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Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Planungsamt
IV/RD
03.09.2003
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
02.10.2003
Rat
15.10.2003
TOP Ein Ja
Nein
357/2003
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Bebauungsplan Nr. 28 „Gut Müllenark“
- Änderung des Geltungsbereiches
- Beschluss über die öffentliche Auslegung
Beschlussentwurf:
-
-
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 28 „Gut Müllenark“ wird gem. dem in
Anlage beigefügten Übersichtsplan geändert.
Über die während der vorzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der
Bürger eingegangenen Anregungen wird gem. den im Anhang dargelegten
Beschlussvorschlägen beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 28 „Gut Müllenark“ und der Entwurf der
Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt. Die Entwürfe des Planes (bestehend
aus zeichnerischen und textlichen Festsetzungen) und der Begründung werden gem. § 3
Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Träger öffentlicher Belange sind über die
Auslegung zu informieren.
Begründung:
In der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeplanung und –entwicklung am 28.02.2002 und der
Sitzung des Rates am 21.03.2002 wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Gut
Müllenark“ beschlossen. Entsprechend des Beschlusses wurden die Träger öffentlicher Belange und
die Bürger beteiligt. Auf Grundlage der eingegangenen Anregungen und Bedenken musste die
Planung überarbeitet werden.
Die Bürgerbeteiligung fand u.a. auch in Bürgerinformationsveranstaltungen in Pier und Schophoven
statt. Des weiteren ist die Entwicklung und Aufarbeitung des Entwurfes intensiv im Arbeitskreis
„Siedlungsraum Schophoven“ abgestimmt worden.
Auf der Grundlage dieser Erörterungsergebnisse soll nun die öffentliche Auslegung durchgeführt
werden.
Ein Konzept der Begründung und des Bebauungsplanentwurfes wird den Fraktionen zu ihren
Sitzungen vor dem 02. Oktober 2003 zur Verfügung gestellt. Die endgültige Planfassung mit der
dazugehörigen Begründung wird den Fraktionen vor der Ratssitzung zur Verfügung gestellt.