächeninanspruchnahme und Immissionen Beschreibung und Bewertung der Inanspruchnahme und der Bodenqualitäten Wasser keine nachteilige Einwirkung zu erwarten Keine Untersuchung Klima / Luft CO2-Emissionen Luftschadstoffe Meteorologische Auswirkungen Auswertung von Immissionsprognose und Verschattungsuntersuchungen und deren Bewertung Schutzgut Seite 112 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 Schutzgut Denkbare Einwirkung auf das Schutzgut Geplante Untersuchung Landschaft Landschaftsbild Abschätzung der Eingriffe und des Kompensationsbedarfs Kulturgüter und sonstige Sachgüter Keine Inanspruchnahme von Denkmälern zu erwarten Keine Untersuchung Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Alle relevanten Einwirkungen Beschreibung und Bewertung auf Basis der durchgeführten Untersuchungen Kumulative Auswirkungen Alle relevanten Einwirkungen Beschreibung und Bewertung auf Basis der durchgeführten Untersuchungen Zusammenfassende Darstellung der Maßnahmen zur Minderung und Vermeidung Alle relevanten Einwirkungen Beschreibung und Bewertung auf Basis der durchgeführten Untersuchungen Alternativenprüfung Standortalternativen Keine weitere Prüfung über Teil I, Kapitel I, Ziffer 10 hinausgehend Seite 113 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 Teil III Verzeichnisse und Anlagen Anlagenverzeichnis 1. Topografische Karte 1 : 25.000 2. Grundkarte 1 : 5.000 3. Flächennutzungsplan der Stadt Bergheim (Gesamtansicht und Auszug) Quelle: Stadt Bergheim http://www.bergheim.de/flaechennutzungsplan.aspx 4. Bebauungsplan im Bereich Kraftwerk Niederaußem 5. Luftbild Seite 114 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Geplanter Ablauf der Außerbetriebnahmen und Stilllegungen im Rheinischen Braunkohlerevier Tabelle 2: Landschaftsschutzgebiete im Umfeld der Vorhabensfläche Tabelle 3: Schutzwürdige Biotope im Umfeld der Vorhabensfläche Tabelle 4: Geschützte Landschaftsbestandteile im Umfeld der Vorhabensfläche Tabelle 5: Planungsrelevante Arten im Messtischblatt 5006 und angrenzenden Messtischblättern Seite 115 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Auszug aus dem Regionalplan Köln mit Kennzeichnung der Vorhabensfläche / des Panänderungsbereiches Abbildung 2: Vorhabensfläche und Baustelleneinrichtungsflächen von BoAplus am Standort Niederaußem Abbildung 3: Schemaplan der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung der Kraftwerke an der Erftschiene Abbildung 4: Anschlussflächen im Umfeld des Kraftwerks Niederaußem Abbildung 5: Anschlussflächen im Umfeld des Kraftwerks Frimmersdorf Abbildung 6: Anschlussflächen im Umfeld des Kraftwerks Goldenberg Abbildung 7: Untersuchungsraum mit Vorhabens- und Baustelleneinrichtungsflächen Abbildung 8: Landschaftsschutzgebiete im Umfeld der Vorhabensfläche Abbildung 9: Gesetzlich geschütztes Biotop nördlich der Vorhabensfläche Abbildung 10: Schutzwürdige Biotope im Umfeld der Vorhabensfläche Abbildung 11: Räumliche Lage des Messtischblattes 5006 mit angrenzenden Messtischblättern sowie Lage der Vorhabensfläche (Kartengrundlage: www.bezregkoeln-nrw.de) Abbildung 12: Untersuchungsraum für das Landschaftsbild (schwarz gestrichelt) Abbildung 13: Übersicht über alle im Kartenausschnitt vorhandenen Natura 2000-Gebiete und das Beurteilungsgebiet nach TA-Luft Seite 116 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 Abkürzungsverzeichnis AFAB Allgemeiner Freiraum und Agrarbereich AuK-Land Projekt: „Auswirkungen der Kühlturmschwaden auf die Landwirtschaft“ BImSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz) 12. BImSchV Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Störfall-Verordnung) 13. BImSchV Dreizehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen BNatSchG Gesetz über Naturschutz und Landespflege (Bundesnaturschutzgesetz) BoA Braunkohlenkraftwerk mit optimierter Anlagentechnik BoAplus Braunkohlenkraftwerk mit optimierter Anlagentechnik mit Trockenbraunkohleeinsatz CC Kohlendioxid-Abscheidung (engl. carbon capture) DWD Deutscher Wetterdienst FFH-Gebiet Schutzgebiet nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie IGCC Integrated Gasification Combined Cycle. In einem IGCC-Kraftwerk wird kein fester Brennstoff sondern über den Weg der Kohlevergasung Gas als Brennstoff eingesetzt. Das Kraftwerk wird dann als GuD betrieben. Bei diesem Prozess wird das Kohlendioxid vor der Verbrennung und nicht erst anschließend dem Rauchgas zu entzogen und kann dann einer Endlagerung- Nutzung zugeführt werden. KWK Kraftwärmekopplung KRA Kondensatreinigungsanlage LAI Länderarbeitsgemeinschaft Immissionsschutz LANUV Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Seite 117 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 LEP 95 Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen in der gültigen Fassung von 1995 LEPro Gesetz zur Landesentwicklung LPlG NRW Landesplanungsgesetz NRW LuftVG Luftverkehrsgesetz LSG Landschaftsschutzgebiet MW Elektrische Leistung bzw. Leistungsklasse in Mega Watt Natura 2000 Natura 2000 ist die offizielle Bezeichnung für ein kohärentes Netz von besonderen Schutzgebieten, das innerhalb der Europäischen Union nach den Maßgaben der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-HabitatRichtlinie, kurz FFH-Richtlinie) errichtet wird. NSG Naturschutzgebiet REA Rauchgasentschwefelungsanlage ROG Raumordnungsgesetz TA Luft Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft) TWh Energieeinheit (Arbeit) Terra Wattstunden = 1 Mrd. Kilowattstunden Vorhabenstandort Vorhabensfläche einschließlich Baustelleneinrichtungsflächen WHO World Health Organisation; Weltgesundheitsorganisation WTA Wirbelschichttrocknunganlage Seite 118 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 Anlagen Anlage 1 – Topografische Karte 1 : 25.000 Seite 119 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 Anlage 2 - Grundkarte 1 : 5.000 Seite 120 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 Anlage 3 - Flächennutzungsplan der Stadt Bergheim Gesamtdarstellung Seite 121 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 Legende Seite 122 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 Ausschnitt Seite 123 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 Anlage 4 - Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 6 der Stadt Bergheim Bebauungsplan im Bereich des bestehenden Kraftwerks Niederaußem Seite 124 von 125 © RWE Power Scoping-Unterlage zur Anregung der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 10.10.2011 Anlage 5 – Luftbild Seite 125 von 125 © RWE Power