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Beschlussvorlage (4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14"Gemeinbedarfsfläche Merödgen" - Aufstellungsbeschluss - Beteiligung der betroffenen Bürger und der berührten Träger öffentlicher Belange)

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,5 kB
Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Beschlussvorlage (4. vereinfachte Änderung  des Bebauungsplanes Nr. 14"Gemeinbedarfsfläche Merödgen"
    - Aufstellungsbeschluss
    - Beteiligung der betroffenen Bürger und der berührten Träger öffentlicher Belange)

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Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 298/2003 Datum Bauverwaltungsamt 26.02.2003 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 13.03.2003 Rat 14.05.2003 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14“Gemeinbedarfsfläche Merödgen“ - Aufstellungsbeschluss - Beteiligung der betroffenen Bürger und der berührten Träger öffentlicher Belange Beschlussentwurf: Die Aufstellung der 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Gemeinbedarfsflächen Merödgen“ wird hiermit beschlossen. Der Bebauungsplan ist wie folgt zu ändern: Das Grundstück in der Gemarkung Lamersdorf, Flur 11, Flurstück Nr. 146, soll als überbaubare Fläche mit einer GRZ von 0,6 ausgewiesen werden. Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, ist die Änderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchzuführen. Der vorliegende Entwurf wird gem. § 13 BauGB den von der Änderung betroffenen Bürgern sowie den berührten Trägern öffentlicher Belange zugeleitet. Ihnen ist, unter Fristsetzung von 4 Wochen, Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Begründung: In der Sitzung des Rates am 19.02.2003 wurde beschlossen, dass im Bereich neben dem Sportplatz an der GHS die Lagerhalle, die jetzt noch im Bereich der Keltenstraße steht, wieder errichtet werden soll. In weiterer Abstimmung mit dem Bauordnungsamt des Kreises Düren ist für die Erteilung einer Baugenehmigung die Änderung des o.a. Bebauungsplanes notwendig. Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, kann dieses notwendige Änderungsverfahren allerdings vereinfacht durchgeführt werden. Die Begründung zum Bebauungsplan wird den Fraktionen vor der Sitzung zur Verfügung gestellt. Die genaue Lage der Halle soll noch mit den betroffenen Vereinen abgestimmt werden.